Unverbindliche (Rechts-)Beratung benötigt

  • Hallo,


    möchte mal mein aktuelles Problem mit einem EBay-Händler schildern und Euch fragen, was Ihr nun tun würdet!


    Habe am 17.3. eine von 50 in der Auktion angebotenen 4GB-SD-Karten per Sofortkauf geordert. Laut dickem roten Auktionstext Lieferung ein Tag nach Zahlungseingang.


    Nach acht Tagen bekam ich vom Verkäufer eine Mail, dass 4GB-Karten nur mit ganz wenigen Geräten kompatibel sind und bot an, dafür zwei 2GB-Karten zu schicken (mit Preisausgleich seinerseits). Ich antwortete ihm, dass ich weiterhin auf meine 4GB-Karte warte und diese hoffentlich bald in den Händen halte.


    Nach über zwei Wochen rief ich ihn an. Er meinte, die Firma ExtreMemory hätte Lieferschwierigkeiten - die Karten kämen erst in der Woche drauf.


    Er hatte aber zu diesem Zeitpunkt bereits die nächste Auktion am Laufen mit dem gleichen Text und dem gleichen Angebot - nur preislich hat er es verbessert!


    Ich habe drei Tage später per EMail mitgeteilt, dass es mir reicht und ich vom Kauf zurücktrete; er möge mir bitte mein Geld zurück überweisen.


    Er leierte daraufhin die offizielle EBay-Maschinerie an mit "doppelseitigem Einvernehmen" und so. So weit, so gut!


    Doch nun warte ich auf mein Geld! Die ersten beiden EMails hat er ignoriert; gestern habe ich ihm - nach dem ich Kontakt mit EBay hatte - noch einmal meine Kontodaten geschickt und das EBay-Team auf cc gesetzt (was diese wiederum nicht witzig fanden).


    Auf diese Mail reagierte er mit einer Paketnummer von GLS: das Paket sei zurückgekommen; er würde das klären. Daraufhin fragte ich ihn vorsichtig, ob er den Durchblick nun komplett verloren hätte und nannte morgen als letzten Termin, wo ich das Geld auf meinem Konto sehen möchte, bevor ich einen Anwalt einschalte.


    EBay bekundete mittlerweile, dass sie nichts für mich tun könnten.


    Ein User aus diesem Forum hatte das gleiche Problem - hat aber seine negative Bewertung wieder zurücknehmen lassen, da der Händler ihm die Speicherkarte mittlerweile geschickt hat.


    Ein anderer User hat in den letzten Tagen anscheinend das Gleiche wie ich erlebt - er hat in seiner negativen Bewertung geschrieben: "erst keine Ware, jetzt bekomme ich mein Geld nicht; schalte Anwalt ein" - worauf der Händler antwortete: "Man kann anrufen...."


    Was soll ich tun? Anwalt? ?(


    Ich habe eine Rechtsschutzversicherung mit Selbstbeteiligung - diese beläuft sich in etwa auf das, was ich an Geld zurück erwarte: müsste der Händler diese Kosten auch bezahlen, wenn es zur gewonnenen Klage aus meiner Sicht kommt?


    Wie sieht das aus, wenn ich einen Anwalt beauftrage und der Händler genau in den ein, zwei Tagen das Geld überweist, wo das Schreiben des Anwalts zu ihm unterwegs ist (und somit ja gegenstandslos wird): zahle ich dann alle Kosten? ?(


    Würde mich freuen, wenn Ihr mir einfach nur sagt, wie Ihr vorgehen würdet....

    Navigation mit Google Maps über Android Auto und AAWireless im Nissan Qashqai Akari Automatik. Zusätzlich ist POIbase NAVI ein treuer Beegleiter meiner Fahrten  ;)

  • Hi Michi,


    die Kostenfrage kannst Du mit Deiner Rechtschutzversicherung klären, von denen brauchst Du eh eine Deckungszusage, bevor Du loslegst.


    Gruß
    H.-J.

    Bitte keine Supportanfragen per PN oder Mail, dafür ist das Forum da.

  • Zitat

    Original von h_smart
    Hi Michi,


    die Kostenfrage kannst Du mit Deiner Rechtschutzversicherung klären, von denen brauchst Du eh eine Deckungszusage, bevor Du loslegst.


    Gruß
    H.-J.


    Ganau so, Michi.


    rufe Deine Rechtsschutzvers. an, gebe denen den Text, den Du hier gepostet hast zur Beurteilung. Meine RSV hat versierte Mitarbeiter die eine Beurteilung abgeben können, die schon mal den Anwalt erspart.

    Einmal editiert, zuletzt von karomue ()

  • Das Problem liegt etwas anders.


    Michi hat eine Rechtsschutzversicherung mit einer gewissen Selbstbeteiligung. Häufig liegt die bei 150 bis 250. Wenn die Rechtsschutzversicherung die Sache übernimmt wird Sie, bei z.B. einem Vergleich, die Selbstbeteiligung bei Michi einfordern. Das lohnt dann nicht. Aus eigener Erfahrung muss ich sagen, dass man selbst bei aus eigener Sicht völlig eindeutigem Sachverhalt nie sagen kann ob man vor Gericht Recht erhält.


    Ebay kann man in solchen Sachen völlig vergessen. Die kümmern sich einen Dreck um Betrüger, da sie ja mit denen fleissig Geld verdienen.


    Michi, wenn Du einen Bekannten hast, der dir einen Brief auf einem Kanzleibriefbogen aufsetzt wirkt das manchmal Wunder. Falls nicht würde ich bei diesem geringen Betrag nicht klagen sondern ein Inkassobüro, eventuell mit osteuropäischem Sitz mit der Abholung des Betrages beauftragen. Dann verlierst Du zwar 15 bis 25% der Summe, bekommst aber wenigstens den Rest.



    Frank


  • Hm.


    Mit Selbstbeteiligung kenn ich mich nun nicht aus. Aber es ist doch sicher einen Anruf wert, ob man evtl. eine kostenlose Beratung erhält, oder? Wenn es nichts bringt verliert man erstmal nur die paar Euro eines Anrufes.

  • Zitat

    Original von frabe
    Falls nicht würde ich bei diesem geringen Betrag nicht klagen sondern ein Inkassobüro, eventuell mit osteuropäischem Sitz mit der Abholung des Betrages beauftragen. Dann verlierst Du zwar 15 bis 25% der Summe, bekommst aber wenigstens den Rest.



    Frank


    Und noch ein Video mit der Zahlungsabwicklung dazu :gap :gap :gap


    Edit: Wenn Du gewinnst, zahlt der Verkäufer neben den Gerichtskosten auch deine Anwaltskosten.


    Die Überschneidung kannst Du dadurch umgehen, daß Du eine ausreichende Frist für Warenlieferung oder Rückzahlung setzt (mindestens 14 Tage), schriftlich per Einschreiben.


    Nochmal Edit: Was mir in einem ähnlichen Fall geholfen hat, war eine Strafanzeige wegen Betrugs, die ist umsonst und macht dann doch einen gewissen Eindruck. Bei mir handelte es sich letztendlich aber auch um Betrug, der in deinem Fall erst zutrifft, wenn der Verkäufer sich auch nach Fristsetzung weigert, zu zahlen oder zu liefern.

    Kaum bist mal kurz weg sieht alles gleich ganz anders aus ??

    2 Mal editiert, zuletzt von Bogi100 ()

  • Hi Michi,


    so etwas passiert leider immer mal wieder - die Kehrseite der günsitgen Preise. Vergiss die RSV, das kannst Du selbst. Als erstes musst Du den Verkäufer in Verzug setzen, indem Du ihm eine angemessene Nachfrist setzt (wegen Ostern sollten 10 Kalendertage genügen) und ankündigst, dass Du für den Fall der Nichterfüllung vom Kauf zurücktrittst, Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangst und das Ganze umgehend klageweise durchsetzen wirst.


    Die Klage geht an das Amtsgericht, zu dem der Sitz des Verkäufers gehört. Wie sie im Einzelnen aufgebaut wird, kann ich Dir schreiben, wenn es soweit ist.


    Viel Glück bei der Fristsetzung,


    Eichsi :)

  • Tja,


    Ebay, ich bin doch nicht(geizig) blöd................. :D :D :D :D




    Mfg


    Belongo

  • @michi


    Wichtigster Grundsatz: Nicht die Geduld verlieren!!! Recht bekommen, kann langwierig sein. Deshalb sollte man unbedingt ein paar Fristen waren.


    1. Bei ebay Streitfall eröffnen "Ware nicht erhalten". Damit greift möglicherweise der Käuferschutz und man bekommt zumindest eine Teilsumme.
    2. Negativ bewerten, aber sachlich. Das Wort "Betrüger" hat nichts in einer Bewertung zu suchen und kann sogar rechtliche Konsequenzen haben.
    3. Den Verkäufer schriftlich per Einschreiben mit Rückschein in Verzug setzen, die Ware zu liefern. Dabei eine Frist von wenigstens 14 Kalendertagen setzen. Ankündigen, dass man sich danach nicht mehr an den Kauf gebunden fühlt und vom Kauf zurück tritt mit entsprechender Rückforderung des vollen Kaufpreises.
    4. Wenn Termin erfolglos verstrichen, dann Strafanzeige stellen. Geht auch online beim Polizeiportal NRW (ist aber egal wo man wohnt und auch egal, wo der Verkäufer wohnt).
    5. Gerichtlichen Mahnbescheid einreichen, Formular kostet um die 2,50, Gebühren je nach Streitwert (dürften hier ca. 20 Gebühren sein schätze ich mal).


    Bis hierhin braucht man weder Anwalt noch Inkasso und die Gebühren für den Mahnbescheid muss der Verkäufer auch noch bezahlen, die schlägt man oben drauf.


    6. Wenn der Verkäufer nicht reagiert hat man automatisch einen Vollstreckungsbescheid in der Tasche nach Fristablauf. Legt der Verkäufer Widerspruch ein, muss man Klage einreichen, um einen Vollstreckungstitel zu erreichen.

  • @Baumschubser: ein Streitfall wurde ja bereits eröffnet (vom Verkäufer, weil ich zurückgetreten bin) und in beiderseitigem Einverständnis geschlossen (mit der Bestätigung, dass Käufer seine Verkaufsprovision zurück erhält; von wem auch immer).


    EBay riet mir - genau wie Du - einen neuerlichen Streitfall aufzumachen. Nur ist da das Problem, dass ich nur die Artikelnummer eingeben kann - es erscheint dann der Text sinngemäss "..keine oder falsche Ware.." - doch darum geht es ja nicht - ich will mein Geld zurück! Aber es lässt sich kein Text editieren oder hinzufügen. Habe bereits zwei EBays-Sheriffs über dieses fehlende Feature aufmerksam gemacht, doch auch hier: no reaction.


    Allerdings - wenn das Geld bis heute abend nicht auf dem Konto ist - werde ich das vielleicht doch noch einmal machen - "schlimmstenfalls" bekomme ich dann halt noch eine Speicherkarte - besser als nichts.


    Jedenfalls danke ich hiermit schon mal allen Schreibern (auch die, die lieber per PN geschrieben haben). :)


    Ich fühle mich jetzt jedenfalls reichlich informiert und bin heute morgen schon viel gelassener. :)

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  • Wie kann es sein, dass der Streitfall in beiderseitigem Einverständnis geschlossen wurde? Dann müsstest du ja zugestimmt haben. Das verstehe wer will, ich jedenfalls nicht. ?( ?( ?(

  • Zitat

    Original von Baumschubser
    Wie kann es sein, dass der Streitfall in beiderseitigem Einverständnis geschlossen wurde? Dann müsstest du ja zugestimmt haben. Das verstehe wer will, ich jedenfalls nicht. ?( ?( ?(


    Ich hatte den Verkäufer angeschrieben, dass ich vom Kauf zurücktreten werde und bat um Rückzahlung meines Geldes.


    Daraufhin hat der Verkäufer ein EBay-Formular in Umlauf gebracht, das sich "Streitfall" schimpft, aber das inhaltlich besagt, dass sich beide Parteien einvernehmlich einverstanden erklären, die Transaktion nicht abzuschliessen. Und das wollte ich ja auch. Also habe ich zugestimmt, und von EBay wurde das dann als "Unstimmigkeit beigelegt" geschlossen.


    So weit der Stand vor 9 Tagen.

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  • Da würde ich mal sagen dumm gelaufen. Jetzt bekommt der Verkäufer auch noch von ebay die bereits gezahlten Gebühren zurück und du hast weder Geld noch Ware erhalten. Sowas kann man doch nich machen. :wand

  • Zitat

    Original von Baumschubser
    Da würde ich mal sagen dumm gelaufen. Jetzt bekommt der Verkäufer auch noch von ebay die bereits gezahlten Gebühren zurück und du hast weder Geld noch Ware erhalten. Sowas kann man doch nich machen. :wand


    Verstehe ich nicht... ?(


    Ich hatte nur zwei Möglichkeiten: annehmen (Transaktion wird gecancelt) oder nicht annehmen (ich bin verpflichtet, auf Ware zu warten).

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    Einmal editiert, zuletzt von HSVMichi ()

  • Wieso?


    was kann Michi denn dazu, wenn sich der Verkäufer nicht an die Vereinbarung hält? Der hat zugesagt, die Kohle zurück zu überweisen, und machte das bisher halt nicht.


    Gruß
    H.-J.

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