Medion Navigator 5 auf MDPNA 150

  • Hallo,


    ich habe die Software Medion Navigator 5 von dem MDPNA 300 und möchte diese auch auf mein Zweitgerät MDPNA 150 nutzen.


    Wer gibt mir eine genaue Anleitung? Bitte keine Links zu unübersichtlichen Seiten.


    Bitte eine genaue Beschreibung zur Freischaltung und Installation.


    Gruß
    Klaus

  • Hallo Klaus


    Ohne hier auf das "wie" einzugehen moechte ich Dich darin erinnern, das Du nicht einfach die Software auf Dein Zweitgeraet installieren darfst. Dazu MUSST Du vorher die Software erst auf Deinem Erstgeraet deinstallieren.


  • Hast Du kein Benutzerhandbuch ?
    Dort ist alles genau beschrieben.


    und auf beiden Geräten darf sie nicht installiert sein.

  • Freischalten, löschen oder sonstiges, brauchst du da nicht. Einfach die mnavdce.CAB auf die Storage Card kopieren, hardreset und installieren.
    So als würdest du den Navigator 4 installieren.


    Zitat

    und auf beiden Geräten darf sie nicht installiert sein.


    Darf sie wohl, wenn er die original CD hat, hat er die Lizenz diese Software auf jedem beliebigem Gerät laufen zu lassen egal ob er das auf 2, 3 oder 20 Geräten macht.
    Hingegen dem Mobile Navigator, der immer nur auf ein Gerät zugelassen werden kann, benötigt der Medion Navigator 1. keine Freischaltung 2. hat man die Lizenz damit erworben, dass man sich ein Gerät gekauft hat wo dieser bei ist. Du zahlst ja für die Software, nicht für die Freischaltung oder Verwendung auf nur einem Gerät.
    Die Geräte müssen aber alle seiner Verwendung unterliegen und, er muss die original CD besitzen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Beaty2000 ()

  • @Beaty2000: bevor es andere tun, weise ich Dich auf deinen Irrtum hin.


    Zear darfst Du die Software auf beliebig viele Geräte installieren, aber nur eines zur Zeit betreiben.


    Sollte auch in den Lizenzbestimmungen stehen, ist nämlich immer so.

    Navigation mit Google Maps über Android Auto und AAWireless im Nissan Qashqai Akari Automatik. Zusätzlich ist POIbase NAVI ein treuer Beegleiter meiner Fahrten  ;)

  • Ich gehe jetzt nicht von deren Lizenzbestimmungen aus sondern vom allgemeinen UrhG.


    Was in deren Lizenzbestimmung steht, ist nicht unbedingt von Relevanz da sie 1. Veraltet sind und 2. sich nicht mehr mit dem UrhG decken.
    Sicherlich steht dort drin, dass er die Software nur auf einem Gerät verwenden darf im UrhG aber, steht das ein wenig anders.


    Dort steht nämlich, dass man das Medium mit einer gültigen Lizenz auf jedem beliebigen System und in beliebiger Form laufen lassen darf.
    Sofern das Medium nicht einer Mehrfachregistrierung unterliegt was der Medion Navigator nicht tut.
    Medion räumt ja selber sein, dass Man die Software uneingeschränkt und auf jedem System betreiben darf.
    Einen Fehler zum Beispiel haben sie im Punkt Vervielfältigung gemacht.
    Laut UrhG und das nun schon seit glaube ich einem Jahr, ist die Vervielfältigung zu Sicherungszwecken nicht mehr zulässig.


    Sicherlich kann er damit in erster Linie Mal Ärger mit Medion bekommen aber letztendlich, entscheidet der Richter und dies nicht nach Medions Lizenzbestimmungen sondern nach dem aktuellem UrhG.
    Und laut UrhG, verstösst er gegen kein Gesetzt, wenn er die Software mehrfach nutz im Gegenteil, laut diesem ist er beim erwerb der Software da sie der Kaufregistrierung und nicht der Einzelregistrierung oder Mehrfachregistrierung unterliegt dazu ermächtigt. Er verstösst nur gegen Medions Lizenzbestimmungen aber wie gesagt, diese sind in dem Falle nicht von Relevanz.

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