radarwarner???

  • Zitat

    Original von dCi
    Die Diskussion ist schon lange lächerlich, aber macht Spass ;)


    Hi dCi,


    Du bist der Einzige, der begriffen hat, worum es hier geht. ;D


    Gruß
    H.-J.

    Bitte keine Supportanfragen per PN oder Mail, dafür ist das Forum da.

  • Zitat

    Original von h_smart


    dann ist der Walkman mit der Endloskasette verboten, wenn er unter anderem vor einem Blitzer losquäkt?


    Dann sind aber auch alle Autoradios mit Kasettenteil oder CD-Player verboten, sofern sie betriebsbereit sind, weil sie jederzeit mit einem Datenträger bestückt werden können.


    Hallo


    Wenn Walkman und Autoradio für Dich ein technisch adäquates Gegenstück zum POI_Warner ist... nimm es doch aus dem Auto! Sicher ist sicher... :gap


    MfG

  • Zitat

    Sorry, aber es ging in seiner Frage, ob besagte Gerätschaft Verkehrsüberwachungsanlagen anzeigen kann ...

    Genau! Kann "Blitzerwarner" Überwachungsanlagen anzeigen? ;)


    Zitat

    ...und ich wollte deutlich machen, dass dies nicht in jedem Fall möglich ist. ...

    Das spielt für ein Gesetz keine Rolle. In dem Gesetzt steht nicht z.B. "Alle Überwachungsanlagen in Deutschland", oder "100 Überwachungsanlagen", oder ...
    Selbst wenn "Blitzerwarner" nur eine einzige Anlage antsprechend "ortsbezogen" anzeigen kann fällt es IMHO unter dieses Gesetz. ;)


    h_smart, kann ein Walkman "ortsbezogen" UND "automatisiert" irgendwelche Ansagen machen? Nein!

  • Zitat

    Original von HSVMichi
    Vorschlag: obk und h_smart fahren jetzt bei ihrer nächsten Polizeidienststelle vorbei und beschweren sich am lebenden Objekt über einen nicht erfassten Blitzer.


    Mal sehen, was passiert... :D :D :D : drink : drink


    Die beiden werden festgenommen wegen Beamtenbelästung beim Versuch zu erklären um was es geht :D


    Garry

  • Zitat

    Original von DeJe
    h_smart, kann ein Walkman "ortsbezogen" UND "automatisiert" irgendwelche Ansagen machen? Nein!


    Aber Hallo, vollautomatisch und alle paar Sekunden, irgendwann wirst Du damit schon mal an einem Blitzer vorbeifahren...
    Dass die Ansage dann nur zufällig vor einem Blitzer erfolgt, spielt nach der hier vorherrschenden Lesart offenbar keine Rolle.


    Gruß
    H.-J.

    Bitte keine Supportanfragen per PN oder Mail, dafür ist das Forum da.

  • Zitat

    Original von Garry
    Die beiden werden festgenommen wegen Beamtenbelästung beim Versuch zu erklären um was es geht :D


    Hi,


    und ich fürchte sogar, zu recht... :D


    Gruß
    H.-J.

    Bitte keine Supportanfragen per PN oder Mail, dafür ist das Forum da.

  • Hi,


    so, nachdem ich mich gerade durch die Postings von gestern und heute gekämpft habe, habe ich meine Meinung neu gebildet und mache das, was Menschen gemeinhin am sehr schwer fällt.


    Ich widerrufe.


    Und was vielen hier (mich eingeschlossen) noch viel schwerer fällt: Ich gebe obk Recht. ;)


    Was ich widerrufe? Meine Meinung, dass der Einsatz des POI-Warners keine Ordnungswidrigkeit ist. Nach den Zitaten, die hier aus der Bundesrats-Dingenskirchen genannt wurden (und ich vertraue den Zitierenden ausreichend, um das nicht alles selbst lesen zu müssen) komme ich zu der Überzeugung, dass der Gesetzgeber tatsächlich genau sowas wie den POI-Warner mit dem Gesetz verbieten will.


    Ob das allein in dem Gesetz eindeutig so drin steht, ist meines Wissens zweitrangig. Wenn ein Gesetz nicht eindeutig formuliert ist, dann fragt der Richter nach der Intention. Er versucht also heraus zu finden, was der Gesetzgeber gemeint hast. Und dazu zieht er mit Vorliebe Dokumente aus dem Gesetzgebungsverfahren heran. Also im vorliegenden Fall höchst wahrscheinlich auch dieses Bundesratspapier. Und da steht nach meiner Interpretation drin, dass er u.a. unseren geliebten POI-Warner verbieten will. Und mit Verabschiedung des Gesetzes hat er das dann auch getan.


    Punkt.


    Ob mit diesem Gesetz auch Walkmans, Cassettenrekorder, Autoradios etc. verboten sind ist vollkommen unerheblich. Daher ist eine Diskussion darüber auch müßig. Denn es geht NICHT darum, ob auch CDs mit Endlosschleife "Sie nähern sich einem Überwachungspunkt" verboten sind. Es geht darum, ob der POI-Warner verboten ist. Und wenn mich zukünftig einer fragt werde ich ihm sagen: "Meines Erachtens sind die Dinger verboten, auch wenn dafür bisher noch niemand verknackt wurde."


    Ciao
    Gloern


    PS: Einen Vorteil hat das Ganze. Die Diskussion ist damit für mich mit einem eindeutigen Ergebnis abgeschlossen. Werde mich also auch weiterhin nicht (wieder) daran beteiligen müssen.

  • du wirst den POI-Warner bzw. Blitzeroverlays von deinem PDA entfernen ?

    Einmal editiert, zuletzt von dCi ()

  • Zitat

    Original von obk
    Nicht nur einzelne technische Geräte wie die derzeit am meisten verbreiteten Radarwarngeräte und Laserstörgeräte werden von dem Verbot erfasst, sondern auch andere technische Lösungen, die einen vergleichbaren Effekt erreichen. Das gilt insbesondere für die Verknüpfung der Warnung vor stationären Überwachungsanlagen mit modernen Zielführungssystemem; die entsprechenden Geräte geben die Warnung ebenfalls automatisiert und ortsbezogen ab....


    Des weiteren wird ausgeführt - nachzulesen hier im Thread ab Seite 3 - dass es ausreicht, wenn eine Funktion eines Gerätes auf das Warnen oder Stören abzielt!


    MfG


    Stören scheidet schon mal aus. Bleibt noch Warnen.
    Es wird vor der Annäherung an einen geografischen Punkt gewarnt. Was sich hinter diesem Punkt zum Zeitpunkt der Annäherung verbirgt ist für den Fahrer nicht ersichtlich. Vielleicht steht da ein Blitzer, vielleicht stand da mal einer, vielleicht ist er auch nur so da. Die Warnung macht darauf aufmerksam die eigene Geschwindigkeit zu kontrollieren und gegebenenfalls anzupassen. Der Poiwarner unterstützt somit den Sinn eines Blitzer die Gefahren durch überschreiten der zulässigen Geschwindigkeit zu senken.
    Er ist aber nicht geeignet vor Überwachungsmassnahmen zu warnen.


    Genauso hat es bisher auch jeder Polizist gesehen den ich darauf angesprochen habe.


    Garry

  • Hi Garry,


    genau so sehe ich es auch. Und genau deshalb gibt es wohl seit 2001 kein Urteil zu dem Thema.


    Gruß
    H.-J.

    Bitte keine Supportanfragen per PN oder Mail, dafür ist das Forum da.

  • aber wehe man gerät an einen Gesetzeshüter, der glaubt, sich am Objekt POI-Warner die ihm fehlenden Dienstgradabzeichen verdienen zu müssen..

  • Hi,

    Zitat

    Original von dCi
    du wirst den POI-Warner bzw. Blitzeroverlays von deinem PDA entfernen ?


    welche Antwort erwartest Du auf eine solche Frage?


    Wenn ich es nicht täte (man beachte den Konjunktiv), glaubst Du ernsthaft, ich würde das hier in aller Öffentlichkeit auch noch herausposaunen?


    Ciao
    Gloern

  • Hi,

    Zitat

    Original von dCi
    fragen darf man, antworten tust du ;)


    falsch, es gibt Fragen, die darf man jemandem, den man persönlicht nicht kennt, in aller Öffentlichkeit nicht stellen. Deine gehört dazu. Wobei es natürlich jede Menge weitaus schlimmere "unstellbare" Fragen gibt.


    Ciao
    Gloern

  • mir darf man jede Frage stellen, ob und wie ich sie dann beantworte, liegt bei mir.....
    ...man braucht ja jemandem, der einem Böses will, nicht noch "Futter" liefern.