Avatare führen zu anwaltlichen Abmahnungen....

  • Ich bin zwar eigentlich kein Freund von "theoretischen" Problemen, aber die ReA-Schwemme in Verbindung mit billigen Flatrates führt zu abstrusen Auswüchsen:


    Siehe zB hier:
    http://www.world-of-guzzi.de/ivb13/index.php?showtopic=11662


    bzw. hier
    http://www.world-of-guzzi.de/ivb13/index.php?showtopic=11661


    Konkret wurde ein Forenbetreiber abgemahnt (>700 Euro), weil er Avatare mit möglichen Copyrights nicht unterbunden hatte.


    Wenn ich mich hier so umschaue, wäre da auch Potenzial :( ; nicht nur bei Putzmitteln ;) .


    Dabei ist es scheinbar auch möglich, dass ein findiger Anwalt mit Tagesfreizeit auch dann kostenpflichtige Abmahnungen schreiben kann, wenn ihm selbst kein Auftrag des Rechteinhabers vorliegt !!!


    Die Angelegenheit mal zur Diskussion, eventül ja auch als ToDo für die Betreiber.
    Hoffentlich nicht.



    Meine persönlichen Fragen:
    Muss ich mein Avatar jetzt ändern ?
    Habe ich das Falsche studiert ;) ???


    Shit happens...

    Einmal editiert, zuletzt von sagrotan ()

  • Auf meinen Avatar habe ich selber ein Copyright! Das die Dosen von Felix sind, sieht man nicht..


    Ansonsten kann ich Dir irgendwie beipflichten....armes Deutschland. Denn dies ist ein Land, wo alles grundsätzlich verboten ist, was nicht ausdrücklich erlaubt ist!


    Woanders gilt:
    Es ist grundsätzlich alles erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist!

    Katzen landen auf ihren Füßen.
    Toast landet auf der Marmeladenseite.
    Eine Katze mit einem Toast auf ihrem Rücken schwebt über dem Boden in einem Zustand von Quantenunentschlossenheit.

  • Ähem, ich glaube, ich müsste bei genauerer Betrachtungsweise meinen Benutzernamen ablegen ?( ?( ?( ?( ?(:


    http://www.ironsport.de/klage_gegen_forum.html




    Geht das ohne Komplettaufgabe meines mühsam erworbenen Status :-D) ?(



    Je mehr man in der juristischen Sch***** wühlt, um so mehr stinkt es X(





    Nachtrag:
    Was ich an der Sache spannend fände:
    Wenn für den potenziellen (?) Markennamen "Erloeser" der Streitwert festgelegt wird.
    OK, wenn ich umfirmieren muss, möchte ich gern "Luzifer" werden.
    Geht das OK ;) ???

    Einmal editiert, zuletzt von sagrotan ()

  • Eigentlich kann man sich in unserem "Rechtsstaat" doch nur noch ins Bett legen und erschießen...



    Nein, geht ja auch nicht, wird man sicher wieder ausgebuddelt weil geprüft werden muss - gerichtlich - ob man nicht - eventuell, vielleicht, ganz sicher - gegen das Waffengesetz - oder wie immer das heißt - verstoßen hat.

  • Zitat

    Original von karomue
    Eigentlich kann man sich in unserem "Rechtsstaat" doch nur noch ins Bett legen und erschießen...



    Nein, geht ja auch nicht, wird man sicher wieder ausgebuddelt weil geprüft werden muss - gerichtlich - ob man nicht - eventuell, vielleicht, ganz sicher - gegen das Waffengesetz - oder wie immer das heißt - verstoßen hat.


    Hi Charly,


    soll ich Dir meine WBK leihen und Dich adoptieren(wg. Namensänderung)?

    • Offizieller Beitrag

    Hi,


    wäre mal interessant zu erfahren wie das letztendlich ausgeht! Ich kann mir nicht vorstellen das man letzendlich wirklich damit durchkommt. In einem Forum wird in Echtzeit gepostet, eine Kontrolle ist daher nicht möglich. Klar, wenn jemand sagt ich sehe hier oder dort meine Rechte verletzt, dann muss ich das so lange runter nehmen bis die Rechte geklärt sind...


    Gibts da irgentwelche Urteile?


    Gruß
    Tobias


  • Urteil ist das zwar nicht, aber in dem
    http://www.world-of-guzzi.de/ivb13/index.php?showtopic=11662&st=90
    Thread steht die Einschätzung eines "wohlgesonnenen"ReA.


    Sieht nicht gut aus.


  • Da war was, war aber nicht so direkt vergleichbar. Bin auch nicht mehr sicher, könnte aber in WISO gewesen sein. Diese Abmahnmasche dieser Herren "Rechtsanwälte" gibt es ja schon länger, da verdienen sich manche eine goldene Nase dabei.


    In dem Fall, den ich meine, ging es wohl darum, dass es keinen "Klienten" gab, den dieser Herr Anwalt vertrat. Er hat dann diese Abmahnung nicht weiter verfolgt und auch solche an andere eingestellt. Weiß aber nun auch nicht mehr genau, ob dem ein Gerichtsurteil zu Grunde lag.


    Aber vielleicht hat das ja noch jemand hier gesehen?


    Ah, es ging auch um eBay und um Briefmarken...

    Einmal editiert, zuletzt von karomue ()

    • Offizieller Beitrag

    Hi,


    naja also ich weiß nicht...


    Dann gäbe es div. Crack Foren nicht mehr...die Stellen sich immer auf den Standpunkt "wir wissen von nix und können das in einem Echtzeitmedium nicht prüfen" und haben damit im Prinzip auch recht. Was meinst Du wie freundlich man da immer ist wenn wir dort unsere Cracks finden - die machen das dann raus und fertig...


    Gruß
    Tobias

  • Zitat

    Original von sagrotan
    Ähem, ich glaube, ich müsste bei genauerer Betrachtungsweise meinen Benutzernamen ablegen ?( ?( ?( ?( ?(:


    nenn Dich doch einfach "Sagro" :)


    da kann Dir (und dem Forum) keiner was

    Roland


    Tauchen macht dumm und gleichgültig...
    Ich weiß zwar nicht warum, aber es ist mir egal :rolleyes:

  • Hi,
    die Rechtsprechung ist leider nicht einheitlich. Grundsätzlich dürfte allerdings wohl das TDG einschlägig sein; danach besteht keine permanente Prüfungspflicht. Allerdings muß der Forenbetreiber bei Kenntnis einer Rechtsverletzung umgehend eingreifen (spätestens also auf Verlangen eines Berechtigten) und da dann wirklich sehr schnell; da ist ein Tag Abwesenheit ohne Vertretung schon zu viel.


    Bye
    Peter

    • Offizieller Beitrag

    Hi,


    genau so wie PeterG geschildert hat kenne ich das auch...ich kenne diese Rechtslage aus vielen Gesprächen mit anderen Forenbetreibern.


    @Peter hast Du da etwas schriftliches?


    Gruß
    Tobias

  • Hi,
    sicher:


    Teledienstgesetz:


    § 11 Speicherung von Informationen


    Diensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie für einen Nutzer speichern, nicht verantwortlich, sofern


    1. sie keine Kenntnis von der rechtswidrigen Handlung oder der Information haben und ihnen im Falle von Schadensersatzansprüchen auch keine Tatsachen oder Umstände bekannt sind, aus denen die rechtswidrige Handlung oder die Information offensichtlich wird, oder


    2. sie unverzüglich tätig geworden sind, um die Information zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren, sobald sie diese Kenntnis erlangt haben.


    Satz 1 findet keine Anwendung, wenn der Nutzer dem Diensteanbieter untersteht oder von ihm beaufsichtigt wird.


    Wie schon gesagt, ist man vor Überraschungen dennoch nicht sicher; bei den damaligen Steffi Graf Fotomontagen zwar z. B. das LG Köln (Urt. v. 5.10.2001 - 28 O 346/01) der Ansicht, es handele sich um eigene Inhalte des Forenbetreibers (Microsoft) aufgrund des Umfangs der inhaltlichen und organisatorischen Kontrolle des Betreibers. Und recht aktuell war das AG Winsen/Luhe der Auffassung, auch private Forenbetreiber müßten jederzeit binnen 24 Stunden reagieren.


    Bye
    Peter

  • Zitat

    Original von PeterG
    Hi,
    die Rechtsprechung ist leider nicht einheitlich. Grundsätzlich dürfte allerdings wohl das TDG einschlägig sein; danach besteht keine permanente Prüfungspflicht. Allerdings muß der Forenbetreiber bei Kenntnis einer Rechtsverletzung umgehend eingreifen (spätestens also auf Verlangen eines Berechtigten) und da dann wirklich sehr schnell; da ist ein Tag Abwesenheit ohne Vertretung schon zu viel.


    Bye
    Peter


    Das entspräche ja noch halbwegs dem gesunden Menschenverstand und der Realität (halbwegs!!!).
    In dem o.a. Fall (Guzziforum) enstanden die Kosten für den Forenbetreiber (>700Euro) aber nicht aus irgendeinem tatsächlichen Rechtsstreit, sondern nur aus den Abmahnkosten eines ReA.
    Und die waren -nach Sichtweise des ReA, logisch- sofort nach Eingang fällig, ohne Reaktionsfrist bzw. Möglichkeit.


    Ich hoffe, PNAV ist rechtsschutzversichert ;) , dann kann man das etwas entspannter sehen und auch mal drauf ankommen lassen.

    Einmal editiert, zuletzt von sagrotan ()