Beiträge von lumbes

    https://www.focus.de/digital/i…e-digital&ts=201806061102



    Seit Ende Mai ist die neue Datenschutz-Grundverordnung in der EU in Kraft. Viele Verbraucher fürchten nun eine Abmahnwelle. Die CDU will dem einen Riegel vorschieben und fordert eine zwölfmonatige Schonfrist.

    Die Unionsfraktion im Bundestag will missbräuchliche Abmahnungen wegen vermeintlicher Verstöße gegen die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) stoppen. "Bei der Umstellung auf die Erfordernisse des neuen Datenschutzrechts sind unbewusste Verstöße nicht gänzlich zu vermeiden", sagte die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU), der "Welt". Dies dürfe nicht für eine teure Abmahnwelle missbraucht werden. "Die Politik ist gefordert, diesem Treiben schnell einen Riegel vorzuschieben."

    Die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag strebe noch vor der Sommerpause eine entsprechende Gesetzesänderung an, berichtete die Zeitung. Zwar gibt es demnach noch keine Abmahnwelle in Zusammenhang mit den seit Ende Mai geltenden neuen Datenschutzregeln. Einzelne Unternehmen erhielten jedoch bereits Schreiben von Anwälten, in denen mit Verweis auf DSGVO-Verstöße neben einer Unterlassungsklärung auch eine Zahlung in Höhe von 300 Euro bis 700 Euro verlangt wird.

    Schonfrist von zwölf Monaten soll gelten

    Diese Gebühr soll nach den Plänen der Unionsfraktion für eine gewisse Zeit nicht mehr gefordert werden dürfen, berichtete die "Welt". Die Rede sei von einer Schonfrist von bis zu zwölf Monaten.

    Die Unionsfraktion wolle das gerade laufende Gesetzgebungsverfahren zur Einführung einer Musterfeststellungsklage für Verbraucher nutzen und diesen Gesetzestext um eine entsprechende Passage ergänzen. "Da der Gesetzentwurf schon am 6. Juli im Bundesrat verabschiedet wird, könnte nach der Ausfertigung des Gesetzes durch den Bundespräsidenten die Aussetzung der Abmahngebühren noch im Juli in Kraft treten", sagte Winkelmeier-Becker.

    die karte die man auf sd erhält wird nicht ins gerät kopiert sondern verbleibt im sd slot. will man die interne karte aktualisiern muss man das bei älteren geräten via usb tun, bei neueren die interne micro sd austauschen. und bei geräten die beides nicht haben eben die sd karte im slot belassen.

    https://www.heise.de/newsticke…t-angelaufen-4061044.html



    Es bahnt sich an, was viele deutsche Rechtsexperten befürchtet haben: Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) lädt offenbar Unternehmen dazu ein, Mitbewerber wegen fehlerhafter Umsetzung der neuen Bestimmungen kostenpflichtig abzumahnen. Zwei Kanzleien berichteten heute, dass ihnen erste kostenpflichtige Abmahnungen vorliegen, die bereits am 25. Mai – also am Tag, als die DSGVO gültig wurde – eingegangen sind.




    Rechtsanwalt Matthias Hechler aus Schwäbisch Gmünd etwa erklärt, dass er am 25. Mai bereits drei Abmahnungen in den Händen hielt, in denen Verstöße gegen die DSGVO geahndet würden. In zwei Fällen sei die Verwendung von Google Analytics ohne Opt-In-Möglichkeit gerügt worden, in einem Fall das Setzen von Cookies. Generell ginge es um die angebliche Fehlerhaftigkeit der vorhandenen Datenschutzerklärungen. Die Fristen zur Abgabe einer Unterlassungserklärung betrugen laut Hechler bei allen drei Abmahnungen kurze zwei Werktage.

    Fehlende Datenschutzerklärung

    Rechtsanwalt Alexander Bräuer von der Kanzlei Weiß&Partner aus Esslingen berichtet, dass ein Unternehmen ebenfalls am 25. Mai von einem vorgeblichen Mitbewerber abgemahnt worden sei. Die Abmahnung wurde demnach vom Augsburger Rechtsanwalt Orhan Aykac ausgesprochen. Grund der kostenpflichtigen Rechtsbelehrung sei eine gänzlich fehlende Datenschutzerklärung. Dies wäre allerdings auch schon vor der DSGVO-Wirksamkeit rechtswidrig gewesen.

    Bemerkenswert: Anwalt Aykac nennt Bräuer zufolge einen Gegenstandswert von hohen 7.500 Euro. Dieser setze sich zusammen "aus dem Jahreswert der Kosten für die vollständige und ordnungsgemäße Umsetzung der DSGVO“, habe Aykac erklärt. Dieser Gegenstandswert würde Abmahngebühren von mehr als 700 Euro bedeuten.

    Unklare Rechtslage

    Die genannten Abmahnungen leiten ihre Berechtigung aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ab. Bislang ist unklar, ob Unternehmen ihre Konkurrenten wegen Verstößen gegen Datenschutzrecht aus wettbewerbsrechtlichen Gründen abmahnen oder verklagen dürfen. In Deutschland gab es hierzu auch vor der DSGVO keine einheitliche Rechsprechung. Das OLG Hamburg beispielsweise bejahte 2013 diese Frage, Das Kammergericht Berlin dagegen 2011 nicht. (hob)

    und wen jukt das wenn der hoster in china sitzt sammt betreiber? will ich sehen wie sie ihn abmahnen wollen. darum geht es uns ja, das muss jemand im ausland für uns "hosten" und "betreiben". natürlich bleiben wir trotzdem die admins und besitzer. ansonsten wars das mit dem forum erstmal bis in ca 10 jahren das bvg entscheidet das es illegal ist.