@Eichsi: Dein klares "JA" ist für mich ein klares "NEIN" ![]()
Denn auch bei festinstallierten Blitzern weiß ich ja nichts von deren Funktionstüchtigkeit, wenn ich mir deren Standort notiert habe (POI-Warner ist nichts anderes als ein sprechender Notizblock, der mir sagt, wo Blitzer sein könnten, weil sie schon mal da waren).
Es ist ja auch nicht verboten, selbsterstellte tabellen von Blitzern mit sich zu führen.
In dem Urteil geht es ganz klar um die Warnung vor tatsächlich im Moment vorhandenen (aktiven) Blitzern.
Und ich habe überhaupt keine Angst, daß ein Polizist den POI-Warner bei mir entdeckt.