Firma widget.de: insolvent??

  • "Offtopic" scheint mir die einzige Rubrik, in die ich mein posting stellen könnte.
    Ich dachte nur, dass ich anderen gern ärgerliche Verluste ersparen würde.


    Es geht um


    Firma: widget.de
    Angebot: alles, was mit mobile computing zu tun hat (PDAs, PNAs, Naviprogramme etc)
    Anschrift: Maria Montessori Str 20; PLZ: 50259 Ort: Pulheim


    Die Firma hatte, solange ich das PPC Magazin lese, jeden Monat eine seriös wirkende,farbige Anzeige im vorderen Teil dieser Zeitschrift - bis einschließlich Heft 1/2007 - in den letzten zwei Heften aber nicht mehr. Letzteres und die folgende Erfahrung veranlassen ich zu diesem posting:


    Ich hatte im Mai 2006 bei widget eine Software( Navi-Programm Destinator 6 USA ) bestellt. Als im Juni der Auslieferungstermin immer noch unbestimmt war, stornierte ich den Auftrag ( um mir die Software direkt aus den USA zu besorgen) und bat um Bestätigung des Stornos, welche ich denn auch prompt erhielt. Soweit also alles o.k. Der Vorgang war für mich erledigt.


    So staunte ich nicht schlecht, als am 22.Dezember (!!) ein ups-Bote meine "bei widget im Mai bestellte Ware" anlieferte. Ich ließ die Sendung ungeöffnet gleich wieder vom Boten zurücknehmen mit dem Vermerk aus der ups-Liste "Ware bereits abbestellt". Natürlich hatte widget den Betrag von 155 Euro bereits von meinem Konto abgebucht. Per e-mail schickte ich der Firma daraufhin je eine Kopie meines Stornos und dessen Bestätigung durch widget zu und bat um Rückerstattung des Geldes.
    Als Antwort erhielt ich den lapidaren Satz, dass der Firma ein Storno von meiner Seite nicht vorliege und das, obwohl ich denen die Kopie ihrer eigenen Storno-Bestätigung gemailt hatte. Man werde bei Eingang der Rücksendung den Betrag zurückzahlen.


    Rücksendung am 22.Dez da sollte die Ware wohl bis Ende Dezember bei widget wieder angekommen sein. Als nun Mitte Februar dieses Jahres das Geld noch immer nicht auf meinem Konto eingegangen war, schrieb ich eine weitere Mail, nochmals mit Kopie des bisherigen Schriftverkehrs.
    Dieses Schreiben wurde von der Firma ganz einfach ignoriert. Auf mein Geld wartete ich weiterhin vergebens.
    Ich schrieb daher in dem ppcwelt-Forum einen Artikel etwa des obigen Inhalts und schickte eine Kopie davon an widget, dieses Mal über den customer service link ihrer website, verbunden mit der Aufforderung, das Geld umgehend zurückzuzahlen. Ich erhielt auch prompt eine automatisierte Bestätigungsmail mit einem "ticket", mit dem ich jederzeit den Stand meiner Anfrage online abfragen könne. Dieser Stand ist nun seit einer Woche: "Ihre Anfrage ist in Bearbeitung. Sie erhalten von uns eine e-mail, sobald dieser Stand sich geändert hat". Mit anderen Worten : Man ignoriert auch diese mail.


    Ginge es um einen Betrag von 7 Euro, würde ich es als ärgerlichen Verlust ansehen, der aber den Zeitaufwand für weitere Mahnungen nicht lohnt. Doch bei 155 Euro ....???


    Dei einzige Erkärung, die ich dafür hätte, ist, dass zwar die website automatisch weiterläuft, aber die Firma insolvent ist oder kurz davor steht und sich daher um Rückzahlungs-Aufforderungen nicht mehr kümmert, sondern allenfalls noch weitere Bestellungen annimmt und von Kunden Geld kassiert. X(


    Bevor ihr bei widget bestellt, überlegt euch also, worauf ihr euch einlasst. Wenn überhaupt, dann nur per Nachnahme. Selbst wenn ihr theoretisch einen abgebuchten Betrag zurückbuchen lassen könnt - was nützt es, wenn es dort vielleicht nichts mehr zurüchzubuchen gibt?
    In meinem Fall entfällt leider ohnehin diese Möglichkeit, da die Frist von 6 Wochen, die für Beanstandungen der Monatsabrechnung bei Kreditkartenzahlung gilt, bereits vorüber ist.


    Weiß jemand vielleicht etwas über widget?


    Und wie ist es, wenn ich mir einen Anwalt nehme und sich dann herausstellt, dass die Firma insolvent ist? Müsste ich dann nicht - zusätzlich zu dem Verlust der 155 Euro - auch noch die Anwaltskosten bezahlen?


    gruß hadila

    Einmal editiert, zuletzt von hadila ()

  • diese dinge, waren für mich ein grund eine private rechtschutzversicherung abzuschließen...bitte nun keine dummen sprüche mehr gegen mein posting....aber wer in deutschland irgend ein rechtsgeschäft tätigt, so drängt es sich mir so langsam auf, benötigt rechtschutz.


    also ich hätte die ganze sache einem anwald übergeben.
    hast du mal an diese möglichkeit gedacht ?


    übringens, habe ich aus vielen gesprächen heraus gehört, das es zwar viele menschen gibt die rechtschutz zahlen, aber ihn nicht in anspruch nehem, da sie denken, dass der tathergang dies nicht erfordere. ist aber quatsch, denn warum bezahlt man die versicherung denn....


    habe da noch ein gutes rechte-forum gefunden...vieleicht findest du hier eine antwort. suchen und lesen kostenlos, posten, gegen bares, da die threads von rechtsanwälten beantwortet werden !


    http://www.frag-einen-anwalt.de/default.asp

    Einmal editiert, zuletzt von pax']['er ()


  • Servus,


    Auf der HP der Firma wird einem ja jetzt noch Frohe Weihnachten gewunschen und ein glückliches 2007 ?( ..... außerdem kommt man über den Link zu eBay zu widgets eBay-Angebot und da kann man sehen, dass die letzte Bewertung, die die Firma erhielt am 2.1.2007 war, allerdings verkaufen sie nach wie vor Dockingstationen...


    Schon a bisserl komisch das ganze...


    cu Peter

  • Ich würde den Titel ändern, denn sonst braucht Ihr vielleicht wirklich Eure Rechtsschutzversicherung :D :D

    Navigation mit Google Maps über Android Auto und AAWireless im Nissan Qashqai Akari Automatik. Zusätzlich ist POIbase NAVI ein treuer Beegleiter meiner Fahrten  ;)

  • Hallo,


    an dieser Stelle nochmal der Hinweis, dass jede Lastschrift innerhalb von 4-6 Wochen bei der eigenen Bank rückgebucht werden kann. Insbesondere, wenn die Gründe klar sind. Ich habe das schon das ein oder andere Mal gemacht, wenn die Gegenseite trotz eindeutiger Ausgangslage das Geld nicht zurück gezahlt hat. Das kann man nur jedem raten, auch zu tun, denn dann muss die andere Seite nachweisen, dass sie das Geld zurecht bekommt.


    Gruss, Snoopy

  • Hallo,


    einfach mal HIER unter Firma den Namen "widget" eingeben... Den Titel braucht man wohl daher nicht wirklich zu ändern.


    Gruss, Snoopy

    2 Mal editiert, zuletzt von Snoopy63 ()

  • Zitat

    Original von pax']['er
    denn warum bezahlt man die versicherung denn....


    Hast du eigentlich mal über den Grundgedanken einer Versicherung nachgedacht.
    Und vielleicht auch über die Höhe deiner Beiträge, wenn alle so denken und handeln würden? ?(
    (und dann kontrollier mal deine Shift-Taste! ;) )

    Gruß
    taxus






    "Wir essen jetzt Opa!" Satzzeichen retten Leben!

    Einmal editiert, zuletzt von taxus ()

  • Zitat

    Original von taxus
    ...und dann kontrollier mal deine Shift-Taste! ;) )


    meine shift-taste funktioniert tadelos !
    warum fragst du :gap


    Zitat

    Original von pax']['er
    denn warum bezahlt man die versicherung denn....


    bezog sich auf die, die eine versicherung haben, in eine solche situation kommen und dann trotzdem nicht die versicherung in anspruch nehmen.
    ich meinte ja nicht, dass jeder der ne versicherung hat, bei jeder gelegenheit überlegen sollt, ob er sie in anspruch nimmt.

    Einmal editiert, zuletzt von pax']['er ()

  • Zitat

    Original von pax']['er
    ich meinte ja nicht, dass jeder der ne versicherung hat, bei jeder gelegenheit überlegen sollt, ob er sie in anspruch nimmt.


    Na dann! : drink

    Gruß
    taxus






    "Wir essen jetzt Opa!" Satzzeichen retten Leben!

  • @ Snoopy63


    Bye, bye - 155 Euro...... :dead


    Du hattest wahrscheinlich schon geschaut, Snoopy63....


    Das also habe ich bei dem von Snoopy angeführten link gefunden


    >>In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
    der im Handelsregister des Amtsgerichts Offenbach am Main unter HRB 23245 eingetragenen Widget Online GmbH, Maria-Montessori-Str. 20, 50259 Pulheim, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Karl Heupel, Maria-Montessori-Str. 20, 50259 Pulheim
    ist am 27.02.2007, um 12:11 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
    Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Holger-René Bruckhoff, Theodor-Heuss-Ring 19-21, 50668 Köln bestellt. <<


    usw usw


    Wieso gibt es unter den 102 smilies hier eigentlich nicht einen mit Tränen? Oder habe ich den nur nicht gefunden?


    Müsste man nicht eigentlich jetzt wirklich andere vor widget warnen, damit auf der website niemand mehr etwas vielleicht per Vorauskasse bestellt??
    Undf zwar an auffälliger Stelle, denn ich schätze, dass "offtopic" von relativ wenigen gelesen wird.


    Was meint ihr?


    gruß hadila

  • Zitat

    Original von hadila
    Müsste man nicht eigentlich jetzt wirklich andere vor widget warnen, damit auf der website niemand mehr etwas vielleicht per Vorauskasse bestellt??
    Undf zwar an auffälliger Stelle, denn ich schätze, dass "offtopic" von relativ wenigen gelesen wird.


    Was meint ihr?


    Hallo


    Wenn sich das bewahrheitet [wovon ich ausgehe], dann hat es Dich übel erwischt. Hoffnungen auf Ware bzw. Rückzahlung würde ich mir in solch einem Fall wohl auch nicht mehr machen. Nichts desto trotz würde ich meine Forderungen schriftlich an widget.de richten.


    Zur Warnung: Mein erster Gedanke war auch "Den Threadtitel hätte ich anders gewählt". Den Link von @Snoopy63 kannte ich nicht. Trotzdem würde ich nicht vor einem einzelnen Händler warnen; auch dann nicht, wenn er in die Insolvenz gegangen ist. Vielmehr würde ich davor warnen, im Netz - gerade bei Navigationsgerödel - per Vorauskasse, Bankeinzug oder Kreditkarte zu bezahlen. Der Markt ist einfach zu stark in Bewegung, als dass ich in einzelne Händler hier Vertrauen hätte. Wer gestern noch im Geschäft war, kann heute schon draußen sein. Nachnahme bietet zwar auch nicht 100% Sicherheit; aber eben doch ein wenig mehr als die oben genannten Verfahren.


    MfG

  • @obk


    >>Nichts desto trotz würde ich meine Forderungen schriftlich an widget.de richten.<<


    Ob ich das vielleicht direkt an den Insolvenzverwalter (Adresse steht ja im Internet) schicken sollte? Ich kenne mich bei solchen Rechtsdingen leider gar nicht aus.


    etwas hilf- und ratlos


    hadila

  • Zitat

    Original von obk
    Vielmehr würde ich davor warnen, im Netz - gerade bei Navigationsgerödel - per Vorauskasse, Bankeinzug oder Kreditkarte zu bezahlen. Der Markt ist einfach zu stark in Bewegung, als dass ich in einzelne Händler hier Vertrauen hätte.


    Also bei Bankeinzug bist du, wie Snoopy63 schon schrieb, auf der sicheren Seite!

    Gruß
    taxus






    "Wir essen jetzt Opa!" Satzzeichen retten Leben!


  • Aber ja, immer an den Insolvenzverwalter. Er ist dafür der richtige Mann.
    Insgesamt mache ich Dir aber wenig Hoffnung; zuerst werden immer die Großgläubiger (Finanzamt, Krankenkasse etc.) bedient. Dann Lieferanten, ganz zum Schluß, wenn noch liquide Masse vorhanden ist, die Kleingäubiger.


    Grüße
    Fred

  • Zitat

    Original von taxus
    Also bei Bankeinzug bist du, wie Snoopy63 schon schrieb, auf der sicheren Seite!


    Hallo


    Keine Ahnung wie es mit einer Rückbuchung aussieht, wenn der Empfänger Insolvenz angemeldet hat... ich denke mir aber, wenn das Konto des Empfängers arg in der Kreide steht [was bei Insolvenzen ggf. nicht ganz unüblich ist], wird es auch mit der Rückbuchung eng... oder was, wenn das betr. Konto einfach aufgelöst wird?


    Ich halte mich bei Bestellungen über das Netz gerne an den Grundsatz: Geld gegen Ware. Und da scheint mir Nachnahme noch am sichersten.


    MfG

    Einmal editiert, zuletzt von obk ()