Beiträge von Keine Ahnung

    Hallo,


    die Warnung vor illegaler Software kann keine Abmahnung bewirken, solange sie nur Merkmale illegaler Ware im Vergleich zu Merkmalen legaler Ware aufzählt. Ein Hinweis darauf, dass z. B. iGo definitiv in keiner "World Edition" auf DVD angeboten wird, würde unter die Kategorie sicher fallen. Unmöglich wäre ein derartiges Angebot ja nicht. Auf Grund der großen Datenmenge, die durch alle Karten etc. anfallen würde, könnte ja die Wahl einer DVD die einzige Möglichkeit sein.


    Ich habe die DVD immer noch nicht erhalten - vielleicht bekomme ich sie ja sowieso nie. Inzwischen bin ich auch fast 100% sicher, dass das geklaute Software ist. Ein eindeutiger Hinweis im Forum hätte mich aber vor dem "Fehlkauf" gewarnt!


    Natürlich darf eine Diskussion oder ein "aufklärender" und "warnender" Beitrag nicht derartige Dinge erhalten:


    Unter der Internetadresse "www.xyz.ru" wird eine leicht herunterzuladende geknackte Version von iGo angeboten, die sich auf jede SD-Karte spielen lässt. Wir weisen darauf hin, dass es sich dabei um eine illegale Software handelt!


    Die Abmahnungen würden dann sicherlich nicht lange auf sich warten lassen.


    Ich sehe daher nicht einmal den Punkt "Gratwanderung", wenn man eben so einen Unsinn unterlässt.


    Ich habe in meinem anderen Forumsbeitrag schon darauf hingewiesen, dass innerhalb des Forums ja auch bei der Diskussion der POI Warner mit Blitzerdateien durchaus legale Grenzen überschritten werden können. Hier wird aber die Problematik "Gratwanderung" nirgends angesprochen!?


    Ich bin überzeugt davon, dass man alles diskutieren darf, wenn hierbei erkenntlich ist, dass ehrbare Absichten zu Grunde liegen. Ich darf daher problemlos über den Sinn oder Unsinn des Verbots von Radarwarnern diskutieren, solange ich nicht dazu auffordere ein solches Tool zu nutzen.


    Da bei Raubkopien bereits der Besitz strafbar ist, muss man eine Stufe vorsichtiger sein und dafür sorgen, dass durch die Diskussion es keinem deutlich leichter gemacht wird, sich so eine Software zu beschaffen. Übrigens wird sich jemand, der die feste Absicht hat, illegal Software zu bekommen, diese auch ohne dieses Forum beschaffen können. Ich glaube, dass mein eBay-Kauf schon darauf hindeutet, dass ich an einer legalen Version interessiert war. Denn wer ist schon so blöd, Geld auszugeben, wenn man das anderswo auch umsonst erhalten kann. Leider ist es so, dass das Internet voller illegaler Download-Angebote ist, die die "Profis" sowieso kennen.


    Es geht bei meiner Diskussion lediglich um die, die mit "keiner Ahnung" oder zumindest nicht mit ausreichendem Wissen auf Angebote hereinfallen, die es bei eBay und anderswo gibt. Und z. B. eBay ist nicht in erster Linie als Online-Geschäft für illegale Ware bekannt!


    Gruß,


    Keine Ahnung

    Hallo,


    ... aha - im Fußgängermodus macht er schöne Routen für Radler. Das ist doch auch o.k. Die Zeitangaben sind doch sowieso für die Tonne, das ist bei Falk so und das wird bei iGo für Fahrradfahrer nicht anders sein (bei Falk haut übrigens die Autofahrtzeitberechnung für mich immer recht gut hin).


    Ich nehme allerdings an, dass der Fußgängermodus den Radler in Städten durch die Fußgängerzonen lotst. Damit würde ich aber auch zurechtkommen. Wie schon gesagt, in der Stadt kann das navigieren ohne viel bessere Karten nie optimal funktionieren. Allerdings wurde ich - vielleicht auf Umwegen - bislang immer sicher durch Städte hindurchgeführt. Wer Radtouren macht, sollte sowieso nicht immer auf die Routenoptimierung achten. Manchmal ist so ein Umweg ja auch attraktiv. Dort wo ich mich auskenne, werde ich sicherlich keinen Navigator einsetzen.


    Gruß,


    Keine Ahnung

    ... warum wird er dann mit den entsprechenden Blitzerdateien verwendet?
    Glaubst Du wirklich, dass ein Richter so einen Käse abnimmt - der ist doch nicht naiv (hoffen wir zumindest). Natürlich werden die Bliterdateien zum Warnen vor Blitzern verwendet und nicht vor vorbeifliegenden Weihnachtsmännern.


    Keine Ahnung

    ... offensichtlich war das missverständlich. Ich wollte nicht sagen, dass "Nutze das Programm, es ist legal" hier im Forum ausgesprochen wurde. Ich wollte lediglich sagen, dass man sich genau vor dieser Aussage hüten sollte. Ich glaube aber auch, dass eine Aussage, "Die Nutzung des Programms ist auf jeden Fall legal", in die gleiche Kategorie fallen würde. Hierbei meine ich nicht den POI-Warner generell, denn mit Dateien, in denen die Lage der nächsten Fastfood-Restaurants verzeichnet sind, ist dieser unkritisch. Ich meine das Warnprogramm in Kombination mit den Daten für Blitzer!


    Keine Ahnung

    Hallo,


    ich habe das Gefühl, dass hier (und anderswo) aneinander vorbei geredet wird. Festzustellen, dass die Blitzerwarnung illegal ist und anzunehmen, dass es schwierig sein wird, einen Nutzer wirklich zu erwischen, das sind zweierlei Sachen.


    Nochmals meine Überzeugung:


    1.) Blitzerwarner sind illegal
    2.) Die Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden ist nicht Null - aber sehr gering, was aber an (1.) nichts ändert.


    Ich glaube, dass man diskutieren kann, ob Punkt (1.), also die Illegalität, Sinn macht oder nicht. Man kann sich aber nicht darüber streiten, dass das Gesetz und die juristische Auslegung (s. oben) dazu existiert.


    Ich glaube, dass bei den sicher auch in Zukunft immer wieder aufkommenden Fragen zu diesem Thema einfach die Punkte (1.) und (2.) genannt werden könnten, mit dem Hinweis auf die eigene Verantwortlichkeit.


    Die Aufforderung, "Nutze das Programm, es ist legal", sehe ich als äußerst kritisch an! Wenn die Moderatoren Angst haben, das Thema Raubkopien zu diskutieren, weil sie abgemahnt werden könnten, so würde ich hier ebenso viel Angst haben. In beiden Fällen kann man Sinn und Unsinn diskutieren, die Nutzung bzw. im Falle der Raubkopien auch die Beschaffung und der Besitz dürfen nicht gefördert werden.


    Selbst bei der Beschaffung des POI Observers wird eindeutig auf die Tatsache hingewiesen, dass die Benutzung in Deutschland illegal ist.


    Herzliche Grüße,



    Keine Ahnung

    Hallo,


    es ist vollkommen klar, dass eine selbst auf der Karte (am PC) geplante Route (magicmaps, pathaway mit Topographischem Kartenmaterial, etc.) das Optimum darstellt. Wie ich ja geschrieben habe, verwende ich das auch. Wenn ich aber eine große Fahrradtour mache und nicht jeden Meter vorplanen will, so ist eine "automatische" Routenführung bequem - wenn sie denn funktioniert. Auch hier ist die gute alte Karte überlegen, aber eben umständlicher.


    Mit Falk funktionierte das ganz gut. Es werden immer wieder Betonpisten und nicht asphaltierte Wege gewählt - ein Rennradfahrer würde stöhnen, aber ein Tourenradler kann das genießen. Natürlich landet man auch ab und zu vor einem Weidezaun, wenn der Bauer gerade seine Kühe umquartiert hat - no risk no fun.


    Die Frage ist nun, ob iGo das auch einigermaßen hin kriegt.


    Gruß,


    Keine Ahnung

    Hallo,


    ich bin begeisterter Radfahrer. Daher habe ich mir für meinen PDA auch Pathaway/TouratechQV zugelegt. Dieses Programm ist ideal, wenn man eigene Touren genau planen will.


    Ich mache aber auch längere Touren (1000-2000 km), bei denen ich nicht jedes Detail vorher ausarbeiten will. Ich bleibe dabei auch nicht auf vorgegebenen Fernradwanderwegen. Die letzten zwei Jahre habe ich bereits meinen PDA mit Falk eingesetzt (Nabendynamo als Stromversorgung), um von Punkt A nach B zu kommen. Es hat nicht immer perfekt geklappt, aber im Großen und Ganzen war ich recht zufrieden.


    Nun hat auch iGo einen Fahrradmodus. Es gibt hier noch wenige Beiträge zur Tauglichkeit von iGo für Fahrradfahrten - im Augenblick ist es vielleicht auch nicht die richtige Jahreszeit dafür.


    Dennoch, hat jemand Erfahrungen mit iGo-Fahrradnavigation gesammelt? Hierbei würde mich insbesondere auch die "Überlandfahrt" interessieren. Innerhalb der Stadt werden selten die optimalen Wege gefunden, da ja Radwege, Radüberführungen, etc. selten im Kartenmaterial enthalten sind.


    Gruß,



    Keine Ahnung

    Hallo peterpu,


    ... nein, ich finde diese Möglichkeit interessant, aber nicht lebensnotwendig.



    Hallo h_smart,


    ich glaube, dass Deine Aussage eher zu meinem Punkt (2) passt:


    2.) Es ist allerdings extrem unwahrscheinlich, dass es wirklich zu einer Strafverfolgung kommt. Es wird kaum eine Einzugsaktion durch die Polizei geben. Das ändert natürlich nichts an der Illegalität.


    Ich zitiere eine Aussage von "Goose" im www.radarforum.de:


    >>Nach dem Hentschel handelt es sich beim Navi mit der Verknüpfung zur Anzeige stationärer Geschwindigkeitsüberwachungen um ein nach § 23(1b) StVO erfasstes Gerät:


    "[...] Nicht nur einzelne technische Geräte wie die derzeit am meisten verbreiteten Radarwarngeräte und Laserstörgeräte werden von dem Verbot erfasst, sondern auch andere technische Lösungen, die einen vergleichbaren Effekt erreichen. Das gilt insbesondere für die Verknüpfung der Warnung vor stationären Überwachungsanlagen mit modernen Zielführungssystemen; die entsprechenden Geräte geben die Warnung ebenfalls automatisiert und ortsbezogen ab. [...]" Hentschel: Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl. 2003, § 23 StVO Rdnr. 38:


    "Abs 1b Satz 2 enthält nur Beispiele zur Verdeutlichung, ist aber nicht etwa abschließend. [...] Für das Verbot des Abs 1b genügt es [...], daß bei Geräten mit verschiedenen Funktionen eine davon speziell zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungen dient, etwa auch die Ausstattung eines Autoradios oder eines Zielführungsgerätes mit einem zur Anzeige von Überwachungsmaßnahmen bestimmten Zusatzgerät " (siehe Begründung, Bundesrats-Drucksache 751/01, Seite 12) <<


    Nun ist Hentschel nicht das oberste Verkehrsgericht, aber unbedeutend ist die Meinung nicht.


    Wie Du aber schon angedeutet hast ("zum 127 Millionsten Mal"), richtig felsenfest ist da nichts. Ich als Naturwissenschaftler finde es sowieso nicht angenehm, dass es Regeln gibt, die erst durch ihre Auslegung eine Bedeutung haben.


    Streiten werde ich mich wegen dieser Sache sowieso nicht und ich glaube auch, dass man bei der Installation eines POI-Warners mit Blitzer-Informationen keine schlaflosen Nächte haben muss. Bislang habe ich soetwas allerdings nicht gebraucht und das nicht, weil ich ein Kandidat für Verkehrsbehinderung durch zu langsames Fahren bin.


    Gruß,


    Keine Ahnung

    ... vielen Dank - iGo wird sicherlich mein nächstes System werden.


    Ich muss allerdings erst einmal meine (wahrscheinlich) Raubkopie abwarten. Wenn es sich dann wirklich um eine illegale Version handeln sollte, so muss ich einen erneuten Anlauf nehmen, um an eine offizielle Software (wohl auf SD-Karte) zu kommen.


    Gruß,


    Keine Ahnung

    Hallo cohabit,


    danke für den Link, den ich auch schon einmal besucht hatte. Wie ich oben schon angemerkt hatte und wie die meisten hier wissen, gibt es eine Unmenge von Beiträgen in diesem und in anderen Foren zu dem Thema.


    Ich fasse für mich die Situation folgendermaßen zusammen:


    1.) Jede Variante, die aktiv oder passiv (POI-Warner) gezielt vor Blitzern warnt, ist illegal. Dabei ist es egal, inwieweit Starenkasten wirklich aktiv sind, oder ob alle Anlagen erfasst sind. Man kann sich das schön reden, aber wenn ich Richter wäre, so würde ich in diesem Fall anhand der bestehenden gesetzlichen Regelung eindeutig gegen den Benutzer entscheiden. Alles Winden und Zappeln in den Beiträgen hilft meiner Meinung nach nichts.


    2.) Es ist allerdings extrem unwahrscheinlich, dass es wirklich zu einer Strafverfolgung kommt. Es wird kaum eine Einzugsaktion durch die Polizei geben. Das ändert natürlich nichts an der Illegalität.


    3.) Garantiert - und da würde ich meinen PDA verwetten - sind allerdings Overlays, die versuchen generell Geschwindigkeitsbegrenzungen anzuzeigen, wie z. B. 30 km-Zonen, nicht gesetzeswidrig.


    Ich persönlich unterstelle den Benutzern der echten Blitzer-Warner, dass die Gefahr, vor der sie gewarnt werden wollen, die Zusendung eines Strafzettels darstellt. Und Strafzettel wollen wir natürlich alle vermeiden. Wenn Interesse an einer echten Gefahrenwarnung bestehen würde, so müssten Geschwindigkeitsbegrenzungen generell angezeigt werden, wobei man sich natürlich darüber streiten kann, wie sinnvoll viele von diesen sind.


    Ich persönlich möchte natürlich auch keine Strafzettel haben, wäre aber doch eher an der Variante mit möglichst umfassenden (soweit das möglich ist) Angaben interessiert.


    Hier komme ich wieder auf iGo zurück.


    Bei iGo können Schilder eingeblendet werden. Sind diese Schilderdaten Bestandteil der mitgelierferten Karten oder wird hier eine Zusatzdatei geladen? Ich frage, weil ich iGo noch nicht besitze. Werden hierbei nur die Blitzer-Stellen markiert oder wird versucht, generell Geschwindigkeitsbeschränkungen anzuzeigen?


    Gruß,


    Keine Ahnung

    Hallo lidis,


    danke für den ADAC-Tipp. Beim ADAC findet man folgende Aussage:


    "Oft wird Zusatzsoftware zur Warnung vor Blitzampeln und fest installierten Geschwindigkeitsmessanlagen angeboten. Diese ist in Deutschland verboten."


    Soviel zur Meinung des ADAC.


    Zu meinem oben genannten Punkt 1: Anzeige von Geschwindigkeitsbeschränkungen


    Wenn Geschwindigkeitsbeschränkungen generell (natürlich mit den sicher vorhandenen Datenlücken) angezeigt werden, also nicht nur dort, wo Starenkästen stehen, so kann dies unmöglich unter diese Kategorie der verbotenen Radarwarner fallen. Es ist ja auf längere Sicht geplant, Hinweisschilder, die z. B. auf bestimmte Geschwindigkeitsreduzierungen hinweisen mit Sendern zu versehen, um dann im Auto aktiv entsprechende Warnungen zu initiieren. Mir selber passiert es ab und an, dass ich einfach ein Schild mit Geschwindigkeitsbeschränkungen übersehe oder ich mir irgendwann auch nicht mehr sicher bin, ob die Beschränkung irgendwo schon aufgehoben wurde. Ein Hinweissystem - aktiv oder passiv - kann also nur die Fahrsicherheit erhöhen.


    Meinem eigenen Rechtsempfinden nach sieht das bei echten "Blitzerwarnern" anders aus. Wenn hier nur mögliche Blitzerstellen angezeigt werden und Geschwindigkeitsbeschränkungen in anderen Bereichen nicht, so muss man jemanden schon für sehr naiv halten, wenn er abnehmen soll, dass dies zur generellen Fahrsicherheit beitragen soll. Es sollen einfach die Zahl der Strafzettel reduziert werden. Dies scheint der Gesetzgeber in D auch so zu sehen.


    Ich habe nun keine Ahnung, was die gängigen Systeme an Datensätzen bieten. Werden aber im Wesentlichen nur die möglichen Blitzerstellen erfasst, so dürfte das problematisch sein. Wie verhält es sich denn z. B. mit Speed Limit?


    Herzliche Grüße,


    Keine Ahnung

    Hallo Bogi100,


    danke für die Auskunft.


    Viel Glück für Dein Skirennen (?). Ich würde auch gerne einmal wieder Skifahren, aber nachdem es mich nach Bremen verschlagen hat, ist der Schnee in weite Ferne gerückt...


    Ich habe nochmals durch das Internet geschaut - ich finde einfach keine wirklich klare Aussage. Dennoch ist die Tendenz der Gesetzesauslegungen in der juristischen Fachliteratur: "Nein"


    Gruß,


    Keine Ahnung

    Hallo,


    gleich vorweg: ich habe versucht, in diesem Forum und anderswo Informationen zu diesem Thema zu finden und vieles gefunden. Ich bin aber nicht unbedingt schlauer geworden.


    Bei iGo und Mio gibt es offensichtlich die Möglichkeit, Geschwindigkeitsbeschränkungen einzublenden. Warnungen vor Blitzgeräten sind offensichtlich verboten (?). Gilt dies auch für die Hinweise auf Geschwindigkeitsbeschränkungen? Ich kann es mir eigentlich nicht vorstellen. Verweist mich hier gerne auch auf einen vielleicht schon existierenden Beitrag.


    Ich wurde in einem anderen Forumsbereich zu dem Thema Raubkopien (ich bin auf einen Anbieter einer illegaler iGo-Kopie hereingefallen) darauf hingewiesen, dass dieses Thema im Forum heikel sei, da schnell eine Verwarnung kommen könnte. Daher sollten z. B. keine Hinweise auf spezielle Merkmale solcher Angebote als Warnung in dem Forum installiert werden.


    Nun finde ich aber überall Quellen zur Beschaffung von Speedlimit und ähnlichem. Diese Programme darf man doch auch nicht einsetzen (?) - wo liegt hier der Unterschied?


    Oder ist meine Information hierzu inzwischen überholt?


    Nochmals konkret:


    1.) Sind die allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzungseinblendungen z. B. bei iGo legal?


    2.) Ist ein Programm, welches aufgrund einer Dateieintragung vor festinstallierten Radarfallen warnt, legal?


    Zu ersterem habe ich keine Aussage gefunden - zu letzterem Widersprüchliches mit der Tendenz zu "Nein".


    Gruß,


    Keine Ahnung

    Hallo,


    eigentlich wollte ich ja aussteigen, aber nun hat die Diskussion doch wieder eine positive Wendung genommen. Streiterei kann heilsam sein, hier ist sie aber unnötig.


    Meine eigene Naivität bzgl. eBay-Angeboten muss ich wahrscheinlich mit 30 Euro bezahlen, was ich wohl als Lehrgeld akzeptieren werde. Ich hatte mich einfach zu sehr darüber gefreut, dass auch USA-Karten dabei sein sollten, die ich immer wieder einmal brauchen könnte. Ich werde mich dahingehend im Forum nochmals auf die Suche machen ...


    Es würde mich freuen, wenn wirklich eine Warninstanz in diesem Forumsteil und sinnvoller Weise auch in anderen Bereichen installiert würde. Wenn ich der Auslöser dafür gewesen sein würde, hätte sich mein Fehler wenigstens für andere Nutzer bezahlt gemacht.


    eBay wird sicherlich eine Methode entwickeln müssen, um einen Teil des illegalen Handels zu unterbinden. Ein anderes Beispiel für Probleme mit Einkäufen habe ich schon erlebt. Es passt nicht in dieses Forum, aber es ist vielleicht kennzeichnend. Vor einiger Zeit habe ich von einem holländischen Anbieter Senseo-Kaffepads gekauft. Der gewerbliche Anbieter wies extra darauf hin, dass Mehrwertsteuer bezahlt wurde - also schien alles klar zu sein. Kurz darauf habe ich mitbekommen, dass vor einiger Zeit einige Tausend eBayer eine Anzeige zugestellt bekommen haben, wegen Steuerbetrugs - sie hatten, so wie ich, die Kaffee-Steuer nicht bezahlt. Es handelte sich meist um Beträge im Bereich von 1-2 Eurol. Bei mir fallen weniger als 1 Euro an, die ich nun an die Zollbehörde nachzahlen werde, um einer Strafanzeige zu entgehen.


    Dies ist eBay bekannt - sie haben die Adressen der Käufer an den Zoll weitergegeben. Dennoch findet man keinerlei Hinweise auf den entsprechenden Angebotsseiten von eBay.


    Sicherlich kann eBay nicht jeden Betrug unterbinden. Manchmal beschleicht mich aber das Gefühl, dass vielleicht bewusst nicht alles zur Verhinderung der illegalen Geschäfte getan wird. Das kann ich natürlich nicht behaupten - sonst habe ich gleich den nächsten Ärger am Hals - aber "fühlen" darf ich es.


    'Mal sehen, wie eBay reagiert, wenn ich ihnen den Spanier melde. Wie gesagt, werde ich dies aber erst machen, nachdem ich die DVD vorliegen habe - vielleicht geschieht ja ein Wunder und die DVD ist die Weihnachtsüberraschung von iGo für unsere spanischen Freunde ;)


    Herzliche Grüße,



    Keine Ahnung (leider ein durch Fakten belegter Name)



    P.S. Eine Sache wollte ich noch bzgl. Firmenhomepages anmerken. Ich bin ja bisher Falk-Benutzer. Hat jemand schon einmal versucht, über deren Homepage die verschiedenen im Umlauf befindlichen Versionen zu verifizieren? Wenn mir jemand einen Falk Navigator auf xyz mit den Karten abc anbieten würde, so würde ich wahrscheinlich selbst nach gründlichem Durchforsten des Internets (inkl. Forums) nicht wissen, ob es sich um eine autorisierte Version handelt ...