radarwarner???

  • So, nu hat sich klein-Olli nen Pda gegönnt, Navi-software ist druff und ab gehts...


    aaaber, was mich ja reizen würde, da ich selbst mit 'nem Smart fast nie 50 km/h fahre, wenn es so gefordert ist- wäre ein Radarwarner.
    Die Teile sind ja verboten, laut irgendeinem Paragraphen, aber wer soll es mir bitte nachweisen? Und wenn, dann hab ich halt Pech gehabt, kassiere die gerechte Strafe und gut ist.
    Gibt es das schon zuverlässig? Hat einer von Euch ein solches Programm auf dem Pda und was kostet es?

  • Verboten sind Geräte die aktiv die Radar, Laser oder Sonstwas-Messstrahlen/Einrichtungen der Behörden anzeigen oder gar stören.
    Eine Software die die Annäherung an Punkte anzeigt an denen schon mal Messgeräte gesehen worden sind (was anderes macht eine PDA mit GPS Empfänger nicht) ist nicht verboten! Jedenfalls hat das noch niemand wirklich wiederlegen können. Hatte diesbezüglich auch schon zahlreiche Gespräche mit Polizisten (Auch "Messtrupps" der Autobahnpolizei) von denen keiner der Ansicht war das Poiwarner verboten sind.


    Garry

  • Prima, jetzt haben wir den nächsten Thread zu diesem Thema! War ja auch bestimmt schon 2 Wochen nicht mehr! :-D)


    Gruß


    TheRealHiggins

  • @ oli:


    auch wenn wir das Thema hier scheinbar schon öfter hatten... Ich antworte Dir trotzdem ;)


    Bei dem POI Warner von www.navigating.de kommt es darauf an, welches Programm Du nutzt. Es gibt Programme wie TomTom und MN4 mit denen der POI Warner zusammenarbeitet, es gibt Programme, die ihre eigene Warnfunktion mit drin haben und es gibt Programme, die weder das eine noc hdas andere unterstützen, wie MarcoPolo, Falk....


    Einen anderen funktionierenden Warner kenne ich jetzt nicht wirklich....

  • Hi Garry
    Deine Interpretation leuchtet mir ein, es verwundert mich jedoch, warum Hersteller auf den Umstand hinweisen. Weißt Du, ob es diesbezüglich ein Grundsatzurteil gibt?
    Gruß
    Nicita

  • moin moin,


    wie in verschiedenen threads nachzulesen ist, gibt es zwei meinungen/auslegungen hier im forum:


    1. ja, poi-warner sind verboten, weil sie automatisch vor ort warnen
    2. nein, poi-warner sind nicht verboten, weil sie keine radarwarner im sinne des gesetzes sind


    beide seiten haben jeweils mehr oder weniger gute argumente für ihre sichtweise.


    aber, was es meines aktuellen wissens nach bisher nicht gibt, ist ein grundsatzurteil.


    und irgendwie hat keiner aus dem forum lust, sich dafür zur verfügung zu stellen - weswegen mit jedem neuen thread die besten möglichkeiten diskutiert werden, den poi-warner unauffällig vom system verschwinden zu lassen... :]


    gruss ihmchen

  • Hallo miteinander,


    das ist keine Auslegungsfrage.


    Der POI-Warner ist (während der Fahrt) verboten, weil es so im Gesetz steht. Lest einfach die Paragrafen noch mal durch. Dort steht nichts von Radarwarnern oder aktiv oder passiv.


    Das Gesetz ist so weit gefaßt, daß wirklich jede technische Einrichtung darunter fällt, die den Erfolg von Kontrollmaßnahmen der Obrigkeit beeinträchtigen kann.


    Zu unserem Vorteil ist die Kenntnis darüber noch nicht weit verbreitet. Deshalb bitte bitte bitte nicht noch eine Diskussion darüber. Mit jeder Veröffentlichung kommen wir dem Zeitpunkt näher, zu dem diese Bestimmungen auch durchgesetzt werden.


    Am besten nachlesen, was bisher hier geschrieben wurde. In den Threads zu diesem Thema sind auch die Paragrafen mehrmals zitiert.


    Dort steht auch die von einem Juristen gepostete Warnung vor "selbstbegünstigender Wahrnehmung" ....


    Gruß
    artur

    2 Mal editiert, zuletzt von artur ()

  • Also ich sage, er ist nicht verboten. Begründet hab ich das schon vor langem ausführlich (und wie ich finde rechtlich sauber). Was nicht bedeutet, dass es kein Restrisko gibt, da es kein Grundsatzurteil gibt und es nach meiner Auffassung letztlich Auslegungssache ist.

    Einmal editiert, zuletzt von Tower ()

  • @artur: ich widerspreche knallhart! :D


    Wie schon mehrmals geschrieben, bin ich der Meinung, daß ein POI-Warner nicht vor Blitzern warnen kann. Er zeigt lediglich von irgend jemandem gezeichnete Kartenpunkte an und alarmiert - ebenso wie ein von mir gezeichneter Termin mich ebenfalls warnt.


    Ich werde mich aber an weiteren Diskussionen nicht beteiligen, da es nichts bringt.


    Nur einfach zu behaupten, so und so ist das, ist IMHO falsch und unberechtigt

    Navigation mit Google Maps über Android Auto und AAWireless im Nissan Qashqai Akari Automatik. Zusätzlich ist POIbase NAVI ein treuer Beegleiter meiner Fahrten  ;)

  • In einem Aufsatz zu diesem Thema habe ich da mal was Interessantes gelesen:


    Nicht verbietbar sind Hilfsmassnahmen, die das Erkennen von Radarstandorten ermöglichen.
    Das Erkennen ist in diesem Sinn aber eher eng ausgelegt.
    Wenn du eine Radarwarnung im Radio hörst, musst du selbst "erkennen", ob du in der Nähe dieses Standortes bist, daher sind diese Durchsagen auch zulässig.
    Oder wenn du dir beispielsweise eine Karte von der Umgebung machst, in der die Radarstandorte eingezeichnet sind und diese mitführst, musst du selbst "erkennen", ob du dich in der Nähe eines solchen Standortes befindest.
    Unzulässig seien allerdings Hilfsmittel, die dich auf einen Blitzer aufmerksam machen.


    Auf den POI-Warner umgemünzt würde das bedeuten, dass die Blitzer auf der Karte eingetragen sein können, denn du musst diese "erkennen", du darfst aber nicht von einer Einrchtung darauf aufmerksam gemacht werden

  • Zitat

    Original von artur
    das ist keine Auslegungsfrage.


    Ja, was denn sonst??? Das Wort POI-Warner steht nicht im Gesetz...



    Zitat

    Original von artur
    Der POI-Warner ist (während der Fahrt) verboten, weil es so im Gesetz steht. Lest einfach die Paragrafen noch mal durch. Dort steht nichts von Radarwarnern oder aktiv oder passiv.


    Wieso soll ich den Paragrafen nochmal durchlesen, wenn DU nicht verstehst, was drinsteht???


    Verboten ist immer nur das, was unmissverständlich im Gesetz steht. POI-Warner steht nicht drin, ist also nicht verboten.


    Verboten ist aber auch das, was in einem letztinstanzlichen Urteil steht. Ein solches Urteil gibt es nocht nicht, also ist der POI-Warner auch noch nicht verboten.


    Zitat

    Original von artur
    Dort steht auch die von einem Juristen gepostete Warnung vor "selbstbegünstigender Wahrnehmung" ....


    Was soll das denn für ein Unfug sein??


    Gruß
    H.-J.
    (und wie immer bei solchen Themen: IANAL)

    Bitte keine Supportanfragen per PN oder Mail, dafür ist das Forum da.

  • Zitat

    Original von h_smart
    Verboten ist immer nur das, was unmissverständlich im Gesetz steht. POI-Warner steht nicht drin, ist also nicht verboten.


    Ähhh. Jurist bist Du wohl nicht. ;D


    Also das stimmt natürlich so nicht. Und ich benutze jetzt einmal bewusst die Juristensprache.


    Fakt ist, dass "gesetzlich" festgeschrieben wurde, was verboten ist. Dies geschah in Form eines unbestimmten Rechtsbegriffes, der auszulegen ist. Legaldefinitionen zur Auslegung sind entweder nicht vorhanden oder ebenfalls nur als unbestimmte Rechtsbegriffe abgefasst worden. Entscheidend ist, ob der POI-Warner unter diese unbestimmten Rechtsbegriffe zu subsumieren ist. Und zu diesem Ergebnis konnte ich bei meinen Ausführungen zu dem Thema eindeutig nicht kommen.


    Wobei ich jetzt nicht ausschließen kann, dass es hier jetzt womöglich um ganz neue Paraprafen gehen kann, denn das ist schon ein bisschen her und ich bin daher nicht ganz auf dem Laufenden.

  • Zu diesem Thema stand etwas auch in der Zeitschrift "connect" Heft 10/2004 Seite114/115.
    Da ist auch ein Interview mit einer Frau Brothan, Sprecherin des Verkehrsministeriums in Berlin.
    Da steht, das Navisysteme mit POI-Warner nicht gestattet ist. Das Gerät kann, hier steht kann, beschlagtnahmt werden.
    Es wird überlegt, ob eine Ergänzung fahrzeugtechnischer Vorschriten erforderlich ist.


    Ich habe selber den POI-Warner in Betrieb, aber ohne Blitzerinfos.


    Bis denne


    Lutze, DL3BZZ

  • Zitat

    Original von DL3BZZ
    Es wird überlegt, ob eine Ergänzung fahrzeugtechnischer Vorschriten erforderlich ist.


    Ich sage ja, da die Auffassung der guten Dame eben meiner Meinung nach nicht mit bisher geltendem Recht in Einklang steht.

  • Zitat

    Original von Tower
    Ähhh. Jurist bist Du wohl nicht. ;D


    Hi Tower,


    Du musst mich schon vollständig zitieren.


    Ich schrieb, entweder steht etwas unmissverständlich im Gesetz, oder es gibt ein abschliessendes Urteil zu dem Thema, dann gibt es auch nichts mehr auszulegen.
    Weiter schrieb ich: IANAL.


    Ansonsten bin ich mit Dir einer Meinung.


    Gruß
    H.-J.

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