Moin,
anbei ein m. E. sehr interessanter Link zu einem Thema, welches einige POI-Warner-Benutzer interessieren könnte.
Gruß
MDAiur
Moin,
anbei ein m. E. sehr interessanter Link zu einem Thema, welches einige POI-Warner-Benutzer interessieren könnte.
Gruß
MDAiur
Oh man,
nicht schon wieder. ![]()
Ein POI-Warner ist kein Radarwarner!
Benutz die Suche, diese Diskussion ist bereits in aller Ausführlichkeit geführt worden.
H.-J.
Moinsen
Und es geht schon wieder los, das kann doch alles gar nicht wahr sein *träller*
Hallo
... es gibt ne Diskussion zum POI-Warrneer,
s'war immer so, ... s'war immer so,
die Wellen schlagen wieder hoch hierheerr
s'war immer immmmmeeeerr soooo
Duckundwech
Gruss, Snoopy
*gäääähn*
Hallo Michi,
willst Du nicht ein wenig mitsingen? Vielleicht kommen ja Charly und Sven noch vorbei.
Gruss, Snoopy
BITTE n i c h t singen!!! ![]()
Viele Grüße,
Sven
nu lasst doch mal den armen Sextanten...
er hat's doch nur gut gemeint und die Meldung ging doch wirklich erst mal wieder gestern über den ticker....
lg
michael ![]()
Falls Ihr es nicht richtig begriffen habt, es geht hier eindeutig nicht um einen POI-Warner, sondern um ein Radardetektor.
Der Betrieb eines Radardetektor ist zwar verboten, der Erweb und bloße Besitz jedoch nicht.
Der Link zum Beck zeigt wieder einmal, dass die Gerichte einfach die Bürger entrechten, wenn sie Dinge tun, die nicht verboten sind, aber dem Staat nicht gefallen.
Nach meinem Rechtsempfinden darf jeder Käufer einwandfreie Ware verlangen, wenn er bei einem Händler Neuware kauft. Es ist legal, und nicht sittenwidrig einen Radarwarner zu kaufen, und zu besitzen, solange man ihn nicht betreibt, oder gar betriebsbereit im KFZ mitführt.
Daher erwarte ich vom Verkäufer einwandfreie Ware, und bei Nichterfüllung auch gesetzlichen Schutz vor Gericht.
Solange man dem Käufer keine gesetzwidrige Anwendung des Gerätes nachweisen kann, ist das Gericht zur Unschuldsvermutung verpflichtet. Da das Gerät in diesem Fall nicht funktioniert hat, kann der Käufer es nicht einmal gesetzwidrig anwenden. Hätte das Gerät eine BTZ-Nummer, könnte man es sogar ganz legal als Fußgänger betreiben, um den Radarstrahlen auszuweichen, wenn man sie für gesundheitsgefährdent hält.
Sittenwidrigkeit könnte nur vorliegen, wenn der Erwerb schon strafbar wäre.
Bei der käuflichen Liebe hat der Staat genau anders entschieden, und die Prostitution erlaubt, und den Liebeslohn einklagbar gemacht. Der Hintergrund ist wohl darin zu sehen, dass eine mittellose Prostetuierte widerum Unterhaltsansprüche dem Staat gegenüber hätte.
Limbo
Ihr klingt ja fast alle ganz schön gestresst.
Das Urteil des BGH zeigt anschaulich die Konsequenzen auf, falls der POI-Warner einst durch Gerichte oder aufgrund einer Klarstellung durch den Bundesgesetzgeber als Radarwarngerät eingestuft werden sollte.
Insofern war die Information hier NEU. Die quälende Frage, ob der POI-Warner nun unter die allseits bekannte Verbotsnorm fällt sollte hier NICHT erneut thematisiert werden. Im Übrigen findet sich im POI-Bereich kein Eintrag zur "Sittenwidrigkeit", die bekanntlich nicht die verwaltungs- sondern hauptsächlich die zivilrechtliche Seite betrifft, also das Schicksal der Käufer und Verkäufer untereinander.
Vor diesem Hintergrund kann ich Eure gereizte Stimmung nicht wirklich nachvollziehen.
Sextant hin oder her - meine Auffassung eines Forums und der Entfaltungsmöglichkeit seiner Teilnehmer scheint sich von der Euren leicht zu unterscheiden.
Allerdings wäre die Eröffnung des Pfades im speziellen POI-Bereich sicherlich passender gewesen.
Ich habe jedenfalls - auch von den Vorturnern hier - weitaus inhaltsleerere Beiträge lesen müssen.
Nichts für ungut.
MDAiur
ZitatOriginal von MDAiur
Ihr klingt ja fast alle ganz schön gestresst.
Das Urteil des BGH zeigt anschaulich die Konsequenzen auf, falls der POI-Warner einst durch Gerichte oder aufgrund einer Klarstellung durch den Bundesgesetzgeber als Radarwarngerät eingestuft werden sollte.
Du hast es erkannt - falls...
Wenn es ein Gesetz gegen den Gebrauch von Kühlschränken gibt, werde ich meinen Toaster trotzdem weiterhin nutzen - und nichts anderes vergleichst Du hier. ;D
Hi,
ZitatOriginal von MDAiur
Die quälende Frage, ob der POI-Warner nun unter die allseits bekannte Verbotsnorm fällt sollte hier NICHT erneut thematisiert werden.
danke!
Ansonsten vergleichst Du Äpfel mit Birnen.
Der POI-Warner ist Software, ein Radarwarner ein Gerät. Das Urteil bezieht sich auf die Rückgabe eines defekten Gerätes, dessen Benutzung und betriebsbereites Mitführen in D verboten ist.
Aus diesem Grund ist das Urteil für die POI-Warnergemeinde eben nicht interessant, jedenfalls nicht interessanter, als der vielzitierte Sack Reis...
Gruß
H.-J.
OK, dann haben wir das ja geklärt.
Der Unterschied zwischen einer ggf. illegalen Software und einem illegalen Gerät dürfte Gerichte nicht davon abhalten, ggf. die Sittenwidrigkeit des Kaufvertrages über die Software und damit den Ausschluss jeglicher Gewährleistung festzustellen. In dieser Hinsicht war die Rechtsprechung schon immer äußerst kreativ.
Sofern der POI-Warner jemals eindeutig als Radarwarngerät eingestuft würde, hätte es auf der kaufrechtlichen Seite eben die vom BGH ausgezeigten Konsequenzen.
MDAiur
ZitatOriginal von MDAiur
Sofern der POI-Warner jemals eindeutig als Radarwarngerät eingestuft würde, hätte es auf der kaufrechtlichen Seite eben die vom BGH ausgezeigten Konsequenzen.
Hm,
meinst Du jetzt den POI-Warner, oder das Blitzerabo? Oder eine Kombination beider?
Das wird dann eher schwierig, sind doch 2 verschiedene Anbieter betroffen, von denen der Eine ein Stück Software vertreibt, mit dem man sich interessante Punkte aus einer Datenbank anzeigen lassen kann, wie Geldautomaten, oder Restaurants, und der Andere eine mehr oder weniger veraltete, und zudem offene Datenbank, ohne interaktiven Bezug zur Umwelt...
Ganz anders dagegen ein Radarwarner. Der dient nur einem einzigen Zweck, und ist zu nichts anderem zu gebrauchen.
Sollte der POI-Warner je unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallen, dürfte das auch sein Ende bedeuten. Ich sehe der Zukunft gelassen entgegen.
Gruß
H.-J.
ZitatOriginal von Snoopy63
Hallo Michi,
willst Du nicht ein wenig mitsingen? Vielleicht kommen ja Charly und Sven noch vorbei.
Gruss, Snoopy
So ein Äääääärger aber auch.... Zu spät gesehen, wo doch Löwchen singen sooooooo mag:
Wo man singt, da laß dich ruhig nieder,
böse Leute singen keine Lieder....
(Ob das umkehrbar ist: die, die Singen nicht mögen, sind böse...???
)