@ linkpool:
ZitatAber die 2 Jahre Gewährleistung in Deutschland gilt ja auch nur bei Fehlern die das Propukt schon bei der Herstellung hatte. Beweislast liegt nach Ablauf der ersten 6 Monaten beim Kunden, so dass du u.U. auf das Wohlwollen eines deutschen Händlers angewiesen wärest.
Gewährleisten muss nur der Verkäufer - da hat kein deutscher Händler was mit zu tun, wenn die Ware bei ihm nicht auch zuvor gekauft wurde...