Es machten sich mal Jungs den Spass, nachts auf der Landstrasse ohne Licht zu fahren um genau dann, wenn ein Auto entgegen kam, das Licht einzuschalten.
Sie wurden lediglich wegen "Fahren ohne Beleuchtung" verdonnert.
Es machten sich mal Jungs den Spass, nachts auf der Landstrasse ohne Licht zu fahren um genau dann, wenn ein Auto entgegen kam, das Licht einzuschalten.
Sie wurden lediglich wegen "Fahren ohne Beleuchtung" verdonnert.
ZitatAlles anzeigenOriginal von obk
Hallo
Du solltest Dich langsam mal erklären...
Weder im Gesetz noch der Bundesratsdrucksache ist "Interpretationsspielraum"...
MfG
Nein, deshalb wird vor unseren Gerichten auch nicht um Kaiser's Bart gestritten, sondern es werden lediglich Grundsatzurteile gefällt. Wozu haben wir denn dann den Instanzenweg, wenn kein Interpretationsspielraum besteht? ![]()
H.-J.
Hi Michi,
inzwischen dürfen solche 'Typen' mit dem Schild am Strassenrand stehen. Das ist erlaubt. Sie dürfen aber nicht auf die Strasse laufen, oder winken. Das wäre ein gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr.
Gruß
H.-J.
ZitatOriginal von h_smart
Nein, deshalb wird vor unseren Gerichten auch nicht um Kaiser's Bart gestritten, sondern es werden lediglich Grundsatzurteile gefällt. Wozu haben wir denn dann den Instanzenweg, wenn kein Interpretationsspielraum besteht?
Hallo
Du solltest erklären, wie Du behaupten kannst, dass Du POI_Warner [mit Blitzerdaten] einsetzt, obwohl das entspr. Gesetz und auch eine Erklärung des Bundesrates genau das Gegenteil sagen...
MfG
Lieber obk,
ich bin, im Gegensatz zu Dir, nicht der Meinung, dass das entspr. Gesetz und auch eine Erklärung des Bundesrates genau das Gegenteil sagen...
Und ich behaupte nicht nur, dass ich den POI-Warner mit Blitzerdaten einsetze, ich bin mir in diesem Punkt absolut sicher. ;D
Gruß
H.-J.
P.S. ich bin jetzt mal ne Weile offline, nicht, dass einer denkt, ich kneife...
ZitatOriginal von h_smart
Lieber obk,
ich bin, im Gegensatz zu Dir, nicht der Meinung, dass das entspr. Gesetz und auch eine Erklärung des Bundesrates genau das Gegenteil sagen...
Hallo
Da der Wortlaut jener Texte aber genau das Gegenteil sagen, solltest Du zumindest erklären, wie Du zu Deiner Einstellung kommst. Oder bist Du das Gericht... ;D
Gesetz und Text habe ich geliefert... jetzt erkläre doch mal, warum ich so daneben liege!
MfG
Na denn:
ZitatDem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).
Ich bin der Meinung, dass der POI_Warner weder in der Lage noch dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Er kann an Positionen, die er einer Datenbank entnimmt, ein Bild in einer Karte anzeigen, und einen lustigen Spruch aufsagen.
Der Intention des Gesetzes, nämlich der Bekämpfung von Geschwindigkeitsverstössen und anderer Verkehrszuwiderhandlungen trage ich dadurch Rechnung, dass ich mich an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halte. Für diesen Zweck benutze ich einen Assistenten. Das kann doch nicht verboten sein.
Gruß
H.-J.
Wir sollten hier mal einen Preis aussetzen für die erste nachweisliche Meldung dass ein PDA wegen eines Poiwarners beschlagnahmt wurde.
Die Durchsetzung und Überwachung eines Poi-Warner-Verbotes würde bedeuten dass Grundsätzlich kein frei programmierbares Gerät für GPS-Anwendung im Auto mitgeführt werden darf.
Es mag unter den Polizisten und Richtern welche geben die dass Gesetz gerne so anwenden würden um den Poi-PDA aus dem Verkehr zu ziehen. Meiner Meinung nach haben die dann aber ihren Beruf verfehlt. Bei allen meinen Gesprächen mit der Polizei wurden diese Geräte für gut befunden (insofern sie nicht während der Fahrt bedient werden) in dem
Sinn dass sie ständig bewusst machen wie viel mögliche Kontrollstellen es gibt und im Schnitt ehr langsamer als Schneller gefahrer wird.
Garry
ZitatOriginal von h_smart
Ich bin der Meinung, dass der POI_Warner weder in der Lage noch dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Er kann an Positionen, die er einer Datenbank entnimmt, ein Bild in einer Karte anzeigen, und einen lustigen Spruch aufsagen.
Hallo
Eines vorweg... nicht das wir jetzt aneinander vorbei reden...
Es geht um Programme wie den POI_Warner, der mit den entsprechenden Blitzerdaten synchronisiert wurde. Wer den POI_Warner ohne Blitzerdaten betreibt, fällt nicht unter jenes Gesetz... das habe ich bisher immer vorausgesetzt und glegentlich angedeutet...
Fakt ist:
- Geschwindigkeitskontrollen sind Verkehrsüberwachungsmaßnahmen...
- Der POI_Warner [u.a.] ist in der Lage - mit den entsprechneden Daten - diese "rechtzeitig" dem Fahrer anzuzeigen...
Damit erfüllt er genau den Wortlaut des Gesetzes [anzuzeigen]... dass solch ein Gerät auch andere Funktionen haben kann, ist - wie jene Drucksache zeigt - sekundär!
MfG
ZitatOriginal von Garry
Wir sollten hier mal einen Preis aussetzen für die erste nachweisliche Meldung dass ein PDA wegen eines Poiwarners beschlagnahmt wurde.
...
Es mag unter den Polizisten und Richtern welche geben die dass Gesetz gerne so anwenden würden um den Poi-PDA aus dem Verkehr zu ziehen.
Hallo
Für die Frage, ob etwas erlaubt ist oder nicht, ist es zweitrangig, wie bei Verstößen umgegangen wird...
Darüber hinaus ist festgelegt, was der Betreffende als "Bußgeld" auferlegt bekommt... ich meine es sind 75 Euronen und ein Punkt... von "Beschlagnahmung" weiß ich jetzt nichts!
MfG
ZitatWir sollten hier mal einen Preis aussetzen für die erste nachweisliche Meldung dass ein PDA wegen eines Poiwarners beschlagnahmt wurde.
Hallo Garry,
der Preis könnte im Ersatz des beschlagnahmten Materials bestehen. Mit dem Zusatz: nur der erste bekommt den Preis....
Den Gestzestext erfüllen würden nur PDAs, auf denen Blitzer-POIs gespeichert sind. Sachkundige Beamte, die hier nur regelmäßig mitlesen müßten, würden im Rahmen einer Mausefalle leicht feststellen können, ob so etwas gespeichert ist.
Der Nachweis, daß die Blitzerwarnanlage in Betrieb war, müßte wg. der scheunentorweiten Definition im Gesetzestext nicht erbracht werden. Gespeicherte Blitzer-POIs sind zur Warnung bestimmt, wofür sonst?
Wir kennen die Gründe nicht, warum das Gesetz gegenwärtig noch nicht in voller Breite durchgesetzt wird. Bedenken wg. der Durchführbarkeit? Trägheit? Aus Opposition wohl kaum.
Hoffen wir, daß der Zustand noch eine Weile anhält.
Gruß
artur
ZitatOriginal von artur
Wir kennen die Gründe nicht, warum das Gesetz gegenwärtig noch nicht in voller Breite durchgesetzt wird. Bedenken wg. der Durchführbarkeit? Trägheit? Aus Opposition wohl kaum.
Hallo
Im Grunde müßte der "Verkauf" solcherlei Daten verboten werden. Anders hätte man wohl kaum eine Chance, dies zu kontrollieren...
MfG
ZitatOriginal von obk
- Geschwindigkeitskontrollen sind Verkehrsüberwachungsmaßnahmen...
- Der POI_Warner [u.a.] ist in der Lage - mit den entsprechneden Daten - diese "rechtzeitig" dem Fahrer anzuzeigen...
Nein, der POI-Warner kann vor Positionen, an denen in der Vergangenheit vermutlich schon mal Kontrollen durchgeführt worden sind, warnen. Er kann keine gerade aktuell eingerichteten Messstellen aufspüren und davor warnen, und deshalb fällt er nicht unter das Gesetz.
Gruß
H.-J.
ZitatAlles anzeigenOriginal von h_smart
Nein, der POI-Warner kann vor Positionen, an denen in der Vergangenheit vermutlich schon mal Kontrollen durchgeführt worden sind, warnen. Er kann keine gerade aktuell eingerichteten Messstellen aufspüren und davor warnen, und deshalb fällt er nicht unter das Gesetz.
Gruß
H.-J.
Ich verstehe nicht, warum Du den Artikel nicht mal bis zum Ende liest.
Ok, ist ein wenig wie Kraut und Rüben, weil zwischendurch immer wieder Passagen mit Anwohnerparken kommen, und ich kann die Passage leider auch nicht kopieren, aber da steht dann eigentlich genau das, was obk die Ganze Zeit versucht, Dit klarzumachen! ![]()
Im Detail steht nämlich dann genau das, dass es ausreicht, ein Gerät dabei zu haben, daß auch nur mit einer Komponente in der Lage ist, Standorte anzuzeigen, wo geblitzt werden könnte!