@all
Erklärt mal bitte wie dies alles unter Einhaltung der Lizenzbedingungen funktioniert.
Danach kommen die Beiträge zurück.
@all
Erklärt mal bitte wie dies alles unter Einhaltung der Lizenzbedingungen funktioniert.
Danach kommen die Beiträge zurück.
ZitatOriginal von TheRock
@all
Erklärt mal bitte wie dies alles unter Einhaltung der Lizenzbedingungen funktioniert.
Danach kommen die Beiträge zurück.
wie ist es damit:
Zitat:
edit-by-TheRock/Mod: Beitragskopie Microsoft vs Usedsoft entfernt - bitte direkt bei Usedsoft nachlesen
siehe z.B. hier:
http://www.usedsoft.com/
Pone
Schlechter Rechtfertigungsversuch!
Das war wohl nichts. ![]()
Man muss nur 1 und 1 zusammenzählen...
Im Netz googeln und schon weiss man, woher solche Fragen
kommen...
Das Dumme an der Sache ist nur, dass die Leute selbst dazu
zu blöde sind - Wozu??? Siehe Titel ![]()
Traurig aber wahr!!!
Gruss Nomi aka Oli
In der allgemeinen Rechtssprechung zeigt sich, dass ein Verkauf / Kauf von Original-Datenträgern legal ist,
und dadurch die Lizenz ordnungsgemäß auf den neuen Besitzer übergeht.
Natürlich muss der Verkäufer alle evtl. vorhandenen ´Sicherheitskopien´ vernichten,
ansonsten macht sich dieser vorallem bei weiterer Nutzung der Software (auch auf dem PNA selbst) strafbar.
Außerdem, habe gerade meinen kompletten ursprünglichen Lieferinhalt vom Februar 2007 (Medion MD96050 mit GoPal 2.3AE) kontrolliert,
und keinerlei Lizenzvereinbarung gefunden.
Und wenn vor Inbetriebnahme bzw. entsiegeln des Datenträgers (öffnen des Umschlages) dazu keine Möglichkeit gegeben wird,
ist auch eine später nachgereichte ´Vereinbarung´ nichtig, da hierzu beide Seiten zustimmen müssen...
Ob bei neueren Kartons hier rechtlich sicher nachgerüstet wurde, keine Ahnung,
also liebe PE3.0-Originalerstbesitzer, schaut mal in Eurem Karton inkl. der Anleitungen nach.
TheRock: Oder das meintest Du doch?
ZitatOriginal von TheRock
@all
Erklärt mal bitte wie dies alles unter Einhaltung der Lizenzbedingungen funktioniert.
Danach kommen die Beiträge zurück.
Warum soll ich meine gekaufte Lizenz TMCpro aus der 2.3PE nicht in einer anderen Version weiternutzen dürfen? Wo wird das verboten? Habe nichts finden können.
Ich habe bis jetzt folgendes verstanden:
Vorhanden ist v2.3 Gerät mit TMCPro und Lizenz. Dazugekauft wurde eine v3-Software-Lizenz mit TMC.
Das Thema beschäftigt sich damit die v3-TMC-Software auf TMCPro 'aufzubohren'.
Ich vermisse hierbei die nötige v3-TMCPro-Lizenz.
Es stellt sich aber immer noch die Frage, warum eine ältere legal erworbene TMCpro Lizenz nicht auch auf der neueren Software Version erlaubt sein soll. Es besteht ja eine legale Lizenz. Wenn es also möglich ist dieses zu verwirklichen, dann kann ich mit meiner legalen Lizenz dieses auch tun - solange ich die alte PE 2 nicht weiter verwende!
Ich vergleiche das mal mit Computer Software.
Wenn Du Windows XP mit einem Office Paket erworben hast und dann auf Vista aufrüstest, dann kannst Du natürlich auch das alte Office Paket weiter verwenden - solange es technisch machbar ist.
EDIT:
Ich habe mal bei T-Traffic um Auskunft gebeten. Leider ist die Dame für Lizenzfragen schon ausser Haus gewesen. Ich werde berichten wenn es was Neues dazu gibt.
Ich glaube aber eher hier ist die TMCpro Lizenz an die Software- bzw. Kartenversion gekoppelt.
ZitatOriginal von Cola Trinker
Ich vergleiche das mal mit Computer Software.
Wenn Du Windows XP mit einem Office Paket erworben hast und dann auf Vista aufrüstest, dann kannst Du natürlich auch das alte Office Paket weiter verwenden - solange es technisch machbar ist.
Schlechter Vergleich, da in Deinem Vergleich Office = Office, nur die Plattform darunter ändert sich.
Wäre vergleichbar mit Installation der GoPal 2.3 PE auf neuerem Gerät (z.B. P4410)
Und selbst bei man mal darüber hinweg sieht, bei dem Vergleich wird doch dadurch das Office vom Funktionsumfang nicht besser...
ZitatOriginal von TheRock
Ich habe bis jetzt folgendes verstanden:
Vorhanden ist v2.3 Gerät mit TMCPro und Lizenz. Dazugekauft wurde eine v3-Software-Lizenz mit TMC.
Das Thema beschäftigt sich damit die v3-TMC-Software auf TMCPro 'aufzubohren'.
Ich vermisse hierbei die nötige v3-TMCPro-Lizenz.
Also, technisch eine PE3.0 ´aufzubohren´ ist gar nicht schwierig (verrate aber nicht wie, die, dies wissen, wissen es...)
Irgendwie ist diese Diskussion aber gerade nicht wirklich zielführend...
Wenn man (fälschlicherweise, also selber schuld) ein PE3.0 mit TMC kauft,
kann man doch nicht (von Medion ?) erwarten, dass die kostenlos TMCpro drauflegen.
Und die in dem Beispiel beim PE2.3 enthaltene Lizenz kann man nicht einfach rauslösen...
Also, was soll bei dieser Diskussion eigentlich rauskommen?
Und JEWUWA hat da auch aus meinem Verständnis heraus vollkommen recht,
da Medion die Lizenzgebühr für TMCpro bei der PE2.3 entrichtet hat.
Vielleicht ja sogar bezogen auf die Seriennummer des Gerätes selbst.
ZitatOriginal von michaelMUC
Schlechter Vergleich, da in Deinem Vergleich Office = Office, nur die Plattform darunter ändert sich.
Wäre vergleichbar mit Installation der GoPal 2.3 PE auf neuerem Gerät (z.B. P4410)
Und selbst bei man mal darüber hinweg sieht, bei dem Vergleich wird doch dadurch das Office vom Funktionsumfang nicht besser...
Kein schlechter Vergleich. Office ist ebenso an eine weitere Software (=Betriebssystem) gebunden wie TMCpro auch. Das hat mit Hardware = Plattform überhaupt nichts zu tun!
ZitatOriginal von JEWUWA
Ich glaube aber eher hier ist die TMCpro Lizenz an die Software- bzw. Kartenversion gekoppelt.
Vielleicht bin ich ja blind, aber wo steht das? Wo sind im allgemeinen eigentlich die Lizenzbestimmungen zu finden?
ZitatOriginal von Cola Trinker
Vielleicht bin ich ja blind, aber wo steht das? Wo sind im allgemeinen eigentlich die Lizenzbestimmungen zu finden?
Bei mir (PE3.0) sind sie auf der DVD mit den Maps unter License Agreements\Lizenzbestimmungen_Travelguide.pdf. Werden vielleicht aufgrund des irreführenden Namens nicht dort vermutet.
ZitatOriginal von Ralf25
Bei mir (PE3.0) sind sie auf der DVD mit den Maps unter License Agreements\Lizenzbestimmungen_Travelguide.pdf. Werden vielleicht aufgrund des irreführenden Namens nicht dort vermutet.
OK, dann gibt es doch welche, und nachdem die erst nach entsiegeln des Datenträgers eingesehen werden können,
ist das nur ein einseitiger Wunsch von Medion und damit nicht rechtskräftig