Rechtliche Situation - Geschwindigkeitswarner

  • Zitat

    Original von Keine Ahnung
    ....
    Bei iGo können Schilder eingeblendet werden. ...


    Ein Hinweis: Wenn Dir dieses Feature sehr wichtig ist, solltest Du ein System mit Navteq-Karten nehmen. Die Geschwindigkeitsattribute sind nach meiner Erfahrung bei Teleatlas deutlich fehlerhafter als bei Navteq.

  • Hallo peterpu,


    ... nein, ich finde diese Möglichkeit interessant, aber nicht lebensnotwendig.



    Hallo h_smart,


    ich glaube, dass Deine Aussage eher zu meinem Punkt (2) passt:


    2.) Es ist allerdings extrem unwahrscheinlich, dass es wirklich zu einer Strafverfolgung kommt. Es wird kaum eine Einzugsaktion durch die Polizei geben. Das ändert natürlich nichts an der Illegalität.


    Ich zitiere eine Aussage von "Goose" im www.radarforum.de:


    >>Nach dem Hentschel handelt es sich beim Navi mit der Verknüpfung zur Anzeige stationärer Geschwindigkeitsüberwachungen um ein nach § 23(1b) StVO erfasstes Gerät:


    "[...] Nicht nur einzelne technische Geräte wie die derzeit am meisten verbreiteten Radarwarngeräte und Laserstörgeräte werden von dem Verbot erfasst, sondern auch andere technische Lösungen, die einen vergleichbaren Effekt erreichen. Das gilt insbesondere für die Verknüpfung der Warnung vor stationären Überwachungsanlagen mit modernen Zielführungssystemen; die entsprechenden Geräte geben die Warnung ebenfalls automatisiert und ortsbezogen ab. [...]" Hentschel: Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl. 2003, § 23 StVO Rdnr. 38:


    "Abs 1b Satz 2 enthält nur Beispiele zur Verdeutlichung, ist aber nicht etwa abschließend. [...] Für das Verbot des Abs 1b genügt es [...], daß bei Geräten mit verschiedenen Funktionen eine davon speziell zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungen dient, etwa auch die Ausstattung eines Autoradios oder eines Zielführungsgerätes mit einem zur Anzeige von Überwachungsmaßnahmen bestimmten Zusatzgerät " (siehe Begründung, Bundesrats-Drucksache 751/01, Seite 12) <<


    Nun ist Hentschel nicht das oberste Verkehrsgericht, aber unbedeutend ist die Meinung nicht.


    Wie Du aber schon angedeutet hast ("zum 127 Millionsten Mal"), richtig felsenfest ist da nichts. Ich als Naturwissenschaftler finde es sowieso nicht angenehm, dass es Regeln gibt, die erst durch ihre Auslegung eine Bedeutung haben.


    Streiten werde ich mich wegen dieser Sache sowieso nicht und ich glaube auch, dass man bei der Installation eines POI-Warners mit Blitzer-Informationen keine schlaflosen Nächte haben muss. Bislang habe ich soetwas allerdings nicht gebraucht und das nicht, weil ich ein Kandidat für Verkehrsbehinderung durch zu langsames Fahren bin.


    Gruß,


    Keine Ahnung

    Gruß,


    Keine Ahnung

  • Hi,


    der zitierte Hentschel ist in der Tat um Klassen seriöser, als die bisher herbeigezogenen 'Quellen'. ;)


    Trotzdem werden wir es erst dann wirklich wissen, wenn der Erste verknackt worden ist.


    Ansonsten sind wir uns einig, dass es wohl kaum zu einer Einzugsaktion durch die Polizei kommen wird.


    Gruß
    H.-J.

    Bitte keine Supportanfragen per PN oder Mail, dafür ist das Forum da.

  • Jagusch/Hentschel ist nicht nur "seriös", nein, er ist der führendste Verkehrsrechtskommentar für Deutschland an sich, der auch von Gerichten bzw. Richtern ohne Vorbehalte verwendet wird.


    Daher kann man sagen, daß er eine "Auslegung" des Gesetzes ist, von dem kein Verkehrts-Richter abweichen wird.


    Daher ist es nicht erst seit gestern, in "kompetenten Rechtskreisen" überhaupt keine Frage mehr, daß allein schon das Mitführen bzw. erst Recht der Betrieb von Nav-Geräten mit entsprechender Software "illegal" ist !


    Wenn dem nicht so wäre, würde das längst von ALLEN Navi-Software-Firemen "serienmäßig" angeboten, soviel dürfte feststehen.


    Das "Argument" daß man erstmal abwarten müsse, bis mal jemand deswegen vor Gericht verdonnert wird ist, ist schöngeredet und macht das ganze kein bischen legaler.


    All dies sollte allen Benutzern vorbehaltlos klar sein.


    Es wird ja wohl auch keiner sagen: Es gibt zwar einen § 211 StGB (Mord), der das morden verbietet.
    Allerdings wurde, soweit ich weiß, hier in meiner Gegend noch kein Mörder überführt und bestraft.
    Daher morde ich erstmal munter weiter, bis der erste Mörder wirklich vor Gericht verurteilt wird und ich mir somit der Strafbarkeit gaaaaanz sicher sein kann...

    2 Mal editiert, zuletzt von Harry1001 ()

  • Zitat

    Original von Harry1001



    All dies ist mir völlig klar.


    Und (nicht nur) mir ist klar, dass es nicht so ist ;D


    Im Übrigen kann ich Dir aus eigener Erfahrung sagen, dass so Dinge wie Hentschel zwar nicht unbedeutend sind, aber keinesfalls Einfluß auf weitere Urteile haben müssen.

    Navigation mit Google Maps über Android Auto und AAWireless im Nissan Qashqai Akari Automatik. Zusätzlich ist POIbase NAVI ein treuer Beegleiter meiner Fahrten  ;)

    Einmal editiert, zuletzt von HSVMichi ()

  • Zitat

    Original von HSVMichi
    Und (nicht nur) mir ist klar, dass es nicht so ist ;D


    Daß jemand mit über 17.000 Postings (mein Respekt vor Deiner Erfahrung) darüber anders denkt, wundert mich nicht, denn das prägt natürlich auch auf gewisse Weise.
    Aber ist eben aufgrund der völlig klaren, unmißverständlichen Gesetzeslage nur Wunschdenken.


    Übrigens auch mir wär es weitaus sympathischer, es wäre legal.

  • Zitat

    Original von Harry1001


    Daß jemand mit über 17.000 Postings (mein Respekt vor Deiner Erfahrung) darüber anders denkt, wundert mich nicht, denn das prägt natürlich auch auf gewisse Weise.
    Aber ist eben aufgrund der völlig klaren, unmißverständlichen Gesetzeslage nur Wunschdenken.


    Übrigens auch mir wär es weitaus sympathischer, es wäre legal.


    Wieso Wunschdenken? ?(


    Mein PDA mit POI-Warner kann mich nicht vor Blitzern warnen; es kann mich lediglich auf markierte Stellen in der Karte aufmerksam machen ;D


    Ich könnte diese auch mit einem McDonalds-Icon belegen und mir z.B. ansagen lassen: "hier nur 50 Cent!" :D


    Aber genug - im anderen Thread wurde bereits genug dazu gesagt, und wie immer im Leben gibt es zwei Lager ;D

    Navigation mit Google Maps über Android Auto und AAWireless im Nissan Qashqai Akari Automatik. Zusätzlich ist POIbase NAVI ein treuer Beegleiter meiner Fahrten  ;)

  • Zitat

    Original von Harry1001
    Das "Argument" daß man erstmal abwarten müsse, bis mal jemand deswegen vor Gericht verdonnert wird ist, ist schöngeredet und macht das ganze kein bischen legaler.


    Nicht 'bis mal jemand', sondern 'bis mal der Erste'. Das ist imho ein Riesenunterschied.


    Zitat

    Original von Harry1001
    Es wird ja wohl auch keiner sagen: Es gibt zwar einen § 211 StGB (Mord), der das morden verbietet.
    Allerdings wurde, soweit ich weiß, hier in meiner Gegend noch kein Mörder überführt und bestraft.
    Daher morde ich erstmal munter weiter, bis der erste Mörder wirklich vor Gericht verurteilt wird und ich mir somit der Strafbarkeit gaaaaanz sicher sein kann...


    Was denn, es wurden doch schon ne Menge Mörder verurteilt.


    Gruß
    H.-J.

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  • Zitat

    Original von h_smart
    Nicht 'bis mal jemand', sondern 'bis mal der Erste'. Das ist imho ein Riesenunterschied.


    Ja, ok. Von mir aus bis der erste verurteilt wird.
    Aber glaubst Du, bei einer so klaren Rechtslage (siehe Kommentar) ist es von Bedeutung zu warten, bis der erste verurtelt ist, um die Strafbarkeit zu belegen ?
    Glaubst Du bei so klarer Rechtslage ist eine Tat erst dann strafbar, bis mal "ein erster" deswegen verurteilt wurde ?
    Glaubst Du ernsthaft, mal angenommen ausgerechnet DU wärst "dieser erste", daß es dann DEINEN Richer irgendwie beeindrucken würde, wenn du ihm (quasi als Entschuldigung oder Entlastungsversuch) sagen würdest: "Sorry Herr Richter, aber ich bin der erste der wegen dieser Tat vor Gericht steht", daher bitte ich um Berücksichtigung dieses Umstandes ?
    Dann irrst Du. Irgend einer ist immer der "erste" -früher oder später- jedenfalls.
    Dies macht die Taten aller anderen aber deshalb nicht legaler, die evtl. vor dieser ersten Verurteilung begangen werden.


    Ich wil hier wirlich kein Moralprediger sein, denn auch ich bin -was dies anbelangt- sicher nicht ohne Makel, um es mal taktisch auszudrücken.
    Aber ich bin mir dessen bewußt und mache mir da nichts vor.



    Zitat

    Original von Harry1001
    ...Allerdings wurde, soweit ich weiß, hier in meiner Gegend noch kein Mörder überführt und bestraft.
    .


    Zitat


    Was denn, es wurden doch schon ne Menge Mörder verurteilt.


    Gruß
    H.-J.


    Ja, aber ich schrieb ja ausdrücklich dazu: "...in meiner (Wohn-) Gegend..." , womit ich im übertragenden Sinne bezgl. der Blitzerwarner meine: "in Deutschland noch keine bestraft"....
    HSVMichi: Es wird einen Richter hier auch kaum beeindrucken, ob Du Deine Biltzer-POIs nun als McDoof-Filialen, Kirchen, Maulwurfhaufen oder Toilettenhäuschen tarnst.
    Sobald da das System erkennbar wird (und das wird es mit Sicherheit, bei cleveren Ermittlern), daß all Deine "Toiletenhäuschen-POIs" in Wirklichkeit Blitzer POIs sind, bist Du fällig.
    Da kannst Du all das benennen oder Dir anzeigen lassen, wie Du willst. ;)

    4 Mal editiert, zuletzt von Harry1001 ()

  • Zitat

    Original von Harry1001


    Sobald da das System erkennbar wird (und das wird es mit Sicherheit, bei cleveren Ermittlern), daß all Deine "Toiletenhäuschen-POIs" in Wirklichkeit Blitzer POIs sind, bist Du fällig.
    Da kannst Du all das benennen oder Dir anzeigen lassen, wie Du willst. ;)


    Nein, keine Chance :)


    Der POI-Warner ist "erlaubter" als die Blitzer-POIs, denn der ist schon mal gar nicht mit irgend welchen Paragraphen in Verbindung zu bringen.


    Und bei all den "Gesetzestexten", die hier (auch von Dir) ausgegraben werden, ist auch immer wieder die Rede von (im Sinne) "..wenn Gefahr in Verzug..".


    Mit anderen Worten: ohne Verdachtsmomente (und der POI-Warner als solches ist nicht mehr oder weniger Verdachtsmoment wie Windows selbst) hat keiner eine Chance, mich zu bitten, ihm mal meinen PC (im Pocketformat) zu überreichen. :)


    Lassen wir das, es hat keinen Sinn. Solange noch nicht ein einziger dazu aufgefordert wurde, das zu tun, können alle "Angsthasen" weiter spekulieren und auch gerne auf ihren Blitzerwarner verzichten - ich tue es nicht, und ich mache mir noch nicht einmal Gedanken darüber. :)

    Navigation mit Google Maps über Android Auto und AAWireless im Nissan Qashqai Akari Automatik. Zusätzlich ist POIbase NAVI ein treuer Beegleiter meiner Fahrten  ;)

  • Hallo,


    ich habe das Gefühl, dass hier (und anderswo) aneinander vorbei geredet wird. Festzustellen, dass die Blitzerwarnung illegal ist und anzunehmen, dass es schwierig sein wird, einen Nutzer wirklich zu erwischen, das sind zweierlei Sachen.


    Nochmals meine Überzeugung:


    1.) Blitzerwarner sind illegal
    2.) Die Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden ist nicht Null - aber sehr gering, was aber an (1.) nichts ändert.


    Ich glaube, dass man diskutieren kann, ob Punkt (1.), also die Illegalität, Sinn macht oder nicht. Man kann sich aber nicht darüber streiten, dass das Gesetz und die juristische Auslegung (s. oben) dazu existiert.


    Ich glaube, dass bei den sicher auch in Zukunft immer wieder aufkommenden Fragen zu diesem Thema einfach die Punkte (1.) und (2.) genannt werden könnten, mit dem Hinweis auf die eigene Verantwortlichkeit.


    Die Aufforderung, "Nutze das Programm, es ist legal", sehe ich als äußerst kritisch an! Wenn die Moderatoren Angst haben, das Thema Raubkopien zu diskutieren, weil sie abgemahnt werden könnten, so würde ich hier ebenso viel Angst haben. In beiden Fällen kann man Sinn und Unsinn diskutieren, die Nutzung bzw. im Falle der Raubkopien auch die Beschaffung und der Besitz dürfen nicht gefördert werden.


    Selbst bei der Beschaffung des POI Observers wird eindeutig auf die Tatsache hingewiesen, dass die Benutzung in Deutschland illegal ist.


    Herzliche Grüße,



    Keine Ahnung

    Gruß,


    Keine Ahnung

    Einmal editiert, zuletzt von Keine Ahnung ()

  • Zitat

    Original von Keine Ahnung


    Die Aufforderung, "Nutze das Programm, es ist legal", sehe ich als äußerst kritisch an!


    Diese Äußerung ist imho auch nie gefallen, zumindest nicht in Verbindung mit Blitzer-Poi's.


    Im übrigen ist der Besitz ja nicht strafbar, allenfalls die Verwendung im Zusammenhang mit den Blitzern.


    Und darauf wird auf der Herstellerseite entsprechend hingewiesen.

    Kaum bist mal kurz weg sieht alles gleich ganz anders aus ??

  • ... offensichtlich war das missverständlich. Ich wollte nicht sagen, dass "Nutze das Programm, es ist legal" hier im Forum ausgesprochen wurde. Ich wollte lediglich sagen, dass man sich genau vor dieser Aussage hüten sollte. Ich glaube aber auch, dass eine Aussage, "Die Nutzung des Programms ist auf jeden Fall legal", in die gleiche Kategorie fallen würde. Hierbei meine ich nicht den POI-Warner generell, denn mit Dateien, in denen die Lage der nächsten Fastfood-Restaurants verzeichnet sind, ist dieser unkritisch. Ich meine das Warnprogramm in Kombination mit den Daten für Blitzer!


    Keine Ahnung

    Gruß,


    Keine Ahnung

  • Noch einmal: nein, der POI-Warner warnt nicht vor Blitzern! Kann er gar nicht!

    Navigation mit Google Maps über Android Auto und AAWireless im Nissan Qashqai Akari Automatik. Zusätzlich ist POIbase NAVI ein treuer Beegleiter meiner Fahrten  ;)

  • ... warum wird er dann mit den entsprechenden Blitzerdateien verwendet?
    Glaubst Du wirklich, dass ein Richter so einen Käse abnimmt - der ist doch nicht naiv (hoffen wir zumindest). Natürlich werden die Bliterdateien zum Warnen vor Blitzern verwendet und nicht vor vorbeifliegenden Weihnachtsmännern.


    Keine Ahnung

    Gruß,


    Keine Ahnung