Mio 268/269, Berichte, Infos

  • @ linkpool:


    Zitat

    Aber die 2 Jahre Gewährleistung in Deutschland gilt ja auch nur bei Fehlern die das Propukt schon bei der Herstellung hatte. Beweislast liegt nach Ablauf der ersten 6 Monaten beim Kunden, so dass du u.U. auf das Wohlwollen eines deutschen Händlers angewiesen wärest.


    Gewährleisten muss nur der Verkäufer - da hat kein deutscher Händler was mit zu tun, wenn die Ware bei ihm nicht auch zuvor gekauft wurde...

  • @PDABazi: Tja so gehts mir auch! Finde die Versandkosten auch n bissl hoch.
    U.Christine hat da irgendwie nen anderen Preis ausgehandelt.


    Es scheint wohl auch davon abzuhängen wo man in Dtl wohnt. Also die Höhe der Versandkosten.


    gruss

  • @Lenny


    Zitat

    Gewährleisten muss nur der Verkäufer - da hat kein deutscher Händler was mit zu tun, wenn die Ware bei ihm nicht auch zuvor gekauft wurde...


    Wo ist da der Widerspruch?


    Kaufst du in DE: Hast du zwar zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung durch den deutschen Händler, bist aber nach Ablauf der ersten 6 Monate in der Beweislast, dass der Fehler seit Beginn an existiert hatte.
    Wenn der Händler auf die Beweislast durch den Käufer besteht (was er kann) siehts schwer aus mit den 2 Jahren Gewährleistung.


    Kaufst du in Holland: Hast du ein Jahr Garantie durch den Hersteller, bist aber nicht in der Beweispflicht.


    Die 1 Jahre Herstellergarantie gilt auch beim Kauf in DE.


    Grüße,


    Ralph

  • Hi linkpool!


    Zitat

    Wo ist da der Widerspruch?


    Wieso Widerspruch? Ich hab`doch gar nichts von einem Widerspruch geschrieben! Mein Anliegen war es lediglich, darauf hinzuweisen, dass Deine Ausführungen gegenüber PDABazi aus meiner Sicht entweder falsch waren oder zumindest einen falschen Eindruck hätten erwecken können.


    PDABazi hatte folgende Frage gestellt:

    Zitat

    2) Bei der Bestellung im Ausland habe ich nur die 1-jährige Herstellergarantie? Wenn es im 2. Jahr kaputt geht ist es mein Pech, da es keine Gewährleistung gibt?


    Darauf hast Du geantwortet:

    Zitat

    Aber die 2 Jahre Gewährleistung in Deutschland gilt ja auch nur bei Fehlern die das Propukt schon bei der Herstellung hatte. Beweislast liegt nach Ablauf der ersten 6 Monaten beim Kunden, so dass du u.U. auf das Wohlwollen eines deutschen Händlers angewiesen wärest.


    Diese Antwort habe ich so verstanden, als dass Du Dich bei diesen Deinen Ausführungen zum Gewährleistungsrecht ganz ausdrücklich auf den etwaigen Kauf eines Mio 269 durch PDABazi in Holland beziehen würdest. Und dann wäre das, was Du geschrieben hattest, halt falsch.


    Wenn ich das aber nun missverstanden habe, so entschuldige ich mich dafür!


    : drink

  • Hi Lenny,


    Zitat

    Wenn ich das aber nun missverstanden habe, so entschuldige ich mich dafür!


    Das sollte keine Kritik oder so an Dir sein.


    Ich wollte nur noch mal klarstellen, dass diese "2 Jahre" (Gewährleistung) nicht direkt vergleichbar mit "1 Jahr" (Garantie) sind. 2 Jahre gesetzliche Geäwhrleistung klingt schon gut, aber es gibt zunehmend mehr Händler die vom Kunden einen Beweis wollen, dass der Fehler von Anfang hat bestanden hatte. In der Regel heisst das für den Kunden er muss ein anerkanntes Gutachten einholen, was dann nicht lohnt.


    Von daher ist "Garantie" beim Kauf in Netherlands nicht so ein grosser Nachteil - wenn überhaupt.


    Grüße,


    Ralph

  • Ist bei www.sallandautomatisering.nl die Ausstattung und die Version des Mio 269 tatsächlich identisch mit dem in Deutschland erhältlichen Mio 269? Weiß dies jemand?


    Macht es momentan Sinn den Mio 269 über ebay beim blueshop24 zu kaufen, wenn ich das Gerät in ca. 3 Wochen benötige?



    MfG
    PDABazi

  • mann kauft uberall das gleiche...


    beim installieren hat mann die wahl in welche sprache mann alles habe mochte. danach eine karte auswahlen und fertig.....



    macht nicht aus wo mann die mio kauft... uberall identisch...

  • oh und die Anleitung ist beigeliefert auf ein cd in jeder sprache...


    keine sorgen wo mann bestellt....

  • In der Beschreibung bei www.sallandautomatisering.nl fehlt aber z. B. der Fahrradhalter. Den bieten die extra an. Daher meine Vermutung, dass die nicht das kpl. Set anbieten. Weiß da jemand mehr?



    MfG
    PDABazi

  • wie is das eigentlich beim mio mit POI's ? läßt sich da auch was erweitern... blitzerwarner und so ?...

  • Habe meinen Mio 269 am Dienstag 12.04. erhalten. In UK über INternetversand bestellt und in UK geleifert.


    Und heute erst dazugekommen es mal im Einsatz kurz auszuprobieren:


    +Tolles Gerät
    +schnelles Re-Routing
    +viele Einstellmöglichkeiten
    +alle Karten Westeuropa dabei
    +einfache Bedienung
    +.... wird noch herausgefunden


    -Spiegelungen bei Sonneneinstrahlung

  • *heul* ... alle habn's schon...,nur ich noch nicht..
    hab am 3. april bei blueshop24.de bestellt... da auslandsüberweisung (ich ösi)
    haben die am 10. april dann mein geld gehabt.. wie lang wird's wohl noch
    dauern bis ich meinen mio in händen halten darf ?..


    mfg, philipp

  • Zitat

    Original von PDABazi
    In der Beschreibung bei www.sallandautomatisering.nl fehlt aber z. B. der Fahrradhalter. Den bieten die extra an. Daher meine Vermutung, dass die nicht das kpl. Set anbieten. Weiß da jemand mehr?


    Mein holländisch ist etwas eingerostet, aber ist das nicht der Fietshouder? Sonst ist in der Beschreibung fürs Zubehör alles dabei. Und ich kann mir nicht vorstellen, das Mitac eine Version ohne Bikehalter anbietet. Da wäre ja der Aufwand grösser als die Einsparung für den Bikehalter. Ich denke eher, der wird zusätzlich angeboten für 268-Benutzer.

  • Zitat

    Original von philrieberer
    wie is das eigentlich beim mio mit POI's ? läßt sich da auch was erweitern... blitzerwarner und so ?...


    Nein, gem. Angaben von Mitac "zur Zeit" nicht möglich. Es ist auch kein "normaler" Zugriff auf das Gerät möglich (siehe auch den Fred hier)