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Hi zusammen!
Also ich würd in der Schweiz NIEMALS mit einem Navi mit installierter Blitzersoftware fahren!
Den Schweizern ist alles zuzutrauen und die im Beitrag zuvor angeführten FAQs sind ja diesbezüglich eindeutig. Es bleibt also nur der Weg, vor Antrit einer Fahrt in oder durch die Schweiz, die installierten Blitzerdaten und Sounds zu löschen. Ich traue denen sogar zu, dass sie das Gerät einziehen, wenn darauf auch nur die Daten von Deutschland installiert sind.
Vor Jahren habe ich schon einmal sehr negative Erfahrungen mit dem schweizer Zoll gemacht:
In meinem Auto hatte ich ein aktives Radarwarngerät, das ich aber vor der Einfahrt in die Schweiz von der Windschutzscheibe entfernt hatte und es in die Mittelkonsole unter einen abschließbaren Deckel gelegt hatte (Ehrenwort: Ich hatte nicht vor, in der Schweiz das Gerät zu verwenden, da ich nur kurz nach Basel zur Hochzeit meines Schwagers wollte). Als ich den Grenzbeamten passieren wollte schaute er auf mein Auto und ich wurde herausgewunken. Die erste Frage war: "Wo haben Sie Ihre Radarwarngerät?" Ich stelle mich natürlich dumm und sagte, ich wüßte nicht, wovon er rede. Darauf sagte man mir freundlich ABER SEHT BESTIMMT, dass ich entweder freiwillig das Gerät rausrücken könne oder aber man jetzt auf der Stelle anfangen würde, das Fahrzeug so lange zu zerlegen, bis das Gerät zum Vorschein kommt. Daraufhin gabe ich zu, ein solches Gerät zu besitzen, es aber gerade wegen der Fahrt in die Schweiz antfernt zu haben. Was ich nicht wußte (Tatsache), dass es in der Schweiz nicht nur verboten war, ein solches Gerät zu benutzen (wie in Deutschland auch) sondern das Mitführen ebenfalls verboten war. Auf meine Frage, woher sie wußten, dass ich ein solches Gerät im Auto hatte wurde mir gesagt, dass die Abdrücke der Saugnäpfe auf der Windschutzscheibe mich verratenn hätten!
Das Ende vom Lied war, dass ich das Gerät los war (ca. 150,- DM) und zusätzlich bar eine Geldstrafe von 300,- DM bezahlen musste!
Deswegen kann ich jedem nur raten, vor der Fahrt in und durch die Schweiz die verräterischen Daten komplett von der Karte oder der Festplatte zu löschen, so dass keine Spuren zu finden sind. Ich bin mir sicher, dass die Eidgenossen nur auf einfältige Deutsche warten, die ein Navi mit installierter Blitzersoftware mit sich führen (wenn auch nur im Handschuhfach).
Gruß
oldie49 -
Jo und?
Diesen yyy des ASTRA (dürfen die das überhaupt???) zerpflückt der Herr Krebser hier nach Strich und Faden.
Sehr zur Lektüre empfohlen.
Das ASTRA kann weder die Polizei anweisen, noch den Zoll, noch den Handel.
Da sind seine Kompetenzen beschnitten.Und offiziell ist es eigentlich noch überhaupt nicht bekanntgegeben: es interessier niemanden, weder Grenzwache, noch Zoll, noch Kantons- oder Stadtpolizei.
Grüße
Fred -
Es sieht doch aber so aus, dass man zuerst einmal den ganzen Ärger am Hals hat und versuchen muss, sein Navi zurück zu bekommen!
Oder?
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Ach was , die Schweizer juckt das überhaupt nicht: "Was ist denn das ASTRA???"
Und Einbehalten ist hier noch nix worden: "KantonsPolizei: Wir haben hier wichtigeres zu tun..."
Und wenn angehalten: Ausmachen, bei Bedarf Unwahrheit sagen. Ist nicht strafbar, da nicht beschuldigt und belehrt!
Also: Auch die Emmentaler Käse und die Berge sind nicht an einem Tag entstanden.
Wie gesagt, die Meinung der Schweizer: Sack Reis /gelbes Fahrrad.
Wir machen uns da mehr einen Kopf.
Grüße
Fred -
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Trotz all der vorangehenden Diskussionen ist die Faktenlage von diesem Schreiben von heute in der TCS-Zeitung (Touring-Club der Schweiz) eindeutig klar, da es ein Statement des Bundesamtes für Verkehr ist.
Schweiz:
Radarwarngeräte auf GPS-Basis laut Bundesamt für Strassen (ASTRA) verboten.Immer mehr GPS-Navigationsgeräte sind mit einem System ausgerüstet, welches die Autofahrenden mit grosser Präzision vor polizeilichen Geschwindigkeitskontrollstellen warnt.
Verbinden Sie Ihr GPS mit einem Handy, sind die Eigentümer solcher Geräte spgar in der Lage, sich über die Zentrale eines entsprechenden Anbieters innert weniger Minuten gegenseitig vor temporären Polizeikontrollen zu warnen.
Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) macht nun Anbieter und Verkehrsteilnehmende darauf aufmerksam, dass solche Geräte, die teils auch vor Rotlichtkameras warnen, den verbotenen Radarwarngeräten gleichgestellt und daher verboten sind. Dies gilt auch für "andere Mittel zur Störung oder Erschwerung der Polizeikontrollen".
Solche eingebauten "Points of Interest", die vor Kontrollgeräten warnen, müssen gemäss dem Bundesamt gelöscht werden, allenfalls durch den Händler.
Auch ausländische Autofahrende sind laut dem Bundesamt (ASTRA) angesprochen.
Radarwarnungen per Radio, SMS, Pager, TwixRoute sind derzeit noch gestattet:
Das Bundesamt (ASTRA) will dies aber bei der nächsten Revision des Strassenverkehrgesetzes ändern.Quelle:
TCS-Schweiz / Touring-Club / Touring-Zeitung
Bundesamt für Strassen (ASTRA) -
Zitat
Original von myrica
Trotz all der vorangehenden Diskussionen ist die Faktenlage von diesem Schreiben von heute in der TCS-Zeitung (Touring-Club der Schweiz) eindeutig klar, da es ein Statement des Bundesamtes für Verkehr ist.Schweiz:
Radarwarngeräte auf GPS-Basis laut Bundesamt für Strassen (ASTRA) verboten.
du hast aber schon den Beitrag (insbesondere den Link) von FredT weiter oben gelesen

Deine Behauptungen / Fakten etc. stimmen nicht unwidersprochen!
Also lassen wir das Thema, bis die Schweiz ein Gesetz verfasst hat.
Achim
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Der Link und was damit zu tun hat, habe ich sehr wohl gelesen, es mag hier unterschiedliche Meinungen geben, doch die heutige Ausgabe der TCS-Zeitung bringt eben den geschriebenen Artikel, die meistens gut recherchiert sind. Anzumerken ist dabei einfach, dass în der CH meistens etwas definitives kommt, wenn ein Bundesamt die in der Absicht hat.
Es soll einfach eine Vorwarnung sein, dass man eventuell Aerger bekommen kann.
Im übrigen sind die Beiträge von FredT nicht unbedingt Aufschlussreich, indem unsachlich auf einem unserer Bundesämter herumgehackt wird. Ich bin auch mit vielem nicht einverstanden, aber es bringt nicht viel zum Thema, kommende Fakten auf unterstem Niveau zu beschreiben. -
Um hier nationale Gefühle unserer lieben schweizer Forumskollegen nicht zu verletzen habe ich den umstrittenen Post geändert und bitte um Entschuldigung, falls sich jemand persönlich angesprochen fühlte.
Grüße
Fred -
Im übrigen steht im Link
Zitat«Es ist für die Glaubwürdigkeit eines Bundesamtes nicht überzeugend, wenn eine Medienmitteilung verbreitet wird, wo eine falsche Strafandrohung (Haft und Busse anstelle nur Busse) enthalten ist. Eine Mitteilung solcher Brisanz, die einige tausende von Fahrzeuglenkern mit GPS-Navigationsgeräten betrifft und welche darauf abzielt, Leute zu verunsichern, muss zum Zeitpunkt der Medien-Veröffentlichung vollständig den Tatsachen entsprechen. Wenn in diesem Punkt unsorgfältig gearbeitet wird, dann darf man sich nicht wundern, wenn man anderes aus dem ASTRA ebenfalls anzweifeln muss.»
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Zitat
Im übrigen steht im Link
Also, im ganzen Link legt sich der Autor nur insoweit fest, dass keine Haft als Bestrafung möglich ist.
Ansonsten bleibt er vollständig unverbindlich. Wohl weil ihm klar ist, dass seine Erläuterung vollständig am Thema vorbei geht geht. Seine Argumentation ist juristisch betrachtet miserabel.
Er zitiert erst das Gesetz, wo vom Verbot von "Geräten und Vorrichtungen" die Rede ist und benutzt dann ein höchstrichterliches Urteil, wo es um eine Person geht, die sozusagen manuell und per pedes vor Radarkontrollen gewarnt hat. Das sind sowohl in der Schweiz als auch in der Bundesrepublik zwei völlig verschiedene Paar Schuhe.
Die rechtliche Situation ist in der Schweiz eindeutig, wenn man mal das recht jedes Einzelnen ausblendet, erst an eine rechtliche Norm zu "glauben", wenn die Gerichte von EU (natürlich nicht für die Schweiz) und UNO diese bestätigt haben.
Von "Zerpflücken" kann beim Artikel jedenfalls keine Rede sein. Im Gegenteil: Haltlose Begründungen auf interessierter Seite deuten eher darauf hin, dass es keine bessere Begründung der Gegenposition gibt.
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Zitat
Original von thbe
Die rechtliche Situation ist in der Schweiz eindeutig, wenn man mal das recht jedes Einzelnen ausblendet, erst an eine rechtliche Norm zu "glauben", wenn die Gerichte von EU (natürlich nicht für die Schweiz) und UNO diese bestätigt haben.
Eindeutig? Nicht wirklich.... darum kann es ich ja jeder zurechtbiegen. Dies hat das ASTRA ja auch getan. Anfangs Jahr wurde dieses Gesetz nicht geändert. Anfang Jahr hat das ASTRA nur eine Presseinfo mit seiner Interpretation des Gesetzes herausgegeben, welche übrigens im Widerspruch zur Polizeit Praxis steht. -
Was will man denn daran zurechtiegen?
Strassenverkehrsgesetz (SVG) Art. 57b:
1 Geräte und Vorrichtungen, welche die behördliche Kontrolle des Strassenverkehrs erschweren, stören oder unwirksam machen können (z.B. Radarwarngeräte), dürfen weder in Verkehr gebracht oder erworben noch in Fahrzeuge eingebaut, darin mitgeführt, an ihnen befestigt oder in irgendeiner Form verwendet werden.Das ist ja noch erheblich weitreichender als das deutsche Pendant. Wenn das biegbar ist, dann sind es 90% aller Gesetze.
Wenn ich z. B. jemanden mit einem Navi mit Blitzer-POI auf den Kopf schlage, dann ist das Körperverletzung, auch wenn diese Geräte nicht ausdrücklich im entsprechenden Gesetz genannt sind und obwohl es diese Geräte noch nicht gab, als das Gesetz erlassen wurde.
Sorry, aber das "Zurechtbiegen" ist nichts als Wunschdenken. Da sollte man sich lieber freuen, dass Polizei die Einhaltung dieser Norm nicht überwacht, als zu hoffen, dass Navis mit POI-Blitzerdaten nicht unter dieses Gesetz fallen.
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Zitat
Original von thbe
Was will man denn daran zurechtiegen?[i]Strassenverkehrsgesetz (SVG) Art. 57b:
Geräte und Vorrichtungen, welche die behördliche Kontrolle des Strassenverkehrs erschweren, stören oder unwirksam machen können (z.B. Radarwarngeräte)Nix von dem wird durch das Navi samt POI-Liste bewirkt, da es nicht unmittelbar auf die behördliche Maßnahme einwirken kann.
Die Einwirkung ist also nur konstruiert!Also???
Grüße
Fred