ZitatOriginal von Matok25
Moinsen
ich maile Dir 20
und halte die Wette mit
Wir wäre es statt zu wetten einen Preis auszusetzen für den ersten der in diesem Zusammanhang den PDA abgenommen bekommt?
Garry
ZitatOriginal von Matok25
Moinsen
ich maile Dir 20
und halte die Wette mit
Wir wäre es statt zu wetten einen Preis auszusetzen für den ersten der in diesem Zusammanhang den PDA abgenommen bekommt?
Garry
ZitatOriginal von DL3BZZ
Na hat denn schon jemand mit den Gesetzeshütern und POI-Warner Probleme gehabt?
Das wäre doch auch mal interessant, ob da jemand schon Erfahrung bekommen hat. Egal ob positiv o. negativ.
Ich spreche regelmässig Polizisten darauf an, mit Vorliebe die die in der Verkehsrsüberwachung tätig sind. Die Meinung dazu war neutral bis positiv da sie die Verkehrssicherheit verbessern - es wird an viel mehr Stellen langsamer gefahren als tatsächlich kontrolliert wird.
Lediglich bzgl . bedienen während der Fahrt wurde Bedenken geäussert...
Garry
ZitatOriginal von Garry
da sie die Verkehrssicherheit verbessern - es wird an viel mehr Stellen langsamer gefahren als tatsächlich kontrolliert wird.
Lediglich bzgl . bedienen während der Fahrt wurde Bedenken geäussert...
kann ich nur unterstreichen:
seit ich den Geschwindigkeitswarner habe ( ich wähle mal absichtlich diese Bezeichnung ), beachte ich vielmehr die Geschwindigkeitsschilder.
Aufwendiges Herumhantieren am PDA sollte während der Fahrt nicht geschehen, weil saugefährlich. Aber das gilt für das Autoradio oder sonstwas genau so.....
So, ich komme grad von einer Veranstaltung der Polizeischule. Also was soll ich sagen ausser, das demnächst einige Bestellungen für den Warner und Blitzer-Sync eintrudeln werden.
Dabei gings um was ganz anderes aber die haben durch nen dummen Zufall meinen Warner aufm Gerät entdeckt.
ZitatOriginal von Ronny W.
So, ich komme grad von einer Veranstaltung der Polizeischule. Also was soll ich sagen ausser, das demnächst einige Bestellungen für den Warner und Blitzer-Sync eintrudeln werden.
Dabei gings um was ganz anderes aber die haben durch nen dummen Zufall meinen Warner aufm Gerät entdeckt.
Und was willst Du jetzt damit sagen?
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Garry
ja, konkrete Aussagen wären nicht schlecht:
- wer will bestellen, Polizei oder Gäste ?
- was sagte die Polizei bzgl. Blitzer-Sync konkret ?
Sorry für die späte Antwort aber Arbeit ist Arbeit ..
Also die Schüler dort, waren sehr begeistert vom POI-Warner und vor allem vom Blitzer-Sync !
Einige waren erstaunt, das es doch so viele Mobile Kontrollen gibt, andere stellten fest, das noch viele regelmässige Punkte fehlen und wollten diese am besten auch gleich einpflegen.
Zu 100% (34 Leute) war die Meinung "So etwas finden wir Klasse, da bremsen die Leute doch mal eher und das ist es ja was wir wollen!". Ich glaube das spricht für sich.
Ach ja, kennt jemand einen Onlineshop wo ich Rabatt auf ne grössere Bestellung PDA´s bekomme ?
ZitatOriginal von Ronny W.
Ach ja, kennt jemand einen Onlineshop wo ich Rabatt auf ne grössere Bestellung PDA´s bekomme ?
Günstige Preise bekommst Du bei www.Noctua.de
auch ohne Mengenrabatt
Garry
ZitatAlles anzeigenOriginal von HSVMichi
@artur: ich widerspreche knallhart!
Wie schon mehrmals geschrieben, bin ich der Meinung, daß ein POI-Warner nicht vor Blitzern warnen kann. Er zeigt lediglich von irgend jemandem gezeichnete Kartenpunkte an und alarmiert - ebenso wie ein von mir gezeichneter Termin mich ebenfalls warnt.
Ich werde mich aber an weiteren Diskussionen nicht beteiligen, da es nichts bringt.
Nur einfach zu behaupten, so und so ist das, ist IMHO falsch und unberechtigt
Hallo
ZitatNicht nur einzelne technische Geräte wie die derzeit am meisten verbreiteten Radarwarngeräte und Laserstörgeräte werden von dem Verbot erfasst, sondern auch andere technische Lösungen, die einen vergleichbaren Effekt erreichen. Das gilt insbesondere für die Verknüpfung der Warnung vor stationären Überwachungsanlagen mit modernen Zielführungssystemem; die entsprechenden Geräte geben die Warnung ebenfalls automatisiert und ortsbezogen ab....
...Auszug aus einer Bundesratssdrucksache, die zeigt, wie der Gesetzgeber die Frage sieht! Es wird im weiteren Verlauf auch erwähnt, dass es ausreicht, wenn eine Funktion des Gerätes auf das "Warnen" abziehlt. Ausgenommen sind ausdrücklich Autoradios [da ja auch Rundfunksender Warnungen ausstrahlen], da sie nicht primär dem "Warnen" dienen...
Nachzulesen...
Es wird tatsächlich "eng" für POI-Warner...
MfG
So wie ich das sehe ist das Ganze von September 2001.
Was ist denn das für ein Schriftstück? Pläne zur Gesetzesänderung?
ZitatOriginal von HSVMichi
So wie ich das sehe ist das Ganze von September 2001.
Was ist denn das für ein Schriftstück? Pläne zur Gesetzesänderung?
Hallo
Nein... das Gesetz ist schon da - StVO § 23 Abs. 1b - und lautet...
ZitatDem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).
Es ist letztendlich nur eine Erklärung, wie der Gesetzgeber den Begriff "technisches Gerät" versteht... allerdings würde ein Gericht - wenn es denn solch ein Fall zu entscheiden hätte - nach der Intention des Gesetzes fragen... und die ist hier eben dargelegt.
MfG
ZitatAlles anzeigenOriginal von obk
...Auszug aus einer Bundestagsdrucksache, die zeigt, wie der Gesetzgeber die Frage sieht! Es wird im weiteren Verlauf auch erwähnt, dass es ausreicht, wenn eine Funktion des Gerätes auf das "Warnen" abziehlt. Ausgenommen sind ausdrücklich Autoradios [da ja auch Rundfunksender Warnungen ausstrahlen], da sie nicht primär dem "Warnen" dienen...
Nachzulesen...
Es wird tatsächlich "eng" für POI-Warner...
MfG
Hi obk,
auch diese Aussage ist wie gewohnt schwammig.
Die Handhabe gegen POI-Warner-Benutzer ist deshalb so schwierig, weil sie sich eines Bussgeldes wegen Geschwindigkeitsüberschreitung dadurch entziehen, dass sie an allen (möglichen) Messstellen langsam fahren. Dabei stören sie die Messung nicht. Da laut Gesetz nur an Unfallschwerpunkten und Gefahrenstellen gemessen werden darf, kann es nicht illegal sein, sich alle Unfallschwerpunkte und Gefahrenstellen anzeigen zu lassen, um dann, unabhängig davon, ob gemessen wird oder nicht, an diesen Stellen langsam zu fahren.
Und solange wir kein letztinstanzliches Urteil zum POI-Warner haben, ist dessen Benutzung nicht illegal.
Gruß
H.-J.
ZitatOriginal von h_smart
kann es nicht illegal sein, sich alle Unfallschwerpunkte und Gefahrenstellen anzeigen zu lassen, um dann, unabhängig davon, ob gemessen wird oder nicht, an diesen Stellen langsam zu fahren.
Und solange wir kein letztinstanzliches Urteil zum POI-Warner haben, ist dessen Benutzung nicht illegal.
Hallo
Doch... genau das ist es... zumindest dann, wenn es im Straßenverkehr geschieht! Du möchtest den POI_Warner [mit Blitzerdaten] nutzen und versuchst zu rechtfertigen, was das Gesetz verbietet... :gap
Für StVO §23 Abs.1b ist es vollkommen gleichgültig, warum der User solcherlei Geräte einsetzt und wie er sich zwischen den Meßstellen verhält - das ist durch andere Gesetze geregelt - es verbietet schlicht und ergreifend den Einsatz solcher Geräte im Straßenverkehr. Wer sie einsetzt, wird nicht bestraft [im Rahmen einer OWI], weil er evtl. zwischen den Messpunkten "rast" oder sich einer Messung entzieht, sondern weil er solch ein Gerät einsetzt.
Und dass alles erlaubt ist, was nicht höchstrichterlich verboten wird... das kannst Du nicht ernsthaft aufrecht erhalten.
MfG
P.S.
Übrigens: Der verlinkte Text ist kein Gesetz, sondern nur eine BT_Drucksache... aber eine die zeigt, wie der Gesetzgeber "denkt" und was die Intention eines best. Gesetzes ist!
ZitatOriginal von obk
Hallo
"Wo kein Kläger, da kein Richter..."
MfG
Hi,
Du hast dann recht, wenn es dem POI-Warner gelingt, nur noch die 'scharfen' Überwachungsstellen anzuzeigen, und der 'Raser' so die Möglichkeit hat, hemmungslos zu rasen, und nur vor 'aktiven' Blitzern in die Eisen zu treten.
Das kann er aber nicht, und wird er nie können.
Es gibt derzeit schon unzählige Fahrassistenten, vom Abstandswarner über den Bremsassistent, den Sekundenschlafwächter, bis zum Auto-läuft-aus-der-Spur-Warner. All dies ist erlaubt, und ein aktiver Beitrag zur Verkehrssicherheit. Der POI-Warner ist nichts anderes, zumal er z.B. mit den Overlays 'Vorsicht Kinder' und 'Motorradsperrung' auch noch vor anderen Gefahren warnen kann.
Ich kann mir schon vorstellen, dass die Stadtkämmerer es nicht gern sehen, wenn ihre 'Kunden' einfach durch die Mautstelle fahren, ohne zu zahlen, aber das macht es nicht illegal.
Der Tenor des Gesetzgebers in StVO §23 Abs.1b zielt immer auf die Störfunktion ab. Also die Möglichkeit, eine Messstelle mit überhöhter Geschwindigkeit zu passieren, ohne erwischt zu werden. Ich hingegen passiere alle Unfallschwerpunkte mit angepasster Geschwindigkeit, und nutze dazu einen Assistenten. Und deswegen ist der POI-Warner nicht illegal. Dass ich kein notorischer Raser bin, kannst Du auch an meinem Auto erkennen.
Ich bin zwar mal in einer verkehrsberuhigten Zone mit 16 kmh geblitzt, und zur Kasse gebeten worden, spreche mich aber trotzdem entschieden gegen ein Overlay 'Spielstrasse, 7kmh' aus.
Gruß
H.-J.