Hallo zusammen,
schaut Euch die Bilder an England und Schweden völlig gleich.
Viele Grüße
rowdy
Hallo zusammen,
schaut Euch die Bilder an England und Schweden völlig gleich.
Viele Grüße
rowdy
ZitatAlles anzeigenOriginal von Zero511
[
Bei Navigon hats bei VGA-Geräten nicht richtig geklappt, vermutlich hatten die keine Lust für VGA was vernünftiges zu programmieren, so siehts jedenfalls für mich aus.
Aber bei QVGA-Geräten läuft doch alles zum Großteil ohne größere Probleme, die Startzeit ist halt bei paar Geräten bißchen lang, aber sonst läufts ja auf den meisten Geräten ziemlich gut, besonders nach dem Update, sogar auf einem schwachen 200 MHz-OMAP.
Paar Ausnahmen gibts immer, das lässt sich dann vermutlich auf diese hier angesprochene OEM-Problematik zurückführen.
Irgendwie entsteht hier oft der Eindruck, MN6 sei allgemein auf allen PDAs, die es auf der Welt gibt, nicht lauffähig, aber das ist doch völliger Quatsch, also mal ehrlich Leute.
Die Software ist ja stark verwandt zur PNA-Version und da läufts doch prima, was die Performance angeht.
Die ganzen anderen Kritikpunkte lasse ich jetzt mal außen vor, aber die reine Geschwindigkeit auf QVGA-Geräten ist jedenfalls schon mal besser als beim MN5, ist also akzeptabel.
Hallo Zero511,
das stimmt doch so auch nicht.
Navigon war doch nur zu faul, für jedes Bildschirmformat und für jede Auflösung extra Resource- und sonstige Konfig-Dateien zu erstellen.
Ganz nach dem Motto, lieber eine einfache Installation und ein schwerfälliges Programm, als eine komplexe Installationsroutine und einen flüssigen Programmablauf.
Seit dem ich aus den Dateien alles rausgeschmissen habe, was für VGA-Hoch und Europa nicht erforderlich ist, läuft MN|6 völlig zufriedenstellend auf meinem nicht kompatiblen PDA.
Viele Grüße
rowdy
Hallo zusammen,
:wow, :applaus, :tup, haben will, sofort!!!!
Ich fürchte, da muß ich meine neue Kamera verschieben, erst dieses Navi!!!!!
Wenn ich mir die Bilder so anschaue, dann kommen sofort mehrere Fragen.
1. Kommen die Bilder aus der" Konserve" oder ist in den PDA eine Kamera integriert ![]()
2. Wie schnell ist die CPU
3. Werden auch Blitzer naturgetreu abgebildet?? und darf ich das dann auch mitführen, oder nur zu Hause benutzen?
![]()
viele Grüße
rowdy
ZitatOriginal von Erloeser
...
aber ich frage mich, ob es im Sinne des Kunden war, dass sich Markt eingemischt (O-Ton "Markt") hat.
...
Hallo ,
wahrscheinlich hast Du Recht, aber es bedarf doch einer gehörigen Menge Frust, bis sich jemand entscheidet mit einer Sache an die Öffentlichkeit zu gehen.
Das Problem ist wohl auch nicht der Mangel an der gekauften Sache, das Problem entsteht erst, wenn man diesen Mangel behoben haben möchte.
Sei es durch mangelnden Service, Unfähigkeit oder Unwillen.
Viele Grüße
rowdy
ZitatOriginal von turbotroll
...
Weiterhin habe ich auch den NDR Beitrag gesehen. Das war eine reine Kulanzregelung von Navigon. Einen Rechtsanspruch hat der Kunde überhaupt nicht. Denn, was hat den die Navigon den Kunden zugesichert? Na, richtig. Man kann damit navigieren. Da steht nichts drin, daß man immer die beste, schnellste, etc. Route fährt. Rein rechtlich hat der Kunde absolut keine Chance da was zu machen. Denn vor Gericht wird nur das zählen was auch als Leistung/Feature zugesichert wurde.
...
turbotroll
Hallo,
wer hat Dir denn diesen Bären aufgebunden.
Von einem Navigationsprogramm darf man zwar nicht die "ausgebuffteste Route eines ortkundigen" erwarten, die Route muß aber vernünftig und wirtschaftlich sinnvoll sein.
Es kommt lediglich darauf an, welche Erwartungen ein durchschnittlicher Kunde an ein Navigationsprogramm hat.
Viele Grüße
rowdy
ZitatOriginal von binfredusa
... und warum änderst Du das nicht????
@binfredusa,
hab ich doch, zuerst die Texte und dann durch löschen des Programmes, in der Zeit danach wurde ich auch nicht öfter geblitzt als mit dem Warner.
Viele Grüße
rowdy
ZitatAlles anzeigenOriginal von Sigi43
Hallo!
Wenn es gesetzwidrig wäre,dürfte Navigon doch die Software nicht verkaufen, oder?
Vielleicht sollte man die Frage mal bei navigon stellen.
gruß
Sigi
Hallo Sigi43,
ganz so wie Du das siehst stimmt das nicht, in Deutschland darf man fast alles Verkaufen, es sei den man kommt mit dem Betäubungsmittelgesetz in Berührung, oder man bietet radiaktives Material an oder Geheimdienstinformationen, sonst fast alles. Man darf so ein Ding auch Besitzen, nur betriebsbereit im Fahrzeug mitführen, das darf man nicht.
Viele Grüße
rowdy
Hallo zusammen,
ist ja richtig zum Schnmunzeln, wie Ihr Euch gegenseitig beruhigt.
Bisher ist ja auch noch nicht bekannt geworden, dass irgendwo ein mobiles Navi wegen seiner Eignung als "Blitzerwarner" beschlagnahm wurde.
Aber wenn die Politiker erst einmal wieder die leeren Stadtsäckel entdecken, 75 Euro je Gerät, eine systematische Verkehrskontrolle in Hamburg würde da schon eine beachtliches Sümmchen zusammenbrigen. Ole von Beust hat heute auf viel Geld durch den nicht erfolgten Teilverkauf der HALA verzichtet, wie soll er denn nun den Hafenausbau bezahlen???
Aber mal ein ganz anderes Thema, meine Erfahrung mit dem PIOWarner von Navigating.de sind nicht besonders gut. Die Ansagen waren zwar fast immer an der richtigen Stelle, aber auf Dauer "nervt" dieses "Gleich erreichen Sie einen Überwachungspunkt" doch.
Viele Grüße
rowdy
ZitatOriginal von HSVMichi
Und immer wieder die unverbesserlichen Panikmacher.
Es wird weder kontrolliert noch eingezogen - was soll das also?
Hallo Michael,
es hat ja auch keiner behauptet, dass wirklich kontrolliert wird, sondern nur die Rechtslage erläutert.
Es kommt niemand daran vorbei, das Verbot ist eindeutig
§23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers (StVO)
1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).
Ist ja schön, wenn bisher nicht kontrolliert wurde, aber:
Alleine die Tatsache, dass seit Millionen von Jahren die Sonne aufgeht, beweist nicht, dass sie auch morgen wieder aufgeht.
Viele Grüße
rowdy
@Zero511,
ich will weder Navigon verklagen noch das Navi zurückgeben, denn es gibt z. Z. keine besseres Navi für einen PDA.
In meinem Fall würde ich eine Klage sogar verlieren, weil ich einen nicht kompatiblen PDA habe und Navigon das auch ganz deutlich vor der Bestellung zum Ausdruck bringt.
Mich hat nur Deine Aussage, seit 6.1.5 ist alles in allerschönster Ordnung, gestört. ![]()
Viele Grüße
rowdy
ZitatOriginal von lbh77
Moin!
Kurze Frage: Um welche Dateien handelt es sich dabei genau?
MfG,
Lutz
Hallo,
dannn hier mal die Verzeichnisstruktur und der Dateiname bei einer Standardinstallation. (Der erste Verzeichnisname ist geräteabhängig)
Im Verzeichnis
\SD-Karte\MN6\POI\PoiWarner
die Datei
PoiWarner.ovm
löschen.
Dadurch werden nur die "Blitzerwarner" gelöscht, die anderen PoI's (z.B. Tankstellen) bleiben erhalten.
Viele Grüße
rowdy
ZitatAlles anzeigenOriginal von KettnerTh
Ich muss da mal widersprechen: Ich würde es als ausgesprochen nervig empfinden, wenn bei jeder Ansage des Navis das Radio oder die CD/Mp3 unterbrochen wird. Das mag ja auf der Landstraße oder Autobahn noch gehen, aber in der Stadt? Dann kann ich das Radio gleich ausschalten!
Habe mich bewusst gegen einen solchen Adapter entschieden und lasse das Navi lieber parallel laufen.
Grüße aus Berlin
Thomas
Hallo Thomas,
zum Teil hast Du Recht zum Teil nicht, mein vorheriges Radio konnte nur stummgeschaltet werden, wenn die Ansagen vom Navi kamen. bei meinem neuen Radio kann man wahlweise stummschalten oder die Lautstärke nur verringern. Die Durchsagen sind viel angenehmer, wenn die Lautstärke nur veringert wird.
Viele Grüße
rowdy
@thomask23,
am Besten ist, wenn Du die Datei löscht, die Dinger sind verboten.
75 Euro Bußgeld und 4 Punkte, kann es dafür geben. Außerdem kann das Navi eingezogen werden.
Wenn Du in eine Verkehrskontrolle kommst und der Polizist ist gut informiert hat aber "einen schlechten Tag", dann bist Du das Navi los.
Nach deutschen Recht, verstößt der Kaufvertrag zwar gegen die "Guten Sitten" und ist nichtig, weil es sich um den Verkauf eines verbotenen Gegenstanden handelt. Da Du aber beim Kauf davon gewußt hast, kannst Du ihn nicht rückgängig machen und Dein Geld zurückverlangen, auch kannst Du gegen den Verkäufer keinen Schadenersatz wegen des Einzuges des PDA geltend machen.
Viele Grüße
rowdy
ZitatAlles anzeigenOriginal von usi
Du hast den Nagel auf den Kopf getroffen! Es gibt zu jeder Grafik eine X- und Y-Position, die Breite und Höhe und für den darin dargestellten Text ebenfalls eine X-Position und Breite. Das Problem ist die entsprechenden Stellen zu finden und mit "vernünftigen" Werten zu füllen. Habe zwar schon Grafiken und Text verschoben aber das System? noch nicht richtig verstanden.
Beispiel
Strassenangabe auf Bildschirmbreite und Richtungspfeile nach oben verschoben
Gruß
Udo
@usi,
:respekt, Du hast das Rätsel gelöst.
jetzt nach die "Straße nach der nächsten Fahranweisung" an den oberen Rand des Bildschirmes (dafür müssen leider einige Felder zusätzlich verschoben werden) und Dein Skin ist perfekt.
Viele Grüße
rowdy
Hallo zusammen,
das verstehe ich alles überhaupt nicht.
Wenn ein Produkt mangelhaft ist, dann hat jeder Kunde das Recht
- Nachbesserung zu Verlangen
und wenn der Lieferant nicht nachbessern kann oder will
- einen Preisnachlass zu verlangen
oder
- den Vertrag zu Wandeln.
Da spielt es doch überhaupt keine Rolle um was für ein Produkt es sich handelt. Des gilt selbstverständlich auch für SOFTWARE, da ist der Hinweis auf die AGB völlig falsch.
Wozu bedarf es da eines Fernsehbeitrages und eines Rechtsanwaltes ?(.
Das wirft doch nur ein schlechtes Licht auf die Firma, wenn sie sich so anstellt.
@Zero511,
das Routing HH - EF ist immer noch falsch, Sowohl schnelle- als auch optimale- Route ergeben auf der Gesamteuropakarte 491 km und 4:01 Stunden. Wird ein Zwischenziel eingefügt, dann sind es nur noch ca 360 km und 3:35 Stunden.
Ich habe zwar viel an MN|6 "rumgeschraubt", damit es auf meinem PDA vernünftig läuft, aber die Routingsprofile sind unverändert.
Viele Grüße
rowdy