ZitatOriginal von HSVMichi
@addi: ich habe da jetzt mal hingemailt. Die Buchstaben mit ihren markanten Eigenarten sind absolut identisch - jetzt will ichs wissen![]()
wie gesagt..... i
das war die Aussage eines Mitarbeiters im Laden....
ZitatOriginal von HSVMichi
@addi: ich habe da jetzt mal hingemailt. Die Buchstaben mit ihren markanten Eigenarten sind absolut identisch - jetzt will ichs wissen![]()
wie gesagt..... i
das war die Aussage eines Mitarbeiters im Laden....
Moin OBK,
BGB vor AGB , die können dort allerhand rein schreiben (und tun dies auch) aber damit kann man keine Gesetze aushebeln.
Die Verfügbarkeit beim Lieferanten kann man leicht selbst nachweisen.
Ich hatte auch mal solch einen Fall, aus Versehen einen falschen Preis in der Ausstellung , der Kunde machte mit seinem Handy schnell ein Foto und sein Anwalt bestand auf Lieferung. Nach Rücksprache mit meinem Anwalt hab ich dann geliefert (war nicht so tragisch Händler EK anstatt VK ausgezeichnet) . Offenbar kommt sowas öfter vor und in aller Regel bekommt dann der Kunde Recht.
Nunja, ich brauch den Empfänger nicht unbedingt und wenn Promarkt den gegen Jahreswechsel tatsächlich liefert hab ich ein nettes Geburtstagsgeschenk.
Ahoi
Norby
PS.: Nur so langsam müssten die Burschen aus der IT Abteilung dies doch mal schnallen, ein Bekannter hat nämlich heute 50 Stück bestellt (für bei Ebay zu vertickern) , wurde einwandfrei bestätigt.....
ZitatOriginal von norby....
Ich hatte auch mal solch einen Fall, aus Versehen einen falschen Preis in der Ausstellung , der Kunde machte mit seinem Handy schnell ein Foto und sein Anwalt bestand auf Lieferung. Nach Rücksprache mit meinem Anwalt hab ich dann geliefert (war nicht so tragisch Händler EK anstatt VK ausgezeichnet) . Offenbar kommt sowas öfter vor und in aller Regel bekommt dann der Kunde Recht......
Einspruch.....
das Thema hatten wir schon mal ...sehr intensiv.... im Forum
ich such gleich mal.... aber vorab....
Im Laden ist die Auszeichnung kein Angebot vom Verkäufer an den Käufer...... der Käufer an der Kasse macht der Kassiererin ( also dem Verkäufer ) erst das Angebot und wenn der/die das Angebt annimmt kommt ein Vertrag zustande...eher nicht.....
,,.... das man mit RA und viel Meckern an der Kasse auch falsch ausgezeichnete Ware bekommt, streite ich jedoch nicht ab.... hier sagen sich die meisten... warum Stress machen.... besser als geklaut ![]()
********** Nachtrag *********
hier der Links zum alten Tread :
http://www.pocketnavigation.de/board/thread.php?threadid=9962&sid=
Auszug aus den AGB von Promarkt:
Vertragsschluss
Die Darstellung des Sortiments von ProMarkt im Internet stellt kein Angebot im Sinne der §§ 145 ff. BGB dar. Der Kunde gibt durch eine Bestellung per E-Mail, Fax oder Telefon ein verbindliches Kaufangebot an ProMarkt ab, ProMarkt ist berechtigt, die Bestellung durch Lieferung der Ware bzw. durch die Versandbestätigungsmail innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Bestellung bei ProMarkt anzunehmen. Die Annahme erfolgt unter dem Vorbehalt der Warenverfügbarkeit, insbesondere unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer von ProMarkt. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von ProMarkt zu vertreten ist. Sollte die Ware beim Lieferanten von ProMarkt nicht verfügbar sein, so wird ProMarkt den Kunden unverzüglich darüber informieren und eventuell bereits geflossene Gegenleistungen des Kunden unverzüglich erstatten.
Eine Eingangsbestätigungsmail, die sofort nach Eingang der Bestellung des Kunden automatisch durch das System generiert und versandt wird bzw. die Aufnahme der telefonischen Bestellung im Call Center von ProMarkt stellen keine verbindliche Annahme des Angebots durch ProMarkt dar.
Im Rahmen des Bestellvorgangs liegt das Risiko einer nicht aufklärbaren, fehlerhaften Übermittlung beim Kunden.
Der Verkauf der von ProMarkt angebotenen Waren erfolgt nur in handelsüblichen Mengen.
[GLOW=red]1. [/GLOW] Dürfte damit wohl geklärt sein, in welchen Mengen man dort einkaufen kann. 50 Stück entsprechen definitiv nicht der handelsüblichen Menge.
[GLOW=crimson]2. [/GLOW] Indem wir Promarkt eine Bestellung per Mail oder wie auch immer senden, geben wir (Käufer) ein Angebot ab. Auf dieses Angebot kann (muss aber nicht) Promarkt eingehen und die Annahme erklären.
Erst wenn es sowohl ein Angebot als auch eine Annahme gibt, kommt ein rechtskräftiger Kaufvertrag zustande.
[GLOW=firebrick]3. [/GLOW] Wenn ein Unternehmer (z.B. Promarkt) die Geräte im Internet oder im Laden anbietet, handelt es sich um eine sog. "invitatio ad offerendum". Auf deutsch: Einladung zur Abgabe eines Angebots. Sprich: Geh zu Promarkt und sag: "Ich will kaufen." und Promarkt kann verkaufen oder Dein Angebot ablehnen.
Sicherlich wäre es ein schönes Weihnachtsgeschenk für uns. Aber ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass Promarkt liefert.
Mal schauen
gruß
kuestensturm
Hallo,
ProMarkt verschickt u.a. das im Rahmen der "Bestellbestätigung" (!):
"Bitte beachten Sie, dass ein Kaufvertrag erst zustande kommt, wenn Sie von uns eine Auftrags- / Versandbestaetigungsmail erhalten bzw. die bestellte Ware an Sie ausgeliefert wird. Wir sind berechtigt, Ihr durch die Bestellung abgegebenes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages 14 Tage nach Eingang der Bestellung anzunehmen."
Viele Grüße,
Sven
ZitatOriginal von norby
Ist übrigens umgekehrt genau so, wenn Du dort, sagen wir mal ein teures LCD - TV bestellst und verweigerst später mit der Begründung "zu teuer" die Annahme, kann und wird Dich der Promarkt zur Abnahme zwingen oder Schadenersatz anmelden.
Stimmt so nicht. es gibt ein Fernabgabegesetz, da hat man ein befristetes Rücktriittsrecht....
ZitatAlles anzeigenOriginal von norby
BGB vor AGB , die können dort allerhand rein schreiben (und tun dies auch) aber damit kann man keine Gesetze aushebeln.
Die Verfügbarkeit beim Lieferanten kann man leicht selbst nachweisen.
...
PS.: Nur so langsam müssten die Burschen aus der IT Abteilung dies doch mal schnallen, ein Bekannter hat nämlich heute 50 Stück bestellt (für bei Ebay zu vertickern) , wurde einwandfrei bestätigt.....
Hallo
Was genau soll das sein aus dem BGB...
...das müßtest Du mir jetzt schon erklären!
Und wie willst Du die Verfügbarkeit dieses Teils beim Lieferanten von ProMarkt "nachweisen"? Wer ist überhaupt der Lieferant des ProMarkt?
Und eine AGB ist erst einmal eine [rechts]verbindliche Erklärung des Verkäufers, unter welchen Bedienungen er ein Geschäft anbietet... und die eine Bedienung des ProMarkt lautet: "Ich verkaufe, wenn ich selber habe". Rechtlich absolut haltbar... und solange ProMarkt das nicht bestätigt, ist noch gar kein Kaufvertrag zustande gekommen. Und was genau ProMarkt als seine Bestätigung sieht, wurde weiter oben im Brett schon ausgeführt. Momentan hast Du diese Bestätigung noch gar nicht...
MfG
P.S. Und "weitervertickern" bei ebay ist - aus unterschiedlichen Gründen [einer davon ist die mögliche Unwissenheit der Käufer... aus der würde ich ungern "Kapital" schlagen wollen] - nicht mein Ding...
...und auch nicht die Einstellung, dass man die Fehler anderer [ich gehe bei diesem Angebot derzeit von einem echten Fehler aus, der ProMarkt im Einzelfall ca. 60 Euronen kostet] "schamlos" ausnutzt. 50 x 60 Euronen = 3.000 Euro Schaden, den jener "Bekannter" dem ProMarkt zumutet... meine Einstellung: Wenn ich das Teil zu dem Preis von ProMarkt bekomme, freue ich mich... wenn nicht, dann nicht!
Und noch einmal: Wie kommst Du darauf, dass es sich bei dem Ganzen hier um einen Werkvertrag handelt... :gap
Hi
habe mir mal die vergrößerte Abbildung angesehen
Dort steht SysOn.
vlG bab
Nun ja.....
auf der Seite steht nun schon ( oder stand es da schon immer ![]()
"Verfügbarkeit Dieses Produkt wird exklusiv für Sie bestellt"
schon mal die erste Einschränkung
ZitatOriginal von addi
( oder stand es da schon immer
Hallo
Zumindest gestern schon, als ich es bestellt habe...
MfG
Hallo,
ich habe das Teil auch gerade bestellt und auch die Bestätigungs-Mail bekommen. Mal sehen ....
mfg
Frank
Mich beschleicht ein Gefühl......
.....edit.....
ok...
ZitatOriginal von obk...
.....
Frage: Ist die laute Gefühlsäußerung nicht schon eine Unterstellung?....
dann ziehe ich hiermit meine laute Gefühlsäußerung zurück
;D
mal sehen ob ich den GPS-Empfänger bekomme, oder nur mehr Werbung zu dem Thema
ZitatOriginal von addi
wie gesagt.... ich will und werde hier Nichts und Niemanden etwas unterstellen ..... ist halt nur so ein Gefühl......
Hallo
Frage: Ist die laute Gefühlsäußerung nicht schon eine Unterstellung?
In meinen Augen genau so schwer nachzuweisen, wie ein vermeindliches Lockangebot [das dann nicht verfügbar ist]...
;D ;D ;D
Netter Gedanke... aber ich glaube nicht, dass ProMarkt wissentlich mit dem Feuer spielt... :gap
MfG
OK....
aus "Sicherheitsgründen" obrigen Beitrag geändert ![]()
@addi
Hallo
Wie gepostet... war nur eine Frage!
Ein einfaches "Nein" hätte mir auch gereicht... ehrlich... ;D
Liebe Grüße