Hi,
Du must dem Norton-Mist halt beibringen, dass Dein PDA nicht 'böse' ist... Es liegt an der Firewall.
Dazu müsste aber jemand was sagen, der den Schrott einsetzt...
Gruß
H.-J.
Hi,
Du must dem Norton-Mist halt beibringen, dass Dein PDA nicht 'böse' ist... Es liegt an der Firewall.
Dazu müsste aber jemand was sagen, der den Schrott einsetzt...
Gruß
H.-J.
ZitatOriginal von HSVMichi
Ich weiß immer noch nicht, warum keiner auf meine These eingeht, daß POIW keine Blitzer anzeigen kann....
Was denn?
Ich hab doch schon Fransen am Maul, vom vielen Predigen... ![]()
Gruß
H.-J.
ZitatOriginal von JayPee
Eine Beschlagnahme kann auch gegen den Willen des Betroffenen durchgeführt werden.
Hehehe,
eine Beschlagnahme findet immer gegen den Willen des Betroffenen statt, sonst wäre es eine Sicherstellung. ![]()
Gruß
H.-J.
ZitatAls der § 23 1b StVO eingefügt wurde, gab es Pocket-Navis mit POI-Warner noch nicht. Deshalb wurde der Text allgemein gehalten. Es ist natürlich Auslegungssache. Aber beim Betreiben eines PDA mit POI-Warner und Blitzerdatenbank ist der Tatbestand erfüllt.
Das ist aber nur Deine Meinung...
Ich sehe das anders.
Gruß
H.-J.
Zitatmöglicherweise liege ich ja falsch, aber ist verkehrsrecht nicht ländersache???
Das kommt erschwerend hinzu.
In Berlin sitzen aber auch die Bundesverkehrskasper, vielleicht haben die das ja ausgebrütet.
Gruß
H.-J.
Zitatich glaube du hast das nicht so verstanden wie er es gemeint hat, es ist schon richtig was er geschrieben hat. der polizeibeamte muss nur einen VERNÜNFTIGEN vertacht haben. z.b. (wenn der pda grad schreit "vorsicht blitzer") dann kann er sagen "gib mal her das ding´elchen ich muss mal was gucken"
Das must Du mir mal beim ausgeschalteten PDA vorführen, ich glaube, ich habe das schon so verstanden, wie es gemeint war.
Zitatnachtrag: der tatbestand bleibt aber, so oder so, bei installierten blitzerdaten ist´s nicht mehr erlaubt obs der beamte merkt ist eine andere sache.
Erlaubt und verboten ist immer noch, was in einem Gesetz drinsteht, und vor der EU Bestand hat. Das trifft auf eine Berliner Verordnung nun wirklich nicht zu.
Gruß
H.-J.
Hi,
beim 300 GPS sitzt der Empfänger auf COM2.
Gruß
H.-J.
Hi,
alles klar, schalte bitte alles ab, was mit 'Norton' anfängt und probiere es dann noch mal.
Gruß
H.-J.
Was macht Ihr denn alle schon hier? Müsst Ihr nicht arbeiten??
Och, ein schnelles Pils könnte ich auch nehmen...
ZitatOriginal von JayPee
Es reicht aus, wenn der PDA in der Lage wäre , vor Überwachungsmaßnahmen zu warnen, also wenn sich eine intakte Blitzerdatenbank auf dem PDA befindet. Wie beim klassischen Radarwarner reicht das Vorhanden sein aus, um den Verdacht zu begründen, dass das Gerät auch benutzt wird. Er muß nicht eingeschaltet sein.
Jetzt must Du aber konsequent sein. ;D
Der POI-Warner könnte auf jedem PDA installiert werden, also sind PDAs per se verboten. Handys natürlich auch, es gibt ja Handynavigation. Autoradios sind auch böse, da werden die Standorte angesagt. Tageszeitungen sind besonders verwerflich, da hast Du die Standorte schwarz auf weiss. Und erst das Internet , oh je, am schlimmsten ist aber die Polizei selbst, die gibt die tatsächlichen aktuellen Blitzerstandorte auch noch selbst bekannt. Ja sind die denn verrückt geworden?? Wissen die nicht, dass die Pressetante von den Berliner Verkehrsbetrieben das verboten hat??
![]()
Gruß
H.-J.
ZitatOriginal von JayPee
1. Ein Baseballschläger ist aber ein Werkzeug im Sinne des § 224 StGB [Gefährliche Körperverletzung]. Und genau wie beim PDA konnt es auf die Art der Benutzung an:
Ich habe das Beispiel bewust gewählt, weil es ja mal Mode war, einen Baseballschläger im Auto dabei zu haben. Der konnte von der Polizei beschlagnahmt werden, weil die zweckdienliche Bestimmung von dem Teil darin lag, jemandem den Schädel einzuschlagen.
Wenn man aber zusätzlich noch einen Baseballhandschuh und einen Baseball dabei hatte, war es eine Sportausrüstung, deren zweckdienliche Bestimmung darin lag, seinen Körper zu ertüchtigen, und das ist nicht strafbar, und der Prügel konnte daher nicht eingezogen werden.
Gruß
H.-J.
ZitatOriginal von Gerhard M.
und in diesem schreiben gings GENAU um diese blitzerdatenbanksoftware in verbindung mit navigationslösungen .
und NICHT um radarwarner.
gib zu du hast nicht gelesen
Aber klar hab ich das gelesen.
GENAU um diese blitzerdatenbanksoftware in verbindung mit navigationslösungen ging es in der Frage von Connect, nicht aber in der darauf von der Pressesprecherin gegebenen Antwort. Die war schwammig wie immer.
Es fehlt die tatsächliche Überprüfung des POI-Warner, ob an der gezeigten Position wirklich zum Zeitpunkt der Anzeige eine Überwachungsmassnahme stattfindet.
Die Pressesprecherin sagt ja auch, dass der Quatsch nur deshalb in einer windigen Verordnung drinsteht, weil sich das Ministerium nicht traut, das in ein Gesetz reinzuschreiben, weil die Angst haben, dieses Gesetz von der EU um die Ohren gehauen zu bekommen.
Gruß
H.-J.
ZitatOriginal von Gerhard M.
und genau da fällt das mit rein...
Als Beispiel für ein 'Zielführungssystemen und der Warnung vor Überwachungsanlagen' fällt mir eher eine Luft-Boden-Rakete ein...
Gruß
H.-J.
Darauf sind wir geadezu spezialisiert...
Gruß
H.-J.
ZitatOriginal von Gerhard M.
es zeigt doch die stationären blitzeranlagen auf der karte an, und genau darum gings auch in dem schreiben.
Au Weia,
Zum 127 Millionsten Mal:
der POI-Warner zeigt Koordinaten aus einer DB an, an denen möglicherweise Verkehrsüberwachungen stattfinden. Das ist ein riesen Unterschied zu Radarwarnern.