Display defekt

  • Hallo Leute,
    hat von Euch schon jemand ein gebrochenens Display gehabt, dass nicht durch einen Sturz, oder andere mechanische Gewalteinwirkung enstanden ist. Mein Display ist wärend der Benutzung in der Halterung ausgefallen und ich vermute, dass es die hohen Temperaturen waren (Aussentemperatur 39 Grad). Medion weigert sich nun, das Display auf Garantie zu ersetzen, da es gebrochen ist, ich bin mir aber keiner Schuld bewusst. Weiss jemand, wer wem nachweisen muss, dass hier mechanische Gewalteinwirkung vorlag. Ich weiss von einem Bekannten, dass bei seiner Kamera das Display wegen Kälte gebrochen ist und der Schaden auf Garantie behoben wurde!


    Gruss Michael

  • Zitat

    Original von Wattke
    Weiss jemand, wer wem nachweisen muss, dass hier mechanische Gewalteinwirkung vorlag. Ich weiss von einem Bekannten, dass bei seiner Kamera das Display wegen Kälte gebrochen ist und der Schaden auf Garantie behoben wurde!


    Hi Michael,


    da Dir noch keiner geantwortet hat, hier mal ein Link, wo der Unterschied zw. Garantie und Gewährleistung verdeutlicht wird und wo auch auf die Problematik der Beweislast eingegangen wird.


    Ansonsten kann ich Dir leider (oder Gott sei Dank ;) ) aufgrund fehlender Eigenerfahrung nicht weiterhelfen.

  • Zitat

    Original von Ralf25
    da Dir noch keiner geantwortet hat, hier mal ein Link, wo der Unterschied zw. Garantie und Gewährleistung verdeutlicht wird und wo auch auf die Problematik der Beweislast eingegangen wird.


    Scheint mir ja nicht gerade die seriöseste Quelle zu sein:
    "Gewährleistung tritt also immer in Kraft wenn irgendeine Ware zwischen einer Privatperson (Endverbraucher) und einem Gewerbetreibenden den Besitzer wechselt" - interessant, daß es zwischen Gewerbetreibenden also keine Gewährleistung geben soll ... ?(

  • Zitat

    Original von wind-hund


    Scheint mir ja nicht gerade die seriöseste Quelle zu sein:
    "Gewährleistung tritt also immer in Kraft wenn irgendeine Ware zwischen einer Privatperson (Endverbraucher) und einem Gewerbetreibenden den Besitzer wechselt" - interessant, daß es zwischen Gewerbetreibenden also keine Gewährleistung geben soll ... ?(


    Mit seriös hat es jetzt weniger was zu tun, im B2B-Bereich gelten halt andere Bestimmungen (Quelle:(
    Gewährleistungsansprüche des Käufers im IT-Bereich verjähren in zwei Jahren ab Übergabe der Kaufsache und zwar unabhängig davon, ob dieser Verbraucher oder Unternehmer sowie die Kaufsache neu oder gebraucht ist. Im B2B-Bereich kann diese Frist bei Neuwaren per AGB auf ein Jahr verkürzt werden; nicht dagegen im B2C-Kaufvertrag. Per Einzelvereinbarung können Unternehmen die Gewährleistungsfristen auch ganz ausschließen.

  • Zitat

    Original von Ralf25
    Per Einzelvereinbarung können Unternehmen die Gewährleistungsfristen auch ganz ausschließen.


    So ist es, "können"! Der Text suggeriert aber, daß es zwischen Gewerbetreibenden keine GWL gebe ... ;)

  • Zitat

    Original von wind-hund


    Scheint mir ja nicht gerade die seriöseste Quelle zu sein:
    "Gewährleistung tritt also immer in Kraft wenn irgendeine Ware zwischen einer Privatperson (Endverbraucher) und einem Gewerbetreibenden den Besitzer wechselt" - interessant, daß es zwischen Gewerbetreibenden also keine Gewährleistung geben soll ... ?(


    Im Kontext des vorherigen Satzes aus Deinem Zitat heißt es:
    Wer zum Beispiel hauptberuflich ein Tonstudio betreibt und auch ein entsprechendes Gewerbe angemeldet hat, hat kein Recht auf Gewährleistung von Seiten eines Händlers, da es sich hier um ein sogenanntes B2B-Geschäft (B2B = Business to Business) handelt. Gewährleistung tritt also immer in Kraft wenn irgendeine Ware zwischen einer Privatperson (Endverbraucher) und einem Gewerbetreibenden den Besitzer wechselt...


    Im B2B-Bereich besteht keine gesetzliche Pflicht zur GWL, nichtsdestotrotz kann sie gewährt werden. Zwischen Kann und Soll gibt es einen Unterschied, darauf habe ich Dich aufmerksam machen wollen. ;)

  • Zitat

    Original von Ralf25
    Im B2B-Bereich besteht keine gesetzliche Pflicht zur GWL, nichtsdestotrotz kann sie gewährt werden.


    Und genau das ist falsch. Es gibt eine Pflicht zur GWL auch zwischen Gewerbetreibenden, die allerdings ausgeschlossen werden kann. So wird ein Schuh draus. ;)

  • Zitat

    Original von wind-hund


    Und genau das ist falsch. Es gibt eine Pflicht zur GWL auch zwischen Gewerbetreibenden, die allerdings ausgeschlossen werden kann. So wird ein Schuh draus. ;)


    So hast Du Recht, da hab ich mich unglücklich ausgedrückt. Grundsätzlich besteht natürlich gem. BGB die Verpflichtung zur GWL auch im B2B-Bereich, nur dort kann ich diese Verpflichtung aber einschränken oder gar ausschließen.

  • Zitat

    Original von Ralf25
    So hast Du Recht, da hab ich mich unglücklich ausgedrückt. Grundsätzlich besteht natürlich gem. BGB die Verpflichtung zur GWL auch im B2B-Bereich, nur dort kann ich diese Verpflichtung aber einschränken oder gar ausschließen.


    Na also, darauf ein Feierabend-: drink! ;)

  • Zitat

    Original von wind-hund
    Na also, darauf ein Feierabend-: drink! ;)


    Leider erst in 1h, aber dann: : drink

  • Hallo,
    das heisst dann aber, dass ich das Gerät bei Aldi zurückgeben kann, da es noch keine 6 Monate alt ist und die mir dann beweisen müssen, dass ich schuld bin, oder verstehe ich die Gewährleistung falsch. Erst nach 6 Monaten muss ich zum Hersteller, davor ist der Händler mein Ansprechpartner.


    Gruss Michael

  • Zitat

    Original von Wattke
    das heisst dann aber, dass ich das Gerät bei Aldi zurückgeben kann, da es noch keine 6 Monate alt ist und die mir dann beweisen müssen, dass ich schuld bin


    So in etwas ist das korrekt!

  • Zitat

    Original von Ralf25


    Im Kontext des vorherigen Satzes aus Deinem Zitat heißt es:
    Wer zum Beispiel hauptberuflich ein Tonstudio betreibt und auch ein entsprechendes Gewerbe angemeldet hat, hat kein Recht auf Gewährleistung von Seiten eines Händlers, da es sich hier um ein sogenanntes B2B-Geschäft (B2B = Business to Business) handelt. Gewährleistung tritt also immer in Kraft wenn irgendeine Ware zwischen einer Privatperson (Endverbraucher) und einem Gewerbetreibenden den Besitzer wechselt...


    Im B2B-Bereich besteht keine gesetzliche Pflicht zur GWL, nichtsdestotrotz kann sie gewährt werden. Zwischen Kann und Soll gibt es einen Unterschied, darauf habe ich Dich aufmerksam machen wollen. ;)


    Sacht ma, is das hier n Anwaltsforum, oder was?