Fragen bezüglich akustischer Warnung von Blitzern

  • Ich sagte NOCH sind keine Urteile gesprochen, die werden in den nächsten 3 Monaten erfolgen. Aber genau das ist die ewige Interpretation solcher die solche Software benötigen.


    Ich habe es anhand des Gesetzestextes begründet.
    Es geht bei der ganzen Thematik um einen entscheidenden Punkt: Die Verkehrssicherheit. Und Fakt ist nunmal dass Geschwindigkeitsüberschreitungen ein wesentlicher Faktor sind auf Grund dessen auch Verkehrsunfälle zustande kommen. Hat man erst gar nicht vor die Höchstgeschwindigkeit zu überschreiten so brauch man auch solche Geräte nicht.
    Fakt ist auch, dass die Legislative eine gesetzliche Grundlage geschaffen hat und die Executive diese vollziehen wird. Und dies solange bis die Judikative die Norm selbst oder eine bestimmte Auslegung dieser Norm verbindlich für die Executive und auch evtl. für die Legislative für rechtswidrig erklärt. Du musst Dich von dem Irrglauben trennen dass Navis mit entprechender Sofware so lange legal sind bis es eine für alle verbindliche Entscheidung der Judikative gibt.


    Es gibt Beamte die kennen sich mit der Materie wenig oder gar nicht aus. Es gibt aber auch Beamte die kennen sich sehr gut mit Navis und Software aus. Wenn diese Beamten dann entsprechende Feststellungen machen werden sie die ensprechenden Maßnahmen treffen, ob es dem Gegenüber passt oder nicht. Schau doch mal ob du Urteile für die Radarwarner/Laserstörgeräte findest, ist immer schön zu lesen wie die Richterliche Anordnung mit der Vernichtung des Gerätes lautete. Gute haben damals um die 500 DM gekostet. 500 DM für den Verbrennungsofen.
    2002 War auch die Thematik mit den Plug-ins für Navis noch keine große Sache, wer hatte da schon ein Navi? Aber mittlerweile klemmt so ein Ding auf fast jedem Mofa und es verbreitet sich immer mehr...
    Demenstprechend warten wir doch die ersten Urteile ab. Bin gespannt wie jemand ein Navi nicht als technisches Gerät erscheinen lassen möchte.

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  • Zitat

    Original von qfunce
    Ich sagte NOCH sind keine Urteile gesprochen, die werden in den nächsten 3 Monaten erfolgen.


    Heisst das, dass bereits entsprechende Verfahren anhängig sind? Das glaube ich nicht. Hast Du mal ein AZ parat?


    Zitat

    Original von qfunce
    Ich habe es anhand des Gesetzestextes begründet.
    Es geht bei der ganzen Thematik um einen entscheidenden Punkt: Die Verkehrssicherheit. Und Fakt ist nunmal dass Geschwindigkeitsüberschreitungen ein wesentlicher Faktor sind auf Grund dessen auch Verkehrsunfälle zustande kommen. Hat man erst gar nicht vor die Höchstgeschwindigkeit zu überschreiten so brauch man auch solche Geräte nicht.


    Oh man...


    diese Argumente sind doch im verlinkten Thread wirklich bis zum Erbrechen durchgekaut worden. Neu wäre in der Tat, dass Verfahren anhängig wären.


    Kein Polizist, der klar bei Verstand ist, fasst ein Multifunktionsgerät wie einen PDA auch nur an. Geschweige denn, dass er ihn beschlagnahmen würde. Im Gegensatz zu einem Radarwarner sieht man es einem PDA nämlich nicht an, ob er böse ist.


    Du hast schon verstanden, dass man für eine Beschlagnahme wegen einer OWI einen richterlichen Beschluß braucht? Solange der nicht vorliegt, fasst den PDA kein Polizist an, und er kann auch nicht verhindern, dass Du den Blitzerwarner in aller Ruhe löschst. Du brauchst noch nicht mal die Spuren verwischen, denn die Installation eines Blitzerwarners auf einem PDA ist nicht verboten.


    Gruß
    H.-J.

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  • Richterlichen Beschluß nicht wenn der Polizist einen Verdacht hat. Bei einer normalen VK einfach mal am Navi tippeln ist nicht. Aber (so wie ich es gelesen habe) reicht es aus, wenn z.B. an der Ampel ein Streifenwagen mitbekommt wie im Auto neben ihm die Stimme quakt "In 100m nähern sie sich einem Verkehrsüberwachungspunkt..." und schon ist der Verdacht gegeben und weitere Maßnahmen gerechtfertigt. AZ habe ich keines, woher denn auch, bin ja nicht betroffen.


    Mit der Installation hast du aber ein Gerät das dazu geeignet ist, quasi betriebsbereit.


    Edit sagt:


    Der Gesetzestext ist doch eindeutig genug. Er ist mit Absicht allgemein gehalten und spricht von einem technischen Gerät . Dies kann sowohl ein Radarwarngerät als auch für alle anderen technischen Geräte die mit entsprechender Software ausgerüstet sind, sprich Navi, Handy, Laptop oder was auch immer.


    Wenn Du auf Deinem Beifahrersitz ein Laptop stehen hast und damit Musik hörst dann ist das vollkommen ok. Wenn Du ein Laptop auf dem Beifahrersitz stehen hast, dort Navigationssoftware installiert hast und einen GPS-Empfänger installiert hast, dann ist dies ebenfalls ok. Wenn Du nun die sog. Blitzersoftware installiert hast dann hast Du die Vorraussetzungen des § 23 StVO erfüllt da Du Dich im Geltungsbereich der StVO befindest und:


    ein technisches Gerät betreibst oder betriebsbereit mitführst


    das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen.

    Einmal editiert, zuletzt von qfunce ()

  • Zitat

    Original von qfunce
    Richterlichen Beschluß nicht wenn der Polizist einen Verdacht hat. Bei einer normalen VK einfach mal am Navi tippeln ist nicht. Aber (so wie ich es gelesen habe) reicht es aus, wenn z.B. an der Ampel ein Streifenwagen mitbekommt wie im Auto neben ihm die Stimme quakt "In 100m nähern sie sich einem Verkehrsüberwachungspunkt..."


    Gut, Du hast den Unterschied zwischen einer Ordnungswidrigkeit und einer Verkehrsstraftat nicht verstanden. Ein PDA mit Blitzerwarner ist, wenn überhaupt, eine OWI. Die Verwendung eines Radarwarners, oder eines Laserstörers ist ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, und damit eine Verkehrsstraftat.
    Im einen Fall darf der Polizist beschlagnahmen, im anderen Fall nur der Richter.


    Zitat

    Original von qfunce
    Mit der Installation hast du aber ein Gerät das dazu geeignet ist, quasi betriebsbereit.


    Da habe ich mich missverständlich ausgedrückt. Du darfst natürlich in jedem Fall einen Blitzerwarner auf Deinen PDA installieren, wenn Du den nicht im Auto betriebsbereit mitführst. Wenn Du dann doch wieder im Auto fahren willst, reicht es, den Blitzerwarner soweit zu deinstallieren, dass er eben nicht mehr betriebsbereit ist. Wenn also vor Gericht festgestellt werden sollte, dass auf Deinem PDA schon mal so eine Software installiert war, ist das kein Problem. Anders ist es, wenn auf einem Datenträger, der in Deinem Besitz ist, Dateifragmente gefunden werden, die in jedem Fall verboten sind.


    Immer vorausgesetzt, dass der Blitzerwarner überhaupt unter §23 1b fällt.
    Ich bin nach wie vor der Meinung, dass der Paragraf eben zu allgemein formuliert wurde, so dass er vor einem Gericht keinen Bestand hätte.


    Gruß
    H.-J.

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  • Er wurde absichtlich allgemein gehalten aber nicht um ihn aufzuweichen, sondern um alle Geräte zu erfassen.
    Da der PDA in deinem Beispiel ja aus ist hast recht, wenn der nur danebenliegt wird keiner drauf kommen das du mit ein bisschen eventuellen aufrüsten (GPS-Antenne) damit Navigieren kannst.

  • Zitat

    Original von qfunce
    Er wurde absichtlich allgemein gehalten aber nicht um ihn aufzuweichen, sondern um alle Geräte zu erfassen.


    Ja, und der Schuss ging nach hinten los, denn jetzt umfasst er auch Multifunktionsgeräte mit ordentlicher Speicherkapazität, von denen die Ermittlungsbehörden aufgrund vieler anderer und höherwertiger Gesetze als der Länderverkehrsgesetzgebung tunlichst die Finger lassen sollten. Auf nem PDA kann eine umfangreiche Addresssammlung liegen, vertrauliche Firmendaten, Emails, Passwörter für diverse Datenbanken und Onlinezugänge, usw.
    Es ist nun mal nicht verhältnismäßig, wegen einer einfachen OWI so ein Gerät zu filzen, und es womöglich einzuziehen.


    Das Gesetz ist einfach so schlampig formuliert, dass es für unsere PDAs in diesem Leben keine Gefahr mehr darstellt.


    Gruß
    H.-J.

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  • Sobald der Verdacht gegeben ist wird das Ding eingezogen zum Zwecke der Beweissicherung. Glaubst doch wohl nicht das dich irgendwelche sensiblen Daten darauf davor schützen? Warum? Ist doch deine eigene Schuld...
    Du darfst hier nicht den Fehler machen eine allgemeine Verkehrskontrolle mit Maßnahmen zum Zwecke der Identitätsfeststellung und Beweismittelsicherung nach einem Anfangsverdacht in einen Topf zu werfen. Also klare Trennung von einer Verkehrskontrolle nach §36 StVO (verdachtsunäbhängig) und Maßnahmen nach OWiG sowie StPO.


    Zitat

    Es ist nun mal nicht verhältnismäßig, wegen einer einfachen OWI so ein Gerät zu filzen, und es womöglich einzuziehen.


    Wie kommst du denn auf den Trichter? Ne Ordnungswidrigkeit wird lediglich mit ner Geldbuße geahndet, anders wie in der StPO da sind es Strafen.
    Bußen und Strafen ist der Unterschied!

    Einmal editiert, zuletzt von qfunce ()

  • Da hat sich aber einer verbissen :D :D


    meine prognose: es gab und wird nie ein Einziehen eines PDA/PNA geben :)

    Navigation mit Google Maps über Android Auto und AAWireless im Nissan Qashqai Akari Automatik. Zusätzlich ist POIbase NAVI ein treuer Beegleiter meiner Fahrten  ;)

  • Zitat

    Original von qfunce
    Dann warten wir doch die ersten Urteile ab...


    Gute Idee, und bis dahin warten wir die erste Beschlagnahme ab.


    Und dann warten wir auf das erste Verfahren in der Sache.


    Bis das soweit ist, laufen die Blitzerwarner schon unter der Bezeichnung 'Fahrassistenzsystem', sind an den Bordcomputer des Autos angeschlossen, und sorgen selbstständig für die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit. ;)


    Gruß
    H.-J.

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  • Hab noch was gefunden, aus dem Straßenverkehrsrecht:


    Nicht nur einzelne technische Geräte wie die derzeit am meisten verbreiteten Radarwarngeräte und Laserstörgeräte werden von dem Verbot erfasst, sondern auch andere technische Lösungen, die einen vergleichbaren Effekt erreichen. Das gilt insbesondere für die Verknüpfung der Warnung vor stationären Überwachungsanlagen mit modernen Zielführungssystemem; die entsprechenden Geräte geben die Warnung ebenfalls automatisiert und ortsbezogen ab..."
    Hentschel: Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl. 2003, § 23 StVO Rdnr. 38:


    Sollte ein solcher Fall vorliegen und auch nachgewiesen werden können, kann analog zur Verfahrensweise bei z.B. Radarwarnern selbstverständlich auch das Navigationssystem, der PDA oder das Mobiltelefon sichergestellt bzw. beschlagnahmt und vernichtet werden...

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    bitte lasst uns hier ...


    http://www.pocketnavigation.de/board/tid87577-sid.htm


    ... weitermachen.


    Den hiesigen Thread schließe ich hiermit.


    Viele Grüße,
    Sven