Wirklich keine Ahnung? ![]()
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Hallo
Ich habe das gleiche Problem, schade das keiner antwortet.
Gruß Rudi
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Hallo,
wegen technischer Schranken ist es leider noch nicht möglich extra Töne aus einer Sounddatenbank einzubauen, es wird von den TomTom Geräten derzeit nicht unterstützt.
Doch ist es geplant, das einer künftigen POI-Warner Version zu ermöglichen.
Grüße
Marina
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Hallo @ all
Also ich verzweifele fast. Als ich seinerzeit den POI Warner und das Blitzenpaket auf meinem MD96900 installiert habe bekam ich bei Anfahrt auf einen potentiellen Blitzerpunkt folgende Meldung:Sie nähern sich einem Überwachungspunkt
War ich zu schnell, erhielt ich noch folgenden zusätzlichen Hinweis:
Geschwindigkeitsüberschreitung am Überwachungspunkt (oder Kontrollpunkt, da bin ich mir nicht mehr sicher)
Das fand ich super klasse, nachdem ich allerdings die Software neu installieren musste habe ich linksseitig so einen komischen Balken, der von grün nach rot (in Bezug zum Abstand des Kontrollpunktes) ansteigt und dabei ein paar Piepser abgibt. Find ich jetzt nicht so prall und ich habe absolut keine Erklärung wieso das auf einmal anders ist?! Insbesondere die Meldung "Geschwindigkeitsüberschreitung...." fand ich oberklasse!
Also ich besitze ein Medion 96900 und als Software glaube ich den Medion Navigator 5.1, wieso ist nach der Neuinstallation das alles auf einmal anders? Kann mir jemand was dazu sagen???
Danke
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Hallo Keule22,
willkommen im Forum.
Bei navigating.de gibt es zwei Versionen Setup-Dateien zum Download.
Eine mit Pieps-Warnung und eine Version mit den von Dir gewünschten Ansagen. Letztere ist über einen etwas kleiner geschriebenen Link auffindbar auf der gleichen Seite auf der auch die erste. -
Find ich schon Hammer wie leichtfertig ihr akzeptiert das die Polizei euer Navi beschlagnahmen kann....
§ 23 StVO
Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers
(1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte
Navi= Technisches Gerät. Und sobald die Blitzersoftware drauf ist ist es betriebsbereit sich den Verkehrskontrollen zu entziehen. Mir wäre meines zu lieb als das ich es für lange Zeit zum Zwecke der Beweissicherung abgebe...
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Zitat
Original von qfunce
Find ich schon Hammer wie leichtfertig ihr akzeptiert das die Polizei euer Navi beschlagnahmen kann....Immer mit der Ruhe.
Lies Dir mal diesen Thread durch.
Blitzer Warnung doch erlaubt ... !?
Und hau Dir den Kopf nicht an der Popcornmaschine an.

Gruß
H.-J. -
Cool! Da gehts ja rund... Der Gesetzestesxt ist aber leider eindeutig und ich denke in ca 6 Monaten kommen die ersten Gerichtsurteile... Hab schon gehört das das ein oder andere Navi einkassiert wurde...
Denke mal mit 75 und 4 Punkten ist man dabei, wie bei einem Aktiven Radarwarner...
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Zitat
Original von qfunce
Cool! Da gehts ja rund... Der Gesetzestesxt ist aber leider eindeutig und ich denke in ca 6 Monaten kommen die ersten Gerichtsurteile... Hab schon gehört das das ein oder andere Navi einkassiert wurde...Denke mal mit 75 und 4 Punkten ist man dabei, wie bei einem Aktiven Radarwarner...
Vielleicht erzählst Du uns auch, wo Du das gehört hast? Hier hat noch niemand was von gehört.
Im Gegenteil: es wurde schon aus User's Bekanntenkreisen erzählt, dass selbst Polizisten so einen Warner privat einsetzen, und mein Gespräch mit einem Verantwortlichen der Hamburger Polizeibehörd versicherte mir (liegt allerdings über ein Jahr zurück), dass noch nicht einmal drüber nachgedacht würde, da ein Verbot auszusprechen.
Lediglich so ein Hampelmann von inkompetentem Rechtsanwalt hat sich mal in einerm TV-Bericht ausgelassen - zum Glück interessiert die Meinung eines RAs in diesem Fall aber nicht die Bohne.
Und wäre es verboten, glaube ich kaum, dass gerade die Marktführer in Sachen Navigation beginnen, diese Warner gleich mit zu integrieren.
Also locker bleiben

Wer Muffensausen kriegt, kanns ja sein lassen, sich warnen zu lassen
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Zitat
Original von qfunce
Der Gesetzestesxt ist aber leider eindeutigNein, ist er nicht.
ZitatOriginal von qfunce
und ich denke in ca 6 Monaten kommen die ersten Gerichtsurteile... Hab schon gehört das das ein oder andere Navi einkassiert wurde...Denke ich nicht, das Gesetz wurde IMHO 2002 geändert, und bis heute wurde kein Navi beschlagnahmt, es wurden noch nicht mal Navis kontrolliert. Wenn das der Fall wäre, wäre diese Info schon wie ein Lauffeuer durch sämtliche Foren gerauscht.
Der Knackpunkt liegt IMHO darin, dass man für eine Beschlagnahme bei einer OWI einen richterlichen Beschluss braucht, den man nachts um halb eins auf dem Autobahnrastplatz bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle eben nicht bekommt, und eine vorläufige Beschlagnahme gibt es nun mal nicht.
Gruß
H.-J. -
Ich hab die Info aus einem Polizeiforum.
Dann ist ein Navi also kein technisches Gerät?
In anderen Ländern ist es erlaubt, also kann sich der Hersteller doch ruhig damit auseinandersetzen. Aber in der deutschen StVo ist es halt nicht erlaubt. ...technisches Gerät...Verkehrsüberwachungen anzuzeigen...
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Hi,
ein technisches Gerät ist mein Toaster auch, und ich kann ihn sicher auch dazu bringen, auf Höhe eines Blitzers 2 Scheiben Toast auszuwerfen, aber trifft folgende Bedingung auch zu?
Zitatdas dafür bestimmt ist
Gruß
H.-J. -
Klar h_smart, wenn gar nix mehr geht verwirrt man eben mit Schwachsinn.
Das ersetzt aber nicht geistige Windstille...Ist ein Navi dazu bestimmt? Klares Nein.
Ein Navi mit entsprechender Software? Klares Ja.
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Wie oft soll ichs wiederhoeln... mein Navi ist gar nicht in der Lage, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen - auch nicht mit POI-Warner!
Der POI-Warner ist lediglich in der Lage, mir anzuzeigen, was andere User an meinem momentanen Standort in eine Datenbank eingetragen haben.
POI-Warner erkennt keine Blitzer!
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Zitat
Original von qfunce
Klar h_smart, wenn gar nix mehr geht verwirrt man eben mit Schwachsinn.
Das ersetzt aber nicht geistige Windstille...Schwachsinn? Das tut mir jetzt auch weh.
ZitatOriginal von qfunce
Ist ein Navi dazu bestimmt? Klares Nein.Ein Navi mit entsprechender Software? Klares Ja.
Kannst Du diesen Unfug auch mit einem rechtskräftigen Urteil belegen? Nein? Wie erklärst Du es dann, dass seit Inkrafttreten des Gesetzes noch nicht mal ein Verfahren anhängig ist?
Soviel zu geistiger Windstille. Warum hältst Du es nicht einfach mit Dieter Nuhr?
Gruß
H.-J.