ZitatAlles anzeigenOriginal von HSVMichi
@JayPee: und wieder falsch!
Ein PDA mit POI-Warner ist eben nicht in der Lage, einen Blitzer anzuzeigen! Er ist nur in der Lage, ein Kartendetail anzuzeigen! Man beachte doch bitte den Unterschied.
Und noch eines: ein PDA ist mit einem Computer zu vergleichen, das heißt er fällt unter den Datenschutz. Und kein Schutzmann der Welt bekommt von mir meine "Daten" (womöglich noch dienstlich und vertraulich) ausgehändigt - er darf noch nicht einmal einen Blick drauf werfen!
Er mag gerne einen Staatsanwalt oder Richter hinzu bitten, aber ohne geht gar nichts!
Eine Beschlagnahme kann auch gegen den Willen des Betroffenen durchgeführt werden. Allerdings ist dann eine richterliche Entscheidung einzuholen. Wenn kein Richter erreichbar ist, besteht Gefahr im Verzug. Dann ist der Polizeibeamte als Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft berechtigt, die Beschlagnahme durchzuführen.