Vorratshaltung bei Sonderangeboten

  • Ein schöner Anfang. Nur hilft es einem z.Z. noch nicht unbedingt weiter. Denn ganz unten steht noch:



    Zitat

    Wenngleich der Käufer mit dem Urteil keinen unmittelbaren Anspruch hat, die Ware zum beworbenen Preis auch zu erhalten,...

  • Schön,
    aber nal ehrlcih wenn du un den Disciunter gehst und einen ausverkauften NAvi oders sonstiges haben möchtest und du hälst denen den Wisch vor die Nase wirst du sicher blöd angerinst und bekommst das Ding trotzdem nicht.
    Was nützts es vorr Gericht Recht zu bekommen wenn keine Geräte mehr verfügbar sind und dafür bekommt der Discounter eine Strafe???


    Was mich doch viel eher ärgert ist das rs virlr Idioten gibt die alle Geräte kaufe (bei uns waren 10 Geräte im Markt, habe das letzte erhalten) und dann für sau teuer Geld bei Ebay verkaufen!!!


    An alle: Überlegt euch das gut ob ihr diese unverschämte Preistreiberei mitmachen wollt! Auch wenn ihr entäuscht seid wenn ihr kein Gerät im Discounter bekommen habt! Aber das nächste Angebot kommt bestimmt!

  • Genau so ist es ! Und das nächste Angebot ist meist eher besser wie schlechter...

  • Hallo


    Das Ganze ist max. ein wenig Geplänkel von einigen Verbraucherschützern, da das UWG ausdrücklich Ausnahmen einer kürzeren Bevorratung zulässt [ggf. unter Nennung von Gründen]. Private Ansprüche daraus lassen sich darüber hinaus nicht ableiten...


    ...an einer strikten Einhaltung der Zwei-Tages-Frist kann man im Grunde auch kein Interesse haben, da dies der "Tod" vieler Sonderangebote wäre.


    MfG

    Einmal editiert, zuletzt von obk ()

  • Dein Tod deiner Sonderangebote sind doch wie beim 6500xl doch absichtlich herbeigeführt! Wenn mann Werbung für Millionen von Kunden macht aber, wenn überhaupt, dann nur 10 Geräte pro Discounter vorhanden sind liegt der wahre Grund des Angebotes doch klar auf der Hand:
    So viel wie möglich Intressenten in den Markt zu holen, die dann andere Produkte kaufen! Um so den Gewinn des Unternehmens und somit auch den Gewinn des 6500 xl zu vergrößern!


    Zudem spreche ich für Leute die arbeiten müssen und nicht frei macne können um mal gerade shoppen zu gehen! Mein chef würde mir schon ws entsprechendes sagen!
    Aus so Gründen muss es eine 2 Tage Garantie geben!


    Dachte immer nur durch die große Masse könnten so kleine Preise entstehen! Allerdings in dem Fall kann ich nicht von einer großen Mase ausgehen!

  • ...Du bist doch schon auf dem richtigen Weg. Aldi, Lidl und Co. wollen keine Spezialsonderangebotslieferanten für Navis oder Notebooks werden, sondern


    Zitat

    Original von d.zilles
    So viel wie möglich Intressenten in den Markt (...) holen, die dann andere Produkte kaufen! Um so den Gewinn des Unternehmens (...) zu vergrößern!


    Genau das isses. Das ganze ist eine Art Marketing-Gag. Und wo ist das Problem? Wenn Du arbeiten mußt, nimm' halt Urlaub. Wenn das nicht geht, schick einen Freund, die Schwester, oder den Opa. Und wenn Du das nicht willst, dann kriegst Du halt kein Gerät - oder kaufst eins bei ebay (für einen entsprechenden Aufpreis). Basta!


    Und wenn Dir die Discounter-Vorgehensweise stinkt, dann kauf' halt dort nicht ein (auch kein Navi).


    Sorry, wenn das wieder mal so heftig rüberkommt, aber mir geht das Gejammere einfach gegen den Strich. Und immer wieder wird nach "Vater Staat" und "gesetzlichen Regelungen" gerufen. So ein Quatsch! Jeder möge bitte sein "Schicksal" selbst in die Hand nehmen und was tun, nicht rumgreinen :-D)


    Was soll das Ziel sein? Eine (staatlich vorgegebene) Preisbindung für alle Waren (einschließlich Navigationsbundles)? Wie bei der Buchpreisbindung oder in der Planwirtschaft? Na gut, dann kostet halt das neue Aldi (oder Lidl) Paket überall (auch bei ebay) 600 Euro. Alles andere wird verboten. Besser so?


    [DENK]Und jetzt ab nach OT mit diesem Thread und gute Nacht![/DENK]

  • @jof - werde nicht ungerecht. :)


    Es gibt die regelung bereits, daß Sonderangebote einen gewissen Zweitraum verfügbar sein müssen.


    Es müssten viel mehr auf ihr Recht pochen, damit diese Machenschaften, daß Angebote vergriffen sind, ein Ende finden, aber es tut ja keiner.


    Im Gegenteil - man (Du) verteidigt das Ganze auch noch und fällt über die her, die ihr Recht nicht nutzen können. ?(

    Navigation mit Google Maps über Android Auto und AAWireless im Nissan Qashqai Akari Automatik. Zusätzlich ist POIbase NAVI ein treuer Beegleiter meiner Fahrten  ;)

    Einmal editiert, zuletzt von HSVMichi ()

  • Zitat

    Original von d.zilles


    So viel wie möglich Intressenten in den Markt zu holen, die dann andere Produkte kaufen! Um so den Gewinn des Unternehmens und somit auch den Gewinn des 6500 xl zu vergrößern!


    Hallo


    Klar hat LIDL und Co. nicht das Wohl seiner Käufer im Blick und möchte ihnen auch nicht in erster Linie einen preisgünstigen PDA verschaffen. Klar geht es darum, Kunden in den Markt zu bekommen... das ist der Sinn von Werbung [damit klar ist... ich bin kein Einzelhändler... :gap].


    Eine Minderbevorratung ist aber in keinster Weise der Tod von Sonderangeboten... das müßtest Du erklären. Im Gegenteil: Das führt eher zum großen "Run" auf diese Teile.


    Müsste die Zwei-Tages-Frist ohne Ausnahme eingehalten werden, würden viele Unternehmen von solchen Angeboten Abstand nehmen. Das "unternehmerische Risiko" wäre vielen zu hoch. Dann gäbe es diese Angebote eben gar nicht. Auch nicht für die 10, die eben früh genug da waren...


    Darüber hinaus...
    - Ob ein potentieller Käufer sich andere Waren [Kartoffeln statt PDA] andrehen lässt, liegt an ihm...
    - Ist eine beworbene Ware [z.B. PDA] ausverkauft kann ggf. bestellt werden [Berichte, dass z.B. LIDL solche Teile für einzelne Kunden noch einmal ranschaffen, gibt es hier im Forum]...
    - Andere Anbieter haben ähnliche und vergleichbare Angebote...
    - Die Diskussion hier ist nicht ganz neu...


    MfG

    Einmal editiert, zuletzt von obk ()

  • Zitat

    Original von HSVMichi


    Es gibt die regelung bereits, daß Sonderangebote einen gewissen Zweitraum verfügbar sein müssen.


    Es müssten viel mehr auf ihr Recht pochen, damit diese Machenschaften, daß Angebote vergriffen sind, ein Ende finden, aber es tut ja keiner.


    Hallo Michi


    Nur...


    - Diese "Regelung" [UWG] lässt Ausnahmen zu...


    - Müssen die Folgen solcher Regelungen [wenn sie strikt eingehalten werden müssen] klar sein...


    MfG

  • Zunächst: Lockvogel-Angebote waren schon immer verboten, so viel ich weiß.


    Und welche Folgen? ?(


    Folgen höchstens für Aldi & Co, weil sie dann solche Angebote nicht mehr anbieten könnten, aber dafür würden sich die Lagerbestände in anderen Märkten häufen und diese mit Sonderaktionen diese unters Volk bringen.

    Navigation mit Google Maps über Android Auto und AAWireless im Nissan Qashqai Akari Automatik. Zusätzlich ist POIbase NAVI ein treuer Beegleiter meiner Fahrten  ;)

  • Zitat

    Original von HSVMichi
    Zunächst: Lockvogel-Angebote waren schon immer verboten, so viel ich weiß.


    Und welche Folgen? ?(


    Folgen höchstens für Aldi & Co, weil sie dann solche Angebote nicht mehr anbieten könnten, aber dafür würden sich die Lagerbestände in anderen Märkten häufen und diese mit Sonderaktionen diese unters Volk bringen.


    Hallo


    Man kann sie durchaus als "Lockvogel-Angebote" bezeichnen... aufgrund der Ausnahmeregelung sind sie aber nicht generell "verboten"...


    Und das was Du umschreibst [gehäufte Lagerbestände], bezeichnen andere - die es betrifft, weil sie Händler sind - als "erhötes unternehmerische Risiko", das dann nicht mehr eingegangen wird.


    Welche anderen Märkte sollen das sein? Ob jetzt ALDI oder LIDL draufsteht ist doch egal... Folge für den Käufer: Er bekommt solche Angebote weniger oder gar nicht mehr!


    Und du weißt sicher: Weniger Anbieter = Höherer Preis!


    Ich glaube, das UWG muß sich hier zwischen zwei Stühle setzen: Verbraucherschutz und Händlerinteressen. Es kann nicht von Interesse sein, Händler ein erhöhtes Risiko zuzumuten... und noch extremere Stilblüten sind durch das UWG eingedämmt.


    MfG

    3 Mal editiert, zuletzt von obk ()

  • Zitat

    Original von HSVMichi
    @jof - werde nicht ungerecht. :)


    Bin ich das ;) Mir schwillt nur immer wieder der Kamm, wenn Leute sich auf Gesetze und den Staat berufen, nur weil sie nicht das bekommen haben, was sie wollen.


    WARUM sind denn die Lockvogelangebote so begehrt? Sie sind äußerst BILLIG und trotzdem gut. Man kann doch die Navigationsbundles ohne Streß, Wartezeit, usw. auch im Internet bestellen, oder bei Saturn. Media-Markt, Kaufhof, etc. einkaufen. Nur eben nicht zu dem Lockvogelpreis. Und da heute Geiz geil ist, wollen viele eben auch "ihr Schnäppchen" machen. Und ein Gesetz, was dem Händler vorschreibt, wieviel Geräte er vorzuhalten hat, gefällt mir persönlich gar nicht!


    Zitat

    Es gibt die regelung bereits, daß Sonderangebote einen gewissen Zweitraum verfügbar sein müssen.


    Richtig, aber jetzt "streiten" sich die Juristen (Aldi/Lidl einerseits, Verbraucherverband andererseits), wie diese Regelungen auszulegen sind. Alles eben Ansichtssache!


    Wie willst Du Aldi denn nachweisen, daß "zu wenig" da waren und Aldi das hätte wissen müssen? Wie willst du denn vorher prognostizieren, wieviel Geräte benötigt werden? Es gibt Berichte, daß noch Tage später bei Lidl und Aldi Navis erhältlich waren. Also waren doch genug da.


    Was passiert denn, wenn Aldi 10.000 Geräte ordert, und nur 7.000 absetzt? Fordert Aldi dann ein Gesetz, daß die Verbraucher die Geräte kaufen müssen? Natürlich nicht, das ist das unternehmerische Risiko von Aldi. Und so mancher Unternehmer ist an einer Fehleinschätzung pleite gegangen!


    Das interessiert aber wiederum die wenigsten. Bei uns in der Innenstadt machen reihenweise die Mittelständler zu (Einzelhändler, Büromaschinen, Bekleidungsgeschäfte, usw.), teilweise Familienunternehmen mit langjähriger Tradition. Wer ruft hier nach dem Staat, nach Gesetzen? Niemand! Das ist dann eben die freie Marktwirtschaft...


    Zitat

    Es müssten viel mehr auf ihr Recht pochen, damit diese Machenschaften, daß Angebote vergriffen sind, ein Ende finden, aber es tut ja keiner.


    Dann mach doch mal... Was willst du denn "machen"? Lidl, Aldi und Co. verklagen? Na dann viel Spaß (und viel Geld mußt Du auch mitbringen). Halt, Du kannst tatsächlich was machen: Du kannst etwas "Druck" ausüben (Achtung: in Deinen Augen ist es "Druck", aber Aldi und Lidl lachen eigentlich darüber), indem Du beim Marktleiter, bei der Hotline, usw. auf Dein "Recht" pochst, und auch mal mit dem Verbraucherverein "drohst". Was erreichst Du damit? Lidl und Aldi ändern sich nicht, aber Du vergrößerst so Deine Chance, Dein Navi zu bekommen (denn Aldi ist ja auf solche Kunden vorbereitet) - laß Dich überraschen... :D



    Zitat

    Im Gegenteil - man (Du) verteidigt das Ganze auch noch und fällt über die her, die ihr Recht nicht nutzen können. ?(


    Ich kann an den Lockvogelangeboten nichts schlimmes finden. Wenn jeder Bürger die Lockvogelangebote verwerflich fände, und keiner ein solches Angebot kaufen würde, gäbe es die gar nicht. Aber die Leute werden ja doch vom Verlangen getrieben, "ihr Schnäppchen" zu machen, und deshalb bleibt alles so wie es ist.


    Ich falle nicht über die her, die "ihr Recht nicht nutzen können", sondern über die, die nach dem Staat rufen, in der Art "die anderen sind schuld". Die bösen Lidls und Aldis haben kein Navi mehr für mich.


    Jeder hat die Chance, ein Schnäppchen zu machen, aber er muß was dafür tun (ich hab' doch schon oft genug über die "Strategien" geschrieben). Und wer das nicht will (oder MEINT es nicht zu können), der kriegt halt keins, und muß woanders oder bei ebay kaufen. Na und?



    @all: Sorry, daß ich mich jetzt wieder hab' hinreißen lassen so viel zu OT meckern, ich ärgere mich einfach immer wieder aufs neue über das Gejammere. Eigentlich sollte ich noch was arbeiten - und das mach' ich jetzt auch. Aber irgendwie ist so eine Diskussion auch ganz witzig, oder...?


    @obk: schön, daß ich mit meiner Meinung nicht ganz alleine bin (obwohl Du - glaube ich - meiner Meinung eher kritisch gegenüberstehst und meine Art zu schreiben gar nicht magst... :P )


    Schönen Abend noch, Gruß jof

  • Zitat

    Original von jof
    Eigentlich sollte ich noch was arbeiten - und das mach' ich jetzt auch.


    Meinst Du wirklich? ?(


    Dann pass mal auf!


    Also.....
















    :D :D :D

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