Rechtsfragen zur Garantieabwicklung (aus: Navigon NVG 3100 Weißes Bild)

  • Zitat

    Original von Bluescreen^
    garantie hat das gerät leider keine wurde über ebay gekauft
    ja ich meinte 6.2 ;)


    nur selbst ohne SDkarte kommt nach dem einschalten weißes bild oder ich sehe mal das halbe intro und mitten drin klack und wieder weises bild


    weis jemand wer dann sowas ohne garantie reparieren lassen kann und vor allem was es kostet ?
    oder übernimmt der hersteller garantie ?


    Der Hersteller übernimmt wenn überhaupt nur dann die Garantie, wenn man auch einen entsprechenden Originalkaufbeleg hat, auf dem das Kaufdatum ersichtlich ist.

  • Zitat

    Original von souljacker


    Der Hersteller übernimmt wenn überhaupt nur dann die Garantie, wenn man auch einen entsprechenden Originalkaufbeleg hat, auf dem das Kaufdatum ersichtlich ist.


    Nein, Kaufbeleg braucht man keinen; weder im Laden noch beim Händler.

    Navigation über Festeinbau (seit 2022 TomTom) und natürlich mit POIbase auf Smartphone via BT aufs Auto (Qashqai Akari).

  • Zitat

    Original von HSVMichi


    Nein, Kaufbeleg braucht man keinen; weder im Laden noch beim Händler.


    Und wie machst du dann deine Garantieansprüche geltend?

  • Zitat

    Original von souljacker


    Und wie machst du dann deine Garantieansprüche geltend?


    Hat er vielleicht den Smilie vergessen ?( ;D : drink

  • ja ich habe die rechnung noch
    allerdings läuft das gerät ja offiziel unter einem anderen namen
    und ich dachte wenn man etwas kauft erlischt dann die garantie ansprüche für mich
    da ja der käufer ein anderer ist

  • Zitat

    Original von Volker_I.


    Hat er vielleicht den Smilie vergessen ?( ;D : drink


    kann man nicht anhand der seriennummer des gerätes das kaufdatum zurückverfolgen? ?( ?(


    z.b.: konnte mir medion sagen das ich noch 4monate restgarantie habe

    Einmal editiert, zuletzt von navigationsfreak ()

  • Wird in letzter zeit immer wieder im Fernsehen gebracht: Bon ist nicht erforderlich. Im Laden reicht es, einen Zeugen zu benennen, der beim Kauf dabei war.


    Online hat man ja auch irgendwie bezahlt - diese Zahlung kann man in seinen Bankunterlagen wiederfinden.


    Und selbst ganz ohne Zahlungsnachweis (EBay-Kauf bzw verschluderter Bon) habe ich schon Grantieansprüche wahrgenommen, in dem ich die Seriennummer und das ungefähre Kaufdatum einfach genannt habe.


    Aber wie navigationsfreak schon schrieb, sind auch viele Geräte registriert: mein Sohn hat jetzt kurz vor dem Ablauf der Garantie noch schnell seine XBox360 registriert und bekam sofort zu sehen, wie lange er noch Garantie hat - als Startdatum wurde das Kaufdatum samt Uhrzeit angezeigt.


    Mein PDA genau so: die Restgarantie ist online hinterlegt und kann jeder Eigentümer meines PDA in dieser Zeit nutzen.

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  • Aha, wusste ich nicht. ;D


    Ich geh dann also z. B. zu MM mit meiner Oma im Schlepptau und sag dem Verkäufer: "ich hab das Gerät bei Euch gekauft, Bon ist weg, war Barzahlung und meine Oma kann das bestätigen...".... ?(


    Wie wollen die denn ggf. die Garantiefrist ermitteln ?( An Hand der Seriennummer? Das Teil könnte ja auch erst 1 Jahr im Lager gelegen haben... ?( Haben die da jeweils die Seriennummer bei Geräteabgang durch Kauf im Warenbestand ausgebucht (Warenmanagement)... ?(

  • Michi hat vollkommen Recht! Genau so ist es.


    Duplicate medoo: Nur ein Zeuge reicht nicht! Man muss auch die Zahlung anhand z.B. eines Kontoauszuges oder Kreditkartenbeleges beweisen. Aber Zeuge + Kontoauszug reicht!!!


    In dem Zusammenhang solltet ihr euch mal gute Literatur gönnen, die hochineressant ist.... und zwar die Lexika der Rechtsirrtümer von Ralf Höcker! Damit kann man auch (wie ich schon öfter gemacht habe) den Verkäufer im MM auf die Rechte des Kunden hinweisen.... Ist oft seeehr hilfreich!
    Immer nach dem Motto: "Ich bin doch nicht blöd!".... :D :D :D :D


    Gruß
    Jan

    Einmal editiert, zuletzt von NaviJan77 ()

  • Also zukünftig Barzahlung vermeiden und Bon wegschmeißen, da eh egal! Man lernt nie aus.

  • Ganz ehrlich: Wie es sich bei Barzahlung verhält weiß ich im moment nicht wirklich.... da wird vielleicht wirklich, wie Michi sagt, der Zeuge reichen!


    Zum Bon: Der Kassenbeleg ist doch nicht dafür da, um einen Nachweis im Garantiefall zu haben! Genau das ist nämlich das Problem. Das denken viele. Ein Kassenbon erfüllt hauptsächlich doch ganz andere Zwecke (ausgewiesene Mehrwertsteuer, Beleg fürs Finanzamt, den Steuerberater etc...)


    Gruß


    Jan

  • Zitat

    Original von navigationsfreak


    kann man nicht anhand der Seriennummer des Gerätes das Kaufdatum zurückverfolgen? ?( ?(
    z.b.: konnte mir Medion sagen das ich noch 4monate Restgarantie habe


    Anhand der Seriennummer allein wäre es sehr interessant das mir ein Hersteller die Garantie "Berechnet".


    Das Gerät wurde am Beispiel. 1.1.08 mit der Seriennummer 0123456789 hergestellt und fertig verpackt. Somit müsst ab dem Zeitpunkt die Garantie zu laufen beginnen ???


    Wird dann interessant wenn´s zur Auslieferung zum Beispiel MM ca 2 Monate dauert und das gerät dort nochmal ein Monat im Lager liegt bis das ding dann in das Regal kommt und verkauft wird vergehen mitunter nochmal 4 - 5 Monate wenn´s blöd her geht...


    Würde bedeuten man hat aufgrund der Liegezeit bei den Händlern alleine 8 Monate Garantie verloren. Wie soll das Funktionieren ?


    Kann nur mit Kassenbon funktionieren. Ab DEM Datum des Kaufes beginnt die Garantie und Gewährleistungszeit des Verkäufers. DER wickelt das ganze im Garantiefall mit dem Hersteller ab.
    Wie der Hersteller das intern regelt wie zb Medion versteh ich nicht... wie will Medion mir sagen das ich noch 4 Monate Restgarantie habe wenn die keinen Kaufbeleg von mir haben ?


    Oder meldet zb MM jeden Kauf automatisch an Medion zurück? nur wie ohne Seriennummer des Gerätes? Der Aufwand wäre für den Handel nicht zu bewältigen...
    Im Strichcode stehts ja nicht drinnen, nur das Gerätenamen und der Preis soweit ich weis... Also wie will man wissen das das Gerät mit der Nummer 0123456789 verkauft ist ?? Ausgeliefert an den Händler ja, aber vom Händler auch mit Datum verkauft ???


    Vielleicht kanns der Hersteller aufgrund der Auslieferungszeit ungefähr schätzen und man kann auf Kulanz vom Hersteller hoffen.


    Mein fazit, so sonst nicht möglich.

  • Zitat

    Original von IngBreitfuss


    Würde bedeuten man hat aufgrund der Liegezeit bei den Händlern alleine 8 Monate Garantie verloren. Wie soll das Funktionieren ?


    Genau so war es mit meinem PDA (bei Kauf schon drei Monate Garantie abgelaufen).

    Navigation über Festeinbau (seit 2022 TomTom) und natürlich mit POIbase auf Smartphone via BT aufs Auto (Qashqai Akari).

  • Also da hätte man ein Problem mit mir beim Händler.... was kann ICH als Käufer dafür das das ding beim Händler ein halbes Jahr liegt ehe es verkauft wird?
    Kann nicht am Käufer abgewälzt werden.
    würde auch Konsumentenschutz technisch SICHER nicht ziehen...


    Ich würde darauf tippen das die Geschichte mit dem Kassenbon eher eine Kulanzgeschichte des Händlers ist und du dich auf die Beine stellen kannst wennst sie verloren haben solltest du mit Zeugen aber beweisen kannst das du es dort gekauft hast.
    Ansonst würde ich mal behaupten benötigst du die Rechnung sehr wohl.
    Ausser der Händler kommt kulanz technisch nach rücksprache mit dem Produzenten entgegen.
    Mein Nachbar hat einen Elektronikkleinhandel. Der Sspricht sich täglich mit Herstellern zusammen betreffend Garantie... Viele sind Kulant was das betrifft. Immerhin muss die "Werkstätte" die es Repariert auch die Kosten vom Hersteller ersetzt bekommen. Zumindest machts mein Nachbar so.
    Bei einigen "Herstellern" allerdings gibt es NULL Toleranz... zb Medion, und viele NoName oder Billigst Hersteller.
    Sind antworten dich ich mal auf Gespräche mit meinem Nachbarn erhalten habe der einen Elektronikkleinhandel mit Service und Reparaturwerkstätte betreibt. (MädchenMarkt, RoterPlanet, usw lassen bei ihm auf Garantie vom Hersteller reparieren)

  • Hi,


    irgendwie kann ich nachvollziehen, dass sich der Threadstarter seit gestern Abend nicht mehr gemeldet hat. :)


    Die Diskussion über Garantiezeiten und deren Geltenmachung ist sicher interessant, für ihn wahrscheinlich aber nicht zielführend. Schließlich hat er ja eine Rechnung, wahrscheinlich sogar mit dem aufgedruckten Kaufdatum. 8)


    Er könnte doch damit imho, soweit noch vorhanden, die Gewährleistungs- bzw. Garantieansprüche geltend machen. Denn einig sind wir uns hoffentlich alle noch, dass das Gerät wegen des Fehlerbildes in den Service gehört. ;)


    Gruß
    Harald