Hi,
nachdem in der neuen ADAC Motorwelt meine früher schon in anderem Zusammenhang geäußerte Auffassung, daß Navi-Systeme mit automatischer Blitzerwarnung ebenso illegal sind wie die allseits bekannten Radarwarngeräte, bestätigt wurde, habe ich mal noch etwas weiter nachgeforscht und siehe da; das steht sogar ausdrücklich in der Begründung der Änderungsverordnung, mit der die fragliche Regelung in die StVO eingefügt wurde:
"Nicht nur...[Radarwarngeräte etc.]... werden von dem Verbot erfaßt, sondern auch andere technische Lösungen, die einen vergleichbaren Effekt erreichen. Das gilt insbesondere für die Verknüpfung der Warnung vor stationären Überwachungsanlagen mit modernen Zielführungssystemen; die entsprechenden Geräte geben die Warnung ebenfalls automatisiert und standortbezogen ab."
Automatische Blitzerwarnungen ala POI-Warner, POI-Observer etc. in Verbindung mit Blitzerdaten sind also auch auf dem PDA illegal; im Fall der Feststellung können die Geräte eingezogen werden.
Eine andere Frage ist natürlich, wie das angesichts der weiten Verwendungsmöglichkeiten eines PDA im Gegensatz zum offensichtlich einzigen Zweck eines Radarwarners kontrolliert werden soll.
Müßten nicht alle Hinweise/Angebote bzgl. Blitzerdaten/warnungen, da deren Einsatz ja illegal ist, demnach unterbleiben? Verträge über entsprechende Leistungen dürften entsprechend der BGH-Rechtsprechung zu Kaufverträgen über Radarwarner wohl jedenfalls als sittenwidrig nichtig sein...
[Edit] Keine inhaltlichen Änderungen; nur Schreibfehler und Formatierung verändert.
Bye
Peter