Verkaufsstop für Navis in der Schweiz

  • Dachte, ich stell das mal hier in den Fun Bereich, ist aber eigentlich garnicht so lustig.


    Bei Asterix hieß das doch immer " Die spinnen, die Römer". Nun läßt sich das auch auf die Schweizer übertragen:


    -> Verkaufsstop für Navis in der Schweiz


    Hab extra nochmal auf den Kalender geschaut, ist aber nicht 1. April


    :schiel

  • Anarchische Zustände, hätte ich der ach so weltoffenen Schweiz gar nicht zugetraut.


    Aber es treibt eben seltene Blüten. Glaubt man wirklich, damit den Fortschritt aufhalten zu können? Es hat auch schon mancher versucht, gegen den Wind zu pinkeln...


    Allerdings habe ich noch nichts von massiven Polizeikontrollen bemerkt; auf der Autobahn wird das auch schwerlich möglich sein.


    Grüße
    Fred

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    2 Mal editiert, zuletzt von FredT ()

  • ja im moment dürfen keine raderpois in der schweiz verkauft werden.
    für die navis gibt es teilweise bereits ein update, andere updates werden demnächst folgen (bin ich überzeugt)


    habe in diesem thread Blitzer Warnung doch erlaubt ... !?
    schon berichtet (ca. die letzten 20 beiträge könnten interessant sein)
    besonders aber diese pdf file http://www.surfinagain.com/images/astrafaq.pdf


    dIdI

    [align=center]Hier war mal eine tolle Signatur

  • Von einem Verkaufsverbot für Navis, wie hier angeklungen, habe ich heute, sowohl bei Conrad, als auch im Blödmarkt noch nichts bemerkt. Und auch bei Fust gehen die fröhlich über die Theke.


    Da war wohl der Wunsch der Vater des Gedanken? Ein Verkaufsverbot für Navi allg. ist sicherlich aus wirtschaftlichen Gründen auch gar nicht durchsetzbar. Schon gar nicht ohne entsprechende Vorlaufzeit zum Bestandsabbau. Wer sollte denn sonst dem Händler den Schaden ersetzen? Beim Einkauf hatte er schließlich nach Treu und Glauben auf die Gesetze gehandelt...


    Zitat

    abartig


    Grüße
    FredT

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  • Es geht um etwas ganz anderes, nämlich das Verbot online-Infos = während der Fahrt zu Blitzern und Polizeikontrollen abzurufen (der Link in dem mein.tomtom.de-Artikel:


    "Verbotene Radarwarngeräte auf GPS-Basis
    Bern, 08.01.2007 - Immer mehr handelsübliche Modelle von GPS-Navigationsgeräten sind mit einem System ausgerüstet, welches die Automobilistinnen und Automobilisten mit grosser Präzision vor polizeilichen Geschwindigkeitskontrollstellen warnt. Verbinden sie ihr GPS mit einem Handy, sind die Eigentümer solcher Geräte sogar in der Lage, sich über die Zentrale eines entsprechenden Anbieters innert weniger Minuten gegenseitig vor temporären Polizeikontrollen zu warnen. Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) macht Anbieter und Verkehrsteilnehmende darauf aufmerksam, dass solche Geräte den verbotenen Radarwarngeräten gleichgestellt und daher verboten sind.


    GPS-Navigationsgeräte mit Radarwarnfunktion ermöglichen es den Fahrzeugführenden ungestraft zu schnell zu fahren. Nicht zuletzt "Raser" können davon profitieren: Für die Polizei wird die Erfassung der notorischen Schnellfahrer praktisch unmöglich.


    Besonders stossend ist, dass gewisse Geräte in Verbindung mit einem Handy nicht nur vor Geschwindigkeitskontrollen warnen, sondern auch vor allgemeinen Polizeikontrollen auf der Strasse. Dadurch können sich beispielsweise flüchtende Straftäter der Verhaftung entziehen. Auch angetrunkene Automobilisten können Polizeikontrollen systematisch ausweichen. Statt kontrolliert und aus dem Verkehr gezogen zu werden, gefährden sie weiterhin die übrigen Verkehrsteilnehmenden.


    GPS-Navigationsgeräte mit solchen Zusatzfunktionen dürfen gemäss Artikel 57b des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) weder in Verkehr gebracht oder erworben noch in Fahrzeuge eingebaut, darin mitgeführt, an Autos befestigt oder in irgendeiner Form verwendet werden. Unter Inverkehrbringen versteht das SVG folgende Tätigkeiten: Herstellen, Einführen, Anpreisen, Weitergeben, Verkaufen sowie jedes weitere Abgeben und Überlassen.


    Die Polizei und Zollbehörden stellen solche Geräte und Vorrichtungen sicher und erstatten Anzeige. Die Gerichte verfügen Busse und lassen die Geräte einziehen und vernichten."


    Achim

    Einmal editiert, zuletzt von Achim ()

  • Was mir in dem FAQ fehlt ist die Info, ob man Blitzer-POIs von in dem Gebiet der Schweiz liegenden POIs nicht draufhaben darf oder generell keinerlei Blitzer-POIs.


    Was passiert z.B., wenn ich von Deutschland in die Schweiz einreise und Deutsche Blitzer-POIs drauf habe aber keine Schweizer Blitzer-POIs. Ich hoffe doch stark, dass das noch eindeutig geklärt wird, sollte es bei der derzeitigen Regelung in der Schweiz bleiben.


    Da haben meine Eidgenossen IMO wiedermal einen ziemlich tiefen Zug aus der Tüte genommen.

  • Zitat

    Original von Candid
    Was mir in dem FAQ fehlt ist die Info, ob man Blitzer-POIs von in dem Gebiet der Schweiz liegenden POIs nicht draufhaben darf oder generell keinerlei Blitzer-POIs.


    diese fragen wurde an die eidgenossen gestellt (siehe pdf in meinem posting oben), leider noch nicht beantwortet.


    aber ich werde nochmals an den initziatur der faq schreiben und ersuchen, diese frage nochmals zu klären ...


    dIdI

    [align=center]Hier war mal eine tolle Signatur

  • Zitat

    Original von dIdIX


    diese fragen wurde an die eidgenossen gestellt (siehe pdf in meinem posting oben), leider noch nicht beantwortet.


    aber ich werde nochmals an den initziatur der faq schreiben und ersuchen, diese frage nochmals zu klären ...


    Warum fragen? Das weckt ggf. nur schlafende Hunde.


    Achim

  • in Ergänzung zu der Frage von candid:


    Darf ich innerhalb der Schweiz z.B. einen Laptop verpackt im Gepäck dabeihaben, auf dem Schweizer und/oder andere-Länder-POis (Blitzer usw, nicht die wohl erlaubten "anderen" POIs) gespeichert sind?


    Darf die Verkehrskontrolle der Schweizer PKWs ohne konkreten Verdacht nach solchen elektronischen Daten auf Datenträgern durchsuchen und was macht der Zoll bei einer PKW-Kontrolle?


    Was machen die Schweizer hier ein Fass auf und hat das dort jemand kompetentes tatsächlich mit allen Konsequenzen durchdacht :gap ?


    Ich glaube, da wird es in Zukunft ein paar interessante Gerichtsverfahren geben.


    Beste Grüße von Michelwald

  • Zitat

    Original von Candid


    Da haben meine Eidgenossen IMO wiedermal einen ziemlich tiefen Zug aus der Tüte genommen.


    Naja,


    Gott sei Dank kann man ja die Schweiz auf dem Weg in richtige Länder umfahren.



    Erloeser

  • Zitat

    Original von michelwald
    Darf ich innerhalb der Schweiz z.B. einen Laptop verpackt im Gepäck dabeihaben, auf dem Schweizer und/oder andere-Länder-POis (Blitzer usw, nicht die wohl erlaubten "anderen" POIs) gespeichert sind?


    Let doch bitte mal meinen Beitrag weiter oben im Thread.
    Es gibt überhaupt kein Verkaufsverbot für Navis, es geht um das Verbot online / während der Fahrt Infos über zu dieser Stunde aktuelle mobile Blitzer und Verkehrskontrollen abzurufen. Die Seite von mein.tomtom hat genauso viel Wahrheitswert, wie die Bildzeitung.


    Achim

    Einmal editiert, zuletzt von Achim ()

  • Meintomtom hat inzwischen ein Update zu der Meldung veröffentlicht:


    Zitat
    Update (19 Januar 2007, 18:06 Uhr):
    TomTom hat soeben ein offizielles Statement über das Blitzer-OVI-Verbot in der Schweiz veröffentlicht:


    'Wir sind uns bewusst, dass das Bundesamt für Strassen, ASTRA, einen Bericht über GPS-Navigationssysteme und Blitzer-OVIs veröffentlicht hat. TomTom entwickelt Produkte und Dienste, die als wichtigste Priorität eine einfache Benutzung und die Sicherheit im Strassenverkehr haben. Wir sind der Meinung, dass unsere Blitzer-Warner die Sicherheit auf den Schweizer Strassen erhöhen. Wir glauben auch, dass die Benutzung und der Verkauf unserer OVIs völlig legal sind. In der Folge arbeiten wir mit dem ASTRA zusammen, um ihren Standpunkt der momentanen gesetzlichen Situation zu verstehen.'

  • Zitat

    Original von Achim
    Warum fragen? Das weckt ggf. nur schlafende Hunde.


    Naja, Unwissenheit schützt nicht vor dem Gesetz. Ich würde die Schweiz nicht mehr betreten, wäre diese Frage nicht geklärt. Und das sagt ein auch Schweizer :(.


    Bisher kenne ich die Schweiz trotz ihrem eher steifen Image als recht offen, wenn es um beschneidende Gesetze geht. Das, was man da bzgl. Blitzer-POIs lesen kann passt eigentlich garnicht in mein Bild, das ich von der Schweiz habe.


    Von der Logik her meine ich, dass man sich nach dem derzeitigen Stand in der Schweiz mit deutschen Blitzer-POIs bewegen können dürfte. Doch wenn das nicht explizit so geregelt ist befürchte ich, dass Polizisten (pardon Gendarmen) auf Grund von Unkenntnis ruckzuck mir meinen PDA einkassieren würden. So anch dem Motto, hän Sie de BOI-Warner uf'm PDA? Bei Ja = konfisziert ;(


    Ganz davon abgesehen steht zu befürchten, dass sich unsere werten Politiker ein gutes Beispiel nehmen werden an der Schweiz. Die nutzen doch jede Gelegenheit. Wenn die Weißrussen uns mal kurz den Hahn zudrehen kommt gleich wieder das Geschrei den AKW-Abbau zu verschieben. Die sollten das lieber zum Anlass nehmen, die Entwicklung und Förderung in Richtung regenerative Energien stärker voranzutreiben. Jaja, das gehört nicht hier her ;).

    Einmal editiert, zuletzt von Candid ()

  • @ Candid


    Aber Du brauchst Dich doch bei der Frage nicht selbst zu belasten: die Lüge ist ein erlaubtes Mittel, denn (noch) stehst Du (dafür) nicht vor dem Richter.


    Daher haben wir selbstverständlich keinen PIO-Warner auf dem Gerät. Bitte beweisen Sie das Gegenteil !


    Die Antwort muß also lauten (bitte sprechen Sie mir nach): Noi, hään i nööt. ;D


    Grüße
    Fred

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    Einmal editiert, zuletzt von FredT ()