POI-Warner, bei Strafe verboten


  • Eine Beschlagnahme kann auch gegen den Willen des Betroffenen durchgeführt werden. Allerdings ist dann eine richterliche Entscheidung einzuholen. Wenn kein Richter erreichbar ist, besteht Gefahr im Verzug. Dann ist der Polizeibeamte als Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft berechtigt, die Beschlagnahme durchzuführen.

  • Als der § 23 1b StVO eingefügt wurde, gab es Pocket-Navis mit POI-Warner noch nicht. Deshalb wurde der Text allgemein gehalten. Es ist natürlich Auslegungssache. Aber beim Betreiben eines PDA mit POI-Warner und Blitzerdatenbank ist der Tatbestand erfüllt.

  • Zitat

    Als der § 23 1b StVO eingefügt wurde, gab es Pocket-Navis mit POI-Warner noch nicht. Deshalb wurde der Text allgemein gehalten. Es ist natürlich Auslegungssache. Aber beim Betreiben eines PDA mit POI-Warner und Blitzerdatenbank ist der Tatbestand erfüllt.


    Das ist aber nur Deine Meinung...


    Ich sehe das anders.


    Gruß
    H.-J.

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  • Zitat

    Original von JayPee
    Eine Beschlagnahme kann auch gegen den Willen des Betroffenen durchgeführt werden.


    Hehehe,


    eine Beschlagnahme findet immer gegen den Willen des Betroffenen statt, sonst wäre es eine Sicherstellung. :D


    Gruß
    H.-J.

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  • Hi,


    endlich mal wieder diese Diskussion :gap


    ... und leider wieder mal auf dem falschen Gleis... :-D)


    also:
    Straßenverkehrsrecht ist eine Bundesangelegenheit, hier gibt es keine Gesetzgebungskompetenzen der Länder. EU-Rechtsnormen müssen mit wenigen Ausnahmen, die unmittelbar gelten, erst durch entsprechendes innerstaatliches Recht umgesetzt werden; unmittelbar geltendes Recht ist dann die in der StVO/dem StVG/der StVZO umgesetzte Rechtsnorm.


    Ob wegen des POI-Warners auf dem PDA ein Bußgeld festgesetzt werden darf, ist verhältnismäßig egal. Die paar Oiri sind nichts im Vergleich zum Wert des PDA, dem die Beschlagnahme droht. Die stützt sich nicht auf § 23 StVO, sondern auf die Generalklausel zur Gefahrenabwehr in dem jeweiligen Bundesland. Soweit ich bisher sehen konnte, sind die Verwaltungsgerichte (in Verfahren wegen der Beschlagnahme von Radarwarnern) einhellig der Auffassung, dass ein technisches Gerät, das in der Lage ist, den Standort einer Radaranlage anzuzeigen, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ist (s. frühere Diskussionen).


    Wer als Benutzer des POI-Warner auf der sicheren Seite stehen will, tut gut daran, ihn vor einer Polizeikontrolle zu löschen.


    Gruß


    Eichsi :)

  • Zitat

    Original von Eichsi
    Hi,
    Wer als Benutzer des POI-Warner auf der sicheren Seite stehen will, tut gut daran, ihn vor einer Polizeikontrolle zu löschen.


    Gruß


    Eichsi :)


    Zu löschen? ?( Ich glaube jetzt geht's los.


    Aus welchem Grund sollte mich der Schutzmann denn auffordern, den PDA zu zeigen, wenn ich keinen POI-Warner gestartet habe?



    Dann hat er überhaupt keinen Grund zu! Also reicht auch ein Soft-Reset.

    Navigation mit Google Maps über Android Auto und AAWireless im Nissan Qashqai Akari Automatik. Zusätzlich ist POIbase NAVI ein treuer Beegleiter meiner Fahrten  ;)

  • Nur mal so zum Nachdenken:


    in vielen Orten findet man am Ortseingangschilder mit "Radarkontrolle".


    In Freiburg ist man seit ca. einer Woche dazu übergegangen, etwa 200 m vor jedem ortsfesten Blitzer ein Schild (permanent) "Tempokontrolle" anzubringen.


    Und nu???

  • Zitat

    Original von HSVMichi


    Und noch eines: ein PDA ist mit einem Computer zu vergleichen, das heißt er fällt unter den Datenschutz. Und kein Schutzmann der Welt bekommt von mir meine "Daten" (womöglich noch dienstlich und vertraulich) ausgehändigt - er darf noch nicht einmal einen Blick drauf werfen!


    Hi Michi,


    wenn das so einfach wäre... ;)


    Falls auf dem PC oder dem PDA eine verbotene und eine erlaubte Nutzung installiert sind, schützt Dich diese Mischung nicht vor einer Beschlagnahme, sei es zur Gefahrenabwehr oder zur Beweissicherung. Der Schutz Deiner Daten wird darauf beschränkt, dass sie nicht verwendet, gespeichert etc. werden dürfen, soweit sie mit der verbotenen Nutzung nichts zu tun haben.


    Gruß


    Eichsi :)

  • @karomue: sofort Polizei verständigen! Diese Schilder sind laut Berlin verboten und gehören beschlagnahmt! :D :D :D


    @Eichsi: vielleicht habe ich mich nicht richtig ausdrücken können: wenn ich in eine Kontrolle gerate und einen ausgeschalteten PDA dabei habe, glaube ich kaum, daß irgend jemand berechtigt ist, von mir zu verlangen, das Teil einzuschalten und ihm meine Installationen vorzuführen.


    Oder bist Du da anderer Meinung?

    Navigation mit Google Maps über Android Auto und AAWireless im Nissan Qashqai Akari Automatik. Zusätzlich ist POIbase NAVI ein treuer Beegleiter meiner Fahrten  ;)

  • Zitat

    Original von HSVMichi
    [Aus welchem Grund sollte mich der Schutzmann denn auffordern, den PDA zu zeigen, wenn ich keinen POI-Warner gestartet habe?



    Dann hat er überhaupt keinen Grund zu! Also reicht auch ein Soft-Reset.


    Das Stichwort heißt "Gefahrerforschungseingriff" => Der Kieberer hat einen Anfangsverdacht ("Holla, das ist ja ein PDA, ob da wohl ein PIO-Warner drauf ist ?"), dem er - im Rahmen der Verhältnismäßigkeit der Mittel - nachgehen darf, bis feststeht, ob eine Gefahr vorliegt oder nicht.


    Wenn nach dem Softreset der POI-Warner nicht ohne Dein Zutun wieder auftaucht, reicht er völlig hin.


    Gruß


    Eichsi :)

  • Hehe,


    man bräuchte ja nur die Blitzer (mit dem Bildchen) umzubenennen in was-weiß-ich, dann würde der Bezug - steht man nicht gerade vor einem bei einer Kontrolle - ja schon arg schwer fallen..


    Ich meine aber auch, dass die ganze Diskussion eine Horst-Wessel---, ein Streit um Kaisers Bart ist.
    Wieviel PDAs gibt es, wieviel PoiWarner sind vekauft? Da könnte Markus ja mal ne Zahl nennen.


    Und wieviele sind denn schon verknackt worden? Bei wievielen ist der PDA schon eingezogen worden??


    Ich fürchte fast: keiner! Sonst wäre ja wohl ein Aufschrei, ja ein Auheulen hier durchs Forum gegangen.


    Die Polizei ist ja auch nicht blöd. Und ich möchte mal nicht wissen, wieviele Polizisten hier mitlesen oder gar aktive User sind. Wenn der PoiWarner zu den verbotenen Geräten gehören würde - was er ganz sicher nicht tut - wäre das sicher schon anderweitig bekannt geworden.


    Dann müsste man auch Messer verbieten....


    Na ja, im Flugzeug ists ja schon so...


  • Also - Eichsi, das geht jetzt nicht gegen Dich, ja? - jetzt wirds aber langsam ein bisserl kindisch.


    Dann müsste man zuallererst das Auto selbst verbieten, denn von diesem geht "ein gewisses Gefahrenpotential" aus, wie in mehreren Gerichtsurteilen - meist bei Fußgänger oder Fahrradfahrerbeteiligung - festgestellt wurde.


    Und wenn man nun mit aller Gewalt was finden will, müsste man morgends im Bett bleiben.


    Nur: im Bett sterbe d' Leut'...

  • Zitat

    Original von karomue
    Ortseingangschilder mit "Radarkontrolle".


    Schild (permanent) "Tempokontrolle"
    Und nu???



    Hi Charly,


    Schilder sind keine technischen Geräte.


    Außerdem gibt es da einen feinen Unterschied:


    Wenn Du als Privatperson ein Warnschild vor einer Biltzkiste aufhängst, dann bist Du polizeirechtlich ein "Störer" und kannst zur Beseitigung des Schildes gezwungen werden.


    Wenn die Straßenverkehrsbehörde dasselbe tut, handelt sie in ihrem Aufgabenbereich, um Verkehrsteilnehmer zum korrekten Fahren anzuhalten. Sowas heißt dass "präventive Gefahrenabwehr".


    Gruß


    Eichsi :)

  • Zitat

    Original von karomue
    Na ja, im Flugzeug ists ja schon so...


    Wie ?( ?( ?(


    Im Flugzeug sind POI-Warner schon verboten? :D :D :D


    Kleiner Scherz am Rande.


    Gruß


    Willi

  • [quote]Original von HSVMichi
    wenn ich in eine Kontrolle gerate und einen ausgeschalteten PDA dabei habe, glaube ich kaum, daß irgend jemand berechtigt ist, von mir zu verlangen, das Teil einzuschalten und ihm meine Installationen vorzuführen.
    [quote]



    Hi Michi,


    das hängt davon ab, wo der PDA ist. Kein Polizist darf Dir in die Jacke fassen, weil darin ein PDA sein könnte, auf dem vielleicht ein POI-Warner ist. Wenn der PDA aber mit angeschlossener GPS-Maus in der Brodit- oder Schwanenhalshalterung steckt, spielt es keine Rolle, ob er eingeschaltet ist oder nicht.



    Gruß


    Eichsi :)