Sorry, aber ich denke mal, dass hier ein klein wenig Nachhilfe in Sachen SW-Lizenzrecht erforderlich ist.
Mit dem Kauf einer Software erwirbt man die Lizenz diese bestimmungsgemäss zu benutzen - also keine Ware die man anschrauben oder lackieren oder wer weis was kann. Auch wenn Datenträger dabei sind, so ist das trotzdem nichts, was man dinglich greifen kann.
Wenn nun ein Upgrade dazu gekauft wird, so erlischt zu dem Zeitpunkt der Installation der Upgradeversion, die Lizenz für die Altversion - man hat also auf die Altversion keine Rechte mehr - auch wenn sich die Datenträger dazu nicht in Luft auflösen.
Lest doch mal den SW-Lizenzvertrag nach, dem jeder beim Installieren zugestimmt hat - da ist in Amtsdeutsch genau dieser Sachverhalt beschrieben.
Selbst wenn jetzt jemand sich TTN5 neu kauft (also kein Upgrade) und will die neuen Karten für sein noch immer lizenziertes TTN3 verwenden, ist das ein Lizenzverstoss, denn diese Lizenz berechtigt nur zum bestimmungsgemässen Gebrauch, also zum Navigieren mit TTN5.
Ich hoffe jetzt wird klar, warum die früheren Threads zu dem Thema mit (teilweise haarstreubenden) Anleitungen gelöscht wurden, denn der Forumsbetreiber ist verpflichtet illegale Inhalte zu entfernen.
Ich finde es von daher auch dem Admin gegenüber unfair, wenn dann immer wieder jemand glaubt hier diesbezügliche Anleitungen plazieren zu müssen oder andere dazu animiert dies zu tun.
Gruss, Hubert