Hallo,
möchte mal mein aktuelles Problem mit einem EBay-Händler schildern und Euch fragen, was Ihr nun tun würdet!
Habe am 17.3. eine von 50 in der Auktion angebotenen 4GB-SD-Karten per Sofortkauf geordert. Laut dickem roten Auktionstext Lieferung ein Tag nach Zahlungseingang.
Nach acht Tagen bekam ich vom Verkäufer eine Mail, dass 4GB-Karten nur mit ganz wenigen Geräten kompatibel sind und bot an, dafür zwei 2GB-Karten zu schicken (mit Preisausgleich seinerseits). Ich antwortete ihm, dass ich weiterhin auf meine 4GB-Karte warte und diese hoffentlich bald in den Händen halte.
Nach über zwei Wochen rief ich ihn an. Er meinte, die Firma ExtreMemory hätte Lieferschwierigkeiten - die Karten kämen erst in der Woche drauf.
Er hatte aber zu diesem Zeitpunkt bereits die nächste Auktion am Laufen mit dem gleichen Text und dem gleichen Angebot - nur preislich hat er es verbessert!
Ich habe drei Tage später per EMail mitgeteilt, dass es mir reicht und ich vom Kauf zurücktrete; er möge mir bitte mein Geld zurück überweisen.
Er leierte daraufhin die offizielle EBay-Maschinerie an mit "doppelseitigem Einvernehmen" und so. So weit, so gut!
Doch nun warte ich auf mein Geld! Die ersten beiden EMails hat er ignoriert; gestern habe ich ihm - nach dem ich Kontakt mit EBay hatte - noch einmal meine Kontodaten geschickt und das EBay-Team auf cc gesetzt (was diese wiederum nicht witzig fanden).
Auf diese Mail reagierte er mit einer Paketnummer von GLS: das Paket sei zurückgekommen; er würde das klären. Daraufhin fragte ich ihn vorsichtig, ob er den Durchblick nun komplett verloren hätte und nannte morgen als letzten Termin, wo ich das Geld auf meinem Konto sehen möchte, bevor ich einen Anwalt einschalte.
EBay bekundete mittlerweile, dass sie nichts für mich tun könnten.
Ein User aus diesem Forum hatte das gleiche Problem - hat aber seine negative Bewertung wieder zurücknehmen lassen, da der Händler ihm die Speicherkarte mittlerweile geschickt hat.
Ein anderer User hat in den letzten Tagen anscheinend das Gleiche wie ich erlebt - er hat in seiner negativen Bewertung geschrieben: "erst keine Ware, jetzt bekomme ich mein Geld nicht; schalte Anwalt ein" - worauf der Händler antwortete: "Man kann anrufen...."
Was soll ich tun? Anwalt? ![]()
Ich habe eine Rechtsschutzversicherung mit Selbstbeteiligung - diese beläuft sich in etwa auf das, was ich an Geld zurück erwarte: müsste der Händler diese Kosten auch bezahlen, wenn es zur gewonnenen Klage aus meiner Sicht kommt?
Wie sieht das aus, wenn ich einen Anwalt beauftrage und der Händler genau in den ein, zwei Tagen das Geld überweist, wo das Schreiben des Anwalts zu ihm unterwegs ist (und somit ja gegenstandslos wird): zahle ich dann alle Kosten? ![]()
Würde mich freuen, wenn Ihr mir einfach nur sagt, wie Ihr vorgehen würdet....