Neu = Refurbished? Oder hat der mich nur versucht zu "betuppen"?

  • Hallo Leute,
    ich möchte mal eure Meinung zu folgender Problematik hören:


    Ich habe "in der Bucht" einen Händler gefunden, der das Navigationsgerät, das ich suchte, zu einem Preis anbot, der am unteren Rand des marktüblichen Preises lag, den aber auch der große Händler, der früher nur Bücher anbot, für dieses Gerät verlangt - also nicht etwa "verdächtig billig".


    Die Dinger waren als "neu" ausgelobt - also habe ich dort angerufen und telefonisch mit Bezug auf das Angebot "in der Bucht" - zum Glück auf Rechnung - bestellt.


    Als ich das Gerät auspackte, musste ich feststellen, dass der Umkarton (der übrigens gleichzeitig die Versandverpackung darstellte (mutig), mit 2 Aufklebern verschlossen war, die da verlauten ließen: "Inhalt kontrolliert ..." und die DVD mit den Karten war bereits geöffnet und hatte offensichtlich schon einige Runden über einen Schreibtisch hinter sich. Ebenfalls geöffnet war die versiegelte Schachtel mit der SD-Karte. Das Gerät selbst hat auf der Front am Rahmen eine - allerdings kaum sichtbare - Gebrauchsspur.


    Ich habe mich natürlich beschwert und angeboten den vereinbarten Preis minus 10% zu überweisen. Der Händler äußerte sich so: Es handle sich um ein vom Hersteller runderneurtes Gerät, man habe es als "neu" angeboten, um 24 Monate Gewährleistung anbieten zu können. 5% Abzug würde er akzeptieren, ansonsten solle ich das Gerät jedoch zurückschicken. Überhaupt sei die Nachfrage größer als das Angebot.


    Ich gebe es zu, der Spruch mit der Nachfrage und dem Angebot hat mich geärgert - ne, genervt, weil ihn alle verwenden und weil er so armselig damit spielt, Druck auf einen Kunden ... aber egal. Wie seht ihr das mit "refurbishden Geräten"? Für mich ist "refurbished" im Prinzip okay, wenn ich es vor dem Verkauf weiß, aber "refurbished" als "neu" zu verkaufen - würdet ihr das akzeptieren? Mit gebrauchtem Kartenmaterial (auch wenn das im digitalen Zeitalter so eine Sache mit dem "gebraucht" ist), mit entsiegelter SD-Karte? Würdet ihr auch den Preis reduzieren - um wieviel?


    Grüße
    Meerbuscher

    3 Mal editiert, zuletzt von Meerbuscher ()

  • Moin Meerbuscher!


    Willkommen im Forum :)


    Ich halte es für eine Frechheit gebrauchte Geräte als "neu" zu deklarieren!


    Ich würde nur einen Preis bezahlen: den Preis eines Gebrauchtgerätes!



    Gruß Teddy




    Edit: Poste mal den Link oder einen anderen Link von diesem Angebot!


    .

    avatar-1001417.gif routi, wir vergessen dich nicht!

    Einmal editiert, zuletzt von Teddygo ()

  • Zitat

    Original von Meerbuscher
    5% Abzug würde er akzeptieren, ansonsten solle ich das Gerät jedoch zurückschicken. Überhaupt sei die Nachfrage größer als das Angebot.


    Hallo


    Das Ganze wurde als Neugerät angeboten?


    Wenn ich ein Neugerät bestelle, dann will ich auch ein Neugerät. Das heißt: Ungeöffnet, unversehrte Originalverpackung, ungeöffnete Datenträger, alles Zubehör im Originalzustand bzw. alle Anleitungen und ein Gerät ohne Gebrauchsspuren und mit z.B. aufgebrachten Schutzfolien. Dafür bezahle ich ja auch.


    Vermutlich würde ich ihm das Dingens zu seinen Lasten zurück schicken [was war es denn genau] und ein paar nette Zeilen dazu legen... in Richtung: Arglistige Täuschung und keine Ahnung von Navigeräten und deren derzeitige Preisentwicklung.


    Beispiel: Medion verkauft seine B-Ware deutlich günstiger und gibt die geänderten Konditionen deutlich an. Beim nächsten Blödmarkt kann man Ausstellungsgeräte für ca. 15 - 20% günstiger bekommen bei voller Garantieleistung.


    MfG

  • Die Refurbished-Geräte bei Medion haben dann allerdings auch eine verkürzte Garantie von 6 Monaten, das sollte man berücksichtigen.


    Trotzdem wäre eine entsprechende Angabe korrekt gewesen und wenn du das Gerät woanders als Neugerät für den fast identischen Preis bekommst, dann bestelle doch lieber gleich bei einem großen renommierten Händler.


    Ich würde das Gerät zurückgeben oder ihm erstmal nochmal per eMail dein Angebot wiederholen, vielleicht geht er doch noch drauf ein. Da es wohl um mehr als 40 EUR geht kostet dich das auch kein Geld. Erkundige dich beim Verkäufer nach dem Rücksendeverfahren. Hoffentlich bekommst du das Proto auch erstattet, falls du es vorlegen musst.

  • Zitat

    Original von Candid
    Die Refurbished-Geräte bei Medion haben dann allerdings auch eine verkürzte Garantie von 6 Monaten, das sollte man berücksichtigen.


    Hallo


    Jau... so wie oben gepostet.


    Das Ganze sollte als Paket zu schicken sein... da kann man doch angeben, dass die Gebühr vom Empfänger bezahlt wird. Das Einzige, was dann passieren könnte... es kommt zurück, weil der Verkäufer die Annahme verweigert. Dann würde ich es allerdings bei mir ungeöffnet liegen lassen und den Verkäufer schriftlich auffordern, es abzuholen. Einen Beleg, dass es retour gesendet wurde hat man ja mit dem Einlieferungsschein des Paketes.


    MfG

  • Wenn ich es richtig weiß (gesetzliche Vorschirft), dass muss man im Falle einer Rücksendung mit dem Empfänger die Modalitäten absprechen und kann nicht einfach eine beliebige Versandform verwenden.
    Oft bekommt man vom Verkäufer auch ein RMA-Formular und/oder einen Paketschein oder es wird ein Versender beauftragt das Paket abzuholen. Unfreie Sendungen werden "gerne" nicht angenommen. Vernünftige Versender legen schon in der Zusendung einen Adressaufkleber zur unfreien Aufgabe bei z.B. DHL und ein RMA-Formular mit bei. Dann stellt sich garnicht erst die Frage, wie man eine Ware zurücksenden muss.


    Zur Sache nochmal. Wenn aus den Verkaufsunterlagen nicht ganz klar erkennbar war, dass es sich um B-Ware handelt, dann ist die Sache von Seiten des Verkäufers auf jeden Fall nicht sauber. Als Wettbewerber würde ich diesen Händler abmahnen und garantiert Erfolg damit haben.

    Einmal editiert, zuletzt von Candid ()

  • Danke für die ersten Antworten. Ihr seht das ja tatsächlich kritischer als ich ...


    Ich habe gerade mit dem Hersteller (es geht um ein Navigon) telefoniert und dort konnte man mir nur indirekt helfen. Das Problem, bevor man mir irgendwie weiterhelfen kann, benötigt man wohl Seriennummer der Software und Geräte ID ... oder war es umgekehrt? Zwar steht auf der Box der SD-Karte eine Nummer, aber die half wohl nicht weiter und auch die Seriennummer des Gerätes half nicht weiter (was mich ehrlich gesagt etwas wundert). Der Händler selbst war auch nicht bekannt.


    Ist denn die Geräte ID wirklich etwas anderes als die Seriennummer des Gerätes?


    Angeblich müsste der Händler mir da weiterhelfen können - tja, den werde ich dann nachher mal anschreiben.


    Mein Problem ist nämlich: Wie registriere ich das Gerät bei Navigon und wie lange habe ich nun wirklich Garantie? Wenn die tatsächlich wegen "Aufbereitung" verkürzt ist, ist das ja neben allen anderen Gründen tatsächlich ein Grund für eine ordentliche Verkaufspreiskürzung.


    Habt ihr eine Ahnung, wo bei den Navigongeräten diese Nummern zu finden sind? Ich finde in der Packung z. B. keine Garantiekarte. Gab es die bei euch? Oder irgendeine Garantieerklärung im Paket?


    Um es nochmal klarzustellen, das Gerät selbst funktioniert, wie es funktionieren soll und auch optisch habe ich am Gerät nichts auszusezten, es sieht zu 99.5% neu aus, wenn man es mal so ausdrücken will.


    Warum ich nicht woanders bestellt habe? Habe ich, aber ich bekam ein Gerät mit nicht passender Seriennummer, bei dem das Display dieses Gerätes wohl kontrastschwach sein soll. Auch eine Nachlieferung erbrachte kein anderes Gerät. Das Problem: Bei dem großen Buchversender gibt es zwar Geräte mit unterschiedlichen Seriennummern, aber es ist logistisch nicht möglich, ein passendes Gerät herauszusuchen (ich sags euch: Die Menschheit war nicht auf dem Mond!) Der kleine Händler mit 50 Geräten kann das.

  • Zitat

    Original von Meerbuscher
    Danke für die ersten Antworten. Ihr seht das ja tatsächlich kritischer als ich ...


    Hallo


    Allerdings... ;D ...wenn das Ding als Neuware zum Verkauf stand, dann hat es auch Neuware zu sein. Zumal der Händler ganz offensichtlich auch eingesteht, dass das Teil schon mal im Umlauf war. Diese Aussage [vermutlich per Mail] würde ich mir erst einmal sichern. Und entsiegelte Software ist immer kritisch.


    Da würde ich mit irgendwelchen Seriennummern erst gar nicht anfangen. Zurück in die Kiste und ab an den Händler. Um irgendwelche Nummern müsste der sich dann kümmern. Vor dem Zurücksenden würde ich mir ggf. noch ein oder zwei Aussagen/Zeugen besorgen, dass das Ding wirklich in dem genannten Zustand angekommen ist. Nicht, dass er nachher das Gegenteil behauptet...


    Und auch die Rücksendung würde ich mir in solch einem Fall nicht diktieren lassen. Ggf. würde ich noch darum bitten, dass er eine Form zu seinen Lasten wählt. Wenn er dazu nicht bereit ist... sein Pech. Es soll schon Händler gegeben haben, die ihren Plunder abholen mussten... ;D ...alternativ kann man die Rücksendung natürlich erst einmal selber bezahlen und den Betrag dann einfordern. Bei solchen windigen Händlern ist da aber meist nichts/wenig zu erwarten. Wenn's gut läuft, hast Du am Ende eine Gutschrift für den nächsten Einkauf. Wäre sonst ja auch o.k.- aber nicht, wenn zuvor im Bereich einer Täuschung agiert wurde.


    Wobei das natürlich jetzt am "grünen Tisch" gesagt ist... das Angebot müsste man schon noch einmal genau anschauen. Aber "gebraucht" als "neu" verkaufen... man kann's ja mal probieren...


    MfG


    P.S. Und nicht registrieren bzw. personalisieren... am besten gar nicht einschalten.

  • Hi obk,
    danke für deine Hilfe.


    Also im Verkaufstext war die Rede von "neu" und sogar "OVP" - worunter ich originalverpackt verstehe und nicht etwa ... "ohne Verpackung". Zum Glück habe ich das Gerät "auf Rechnung" und sogar ohne Versandkosten erhalten - insofern sitze ich momentan am längeren Hebel. Dass das Gerät "gebraucht" ist, behaupte ich mal nicht, kann es aber auch nicht ausschließen. "Aufbereitung" muss ja nicht zwangsweise schlecht sein.


    Nur denke ich auch, der Händler muss das vorher erwähnen und der Preis kann so nicht bleiben. Meine geforderten 10% Reduktion halte ich für fair.


    Ich habe den Händler jetzt nochmal angemailt und habe besagte Geräte- und Softwarenummmern erfragt und auch den Wunsch nach Interpretation des Begriffes "Aufbereitung".


    Ich will das Teil ja gar nicht zurückschicken, es funktioniert ja alles soweit und wenn ich für ein "fast ganz neues Gerät" mit voller Herstellergarantie (das ist natürlich die Voraussetzung) dann 10% unter dem z. Zt. billigsten Marktpreis liege, dann wäre ich ja zufrieden.


    Mal sehen, was er antwortet - aber schön zu sehen, dass ich mit meiner Meinung nicht alleine stehe.

  • Zitat

    Original von Meerbuscher
    insofern sitze ich momentan am längeren Hebel


    Hallo


    Na ja... Vorsicht. In dem Moment, in dem Du das Teil behältst, bist Du in der Pflicht... und wenn ich es richtig weiß, hast Du ab Lieferung 14 Tage Zeit. Wenn man da natürlich anfängt per Mail über den Preis zu verhandeln, können die Tage auch einmal schnell vorbei sein. Meine Devise: Wenn zurück, dann gleich zurück...


    ...ansonst... wenn das Teil soweit für Dick o.k. ist, riskierst Du ja auch nichts... außer, dass Du den Preis zahlen musst, den Du ja kanntest.


    MfG

  • Au ja, hast Recht ... sind im Grunde nur noch 4 Tage, wie die Zeit über Ostern vergangen ist - andererseits ...


    - wenn Mangelhaftigkeit vorliegt, sieht die Sache ja schon ein bisschen anders aus,
    - von Nahem betrachtet bin ich ja nicht einmal über mein Wiederrufsrecht aufgeklärt worden, demnach müsste ich also ziemlich lange Zeit für eine Rückgabe haben und
    - ich will das Gerät ja gar nicht zurückgeben.


    Aber auch ich weiß, Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe und der Teufel ist ein Eichhörnchen.


    Mal abwarten, was der Händler schreibt. Bisher klang er ganz vernünftig und ich will ja auch niemanden übers Ohr hauen.

  • Moin,


    Bei Internetkäufen hat man IMHO sogar 4 Wochen Zeit.
    Und diese Zeit beginnt zu laufen, wenn man die Widerrufsklausel in schriftlicher Form vor der Nase hat, eher nicht!


    Grüße
    Torsten
    PS: Ich würde das Gerät schon "aus Prinzip" zurückschicken. Billig kann manchmal ganz schön teuer werden........ ;)

    "Geht nicht" gibts nicht!
    "Kann nicht" heißt: faul!

  • Hallo Leute,
    ich muss euch nochmal um Hilfe bitten, da diese Sache immer noch nicht erledigt ist.


    Der Händler ist jetzt bereit mir 10% Rabatt zu gewähren - für mich ginge das in Ordnung, vorausgesetzt, dass ich auch eine Herstellergarantie auf das Gerät und die Software habe. Und da gibt es wohl Probleme. Ich habe Navigon angemailt und die sagen. Wenn die Software entsiegelt war, ist nicht mehr nachvollziehbar, wann sie erstmals genutzt wurde und damit bestehe keine Garantie. Das könne dann für mich zu Problemen führen, wenn das Gerät z. B. mal völlig stromlos sei.


    Dann nämlich müsse ich einen Aktivierungsprozess am Gerät vornehmen, wo von mir die Angabe einer Softwareseriennummer verlangt würde - und die habe ich ja nicht. Aber: Ich habe eine KartenSD-Box, auf die jemand eine 9-stellige Zahl geschrieben hat (8-stellig mit führendem Buchstaben).


    Meine Fragen an euch:
    1. Könnte die 9-stellige Nummer auf meiner SD-Kartenbox der Aktivierungscode sein? Wenn dem so ist, reicht diese Nummer aus, um im - wie von Navigon beschriebenen "Notfall" - das Gerät wieder in Gang zu setzen (d. h. unter Umgehung der Eingabe der Softwareseriennummer und Geräte ID), also durch direkte Eingabe des Aktivierungscodes. Die Frage können natürlich nur die beantworten, die das TS 7000T haben.


    2. Gibt es bei euren Geräten eine (z. B. durch beigefügte Unterlagen) differenzierte Garantie bezüglich Software und Hardware (Navigon, Transonic).


    3. Meine Nachfrage an Navigon, was es bedeute, wenn mir der Händler sage: "Das Gerät sei von Navigon aufbereitet." erhhielt ich zur Antwort: "Aufbereitung" bedeute, dass die Hardware nicht von Navigon stamme, dass aber die Software von Navigon sei. Das ist für mich nicht verständlich - demnach wäre doch jedes dieser Geräte aufbereitet. Kann jemand von euch genauere Angaben machen?