WLAN und Funk-Web-Cam

  • Kannst Du da nicht besser so einen umklappbaren/abschließbaren rot/weißen Sperrfosten aufstellen? Gibts doch so ab 160 -spart den ganzen Ärger mit Polizei/Aneige etc. Oder darfst Du so etwas nicht aufstellen?

  • hast du eine tafel aufgestellt ?(


    "privatgrundstück - bei nichtbeachtung erfolgt besitzstörungsklage"


    oder wie auch immer diese tafel heißt...

  • Zitat

    Original von MarcS
    Fürs Parken auf fremden Grundstücken scheint sich teilweise nichtmal unsere Polizei zu interessieren.
    2 Anzeigen, eine wollten die nicht aufnehmen, die andere wiederwillig.


    Müssen die das nicht sogar aufnehmen? ?(


    Wenn ich so im Fernsehen die Rentner sehe, die z.B. hier in HH die Mütter aufschreiben, die vor der Schule anhalten, um ihre Kleinen ein- oder aussteigen zu lassen, und alles, was die aufschreiben, wird zur Anzeige gebracht.

    Navigation über Festeinbau (seit 2022 TomTom) und natürlich mit POIbase auf Smartphone via BT aufs Auto (Qashqai Akari).

  • Hallo Michi,


    Zitat

    Original von HSVMichi


    Müssen die das nicht sogar aufnehmen? ?(


    Nein, da Privatgrund, die Polizei ist nur für öffentlichen Grund zuständig. Für Privatgrund tut sie nur das, was unbedingt notwendig ist, aber keine Anzeige aufnehmen bzw. von staatswegen verfolgen. Ich hatte mal ein ähnliches Thema: Bezahlten Parkplatz vor dem Haus und jeder parkte darauf...


    Zitat

    Original von HSVMichi
    Wenn ich so im Fernsehen die Rentner sehe, die z.B. hier in HH die Mütter aufschreiben, die vor der Schule anhalten, um ihre Kleinen ein- oder aussteigen zu lassen, und alles, was die aufschreiben, wird zur Anzeige gebracht.


    vor der Schule ist wieder öffentlicher Grund. Wenn da ein Halteverbotschild steht, dann darf man da eben nicht halten (kennen wir auch von den Schulen unserer Kinder). Und wenn da jemand klagt und man es beweisen kann, hat der verbotenerweise Haltende schlechte Karten.


    Gruss, Snoopy

  • @ Cora:


    Da stehen sogar 2 Schilder.
    1. Privat-Parkplatz in der Mitte, 2. Privat-Parkplatz / Unberechtigte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.


    @ Volker:
    Darf (noch) keine Poller aufstellen.
    2 Garagen für 2 Häuser.
    Das andere Haus wartet auf nen Käufer (steht leer). Und aufgrund des im Grundbuch eigentragenen Wegerechts brauche ich ne Genehmigung der 2. Partei.
    Der "alte" Besitzer ist im Ausland, und der Makler spielt nicht mit.


    @ Michi:
    Müssen und wollen ist bei denen leider zweierlei.



    Laut dem Deutschen "UN"Recht darf ich die falsch-Parker:
    nicht zuparken
    nicht am wegfahren behindern (Poller hochmachen etc)
    abschleppen auf eigene Kosten und das Geld dann einklagen


    und wenn die in ner fremden Garage stehen, darf man die Garage nicht mal zumachen

    Systemfehler 4711:
    (A) Abbrechen, (W) Wiederholen, (K) Kaffeetrinken: _

  • Hallo Michi,


    Zitat

    Original von HSVMichi
    Wo ist der Unterschied zwischen Überwachen und filmen? ?(


    Filmen darf ich, solange mir's Spaß macht. :D


    hhmm, jein, solange Du die Filme alle für Dich behälst, ist das vermutlich recht unkritisch. Sobald Du aber irgendetwas bei Youtube etc. oder sonst im Internet veröffentlichst oder auch nur rumzeigst, sieht es anders aus. Dann kannst Du Dich höchstens noch auf eine öffentliche Veranstaltung o.ä. berufen, bei der man grundsätzlich damit rechnen muss, gefilmt oder fotografiert zu werden. Ansonsten musst Du das sofort entfernen, spätestens wenn ein dort Gezeigter daran Anstoss nimmt und das Entfernen verlangt. In der Zwischenzeit sind sogar die Hoster wie Youtube oder wie sie alle heissen, verpflichtet, Inhalte zu entfernen, sobald Ihnen bekannt wird, dass hier eine Zustimmung eines Gezeigten nicht vorliegt. Das ist insbesondere auch in der aktuellen Zeit der betrieblichen Weihnachtsfeiern (sofern es die noch gibt) interessant, wobei diese rechtlich als private Veranstaltung gelten (bei einer betriebliche Veranstaltung dürfte auch z.B. kein Alkohol konsumiert werden, auch das wäre noch lange keine öffentliche Veranstaltung).


    Gruss, Snoopy

    2 Mal editiert, zuletzt von Snoopy63 ()

  • Also ich glaub Marc hat sich was das rechtliche angeht schon informiert.


    Das Überwachen bzw. Filmen auf (eigenen) Privatgrundstücken ist relativ unproblematisch.
    Auf öffentlich zugänglichen Gebäuden bzw. Grundstücken, auch wenn das z.B. privat vermietete Geschäfts- oder Wohngrundstücke sind, wird es schon problematischer. Wenn bei Betreten des Grundstücks klar wird, dass es eine Videoüberwachung gibt (Hinweisschilder), darf gefilmt und aufgezeichnet werden und zwar so, dass auch Details erkenntlich sind. Wenn diese Hinweisschilder fehlen darf nur schemenhaft aufgezeichnet werden, also es darf keine Person zu erkennen sein und dann bringt das ganze nichts mehr. Also=> mehrere Schilder zur Info anbringen. (z.B. Tankstelle oder Einkaufszentrum)


    Das Abschleppen auf Privatgrundstücken ist m.W. in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. In BW gilt, wenn ein fremdes Fahrzeug auf eigenem Boden widerrechtlich parkt, ohne jemanden zu behindern, hat man fast keine Chance das Fahrzeug entfernen zu lassen.


    Wenn das Fahrzeug z.B. die eigene Garage von einem fremden Fahrzeug zugeparkt wird und es kostenmäßig günstiger ist ein Taxi zum Arzt zu nehmen, so darf man das fremde Fahrzeug nicht abschleppen lassen.


    Ich kann das Urteil im Moment nicht finden, aber ein Richter hat sehr abenteurlich entschieden: wenn der Motor des Fremdparkers noch warm ist, darf man abschleppen lassen. (Was für ein Unterschied ist, ob der Motor warm oder kalt ist, wenn die eigene Garage zugeparkt ist)


    Wie Marc schon erläutert hat gilt grundsätzlich: Wenn man ein Privatgrundstück ungehindert befahren kann, so muss man es auch grundsätzlich wieder ungehindert verlassen können, auch wenn es ein Privatgrundstück ist. Einzig und allein helfen hier Poller oder Schranken, aber schon beim Betreten bzw. Befahren des Grundstücks, nicht erst als Hinderungsgrund zum Verlassen des Grundstücks.



    So jetzt ein Tipp, den ich vor ca.10 Jahren von meinem JuraProf erhalten habe und ich nicht weiß, ob es nicht schon durch nicht nachvollziehbare Richterentscheidungen aufgehoben wurde und nicht zur Nachahmung empfohlen wird:


    Wenn Du an einem Fahrzeug, das ein Reserverad besitzt, an einem Rad die Luft rauslässt, kann Dir nichts passieren. Aber Du musst die Luft ganz raus lassen, damit der Fahrer es sofort merkt (sonst Unfallgefahr). Somit kann der Fahrer den platten Reifen wechseln und die Luft am platten Reifen an der nächsten Tankstelle kostenlos auffüllen. Somit ist dem Fahrer kein finanzieller Schaden entstanden.
    Wenn das Fahrzeug jedoch kein Reserverad hat oder Du die Luft an zwei Rädern raus läßt, braucht der Fremdparker fremde Hilfe und es entstehen Kosten, die er einklagen kann.



    Weitere Tipps sind jederzeit willkommen, da ich täglich mit Falschparkern auf meinem Grundstück zu tun habe und deshalb auch Überwachungskameras habe.


    Gruß Berthold

    Navigon 8110 und MN7 Android auf HTC Desire

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