ZitatOriginal von h_smart
Hat das nicht diese inkompetente Tante von den Berliner Verkehrsbetrieben verzapft?
Hallo
Nein... das hat der Bundesrat "verzapft"... lies es doch mal!
MfG
ZitatOriginal von h_smart
Hat das nicht diese inkompetente Tante von den Berliner Verkehrsbetrieben verzapft?
Hallo
Nein... das hat der Bundesrat "verzapft"... lies es doch mal!
MfG
Hi
Und was sagt ihr hierzu.
nee, ich meine nicht die 10 Sat`s in der Anzeige.
Auch nicht die 126 TMC Meldungen.
Aber die Art der TMC Meldung gefällt mir.
Mit der Anzeige auf dem Display in orange, in welchem Straßen( Streckensegment )
vlG bab
Der Screnshot ist von Samstag in NL
ZitatOriginal von h_smart
Ich unterscheide immer noch zwischen Überwachungsanlagen und der potenziellen Position derselben. Das ist ein essentieller Unterschied, und daher fällt der POI-Warner nicht unter das Gesetz.
Hallo
Es liegt "leider" in der Natur der Sache begründet, dass eine stationäre Überwachungsanlage auch eine Position hat...
...von daher fällt der POI_Warner [mit Blitzerdaten] unter dieses Gesetz!
MfG
ZitatOriginal von bab
Aber die Art der TMC Meldung gefällt mir.
Mit der Anzeige auf dem Display in orange, in welchem Straßen( Streckensegment )
Hallo
Eben NL... vermutlich nach dortigem Recht erlaubt!
MfG
bab,
zumindest hierin sind wir (ich hoffe es) uns alle einig, dass andere Länder das Ganze nicht so verbissen sehen.
@ obk,
ein System (POI-Warner), das Datenbankeinträge vor Ort nicht verifizieren kann, fällt nicht unter das Gesetz.
Und das Zitat mit den modernen Zielführungsgeräten kommt imho nicht aus dem Bundesrat.
Gruß
H.-J.
ZitatOriginal von obk
Eben NL... vermutlich nach dortigem Recht erlaubt!
MfG
Du meinst, nur weil das auf einer N wie Nationalstraße war.
Nee, die bringen die Meldungen auch auf E uropastraßen. :gap
In NL bringen 3 Radiosender auch diese TMC Meldungen.
Ich denke, was man hier nur im Internet erfährt.
So nach dem Motto, heute rund um Köln müssen sie mit folgenen Radarkontrollen rechnen......
kommt auch eines Tages zu uns.
warum auch nicht ?
vlG bab
ZitatOriginal von h_smart
ein System (POI-Warner), das Datenbankeinträge vor Ort nicht verifizieren kann, fällt nicht unter das Gesetz.
Und das Zitat mit den modernen Zielführungsgeräten kommt imho nicht aus dem Bundesrat.
Hallo
Warum liest Du nicht selber nach? Verlinkt ist doch das Dokument. Das Zitat stammt aus der "Bundesratdrucksache 751/01"...
Bitte lies es selber nach... es ist nicht einmal von Bedeutung, ob ein User das Gerät auch wirklich eingesetzt hat. Das Gesetz greift schon - so der Bundesrat - wenn solch ein Gerät "betriebsbereit mitgeführt wird".
Auch darum: Ein PDA mit POI_Warner [und Blitzerdaten] fällt unter das Gesetz.
MfG
ZitatOriginal von bab
Du meinst, nur weil das auf einer N wie Nationalstraße war.
Hallo
Nein... ich gehe davon aus, dass es sich um einen holländischen Sender handelt!
MfG
Hi,
vielleicht hilft Euch ja dieser Link hier weiter, um die Sache aufzuklären: http://www.radarfalle.de/technik/warn_stoertechnik/recht.php
IMHO, ist der Einsatz des POI-Warners zum Zwecke der Radarmeßgerätewarnung nicht gestattet. ;D
Hi obk,
ich glaube Dir ja, wenn Du sagst, der Gesetzgeber habe gemeint, was Du aus dem Gesetz herausliest.
Bedauerlicherweise hat er es nicht hineingeschrieben.
Wenn der POI-Warner die aktuellen Standorte laufend online empfangen würde, ja dann vielleicht, aber so wie derzeit nicht.
Gruß
H.-J.
ZitatOriginal von Peiki
vielleicht hilft Euch ja dieser Link hier weiter, um die Sache aufzuklären:
Nein Peiki, das hilft uns leider nicht, leg Dich wieder hin. ;D
Gruß
H.-J.
OK, schon erledigt (das hinlegen) :gap
EDIT: Bitte nicht hauen, ich bin doch krank und kann Mißstimmung gerade gar nicht vertragen ![]()
ZitatAlles anzeigenOriginal von h_smart
ich glaube Dir ja, wenn Du sagst, der Gesetzgeber habe gemeint, was Du aus dem Gesetz herausliest.
Bedauerlicherweise hat er es nicht hineingeschrieben.
Wenn der POI-Warner die aktuellen Standorte laufend online empfangen würde, ja dann vielleicht, aber so wie derzeit nicht.
Hallo
Der Gesetzgeber sagt hier selber, wie er sein Gesetz verstanden haben will und nicht was andere herauslesen sollen...
Die Frage der Synchronisiation ist egal...
MfG
Hi obk,
der Gesetzgeber meint Geräte, die vor tatsächlich stattfindenden Messungen warnen. Er meint nicht Geräte, die vor möglichen Messungen warnen. -> Walkman mit Endloskasette.
Z.B. das niederländische System per TMC fällt sicher darunter, der POI-Warner tut es nicht.
Gruß
H.-J.
P.S. Für heute lass ich es dabei, ich mag nicht mehr.
ZitatAlles anzeigenOriginal von h_smart
der Gesetzgeber meint Geräte, die vor tatsächlich stattfindenden Messungen warnen. Er meint nicht Geräte, die vor möglichen Messungen warnen. -> Walkman mit Endloskasette.
Z.B. das niederländische System per TMC fällt sicher darunter, der POI-Warner tut es nicht.
Gruß
H.-J.
P.S. Für heute lass ich es dabei, ich mag nicht mehr.
Hallo
Der POI_Warner erfüllt genau den von Dir beschriebenen Tatbestand, da er - zumindest im Falle der stationären Anlagen - vor allen Anlagen warnt...
In diesem Sinne... ;D
MfG