Zitat1 Geräte und Vorrichtungen, welche die behördliche Kontrolle des Strassenverkehrs erschweren, stören oder unwirksam machen
.. also wenn mans auf die Spitze treibt, dann wird durch ein POI-Warner nicht die Kontrolle erschwert, weil keine "Erschwerniss" dadurch eintritt, dass man mit der vorgeschriebenen Geschwindigkeit an der Kontrollstelle vorbeifährt. Das täten alle anderen mit richtigem Tempo ohne POI Warner dann auch. Ebenso wird der Betrieb nicht gestört oder unwirksam gemacht. Das wäre allein dann gegeben, wenn ich zu schnell fahre und der korrekte Messwert nicht gemessen werden kann.
Die messenden Radarwarner taten nähmlich zum Teil genau das. Sie verstießen gegen die Funkgesetze als Funkempfänger und konnten zum Teil selber Störfeuer senden.
Der einzige Umstand der geltend zu machen wäre, gerade bei stationären Anlagen, wäre eine Vorteilsnahme gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern ohne so ein Ding. Aber den Vorteil haben ortskundige Anwohner meist auch. Geschnappt werden an den Dingern doch meist die Ortsfremden und die Schlafmützen, sorry Unachtsamen.
Irgenwo hat man das Gefühl, hier geht's doch ums entgangene (Buß)-Geld.
Wenn man wirklich die Raser ausbremsen will, bleiben nur mobile Kontrollen mit häufig wechselnden Standorten auf möglichst kurzen Distanzen.
Das hätte zur Folge, das vor lauter POIs mit möglichen Kontrollstellen, das Schnellerfahren als erlaubt gar nicht mehr sinnvoll ist, oder derjenige die POIs genervt wieder ausblendet.
Ich will persönlich damit übrigens nicht rechtfertigen, dass ich dann auf der Autobahn ungeschoren mit 160 und mehr statt 120 (in der Schweiz) brettern kann und so rechtzeitig gewarnt werde.
Aber der Text und die Interpretation ist sachlich falsch.
Wenn durch POIs auf mögliche Kontrollstellen hingewiesen werden kann, und das nur allein tun sie, und dies verboten wird dann ist das m. E. eindeutig. Ein Stören oder Unwirksam machen des aktiven Messprozesses meiner am Messpunkt gefahrenen Geschwindigkeit findet jedoch nicht statt.