Frage: Verkauf von TomTom nicht zulässig?

  • Zitat

    Original von bitboy0
    Zusammenfassend soll man die Produkt-Key-Card als Foto mit einstellen und den Code teilweise unkentlich machen. Dann wird die Auktion nicht gelöscht.


    gruß


    Hatte ich ja gemacht, haben das Angebot aber trotzdem gelöscht :schimpf


    :evil:



    Gruß Teddy

    avatar-1001417.gif routi, wir vergessen dich nicht!

    Einmal editiert, zuletzt von Teddygo ()

  • Servus,


    Du hast die Copyrights verletzt indem Du einfach copy & paste beim Text gemacht hast ;)


    cu Peter

  • Zitat

    Original von Teddygo
    Hatte ich ja gemacht, haben das Angebot aber trotzdem gelöscht :schimpf


    Wie wärs mit einem 5-Tageangebot über die Osterfeiertage? ;D

    Gruß gs.arch

  • Zitat

    Original von hope68
    Servus,


    Du hast die Copyrights verletzt indem Du einfach copy & paste beim Text gemacht hast ;)


    cu Peter


    Lesen bildet!


    "...habe den Text nicht von der Homepage kopiert! Im Gegenteil: Hatte keine Zeit, daher nur drei Sätze Beschreibung!..."

  • Das Verhalten von TomTom und ebay ist nicht durch geltendes Recht gedeckt.


    Nur hast du wenig einigermassen realistische Möglichkeiten dich gegen die durchzusetzen, da Aufwand und Kosten sehr hoch sind.


    Genau das wissen diese Herrschaften und genau darum verfahren sie auch so.


    TomTom "duldet" wie es aussieht die immer wieder angebotenen illegalen Kopien, weil sie Aufwand treiben müssten, dass dauerhaft zu unterbinden. Das rechnet sich für die nicht.


    Gleiches gilt für ebay. Bei denen zählt, so scheints, nur der Umsatz.


    Daher wird die Keule gegen dich geschwungen, weil man davon ausgeht, dass du dich nicht wehren wirst.


    Wir alle sind Deutschland!

  • Zitat

    Original von loox610


    Lesen bildet!


    "...habe den Text nicht von der Homepage kopiert! Im Gegenteil: Hatte keine Zeit, daher nur drei Sätze Beschreibung!..."


    Danke für den Hinweis


    Wenn Du genau schaust, dann siehst Du, dass mein Beitrag unter dem (oder über dem - je nachdem was Du bei den Einstellungen eingestellt hast) von Teddygo steht, und darauf bezog sich die Antwort. ;)


    cu Peter

  • @Peter


    Tja, das hielt ich für "erledigt" weil er ja schon geschrieben hatte, dass er den Werbetext herausgenommen hat und die Anzeige jetzt drin geblieben ist.


    Egal, jetzt ists aber klar.


    Frohe Ostern!


    Grüsse


    uwe

  • Zitat

    Original von loox610
    @Peter


    Tja, das hielt ich für "erledigt" weil er ja schon geschrieben hatte, dass er den Werbetext herausgenommen hat und die Anzeige jetzt drin geblieben ist.
    . . .


    Aber der Onkel (ich) hat es wieder aufgewärmt ;D


    Darauf musste Peter natürlich reagieren (bei der Steilvorlage) 8)


    Also: ICH BIN SCHULD! ;)





    Gruß Teddy



    .

    avatar-1001417.gif routi, wir vergessen dich nicht!


  • Also grundsätzlich mal kann Ebay auf der Ebayplattform machen, was sie wollen - ist schließlich ihre.


    Bei gelöschten Angeboten wird im Regelfall die Angebotsgebühr erstattet. Erklär mir mal, wo da der Schaden für den Anbieter liegt, wo die Keule geschwungen wird oder gegen was er sich wehren sollte?


    Diverse Kollegen verkaufen "Testkopien" mit ihren PDAs oder eine installierte Version, "die noch gelöscht werden muss." Schon okay, dass TomTom dagegen vorgeht. Machen die Hispanophoben hier im Forum ja auch mit Begeisterung.


    Was in diesem konkreten Fall anstößig war, ist aber immer noch nicht geklärt.

    2 Mal editiert, zuletzt von UweR ()

  • Man muss es wohl nur richtig machen wie der "saubere" Anton mit der Seifenlösung,
    dann wird es auch nicht gelöscht:


    http://cgi.ebay.de/TOMTOM-MOBILE-5-NAVIGATION-MULTILENGUAGE_W0QQitemZ9712325964QQcategoryZ111414QQrdZ1QQcmdZViewItem]



    ...


    :rofl

    Einmal editiert, zuletzt von df8jb ()

  • .. da hat ihm die Seife doch nix genutzt - alle Angebote gelöscht.
    ebay: :respekt

  • Zitat

    Original von UweR
    [quote]Original von loox610
    ...
    Also grundsätzlich mal kann Ebay auf der Ebayplattform machen, was sie wollen - ist schließlich ihre.


    Bei gelöschten Angeboten wird im Regelfall die Angebotsgebühr erstattet. Erklär mir mal, wo da der Schaden für den Anbieter liegt, wo die Keule geschwungen wird oder gegen was er sich wehren sollte?


    ....


    Ne, das können sie nicht.
    Sie sind an ihre eigenen AGB und Regeln gebunden und daneben noch an geltendes deutsches und EU-Recht.


    Es gibt auch zwischen dem Anbieter und ebay einen Vertrag, den auch ebay einzuhalten hat.


    Im Übrigen hab ich den Eindruk, dass du dich mit diesen typischen ebay-Problemen noch nicht beschäftigt hast, sonst würdest du vermutlich nicht so leicht "blauäugig" schreiben.


    Wenns dich interessiert, schmeiß mal google dazu an und du wirst dich wundern was da zum Teil abgeht.


    Da beantwortet sich dann auch deine zweite Frage.

  • So, habe die Auktion erneut eingestellt..... Mal sehen was die Holländer machen!

  • Zitat

    Original von Franki31H
    So, habe die Auktion erneut eingestellt..... Mal sehen was die Holländer machen!


    Mir wäre lieber, wenn der Spanier jeweils 10 Sekunden nach dem Einstellen seines Angebotes automatisch gelöscht würde, aber komplett - Angebot + User !


    Achim