ZitatOriginal von Cpt.Hardy
@harry
vielen Dank für Deine ausführliche Erklärung der Rechtslage.
Da muß ich dann als Konsenqunz ja eigentlich jegliche Gewährleistung in Frage stellen. Z.B. gewährt SanDisk auf seine SD-Karten 5 Jahre Garantie.
Gewährleistung ist nicht gleich Garantie. Harry hat die Situation für die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung von 2 Jahren dargestellt, bei der eine Beweislastumkehr nach 6 Monaten eintritt. Du sprichst aber von 3 Jahren Garantie seitens Medion bzw. 5 Jahren Garantie seitens SanDisk. Und das hat mit Geäwhrleistung nichts zu tun, hier sind die Angaben aus den Garantiebedinungen/-zertifikat etc. "bindend". Denn auch bei der Garantie kann der Hersteller natürlich Ausnahmen definieren, also z.B. bei unsachgemäßer Behandlung des Geräts.
Insofern würde ich mich auf die 3 Jahre Garantie von Medion berufen, nicht auf die 2-Jährige Gewährleistung. Und im Zweifel sich direkt an Deine für Deine Region zuständige Aldi-Regionalgesellschaft wenden, das ist manchmal sehr hilfreich, wenn es sonst auf normalen Kunden<->"Hersteller"weg nicht mehr wirklich weiter geht.