Hallo Freunde, (speziell aus der Schweiz)
Wisst ihr, ob der POI-Blitzerwarner in der Schweiz ebenfalls verboten ist, und wenn ja, mit welchen Strafen man zu rechnen hat. Kann das Gerät vernichtet werden?
Vielen Dank für Eure Antworten
Morelli
Hallo Freunde, (speziell aus der Schweiz)
Wisst ihr, ob der POI-Blitzerwarner in der Schweiz ebenfalls verboten ist, und wenn ja, mit welchen Strafen man zu rechnen hat. Kann das Gerät vernichtet werden?
Vielen Dank für Eure Antworten
Morelli
ZitatAlles anzeigenOriginal von morelli
Hallo Freunde, (speziell aus der Schweiz)
Wisst ihr, ob der POI-Blitzerwarner in der Schweiz ebenfalls verboten ist, und wenn ja, mit welchen Strafen man zu rechnen hat. Kann das Gerät vernichtet werden?
Vielen Dank für Eure Antworten
Morelli
Wieso "ebenfalls"? ![]()
Also hier in Deutschland ist es nicht verboten - zumindest ist ein bestehendes Gestz so verfasst worden, daß es vier Menschen auf fünf verschiedene Weisen interpretieren.
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Und die Mehrheit sieht den POI-Warner nicht unter das Gesetz fallen. ![]()
ZitatWieso "ebenfalls"?
... Weil im Hinweistext vom POI steht, dass es in den meisten EU-Ländern verboten sei, diesen als Blitzwarner einzusetzen. Da aber die Schweiz kein EU-Land ist würde mich die gesetzliche Situation bei uns interessieren.
LG - Morelli
ZitatOriginal von HSVMichi
Also hier in Deutschland ist es nicht verboten - zumindest ist ein bestehendes Gestz so verfasst worden, daß es vier Menschen auf fünf verschiedene Weisen interpretieren.
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Hallo Michi
Er ist in D verboten... die betr. Erklärung des Bundesrates ist Dir bekannt?
MfG
@obk: bitte, bitte, bitte nicht wieder diese Sinnlos-Diskussion!
Dieser Berliner Wisch hat keinerlei Rechtsgrundlagen.
Es ist Auslegungssache, und da bisher noch nicht ein einziger seinen PDA abgeben mußte oder für den POI-warner bestraft wurde, gehe ich davon aus, daß das auch n Zukunft nicht passieren wird.
Aber zu behaupten, es sei verboten, schießt wohl über das Ziel hinaus...
PS: ich halte mich jetzt aus diesem Thread raus, denn er bringt definitiv nur verschiedene Meinungen - welche richtig sind, können weder Du noch ich entscheiden. ;D
ZitatOriginal von HSVMichi
Dieser Berliner Wisch hat keinerlei Rechtsgrundlagen.
Hallo Michi
Halten wir aber fest:
- Von einem "Nicht_Verbot" hast Du gepostet...
- Der "Berliner Wisch" ist die Erklärung der bei uns geltenden Rechtsgrundlage...
MfG
salute,
wem's nicht bekannt ist, oder wer die threads hier im board nicht findet:
http://www.navi4u.de/viewtopic.php?p=3088&sid=
Sachlage:
Nach der (Interview) Stellungnahme aus dem Verkehrsministerium ist im Moment davon auszugehen, dass der Betrieb des POI-Warner mit Blitzersync mit 75 und der Beschlagnahme des PDA durch Polizeibeamte geandet wird. Falls es Widerspruch gegen eine solches Vorgehen der Polizei gäbe, würde wohl ein Gerichtsverfahren zur Klärung eröffnet werden, um über Expertengutachten die Ähnlichkeit des POI-Warner/Blitzersync mit den bisher schon verbotenen Geräten (Betrieb beim Autofahren! nicht besitzt oder Einbau) zu klären.
pers. Einschätzung:
Ein solches Begutachtungsverf. würde m.E. mit einem ausdrücklichen Verbot enden, da POI-Warner/Blitzersync zeitnah und fahrtsynchron vor Blitzern warnt. Wohingegen die Weitergabe von Informationen über den Standort von Blitzern (auch mobilen) ja eine Funktion ist, die nicht verboten wurde (daher können die Infos ja auch über Radio/TMC verteilt werden). Die bisherigen Gutachten bezogen sich zwar auch auf die Möglichkeit der Geräte, Radarmesstrahlen zu bemerken, aber das dürfte mit der neuen vernetzten Technik hinfällig werden.
mein Plädoyer daher:
- NIE behaupten, dass POI-Warner/Blitzersync nicht verboten sind, um das Thema nicht zu puschen
- Wer zur Kasse gebeten wird, einfach zahlen und bloß kein Verfahren anstrengen.
Hallo zusammen
Ich wollte in diesem Thread nur wissen, wie es in der SCHWEIZ damit aussieht. Es soll bei uns eine "Verordnung des Bundesrates über die Geräte zur Störung der Verkehrskontrollen Art. 1" geben, nur finde ich diese nirgens im I-Net. Habe nur das gefunden. Vielleich weiss doch noch jemand was darüber?
LG - Morelli
Hi,
in der Schweiz ist das Einführen, Herstellen und der Vertrieb von Radarwarner verboten. Es gibt ein Exempel, wo ein Gerät bei der Grenzkontrolle verpackt im Kofferaum beschlagnahmt und ich glaube mit 500SF bestraft wurde. Die Regel stammt glaube ich schon aus Mitte der 80er. Daher wird es im Netz nicht viel geben. Allerdings steht m.W. eine Einordnung von Navis mit Blitzerwarner noch aus.
Wenn jemand was findet, würde es mich auch interessieren.
Ja; Radarwarngeräte scheinen (auch) in der Schweiz verboten zu sein: vgl. "Strassenverkehrsgesetz (SVG) 741.01" z.B. auf
http://www.radar.ch/gesetzestexte.asp
Als Strafe droht gemäss Gesetztestext "Einziehung und Vernichtung"... Hinweise zur "passenden" Busse habe aber ich noch nicht gefunden - werden wohl woanders publiziert.
Auf erwähnter Site wird übrigens behauptet, dass Radarpager vom Verbot nicht betroffen seien. Was mich nun interessiert ist, ws nun wirklich als Radarwarngerät gilt (ok: zeitnah und fahrtsynchron; im Text steht etwas von "Behinderung der Verkehrsregelung...").
* Ist der Tomtom GO ohne Radar-POIs kein solches und sobald diese geladen sind schon? Da müssen die Beamten aber schön Manuals durchlesen und in der Flashcard suchen...
* Oder noch komischer: Da mit GPRS ja auch "normale" Handys zu Radarwarner werden, sobald man den Dienst aktiviert, müssten bei Verkehrskontrollen alle GPRS-fähigen Handys doch vorsorglich vernichtet werden???
Darin steht ja, dass Geräte, die die Kontrollen erschweren, stören oder unwirksam machen können verboten seien...
Im Gegensatz zu gewissen Radarwarnern, die aktiv Radarsignale und Lasermessungen verfälschen ist ja POI rein passiv und tut somit Kontrollen weder erschweren noch stören. Ob er sie unwirksam macht ist Ansichtssache. Die Messungen an sich unwirksam macht er jedenfalls genausowenig (oder so viel) wie Pagerdienste, GPRS-Handydienste und Radiodurchsagen über Blizer. Und diese Dienste sind ja alle auch mehr oder weniger Zeitnah...
LG - Morelli