Navi mit Blitzerwarnung illegal wie Radarwarner

  • Was kurz und falsch ist, bestimmen Gott-sei-Dank andere. Du jedenfalls nicht.

    Navigation über Festeinbau (seit 2022 TomTom) und natürlich mit POIbase auf Smartphone via BT aufs Auto (Qashqai Akari).

  • Hallo,


    Peter und Michi, kommt mal bitte runter. Das bringt nichts. Was mich mehr interessiert wäre die Quelle für die Änderungsverordnung aus dem ersten Thread von Peter. Die StVO ist ja im Netz überall zu finden, Kommentare etc. habe ich gerade vergeblich gesucht.



    Gruss, Snoopy

  • Hi,
    na ja, mit Michi zu diesem Thema zu diskutieren hat offenbar keinen Sinn; er scheint zu glauben, was nicht sein darf, kann auch nicht sein, ist zu sachlicher Argumentation aber unfähig; da gehört auf den groben Klotz dann auch mal ein grober Keil. Wobei mir gerade auffällt: War da nicht was von virtueller Ignoreliste? Offenbar auch nur der Versuch von Wichtigtuerei.


    Nun gut, zur Sache: Ein Auszug der zitierten Begründung zur Änderungsverordnung findet sich z. B. in Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Auflage, StVO § 23 Rn. 5-7; vollständig veröffentlich ist das im Verkehrsblatt 02, S. 140 ff.. Eine online Quelle habe ich nicht, sorry.


    [Edit] Evtl. doch noch was gefunden (ich habe es mir allerdings nicht angesehen): Hier


    Bye
    Peter

  • Zitat

    Original von PeterG
    Offenbar auch nur der Versuch von Wichtigtuerei.


    Mit dieser und ähnlichen Äußerungen von dir zeichnest du auch kein besseres Bild.


    Was das Thema angeht: Graue Theorie und daher aus meiner Sicht nicht die Diskussion wert, die hier darum geführt (geschührt?) wird.

  • Zitat

    Original von HSVMichi
    Blitzer strafbar - lt. ADAC Heft12/05 ???


    Meine Begründung in einem Satz mit einem Nebensatz schon vor etlichen Stunden gepostet.


    Ich halte nichts von der Auslegung, die hier im Forum verschiedentlich geäußert wurde, daß ein PDA dafür nicht bestimmt sei. Wenn man eine Warnsoftware und eine Blitzerdatenbank installiert und betriebsbereit mitführt, dann hat man dem Gerät eine entsprechende Zweckbestimmung gegeben, unerheblich ob das vom Hersteller des PDA so vorgesehen war oder ob das die einzige ist. Das Gerät ist als Computer zum Betrieb mit Software ausgelegt, eine weitergehende oder auch endgültige Zweckbestimmung wird durch die Auswahl der Software vom Anwender selbst vorgenommen.


    Interessant ist für mich dabei weniger die letztlich höchstrichterliche Entscheidung, die möglicherweise irgendwer mal irgendwann herbeiführen wird, sondern die unmittelbare Auslegung der StVO vom Beamten vor Ort, denn die ist für mich erstmal bindend (auf deutsch: Gerät ist weg, wenn der das will).


    Der alarmierende Satz in Peters Beitrag ist doch die Passage, daß das Verbot sich auf Geräte erstreckt, die Zielführung (aka Navigation) mit Warnfunktion kombinieren. Mit dieser Begründung des 1b kann der Beamte vor Ort schon eine Menge machen, Frage ist nur, ob sich die Polizei dieser Begründung aus praktischen Erwägungen auch annimmt.


    Hier zB. eine interessante Interpretation des §23 StVO, Absatz 1b, die vom Polizeiprasidenten Berlin herausgegeben wurde und damit das Thema von der Legislative ein wenig näher an die Exekutive bringt:


    http://www.berlin.de/polizei/v…e/archiv/28685/index.html


    Vielleicht kann ein wenig Paranoia ja nicht schaden und ich schreibe mir ein Script, das die Blitzerdatenbank löscht, sobald ich eine rote Kelle sehe...




    Gruß
    sterling

  • Hallo sterling, der von Dir gepostete Link war im letzten jahr schon einmal Auslöser für derartige Diskussionen :D


    Auch hier wird erst der Paragraf zitiert und anschließend interpretiert. Nun kommt es halt darauf an, wer diesen Paragrafen interpretiert.


    Wäre ichs gewesen, käme ganz was anderes dabei raus :D :D


    Der letzte Absatz ist der Hammer: "...sich den Geschwindigkeitsbegrenzungen und der damit verbundenen Kontrollen entziehen..." - das gegenteil ist beim Großteil der User der Fall, so wie ich das mitbekommen habe. Nicht woanders längs fahren, sondern mit erlaubter Geschwindigkeit an der "Falle" durch.

    Navigation über Festeinbau (seit 2022 TomTom) und natürlich mit POIbase auf Smartphone via BT aufs Auto (Qashqai Akari).

  • Hi,


    wie will der Polizeibeamte vor Ort denn erkennen, ob auf dem Navi eine Blitzersoftware läuft? Und den PDA auf Verdacht einziehen, geht ja wohl etwas zu weit, oder?


    Dein Verweis zu Berlin ist hier wenig zielführend, denn das ist nun wirklich Ländersache.


    Gruß
    H.-J.

    Bitte keine Supportanfragen per PN oder Mail, dafür ist das Forum da.

  • Ja, ein starkes Stück, der Bürger entzieht sich durch Langsamfahren der Zahlung. Ja, wo kommen wir denn da hin? :§$%


    Gruß
    H.-J.

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  • Zitat

    Original von Candid
    Mit dieser und ähnlichen Äußerungen von dir zeichnest du auch kein besseres Bild.


    Da hast Du leider nicht ganz unrecht, aber auch mir geht mal der Hut ein wenig hoch. Oder was soll ich von sowas wie...


    Zitat

    Original von HSVMichi
    Also doch nur Geblubber.


    War ja klar...


    ... ohne jeden nachvollziehbaren Bezug halten? Kindergarteniveau halt...


    Zur Sache für diejenigen, für die Argumente und Belege von Interesse sind, noch eine Ergänzung aus der Kommentierung, wobei Michi sicher auch nicht interessieren wird, was einer der angesehensten Verkehrsrechtskommentatoren dazu meint:


    "Für das Verbot des Abs. 1b genügt es andererseits, dass bei Geräten mit verschiedenen Funktionen eine davon speziell zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungen dient, etwa auch die Ausstattung eines Autoradios oder eines Zielführungsgerätes mit einem zur Anzeige von Überwachungsmaßnahmen bestimmten Zusatzgerät."


    Soviel zum Argument, der PDA habe ja noch andere Funktionen. Und vorsorglich: Wie ein Zusatzgerät ist natürlich auch die Ausstattung des "Zielführungsgeräts" selbst mit der Zusatzfunktion ausreichend.


    Bye
    Peter

  • "...Anzeige oder Störung von Überwachungsgeräten..." - ist das nicht eindeutig genug?


    Mein PDA kann keine Überwachungsgeräte anzeigen oder stören.

    Navigation über Festeinbau (seit 2022 TomTom) und natürlich mit POIbase auf Smartphone via BT aufs Auto (Qashqai Akari).

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    wir haben aktuell mindestens vier (!) Threads zu obiger Thematik laufen und es liegt mir viel daran, das Ganze in geordnete und übersichtliche Bahnen zu lenken.


    Ich möchte Euch daher bitten hier ...


    Blitzer Warnung doch erlaubt ... !?


    ... zu posten.


    Den hiesigen Thread schließe ich vorerst mal.


    Viele Grüße,
    Sven