wieso ??
diese CD warnt mich doch lediglich vor "Unfallschwerpunkten" !!! Nicht etwa vor Starrenkästen oder ähnliches.
Wenn dort an diesen "Unfallschwerpunkten" auch gleichzeitig geblitzt wird, dann ist das doch nur ein Zufall, oder ?
Auf der CD steht : "Mehr als 3000 Unfallschwerpunkte in Deutschland, Österreich und der Schweiz."
Aber Du hast Recht:
Hier der genaue Wortlaut der Lizenzbestimmung auf der CD:
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Lizenzvereinbarung
Diese Lizenzvereinbarung gilt nur für das Produkt SpeedTraps 2003/2004, sofern Sie es für eines der folgenden Anwendungsfälle benutzen.
1. Mit Öffnen der CD SpeedTraps 2003/2004 stimmt der Nutzer (Lizenznehmer) den im folgenden aufgeführten
Nutzungsbedingungen zu und schließt einen Vertrag zur Nutzung der auf dem innenliegenden Datenträger gespeicherten Daten mit dem Lizenzgeber und Verkäufer. Der Lizenznehmer erhält hiermit eine einfache Lizenz zur Nutzung der auf dem innenliegenden Datenträger gespeicherten Daten sowie das Recht, eine Sicherungskopie dieser Daten anzufertigen. Jedwede Weitergabe dieser Daten an Dritte ist unzuverlässig und verpflichtet den Lizenznehmer zum Schadensersatz gegenüber dem Lizenzgeber.
1a. Anwendungsfall Marco Polo Reiseplaner / Map&Guide / travelbook
Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die auf dem innenliegenden Datenträger befindlichen Daten in Verbindung mit dem Reiseplaner, Map&Guide, bzw. travelbook nur mit einer ortsfesten Datenverarbeitungsanlage zu nutzen, insbesondere nicht in Verbindung mit einem mobilen GPS-System einzusetzen.
1b. Anwendungsfall Becker Traffic Pro / DTM / Highspeed
Der Lizenznehmer verpflichtet sich, soweit er die lizenzierten Daten mobil, insbesondere in Verbindung mit einem GPS-System in einem Kraftfahrzeug verwendet, die Daten, soweit sie Deutschland betreffen, nur vorübergehend, d. h. für einige Tage in Deutschland zu nutzen, solange sich das Fahrzeug vorübergehend in Deutschland befindet. Der Lizenznehmer mit Wohnsitz oder überwiegendem Sitz in Deutschland verpflichtet sich die Daten, soweit sie Deutschland betreffen nicht in Verbindung mit einem mobilen GPS-System einzusetzen.
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Tja, da bin ich jetzt allerdings auch überfragt. Ich dachte die Geschichte mit den "Unfallschwerpunkten" wäre so eine Art Gesetzeslücke.
Hat mal einer bei SpeedTraps direkt nachgefragt ?