radarwarner???

  • in dem durch Einfügen zitierten Textabschnitt ist nur von "Gerät" die Rede *gg*


    ich werde den Holzprügel im Sinne eines technischen Gerätes zur Warnung vor Verkehrsüberwachungsmaßnahmen nutzen und fest überzeugt sein, dass er das auch kann, dann bin ich mir der Strafe laut jenem Text so gut wie sicher *gg*

    Einmal editiert, zuletzt von dCi ()

  • Hi,


    da es nicht um den POIW geht, darf ich mich ja wieder beteiligen. ;)

    Zitat

    Original von dCi
    zu dem abgebildeten Text oben:


    Wenn ich also nen Holzprügel mit der Aufschrift "Radarwarner" ins Auto lege, bin ich dran, egal ob sich der Prügel zur Warnung eignet ...


    Richtig. Zumindest, wenn der Prügel von Dir zur Warnung vor Radarfallen eingesetzt wird. Wobei ich denke, dass in diesem Fall das ordnungswidrige, betriebsbereite Mitführen eines Radarwarner-Prügels Dein gringstes Problem sein dürfte. ;)


    Zitat


    ist doch lächerlich....


    Und wenn schon. Allein die Tatsache, dass ein Gesetz lächerlich ist schützt nicht vor seiner Anwendung.


    Eines muss man den Verfassern der Bundesrats-Dingenskirchen lassen: Auf die Bestimmung und nicht auf die Eignung abzuzielen ist schon fast ein genialer Schachzug.


    Ciao
    Gloern


    PS: Och menno, jetzt hat h_smart mir mit seiner vollkommen unsachlichen Bemerkung von wegen "technisches Gerät" fast den Spaß verdorben. ;)


    PPS: und dCi hat den Spaß wieder hergestellt. Jetzt aber schnell auf "Antwort erstellen" drücken ...


    PPPS: Wobei im Gesetzestext tatsächlich "technisches Gerät" steht. Was immer darunter zu verstehen sein mag.

    2 Mal editiert, zuletzt von gloern ()

  • Hi,

    Zitat

    Original von Matok25
    Moinsen
    Wird der Beifahrer Verhaftet und eingekerkert wenn er Mir aus diesem Buch die gerade zu erreichenden Stellen vorliest und dabei erwicht wird?


    ich bin mir relativ sicher, dass ein Beifahrer von keinem Richter in D als "technisches Gerät" betrachtet wird. Obwohl so manche Beifahrerinnen schon ganz schöne Geräte sind. :) (Wo ist hier die Chauvi-Kasse?)


    Wobei der Beifahrer höchstens beschlagnahmt werden könnte. Bestraft wird der Fahrer.


    Ciao
    Gloern

    Einmal editiert, zuletzt von gloern ()

  • Zitat

    Original von h_smart


    mir würde es besser gefallen, wenn Du schreiben würdest, dass Du der Meinung bist, dass der Gesetzgeber etwas macht oder meint.


    Hallo


    Wo ist jetzt die Aussage zum Inhalt des Postings?


    Genau darum liefere ich Dir ja auch noch das Zitat... "eine Komponente"!


    In diesem Sinne...


    MfG


  • Hi,


    Du hast Dich zuerst der Diskussion entzogen, indem Du nicht den Unterschied zwischen Walkman und POI-Warner im Sinne des Gesetzes aufgezeigt hast.


    Gruß
    H.-J.

    Bitte keine Supportanfragen per PN oder Mail, dafür ist das Forum da.

  • Hi,

    Zitat

    Original von h_smart
    Du hast Dich zuerst der Diskussion entzogen, indem Du nicht den Unterschied zwischen Walkman und POI-Warner im Sinne des Gesetzes aufgezeigt hast.


    Warum sollte er? Für die Frage, ob der POI-Warner legal ist oder nicht ist es doch vollkommen unerheblich, ob der CD-Player legal ist oder nicht.


    Wobei ich Dir in einem Punkt zustimme: Es wäre angenehmer, wenn obk seine Meinung zur Legalität des POI-Warners (die ich wie gesagt mittlerweile teile) weniger stark als "unumstößliches Dogma" formulieren würde.


    Ciao
    Gloern

    Einmal editiert, zuletzt von gloern ()

  • Zitat

    Original von h_smart


    Du hast Dich zuerst der Diskussion entzogen, indem Du nicht den Unterschied zwischen Walkman und POI-Warner im Sinne des Gesetzes aufgezeigt hast.


    Hallo


    Ich habe Dich schon auf der letzten Seite gefragt, ob Du an dieser Frage ernsthaft festhalten möchtest... und beantwortet wurde sie dort [nicht von mir] im Sinne des Gesetzes sehr wohl.


    MfG

  • Zitat

    Original von gloern


    Wobei ich Dir in einem Punkt zustimme: Es wäre angenehmer, wenn obk seine Meinung zur Legalität des POI-Warners (die ich wie gesagt mittlerweile teile) weniger stark als "unumstößliches Dogma" formulieren würde.


    Hallo


    Was sind denn Gesetze...?


    Und dass solch ein Gesetz grundsätzlich "gekippt" werden kann... habe ich schon vor Seiten gepostet! Es müßte halt nur "einer" in Angriff nehmen... dann kann man auch wieder über die "Legalität" des POI_Warners reden!


    Und darüber hinaus ist es nicht mein "Ding", wenn etwas klar ist "schwammig" zu posten! Und... wäre es falsch, was ich hier poste, müßte ich dazu stehen und notfalls widerrufen... :gap


    MfG

    2 Mal editiert, zuletzt von obk ()

  • Hi obk,

    Zitat

    Original von obk
    Was sind denn Gesetze...?


    Gesetze müssen IMMER interpretiert werden da letztlich immer der konkrete Einzelfall beurteilt werden muss. Dafür haben wir Gerichte.


    Wenn Du sagst, dass der POIW nach aktueller Gesetzeslage verboten ist, stimme ich Dir ja durchaus zu. Du solltest allerdings akzeptieren, dass es hierzu auch andere Meinungen gibt.


    Wenn ich mich recht erinnere, gibt es im juristischen Sprachgebrauch auch so etwas wie "herrschende Meinung " und "Mindermeinung". Und nicht immer urteilen Richter nach "herrschender" Meinung. Und wenn Gesetze immer so eindeutig wären, warum gibt es dann sogar beim Bundesverfassungsgericht immer wieder Urteile, die NICHT einstimmig fallen?


    Daher ist es meines Erachtens vollkommen egal, wie sicher wir uns über den Inhalt des Gesetzes sind. Letzlich werden immer Gerichte im Einzelfall entscheiden, was legal ist und was nicht.


    Ciao
    Gloern

  • Hi,


    also nochmal:


    Ich akzeptiere, dass alle technischen Geräte, die unter das fragliche Gesetz fallen, verboten sind.


    Ich bezweifle, dass der POI-Warner, wie auch der Walkman (und dCi's Prügel :D ) darunter fallen.


    Das ist meine Meinung, und davon lasse ich mich nur durch ein rechtskräftiges Urteil abbringen.


    Im Übrigen glaube ich nicht, dass das Gesetz vor Europa Bestand haben kann. Spätestens da wird es kassiert werden, weil es zu schwammig formuliert ist, oder POI-Warner in einem anderen EU-Land erlaubt sind.


    Gruß
    H.-J.

    Bitte keine Supportanfragen per PN oder Mail, dafür ist das Forum da.

  • Zitat

    Original von gloern


    Wenn Du sagst, dass der POIW nach aktueller Gesetzeslage verboten ist, stimme ich Dir ja durchaus zu. Du solltest allerdings akzeptieren, dass es hierzu auch andere Meinungen gibt.


    Hallo


    Das wäre für mich etwas, was sich gegenseitig ausschließt... auf der einen Seite verboten und dann doch ggf. erlaubt...


    Was ich allerdings nicht machen würde, wäre jemand aufzufordern, das Ding vom PDA zu schmießen... da darf jeder selber wissen und entscheiden, was er tut.


    Nur Du sagst selber, dass es in diesem Fall eigentlich klar ist... und es muß ja auch klar sein...


    Denn was wäre, wenn dieses Gesetz zu interpretieren wäre? Aufgrund dieses Gesetzes können Bußgelder und auch Punkte in Flensburg ausgeteilt werden [kann es sein... bis zu 4?]. Und was ärgert uns alle mehr als genau das... Wenn das nicht klar wäre, würde es u.U. Prozeße in Maßen geben und das Ganze würde schneller beim BVG landen, wie es dem Gesetzgeber lieb ist. Hier hat der Gesetzgeber sich durch die Formulierung schon geschützt...


    MfG

    Einmal editiert, zuletzt von obk ()

  • Hi,

    Zitat

    Original von obk


    Das wäre für mich etwas, was sich gegenseitig ausschließt... auf der einen Seite verboten und dann doch ggf. erlaubt...


    Das ist nicht das, was ich geschrieben habe.


    Es ist entweder verboten oder erlaubt. Du und ich verstehen das Gesetz so, dass es verboten ist. h_smart sieht das anders. Wo ist das Problem?


    Ciao
    Gloern

    Einmal editiert, zuletzt von gloern ()

  • Zitat

    Original von gloern


    Das ist nicht das, was ich geschrieben habe.


    Es ist entweder verboten oder erlaubt. Du und ich verstehen das Gesetz so, dass es verboten ist. h_smart sieht das anders. Wo ist das Problem?


    Hallo


    Wäre aber die logische Konsequenz... denn wir reden hier nicht über ethischen Fragen, die man unterschiedlich beurteilen kann... Wir reden von Gesetz und Verbot! Von "hüh oder hott"...Und das leite ich vom Gesetz ab.


    Und wenn ich den Anderen ernst nehme - was mir bei diesem Thema sehr wichtig ist - und ihm dann zugestehe, dass er ja auch Recht haben könnte, stelle ich wiederum meine eigene Aussagen in Frage! Für mich ist das Ganze so ein typisches "Streitthema" [im positiven Sinne] - da kann und darf man überzeugt sein, die einzig richtige Meinung zu vertreten! Hat dann auch nichts damit zu tun, dass ich hinterher mit best. Leuten nicht mehr zusammen "könnte"...


    An diesem Punkt kann es - für mich zumindest - nur eine Meinung geben und die vertrete ich... belege sie dann aber auch mit den notwendigen Texten! Und genau das würde ich aber auch von einer anderen Meinung erwarten [denn zu sagen: "Ich glaube was anderes, ist leicht"]!


    Allerdings gilt schon: Noch reden wir hier von einer OWI und nicht mehr!


    Und ich glaube auch nicht, dass es hier schnell zu einem Prozeß kommen wird. Solange die Kontrolle und der Vollzug noch unklar sind, steht das Gesetz erst einmal nur auf dem Papier... :gap


    MfG

    4 Mal editiert, zuletzt von obk ()


  • Die Sache mit der Unwissenheit stammt aus einem anderen Zusammenhang.
    Hier würde wohl ehr zutreffen dass es sich um Vermutungen handelt (das dort ein Blitzer stehen könnte) - und nur aufgrund von Vermutungen darf hier niemand verurteilt werden.


    Garry