Radar pieper mit TP Becker

  • wieso ??
    diese CD warnt mich doch lediglich vor "Unfallschwerpunkten" !!! Nicht etwa vor Starrenkästen oder ähnliches.
    Wenn dort an diesen "Unfallschwerpunkten" auch gleichzeitig geblitzt wird, dann ist das doch nur ein Zufall, oder ?


    Auf der CD steht : "Mehr als 3000 Unfallschwerpunkte in Deutschland, Österreich und der Schweiz."


    Aber Du hast Recht:
    Hier der genaue Wortlaut der Lizenzbestimmung auf der CD:
    --------------------------------------------------------------------
    Lizenzvereinbarung


    Diese Lizenzvereinbarung gilt nur für das Produkt SpeedTraps 2003/2004, sofern Sie es für eines der folgenden Anwendungsfälle benutzen.



    1. Mit Öffnen der CD SpeedTraps 2003/2004 stimmt der Nutzer (Lizenznehmer) den im folgenden aufgeführten
    Nutzungsbedingungen zu und schließt einen Vertrag zur Nutzung der auf dem innenliegenden Datenträger gespeicherten Daten mit dem Lizenzgeber und Verkäufer. Der Lizenznehmer erhält hiermit eine einfache Lizenz zur Nutzung der auf dem innenliegenden Datenträger gespeicherten Daten sowie das Recht, eine Sicherungskopie dieser Daten anzufertigen. Jedwede Weitergabe dieser Daten an Dritte ist unzuverlässig und verpflichtet den Lizenznehmer zum Schadensersatz gegenüber dem Lizenzgeber.


    1a. Anwendungsfall Marco Polo Reiseplaner / Map&Guide / travelbook
    Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die auf dem innenliegenden Datenträger befindlichen Daten in Verbindung mit dem Reiseplaner, Map&Guide, bzw. travelbook nur mit einer ortsfesten Datenverarbeitungsanlage zu nutzen, insbesondere nicht in Verbindung mit einem mobilen GPS-System einzusetzen.


    1b. Anwendungsfall Becker Traffic Pro / DTM / Highspeed
    Der Lizenznehmer verpflichtet sich, soweit er die lizenzierten Daten mobil, insbesondere in Verbindung mit einem GPS-System in einem Kraftfahrzeug verwendet, die Daten, soweit sie Deutschland betreffen, nur vorübergehend, d. h. für einige Tage in Deutschland zu nutzen, solange sich das Fahrzeug vorübergehend in Deutschland befindet. Der Lizenznehmer mit Wohnsitz oder überwiegendem Sitz in Deutschland verpflichtet sich die Daten, soweit sie Deutschland betreffen nicht in Verbindung mit einem mobilen GPS-System einzusetzen.
    --------------------------------------------------------------------


    Tja, da bin ich jetzt allerdings auch überfragt. Ich dachte die Geschichte mit den "Unfallschwerpunkten" wäre so eine Art Gesetzeslücke.


    Hat mal einer bei SpeedTraps direkt nachgefragt ?

    2 Mal editiert, zuletzt von ()

  • nochmals speziell @Superdieter,


    ist schon witzig daß gerade Du mich darauf hinweist daß es (die Version 7.0) hier im Forum Thema ist.


    Du wirst es nicht glauben ich hab´s gelesen und mittlerweile hab ich auch geschnallt, daß sie Dir nicht zusagt.
    okay akzeptiere ich, aber nimm bitte zur Kenntnis, daß das in diesem Beitrag bis auf die Softwareversion nichts verloren hat.
    Es geht um die SpeedTraps2003/2004 CD


    um anderen Usern hier nicht auf den Nerv zu gehen, werde ich auf Deine hinkünftigen nörgeleien nicht mehr im Forum eingehen. immerhin soll der Inhalt Informtiv bleiben. Deine Tipps sind aber sicher willkommen. :D :D :D



    DukeII

  • dukeII


    Denkst Du nicht, dass es endlich reicht, so wie Du Dich hier aufführst. Nicht nur, dass Du mit Deiner Werbenummer schon seit Wochen nervst. Jetzt fängst Du auch noch an, jeden der nur ein Wenig kritische Töne über Dein, ohnehin illegales, Produkt äussert auf das dööfste zu beschimpfen.


    Wer zum Teufel gibt Dir das Recht, Dir hier Moderatorenfonktionen anzumassen? Nach immerhin schon etwas mehr als dreißig Postings wäre das eine bemerkenswerte Karriere.


    Mir einem hast Du allerdings Recht: "Es geht um die SpeedTraps2003/2004 CD". Genau darum gehts Dir anscheinend ausschließlich. Also, wenn ich jetzt ein Wenig den Moderator spielen darf, erwarte ich, dass Du mit Deinem Verkaufssch**** hier aufhörst und Deinem völlig unangemessenem Verhalten anderen Besuchern dieses Forums gegenüber. Ansonsten, ich zitiere noch einmal:


    "Deine Tipps sind aber sicher willkommen."


    Chr.

  • spezieller Tipp @Christoph Gies,


    ist keine Werbekampagne, nur mein persönlicher Eindruck, aber es scheint Eure Gemüter mächtig anzuheizen, wahrscheinlich Neid ;)


    beschimpft habe ich sicher niemanden (wo denn lieber Chris?), ganz im Gegenteil, aber jetzt langweilst Du mit den Worten Ver????**** und T****l
    habe eher den Eindruck, daß auch Du ein wenig neidisch bist.
    übrigens, ich hab rein gar nichts davon ob der Verkäufer gut abschneidet oder nicht, ich hab ja meine onehin schon gekauft.
    aber auch negative Beiträge ist ja bekanntlich die Beste Werbung :D


    DukeII


    PS: auch Moderator bin ich keiner, trage lediglich zur Unterhaltung bei wie es aussieht!

  • dukeII


    Neidisch? Worauf? Dass ich nicht bei Eurer Gaunertruppe mitmachen darf? Oder worauf sonst?


    Chr.

  • sorry dukeII, aber auch ich halte es für absolut eindeutig, dass du in irgendeiner weise in den vertrieb der speed traps soft involviert bist. der einzige der somit nervt bist tatsächlich du. es wird zeit, dass ein moderator hier mal durchgreift.


    grüsse, zwergpirat

  • hallo Leute,


    wie Ihr das von der rechtlichen Seite seht was die Nutzung der CD anbelangt ist eine Sache, die andere ob ich sie nun gekauft habe die andere.


    Ich hab ja die Rechnung dazu, werde mir die ja wohl kaum selber ausstellen.
    wahrscheinlich hätte ich meine Freude über die gelungene Funktion nicht zum Ausdruck bringen sollen ?(


    wenn ich sie feilgeboten hätte, wäre doch ohnehin schon der Moderator am löschen meiner Postings.


    ein Jammer, daß immer nur gemosert und gejammert werden muß, und im Endeffekt kein Nutzen für den Leser dabei rausschaut.


    DukeII

  • Auszug aus der 35. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 14.12.2001
    (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt I 2001, S. 3783)


    § 23 Abs. 1b StVO Verbot von Radarwarnern und Geräten zur Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen


    Seit 01.01.2002 ist in Deutschland das Führern von Kraftfahrzeugen der Betrieb oder das betriebsbereite Mitführen von technischen Geräten, die dazu bestimmt sind, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören, verboten. Dies gilt insbesondere für Geräte zur Anzeige und Störung von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).


    ---------------------------
    Ein Navigantionsystem ist zwar ursächlich nicht dafür bestimmt Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen, mit der Installation der SW ändert sich dieser Status aber. In einigen Bundesländern führt die Polizei auch Beschlagnahmen durch (und ich glaube das betrifft dann das NAVI, nicht nur die CD)
    Das könnte sicherlich noch interessant werden.


    Ist damit der Verkauf der Radar-Warn SW sittenwidrig ? Oder wie ist hier die Meinung dazu?

  • Ich denke mal nicht das der Verkauf illegal ist. Wird wohl so wie bei allen technischen Hilfmitteln in dieser Richtung sein. Verkaufen und kaufen darf mans nur nutzen ned. So ists zumindest bei FM-Scannern mit denen z.B. der Pol.Funk abgehört werden kann. Ist aber wie gesagt meine persönliche Meinung.

  • ich trauche mich ja kaum jetzt was positives über SpeedTraps zu sagen, nicht das ich dann mit Bits und Bytes beschmissen werden, aber ist es nicht so:
    Die Software der CD warnt mich doch nicht vor Verkehrsüberwachungsanlagen, lediglich vor Unfallschwerpunkten ;)
    Somit ist es kein Radarwarner und die Software stört auch nicht die Verkehrsüberwachungsmaßnahmen


    "§ 23 Abs. 1b StVO Verbot von Radarwarnern und Geräten zur Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen"



    EINE GRAUZONE ? ?( ?( ?(

  • Ich denke, die ganze Diskussion ist hypothetisch.


    Niemand wird je merken, dass die Radar SW installiert ist.


    Zumindest in mein Auto hat sich noch nie ein Polizist reingesetzt, die Navigation programmiert und ist dann damit zum nächsten Starenkasten gefahren.


    Wir sollten uns nicht in vorauseilendem Gehorsam ergehen, sondern uns legitimerweise passiv wehren gegen viele dieser Abzock-Einrichtungen, die meistens eher eine Maut-Inkassofunktion haben als eine Unfallverhütungsfunktion. Seien wir doch ehrlich.

  • Hallo,


    Man kann das Ganze auch aus einem anderen Blickwinkel sehen:


    "Quidquid agis prudenter agas et respice finem"
    Schon die Römer (ohne Autos) wiesen darauf hin, dass man bei all seinem Tun auf das Ende schauen soll.


    Das Benutzen einer solchen Software macht es natürlich den unverbesserlichen und gemeingefährlichen Rasern möglich, überall zu rasen und dann an den permanenten Kontrollstellen lammfromm sich an die vorgeschriebene Speedlimit zu halten.
    Wie schützt sich nun die Gesellschaft gegen solche Raser, die nicht nur ihr eigenes Leben sondern leider auch das anderer unschuldiger Menschen gefährden.
    Protokolle wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, Punkte in Flensburg oder temporärer Entzug des Führerscheins sind Maßnahmen mit geringer Langzeitwirkung bei solchen Typen.
    Unsere Rechtsprechung kennt aber die Begriffe: grob fahrlässig und vorsätzlich.
    Das Kleingedruckte in den Versicherungsverträgen wird jedem die Augen öffnen, der hinschaut. Leistungsverweigerung ist das Schlagwort.
    Kommt es zu einem Unfall ausserhalb der Kontrollstellen und wird ein Sachverständiger eingeschaltet, dann wird sehr schnell festgestellt, was Sache ist und mit welchen Vorsätzen der Fahrer illegale Software installiert hat etc. Wenn bei dem Unfall auch noch Personenschäden beteiligt sind, dann ist das Leben des Fahrers finanziell ruiniert. (Siehe Sprichwort oben)

  • Zitat

    Original von mazi
    Das Benutzen einer solchen Software macht es natürlich den unverbesserlichen und gemeingefährlichen Rasern möglich, überall zu rasen und dann an den permanenten Kontrollstellen lammfromm sich an die vorgeschriebene Speedlimit zu halten.


    Sind wir doch mal ehrlich. Fest installierte Starenkästen sind zu 95% nur zum Abkassieren installiert. Die Einheimischen und Vielfahrer kennen sie sowieso, wer reintappt sind die Ortsunkundigen.


    Die Verkehrsgefährdung geht aber kaum von den Unkundigen aus, denn die fahren in der Regel eher defensiv, weil sie sich ja nicht auskennen.
    Diejenigen die wirklich rasen, sind i.d.R. ortkundig. Und die tappen wieder nicht in die Fallen.


    Und übrigens gibt es ja noch die mobilen Radarfallen. Von daher kann von einem Freifahrschein ohnehin keine Rede sein.


    WP

  • Zitat

    Original von WayPoint
    Und übrigens gibt es ja noch die mobilen Radarfallen. Von daher kann von einem Freifahrschein ohnehin keine Rede sein.


    Eben... und genau deshalb werde ich mir die CD sicher nicht kaufen. Was bringt es mir, wenn ich vor den Fallen, die ich eh schon kenne, gewarnt werde? In fremden Städten fahre ich eh "anständig", da man nie wissen kann, was kommt. Ich meine jetzt weniger Blitzer als z.B. unübersichtliche Ecken, Schulkinder, Omas etc. Auch die sollten ein Grund sein, hin und wieder mal zu bremsen. Zuhause kenne ich sowohl die Starenkästen wie auch die Punkte, wo öfters mobile Blitzer stehen, da bringt mir die CD nix. Abgesehen davon sind viele Geschwindigkeitsbegrenzungen garnicht so sinnlos und man sollte sich ggf. einfach daran halten statt sich Gedanken zu machen, wie man die Ordnungshüter am besten austrickst. Was habt ihr davon, wenn ihr irgendwo innerorts 70 statt 50 fahrt? Ihr seit dann 30 Sekunden früher am Supermarkt und dann? Da wo die Speed-Limits wirklich nerven, z.b. nachts ganz alleine auf einer Autobahn, die auf 120 gesetzt wurde, bringt die CD nix, da Videowagen und mobile Blitzer sicher nicht drauf sind. Fazit: Wiedermal ein Produkt was die Welt nicht braucht. Aber wir kaufen ja auch vollkommen sinnfreie bunte Handy-Oberschalen und ähnliches, wer also Spaß dran hat, möge sich nicht von mir beirren lassen und die CD kaufen ;)


    Tiger