Was hällst du von so einem Design?

  • bab, ich sehe 2 Möglichkeiten:


    a) wir holen uns eine Tüte Popcorn, und warten gespannt, ob sich die Herrschaften noch so richtig die Köpfe einschlagen.


    b) Du machst einfach den Thread dicht, da, wie Du ja richtigerweise sagst, die Diskussionsgrundlage entzogen wurde.



    selbstverständlich bin ich für Lösung a) :D : drink


    Grüße
    hecht


  • Hi


    ich schließe mich deiner Meinung an,


    bin also für B . :]


    nee


    @ GPS-Haus.de hatte schon eine Grundidee.
    ich denke, mit einem Link könnte das weiter gehen.


    mmmh, oder sind die Links nun auch rechtlich problematisch.


    @ GPS-Haus.de


    wie ist deine Meinung zu deinem Thread
    wie geht es weiter, hier


    Danke schon mal ;)


    bab

    ;) bab


  • Hi,


    es ist ein gern gemachter Fehler, dass die Auftraggeber eines Webdesigners versäumen, vertraglich zu regeln, dass alle! Rechte und alle! Masterpasswörter von Servern, Datenbanken, Webspace, etc. in das Eigentum des Auftraggebers übergehen. Bei Domains ist der Auftraggeber auch gut beraten, sich den Admin-C Eintrag zu sichern.


    Davon abgesehen liegen alle Rechte natürlich beim Webdesigner, solange der Auftrag nicht abgenommen ist.


    Sollte das vorgestellte Design dem Auftraggeber nicht gefallen, wird es der Webdesigner natürlich nicht löschen, sondern in die Schublade legen, bis er einen anderen Auftraggeber findet, dem es gefällt. Schliesslich steckt da ne Menge (bislang unbezahlte) Arbeit drin.


    Da es sich hier wohl eher um einen Werkvertrag, als um einen einfachen Kauf handelt, sind meine juristischen Kenntnisse an dieser Stelle erschöpft.


    Aber ziemlich sicher dürfte sein: Vor der Abnahme gehört dem Webdesigner alles, und GPS-Haus nichts.


    Gruß
    H.-J.

    Bitte keine Supportanfragen per PN oder Mail, dafür ist das Forum da.

  • Das ist jetzt so weit geklärt.


    Das Design gehört zwar dem Uhrherber, jedoch wird mir keiner verbieten eine Meinung zu hören!


    Habe gestern ein längeres Gespräch mit Powertemplate.de geführt.


    Es wird keine klage oder sonstiges geben. Das währe einfach lächerlich : drink


    Ich möchte mich zunächst bei allen bedanken die an der Umfrage teilgenommen haben.


    Dies hat mich hoffentlich auf gute Ideen gebracht. Es wird weiter an dem Design gearbeitet und ich werde es wieder präsentieren wenns fertig ist. Ich hoffe, dass es dann mehr als der Hälfte gefallen wird.

  • Zitat

    Original von GPS-Haus.de
    Hat keiner eine Meinung?


    Hi


    ich denke, die ersten 3D Bilder waren lustig.
    aber mittlerweile jagt alles Sirf IV nach


    das ist halt der Trend, schneller, höher , weiter.
    ich denke, die Drehbilder kommen 2 Jahre zu spät.


    ;) bab


    Ich bin mit meiner GNS 8540 glücklich.


    Andere Mäuse interessieren eigentlich wenig


    Der Trend geht doch immer noch in Richtung TMC

    ;) bab

  • Hallo,


    um ehrlich zu sein: Die Drehbilder sind nett. Aber mich interessieren z.B. Masse erheblich mehr, die werden ja nicht immer genannt. Ausserdem dreht sich IMO das Teil erheblich zu schnell, da wird einem schwindelig. ;)


    Gruss, Snoopy

  • Aus für Website-Ideenklau: Urheberrecht gilt auch für Webdesign
    LG München, Urteil 11.11.2004, 7 O 1888/04; rechtskräftig
    Eine gelungene und anspruchsvoll gestaltete Website kann als Computerprogramm bzw. Multimediawerk wegen Erreichung der erforderlichen Schöpfungshöhe urheberrechtlichen Schutz beanspruchen. Liefert der Auftraggeber dem Websitegestalter lediglich die Texte, Grafiken und Bilder zur Einbindung in die Homepage, berührt dies die alleinige Urheberschaft der den Auftrag ausführenden Agentur nicht. Sie ist geschützter Schöpfer und Urheber nach dem Urheberrechtsgesetz.


    Wer eine Multimedia-Agentur mit der Gestaltung eines Internetauftritts beauftragt und die Homepage vertragswidrig schon vor der Fertigstellung ins Internet stellt, verletzt die Urheberrechte der Agentur an der Website. Erstmals hat ein deutsches Gericht damit anerkannt, dass Webdesign die erforderliche Schöpfungshöhe aufweisen kann und eine Homepage oder Website deshalb bei anspruchsvoller Gestaltung wie ein Computerprogramm nach dem Urheberrechtsgesetz geschützt ist.


    Für Design-Klauer im Internet ist dies ein harter Schlag, denn bisher wurde dem Design einer Homepage der Urheberschutz abgesprochen und das Abkupfern fremder Websites war an der Tagesordnung.
    Das dürfte sich jetzt ändern.


    Im fraglichen Fall hatte die Agentur nach Fertigstellung eines neuen Internetauftritts 4.872 EUR in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber nutzte die Homepage länger als ein halbes Jahr im Internet, bezahlte aber nicht, sondern kündigte den Vertrag schließlich mit einer fadenscheinigen Behauptung über fehlende Programmierdaten. Die Agentur klagte wegen der Werklohnansprüche und wegen Urheberrechtsverletzung und machte Unterlassungs- und Auskunftsansprüche geltend.


    Das LG München lobte die optisch sehr ansprechend gestalteten Menüführung der Homepage. Zusammen mit dem nach Aufrufen eines Menüpunktes jeweils ablaufenden Kurzfilm überragten die Leistungen an der Homepage nach Ansicht des Gerichts die eines Durchschnittsdesigners. Das ergebe sich auch daraus, dass die im Agentur-Briefing des Auftraggebers aufgeführten sehr anspruchsvollen und überaus ausführlichen Anforderungen wie Emotionalisierung, Human Touch und Usability der Homepage - allesamt zur vollsten Zufriedenheit erfüllt worden seien.


    Dass Angestellte des Auftraggebers Texte, Bilder und Grafiken beigesteuert hatten, stellte nach Ansicht des Gerichts keinen eigenschöpferischen Beitrag im Sinne des Urheberrechtsgesetzes dar. Erst durch die Umsetzung der Agentur sei das eigentliche Werk in Form einer neuen Homepage entstanden. Das Gericht verurteilte den Besteller dazu, bis zur vollständigen Bezahlung des Werklohns die weitere Nutzung der Homepage zu unterlassen.

    Einmal editiert, zuletzt von powertemplate ()


  • Sorry, aber was haben die 3D Bilder mit Sirf IV und deiner Maus zu tun???? ?(

  • Zitat

    Original von GPS-Haus.de
    ...


    Sorry, aber was haben die 3D Bilder mit Sirf IV und deiner Maus zu tun???? ?(


    Hi
    ich denke, speziell hier im Forum sind technische Datenblätter ansprechender, als eine 3 D Animation.


    Du fragst nach unserer, meiner Meinung zu 3 D, das ist sie. ;)


    ich finde die 3 D Ansicht unwichtig.
    Hatte ich zu MN4 Zeiten in einem anderen Zusammenhang auch Navigon gesagt.


    Aber letztens konnte man(n) hier im Forum lesen, es gibt auch User, die schauen dem Defagmentierungstool von Festplatten zu. :gap


    vlG bab

    ;) bab