Der ultimative Spartipp

  • ...eben entdeckt :D


    F.d.R.d.A. übernehme ich keine Haftung ;D




    Wer von uns ärgert sich nicht, wenn man schnell über die Autobahn huschen will und irgendein Penner träumt mal wieder auf der linken Fahrspur.


    Drängeln ? Lichthupe ? Aber halt: Das kann nach der neuen Vorschrift der
    StVO sehr teuer werden!


    Seit dem 1.8.2006 gilt nämlich die neue Dränglervorschrift: 250 Euro -
    4 Punkte - 3 Monate Fahrverbot.
    Fazit: Lieber gleich rechts überholen. Das kostet lt. gültiger StVO nämlich
    im Moment: 50 Euro - 3 Punkte. Fahrverbot gibt es erst bei mehrmaligen
    Wiederholungen.
    Fazit: 200 Euro - 1 Punkt - 3 Monate Fahrverbot gespart!


    Noch mehr sparen?
    Also rauf auf die Standspur. Das kostet lt. gültiger StVO im Moment:
    50 Euro - 2 Punkte. Wieder ein Punkt gespart! Niemand bedrängt, nicht
    aufgeregt, Nerven geschont, schnell vorangekommen und insgesamt noch
    200 Euro, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot gespart.



    Das geht noch viel billiger und effektiver für die ganz Harten!
    Kauf Dir ein Blaulicht und ein Martinshorn, gebrauche dasselbe und Du kannst Dir deinen Fahrstreifen aussuchen, der freigemacht werden soll.
    Die Verwendung solcher kleinen Hilfen im täglichen Verkehr kostet läppische
    20 Euro. Steht so im § 38 StVO geschrieben. Blaulicht und Horn werden dann aber beschlagnahmt - also möglichst preiswert und sofort in größeren Mengen im Versandhandel (Conrad, Westfalia, etc.) kaufen.
    Also 230 Euro gespart und - K E I N E - Punkte!!!



    So kann clever Autofahren aussehen, wenn man sich im Gesetz auskennt."

    Navigation mit Google Maps über Android Auto und AAWireless im Nissan Qashqai Akari Automatik. Zusätzlich ist POIbase NAVI ein treuer Beegleiter meiner Fahrten  ;)

    Einmal editiert, zuletzt von HSVMichi ()

  • Zitat

    Original von HSVMichi
    F.d.R.d.A. übernehme ich keine Haftung ;D
    [/i]


    Und das ist auch gut so ;D


    Der vermeintliche 'Auskenner' verschweigt nämlich, daß zu jedem Ausweichvergehen noch meist zwangsläufig Anzeigen zB wegen "gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr" (Tip 1) oder sogar wegen "Amtsanmaßung" (Tip 2) folgen können.



    Wastl

    Das schöne an Bienchen ist, man hat immer was worauf man sich freuen kann :love2

  • Es fehlt noch der Tip:


    Nicht aufregen, am Ar*** lecken lassen, recht rüberfahren und warten bis ein anderer den Linksfahrer wegdrängelt.


    Kosten: Null Komma Nix und vielleicht 1-2 Minuten
    Gespart: Nerven

    <insert your favorite signature here>

    2 Mal editiert, zuletzt von mistral ()

  • Zitat

    Original von Wastl
    Der vermeintliche 'Auskenner' verschweigt nämlich, daß zu jedem Ausweichvergehen noch meist zwangsläufig Anzeigen zB wegen "gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr" (Tip 1) oder sogar wegen "Amtsanmaßung" (Tip 2) folgen können.


    Hi,


    ich glaube nicht, dass der OP das so ganz ernst gemeint hat, aber es zeigt doch, dass bei unseren Gesetzen ganz ordentlich der Wurm drin ist, weil Politiker immer mehr blinden Aktionismus an den Tag legen, weil sie nur ihre Wiederwahl im Kopf haben.


    So wie die jetzt geforderten Geldbußen für Drängler, Besoffene, und Bekiffte.


    Gruß
    H.-J.

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  • Hi !
    Ich möchte mich ebenfalls mit einem Vorschlag melden, den man im Strassenverkehr anwenden könnte ... Ach nein sogar zwei Vorschläge ... :
    Erstens : Für die dunkle Jahreszeit : Man nehme einen kompakten aber trotzdem leistungsstarken Laser im Format eines Kugelschreibers ...... ich meine jetzt nicht diese billigen Flohmarkt - Artikel, sondern echte hochwertige mobile Laser im Stift - Format, angeblich soll meiner grün sein und reicht 3 Kilometer weit sagt man ..... ( als Optiker kann ich bestätigen dass ein grüner Strahl stärker vom Auge wahrgenommen wird als ein roter ) ....... ALSO : Wenn euch Jemand in der dunkelen Jahreszeit im Strassenverkehr ärgert, dann könnte man doch straffrei mal eben in seinen Wagen zielgenau leuchten , oder ? :borg


    Zweitens : Für die hellere Jahreszeit namens Sommer : Man kauft sich ein Schulterholster zusammen mit einer Schreckschusswaffe Walther P99 ( das ist genau die Waffe welche die Polizei benutzt ) ......(und James Bond jetzt auch) Aufgepasst :
    Das Führen ( Tragen ) dieser Schreckschusswaffe ist nur erlaubt wenn ohne Munition also leer UND wenn man ca. 50 Euro investiert um den KWS ( Kleinen Waffenschein ) auf jeder beliebigen Polizeistation gibt es ein Formular ..... beantragt und genehmigt bekommen hat ...... Vorrausetzung ist weisse Weste ..... also ich meine jetzt nicht mit Meister Propper gewaschen, sondern ein sauberes Führungszeugnis ! Ach Ja und auch ohne Vorstrafen usw, etc.....


    Vielleicht reicht auch erst mal nur das leere Schulterholster so als modisches Accesoir ..... so wie Hosenträger obwohl man einen Gürtel trägt ? :rofl


    Würde mich mal interessieren ob unter Euch ein Rechtsanwalt ist oder ein Polizist oder ein Richter um zu antworten ...... ist es nur dreist oder sogar am Ende doch verboten .... also wenn Antworten dann zu beiden Möglichkeiten bitte ...... danke ! : drink :ausheck

  • Hi,


    wenn Du mit einem Laser im Straßenverkehr in ein fahrendes Auto leuchtest, dürfte das einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr darstellen. Damit verlässt Du den Schonraum der OWIs.


    Wenn Du ohne vernünftigen Grund eine Kanone mit Dir rumträgst, kann es passieren, dass Du nen Jagdschein bekommst. ;)


    Gruß
    H.-J.

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