Rechtliche Situation - Geschwindigkeitswarner

  • Zitat

    Original von Keine Ahnung
    ... warum wird er dann mit den entsprechenden Blitzerdateien verwendet?
    Glaubst Du wirklich, dass ein Richter so einen Käse abnimmt - der ist doch nicht naiv (hoffen wir zumindest). Natürlich werden die Bliterdateien zum Warnen vor Blitzern verwendet und nicht vor vorbeifliegenden Weihnachtsmännern.


    Keine Ahnung


    Ok, Du scheinst den Unterschied nicht zu erkennen oder aber ignorierst ihn bewusst ;D


    Mein POI-Warner warnt mich nicht vor Blitzern, denn mein POI-Warner erkennt sie nicht.


    Mein POI-Warner dagegen macht mich darauf aufmerksam, dass ich gleich eine Stelle passiere, die ich mir als "Merker" notiert habe (in Form von POIs; hätte genau so ein Stück Papier sein können, das mein Beifahrer in den Händen hält und dann sagt "Gleich kommt ein interessanter Punkt!" :D


    Und - mal ehrlich: da es noch nicht einen einzigen Fall gab bisher - wer hat da wohl Recht? : drink

    Navigation über Festeinbau (seit 2022 TomTom) und natürlich mit POIbase auf Smartphone via BT aufs Auto (Qashqai Akari).

  • Zitat

    Original von Keine Ahnung
    [...]
    1.) Blitzerwarner sind illegal
    2.) Die Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden ist nicht Null - aber sehr gering, was aber an (1.) nichts ändert.
    [...]


    Ich bestätige Dir gerne als Jurist: genauso ist es!


    Und spar Dir Deine Energie, mit den Dickköpfen und Dummschwätzern in diesem Forum zu diskutieren - Du änderst nichts.


    Zitat

    Original von Keine Ahnung
    Ich als Naturwissenschaftler finde es sowieso nicht angenehm, dass es Regeln gibt, die erst durch ihre Auslegung eine Bedeutung haben.


    Vielleicht kann Dich ja der Gedanke an die Heisenbergsche Unschärferelation wieder ein wenig mit dem "Kommt drauf an" der Juristen versöhnen, oder der Welle-Teilchen-Dualismus des Lichts, oder dass Süßwasserschnecken Hermaphroditen sind...auch in den Naturwissenschaften ist ja nicht immer alles eindeutig! :) ;)

  • Jaja, die Juristen, die meinen, es besser zu wissen. Dann nenne uns mal einen Fall, wo dieser Paragraph auf einem PDA/PNA angewendet wurde, und sofort entschuldige ich mich öffentlich - ansonsten hast Du ja den Begriff schon genannt, der Dich begleiten könnte.

    Navigation über Festeinbau (seit 2022 TomTom) und natürlich mit POIbase auf Smartphone via BT aufs Auto (Qashqai Akari).

  • ich werf noch einen Scheit ins Feuer :]


    Klicktel liefert den Navigator mit Poi-Warner und vorinstallierten Blitzer-Poi's aus, allerdings muß der Warner selbst aktiviert werden.


    D.h. die Warnung ist betriebsbereit vorhanden, aber bei Auslieferung nicht aktiviert.


    Ist die Software jetzt legal oder ein Verstoß gegen die STVO ?


    Muß ich die Blitzer-Poi's löschen und wenn, wie ?


    Ohne die Betriebsanleitung gelesen zu haben, bin ich sicher, daß das nicht erwähnt und ohne Detailkenntnisse über die Programmstruktur gar nicht möglich ist.

    Kaum bist mal kurz weg sieht alles gleich ganz anders aus ??


  • Der Kauf von Blitzerwarngeräten ist nicht verboten.
    Die Benutzung jedoch schon. ;)

  • Zitat

    Original von ilbaron
    Der Kauf von Blitzerwarngeräten ist nicht verboten.
    Die Benutzung jedoch schon. ;)


    :D :D


    Ich darf ein kTN-Produkt also kaufen, in Deutschland aber nicht benutzen


    :D :D

    Kaum bist mal kurz weg sieht alles gleich ganz anders aus ??

  • Zitat

    Original von Kalle Wirsch
    Ich bestätige Dir gerne als Jurist: genauso ist es!


    Und spar Dir Deine Energie, mit den Dickköpfen und Dummschwätzern in diesem Forum zu diskutieren


    Du lehnst Dich aber weit aus dem Fenster.


    Du kannst sagen, dass es nach Deiner Einschätzung und Deiner Rechtsauffassung so ist.


    Dass Du Dich als Jurist zu so einer endgültigen und verbindlichen Aussage hinreissen lässt, wundert mich doch sehr.


    Wen hast Du denn jetzt als Dummschwätzer bezeichnet? Der Begriff 'justiziable Beleidigung' sagt Dir schon etwas?


    Gruß
    H.-J.

    Bitte keine Supportanfragen per PN oder Mail, dafür ist das Forum da.

  • Hallo Kalle Wirsch,


    ich denke, dass die Unschärfe bei Gesetzen zum Teil sehr viel höher ist, als dies in den Naturwissenschaften gefunden wird.


    Ich glaube, dass einige Forumsteilnehmer, die vielleicht derartige Tools zur Anzeige möglicher Blitzerstandorte selber verwenden, sich selber anlügen, um das Gewissen ein wenig zu beruhigen.


    Das findet man häufig. Man weiß, dass ein Atomkraftwerk auch in die Luft gehen kann. Vehemente Befürworter dieser Kraftwerke argumentieren hier auch mit der Wahrscheinlichkeit und würden ihre Meinung erst ändern, wenn der GAU erst einmal irgendwo passiert wäre. Natürlich kann ich dennoch sagen, "das Risiko nehme ich in Kauf". Ich kann aber nicht sagen, dass das Kraftwerk gar nicht gefährlich werden kann. In diesem Falle würden dem die physikalischen Gesetze widersprechen, deren Existenz und Auslegung durch die Experten nachzulesen sind.


    O.k. - weitere Diskussionen zu diesem Punkt werde ich nicht führen.


    Aber - wenn ich schon einen Juristen an der Hand habe. Wie steht es mit der generellen Anzeige von Geschwindigkeitseinschränkungen, d. h. ohne Vorauswahl von möglichen oder bekannten Standorten von Kontrollen? Hier sollten keine Probleme auftreten. Verstehe ich das richtig?


    Gruß,


    Keine Ahnung

    Gruß,


    Keine Ahnung

  • Nach dem Lesen diese Threads traue ich mich mein Autoradio nicht mehr einzuschalten. :-D)
    Noch vor ca. 35 Minuten warnte mich eine Stimme: "Es wird geblitzt, auf der B62, Ortsausgang Dingens, in Richtung Bums, aus einem blauen Astra Kombi...!"


    Hilfe, wie kann ich mich gegen solche illegalen Machenschaften wehren??? ?(

  • Zitat

    Original von ilbaron
    Der Kauf von Blitzerwarngeräten ist nicht verboten.
    Die Benutzung jedoch schon. ;)


    "Blitzerwarngeräte"?? Wir sprechen hier über Navigationsgeräte :D


    Achim

  • Keine Ahnung


    Du hast ja schon die einschlägige Rechtsnorm oben zitiert: danach sind nur die Blitzer-Warner mit "Zielführung" verboten. Die bloße Anzeige der jeweils gültigen Geschwindigkeitsbeschränkung ist erlaubt. Allerdings funktioniert das auf den mir bekannten Systemen Navigon, Tom Tom und iGO nur auf Bundesstraßen und BAB halbwegs brauchbar. Was z. B. iGO in Städten anzeigt, ist unbrauchbar.

  • ... ich würde mich auch außerhalb der Stadt nicht vollständig darauf verlassen. Es kann aber zumindest eine zusätzliche Hilfe darstellen, die evtl. verhindert, eine Geschwindigkeitsbegrenzung oder deren Aufhebung zu übersehen.


    Danke,


    Keine Ahnung

    Gruß,


    Keine Ahnung

  • Zitat

    Original von Achim


    "Blitzerwarngeräte"?? Wir sprechen hier über Navigationsgeräte :D


    Achim


    Tja, Achim, das verstehen selbst manche Juristen nicht, wie solls Otto Normalverbraucher verstehen? ?( :D : drink

    Navigation über Festeinbau (seit 2022 TomTom) und natürlich mit POIbase auf Smartphone via BT aufs Auto (Qashqai Akari).