radarwarner???

  • Zitat

    Original von Garry


    Es wird vor der Annäherung an einen geografischen Punkt gewarnt. Was sich hinter diesem Punkt zum Zeitpunkt der Annäherung verbirgt ist für den Fahrer nicht ersichtlich. Vielleicht steht da ein Blitzer, vielleicht stand da mal einer, vielleicht ist er auch nur so da.


    Hallo


    Tja... nur "dumm", dass in xx,xx % aller Fälle genau an diesem "geografischen Punkt" so ein komisches Teil steht...


    ...und dann gilt eben: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!


    Aber selbst dieses Argument wird ja in der Erklärung aufgegriffen...


    MfG

  • Zitat

    Original von h_smart


    Und genau deshalb gibt es wohl seit 2001 kein Urteil zu dem Thema.


    Hallo


    Wohl eher, weil der Vollzug einer wirksamen Kontrolle jenes Gesetzes bei [PDA]Navis kaum zu gewährleisten ist.


    MfG

    Einmal editiert, zuletzt von obk ()

  • Zitat

    Stören scheidet schon mal aus. Bleibt noch Warnen.
    Es wird vor der Annäherung an einen geografischen Punkt gewarnt. Was sich hinter diesem Punkt zum Zeitpunkt der Annäherung verbirgt ist für den Fahrer nicht ersichtlich. Vielleicht steht da ein Blitzer, vielleicht stand da mal einer, vielleicht ist er auch nur so da. Die Warnung macht darauf aufmerksam die eigene Geschwindigkeit zu kontrollieren und gegebenenfalls anzupassen. Der Poiwarner unterstützt somit den Sinn eines Blitzer die Gefahren durch überschreiten der zulässigen Geschwindigkeit zu senken.
    Er ist aber nicht geeignet vor Überwachungsmassnahmen zu warnen.


    Genauso hat es bisher auch jeder Polizist gesehen den ich darauf angesprochen habe.


    Garry

    Das ist nicht dein Ernst, richtig?


    Ich denke mit solch einer "Erklärung", angesichts des neuen Gesetzestextes, würde Dich so mancher Richter mindestens wegen "Mißachtung (der Intelligenz) des Gerichts" verdonnern. :)


    Nichts für ungut, ich halte es jetzt wie Gloern. Die Sache ist IMHO eindeutig geklärt und die Gesetzgrundlage unzweideutig. Ich halte mich jetzt aus der "Diskussion" raus. ;)

    Einmal editiert, zuletzt von DeJe ()

  • Zitat

    Original von obk
    Aber selbst dieses Argument wird ja in der Erklärung aufgegriffen...


    Nach dieser Erklärung ist mein Walkman ja doch verboten, wenn es auf die Eignung gar nicht ankommt.


    Ich will auf die Spitzfindigkeit hinaus, dass man keine klare Grenze ziehen kann, welche Geräte nun unter das Gesetz fallen, und welche nicht.


    Gruß
    H.-J.

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  • h_smart, Du solltest Dich echt mal ernsthaft mit den Begriffen "ortsgebunden" und "automatisiert" (Automatismus, Automat, automatisch) auseinandersetzen. ;)

  • Zitat

    Original von h_smart


    Nach dieser Erklärung ist mein Walkman ja doch verboten, wenn es auf die Eignung gar nicht ankommt.


    Hallo


    Frage: Das bedeutet im Gegenszug, dass Du einen Richter benötigst, der Dir den Unterschied zwischen Walkman und POI_Warner erklärt, bzw. zwischen "Endlosschleife" und "automatisch und ortsbezogen"?


    Möchtest Du das zum Ausdruck bringen... ;D Oder verstehe ich das jetzt falsch?


    MfG

    Einmal editiert, zuletzt von obk ()

  • Ich sagte "jetzt" und nicht "ab jetzt" oder irgend etwas anderes. :gap


    Nee, hast aber recht...allerdings mußte ich Deinen letzten Beitrag noch "kommentieren".

  • Zitat

    Original von obk
    Frage: Das bedeutet im Gegenszug, dass Du einen Richter benötigst, der Dir den Unterschied zwischen Walkman und POI_Warner erklärt, bzw. zwischen "Endlosschleife" und "automatisch und ortsbezogen"?


    Hi,


    Ich sehe keinen Unterschied zwischen Walkman und POI-Warner im Sinne des Gesetzes. Wenn es keine Rolle spielt, dass ich neben ca. 8485 Blitzern noch 150000 andere POIs auf dem PDA habe, dann muss der Walkman auch unter das Gesetz fallen, so wie eine kaputte Uhr auch 2x am Tag die korrekte Zeit anzeigt.


    Zitat

    Original von DeJeIch sagte "jetzt" und nicht "ab jetzt" oder irgend etwas anderes.


    Jetzt wirst Du aber spitzfindig, findest Du nicht? :D :D :D


    Gruß
    H.-J.

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  • Zitat

    Original von dCi
    h_smart hält seinen walkman aus seiner Sicht für geeignet vor Überwachungsmaßnahmen zu warnen,
    somit ist der Walkman verboten ( lachmichweg )


    Hi dCi,


    ich halte den Walkman für ebenso geeignet wie den POI-Warner (Im Sinne des angeführten Zitat's)


    Was mich aber wirklich wundert, ist, dass dieser Thread immer noch nicht nach Offtopic verschoben wurde... ?( :D


    Gruß
    H.-J.

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  • zu dem abgebildeten Text oben:


    Wenn ich also nen Holzprügel mit der Aufschrift "Radarwarner" ins Auto lege, bin ich dran, egal ob sich der Prügel zur Warnung eignet ...


    ist doch lächerlich....

  • Zitat

    Original von h_smart


    Ich sehe keinen Unterschied zwischen Walkman und POI-Warner im Sinne des Gesetzes. Wenn es keine Rolle spielt, dass ich neben ca. 8485 Blitzern noch 150000 andere POIs auf dem PDA habe, dann muss der Walkman auch unter das Gesetz fallen, so wie eine kaputte Uhr auch 2x am Tag die korrekte Zeit anzeigt.


    Hallo


    Ob der Walkman unter das Gesetz fällt ist mir egal - wenn Du es so siehst, solltest Du ihn im Auto auch nicht so nutzen... beim POI_Warner dagegen reicht dem Gesetzgeber tatsächliche diese - um bei Deinem Bild zu bleiben - "2x am Tag"!


    MfG

  • Zitat

    Original von dCi
    zu dem abgebildeten Text oben:


    Wenn ich also nen Holzprügel mit der Aufschrift "Radarwarner" ins Auto lege, bin ich dran, egal ob sich der Prügel zur Warnung eignet ...


    ist doch lächerlich....


    Der Holzprügel ist kein technisches Gerät...


    Gruß
    H.-J.

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  • Zitat

    Original von obk
    Ob der Walkman unter das Gesetz fällt ist mir egal - wenn Du es so siehst, solltest Du ihn im Auto auch nicht so nutzen... beim POI_Warner dagegen reicht dem Gesetzgeber tatsächliche diese - um bei Deinem Bild zu bleiben - "2x am Tag"!


    MfG


    Hi,


    mir würde es besser gefallen, wenn Du schreiben würdest, dass Du der Meinung bist, dass der Gesetzgeber etwas macht oder meint.


    Gruß
    H.-J.

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