LIZENZVEREINBARUNG:
ZitatDas ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen, dem Endbenutzer, und TOMTOM BV, Amsterdam, Niederlande ("TomTom").
Falsch, der Vertrag kommt erst zustande, nachdem ich auf "Ich stimme zu" angeklickt habe oder das Siegel gebrochen habe. Da diese Lizenzvereinbarung auch woanders als auf den CDs sind, muss dies geändert werden.
ZitatWENN SIE DEN BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG NICHT ZUSTIMMEN, GEBEN SIE DIE CD-ROM/DISKETTE/SPEICHERKARTE/DAS HERUNTERGELADENE SOFTWAREPAKET, DIE HARDWARE UND DAS BEGLEITMATERIAL - VORAUSGESETZT, SIE WURDEN NOCH NICHT VERWENDET - UMGEHEND DORT ZURÜCK, WO SIE DIESE ERWORBEN HABEN. WENN SIE DIE SOFTWARE UND/ODER HARDWARE BEREITS BEZAHLT HABEN, ERSTATTET IHNEN TOMTOM ODER DER AUTORISIERTE DISTRIBUTOR, BEI DEM SIE DIE SOFTWARE UND/ODER HARDWARE ERWORBEN HABEN, DEN KAUFPREIS, VORAUSGESETZT, SIE LEGEN TOMTOM EINEN KAUF- UND ZAHLUNGSNACHWEIS VOR.
DURCH BRECHEN DES SIEGELS AUF DIESER CD-ROM/DISKETTE/SPEICHERKARTE, DURCH KLICKEN AUF DIE SCHALTFLÄCHE "ICH STIMME ZU" ZUM HERUNTERLADEN DES PRODUKTS ODER DURCH VERWENDEN DER SOFTWARE UND/ODER DER HARDWARE STIMMEN SIE DEN BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG ZU.
SIE SICHERN ZU, DASS SIE BERECHTIGT UND BEFUGT SIND, DIESE LIZENZVEREINBARUNG ABZUSCHLIESSEN, UND DASS SIE VOLLJÄHRIG SIND. IST DIES NICHT DER FALL, DÜRFEN SIE DIE SOFTWARE UND HARDWARE NICHT VERWENDEN.
Alle die nicht volljährig sind können TomTom und den Rest mit Geld-zurück zurückgeben da es ein schwebend wirksamer Vertrag ist der nicht vollständig rechtskräftig ist.
ZitatDiese Lizenzvereinbarung unterliegt dem Recht der Niederlande. Bei Streitfällen aufgrund dieser Lizenz oder der Verwendung der Software und/oder Hardware ist allein das Landgericht von Amsterdam zuständig. Die Anwendung der Konvention der Vereinten Nationen über internationale Handelsabkommen (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods) auf diese Lizenz wird hiermit ausgeschlossen.
Das finde ich ganz lustig, einer wird angeklagt und muss in die Niederlande reisen....geil! :).
ZitatAlles anzeigen1) LIZENZEINRÄUMUNG: Diese Lizenzvereinbarung (Lizenz) von TomTom räumt Ihnen das Recht ein, das TomTom-Computerprogramm und die digitalen (Karten-) Daten, die in dem mit dieser Lizenz erworbenen Begleitpaket enthalten sind, auf einem einzigen Computer zu verwenden, vorausgesetzt, die Software wird jeweils nur auf einem Computer installiert, und vorausgesetzt, die Software wird nur mit einem (1) Navigationssystem kombiniert. Diese Lizenz ist nicht ausschließlich und nicht übertragbar.
Diese Lizenz impliziert keine Rechte auf zukünftige Upgrades oder Aktualisierungen der Software. Die Verwendung von Upgrades oder Aktualisierungen der Software unterliegt dieser Lizenz und kann die Leistung zusätzlicher Zahlungen erfordern.
2) URHEBERRECHT: Die Urheberrechte und andere geistige Rechte oder Eigentumsrechte an der Software und Hardware sind Eigentum von TomTom oder seinen Lieferanten. Sie sind berechtigt, (a) eine Kopie der Software ausschließlich für Sicherungs- oder Archivierungszwecke anzufertigen, oder (b) die Software auf einen einzigen Datenträger zu übertragen, vorausgesetzt, Sie behalten das Original ausschließlich für Sicherungs- oder Archivierungszwecke. Die Produktanleitung(en) oder schriftlichen Begleitmaterialien der Software dürfen nicht kopiert werden. Sie werden nur der Eigentümer des Datenträgers, auf dem sich das Material befindet, und erwerben nicht das Eigentum an der Software.
3) SONSTIGE EINSCHRÄNKUNGEN: Das Vermieten, Verleihen, öffentliche Aufführungen und Rundfunk-/Fernsehübertragungen der Software und Hardware sind untersagt. Es ist Ihnen nicht gestattet, die Software vollständig oder teilweise zu ändern, sie durch Zurückentwicklung (Reverse Engineering) zu analysieren, die Software zu dekompilieren oder zu disassemblieren oder davon abgeleitete Produkte herzustellen. Wenn Sie Informationen benötigen, um die Interoperabilität der Software mit Drittanbietersoftware sicherzustellen, wenden Sie sich bitte an TomTom unter support@tomtom.com. Es ist Ihnen ausdrücklich untersagt, die in der Software enthaltenen digitalen Karten und Programme herunterzuladen oder diese auf einen anderen Datenträger oder Computer zu übertragen.
Also wenn ich TT verschenke breche ich keine Lizenz!
Zitat4) VERTRAULICHKEIT: Sie erkennen an und stimmen zu, dass die Hardware und Software von TomTom unter beträchtlichem Zeit- und Kostenaufwand entwickelt wurde sowie vertraulich und ein Geschäftsgeheimnis von TomTom ist. Sie verpflichten sich, die Software streng vertraulich zu behandeln, keine Informationen weiterzugeben und anderen Personen keinen Zugriff darauf zu gewähren. Falls Sie trotzdem anderen Personen (unerlaubten) Zugriff auf die Hardware und/oder Software gewähren, garantieren Sie, dass diese Person den Bedingungen dieser Lizenz zustimmt und entschädigen TomTom und seine autorisierten Distributoren für jegliche Forderungen dieser Person.
Das fette ist richtig lustig, niemand verkauft im großen Stil seine Geschäftsgeheimnisse!!! Besonders das streng vertraulich ist richtig witzig, da wurde wohl der Sinn missverstanden. Irre ich mich oder ist da ein Tipp/Übersetzungsfehler?
ZitatBEGRENZTE HERSTELLERGEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG:
1) Sie dürfen die Software und Hardware erst verwenden, nachdem Sie die mitgelieferten Anleitungen durchgelesen haben. Bei Schwierigkeiten mit der Verwendung der Software und Hardware prüfen Sie bitte anhand der Anleitungen, ob Sie sie richtig verwenden.
Und hier der Grund warum sehr viele die Lizenzvereinbarung gebrochen haben, auch auf die Gefahr hin angezeigt und in die Niederlande reisen zu müssen - ich habe mir die mitgelieferten Anleitungen erst durchgelesen nachdem ich TomTom gestartet hatte ..... HHHIIILLLFFFEEEE Anwalt *rofl*
Zitat2) Die Verwendung der Software und Hardware in einem Navigationssystem bedeutet, dass Berechnungsfehler auftreten können, die durch örtliche Umweltbedingungen und/oder unvollständige Daten verursacht werden. TomTom kann nicht garantieren, dass das TomTom-Produkt und der Datenträger fehlerfrei funktionieren.
Ja, und Mercedes kann nicht garantieren dass das Auto nicht plötzlich nen Schlenker nach rechts oder links macht ... was ist das nur für eine Lizenz?
Zitat3) TomTom gewährleistet für den kürzeren der nachstehenden Zeiträume, d. h. entweder (a) ein (1) Jahr ab dem Datum, an dem Sie die Hardware zuerst gekauft haben, oder (b) den Zeitraum bis zur Verletzung einer Bedingung der Lizenz ("Gewährleistungszeit"), dass die Hardware frei von Material- und Ausführungsschäden ist. In der Gewährleistungszeit wird die Hardware nach Wahl von TomTom entweder repariert oder ersetzt ("begrenzte Gewährleistung"), ohne dass Ihnen Kosten für Ersatzteile oder Arbeitslohn entstehen. Diese Gewährleistung erstreckt sich nur auf den umgehenden Ersatz des Datenträgers. Wenn die Hardware innerhalb der Gewährleistungszeit repariert oder ersetzt wird, läuft die Gewährleistungszeit fünf (5) Monate nach dem Datum des ursprünglichen Kaufs ab. Diese begrenzte Gewährleistung gilt nicht für normale Abnutzung, wenn die Hardware von jemandem geöffnet oder repariert wird, der nicht von TomTom autorisiert ist, und sie gilt nicht für die Reparatur oder den Ersatz der Hardware oder eines Teils davon, wenn diese durch Folgendes beschädigt wurde: Missbrauch, Feuchtigkeit, Flüssigkeiten, Nähe oder Einfluss von Wärme und Unfälle, Fehlgebrauch, Nichteinhaltung der mit der Software und/oder Hardware gelieferten Anleitungen, Nachlässigkeit oder falsche Verwendung. Die begrenzte Gewährleistung gilt nicht für physische Beschädigungen der Oberfläche der Hardware.
Heisst also dass wenn ich einen Tag nach Kauf die Gewährleistung in Anspruch nehme, nach 5 Monaten die Gewährleistung beendet ist? Wenn ja hat TomTom ne Klage am Arsch!
Zitat4) Sie haben ausschließlich Anspruch auf Reparatur oder Ersatz der Hardware. Diese begrenzte Gewährleistung ersetzt alle anderen ausdrücklichen oder implizierten Gewährleistungen, einschließlich implizierter Gewährleistungen oder Eigenschaftszusicherungen bezüglich der marktgängigen Qualität und/oder Qualität oder Eignung für einen bestimmten Zweck und/oder implizierter Gewährleistungen oder Eigenschaftszusicherungen bezüglich der Nichtverletzung. Weder TomTom noch die autorisierten Distributoren von TomTom haften Ihnen gegenüber in irgendeiner Weise, und Sie verzichten hiermit auf jeglichen Schadensersatz für direkte, indirekte, wirtschaftliche, besondere, kommerzielle, beiläufig entstandene, exemplarische Schäden oder Folgeschäden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf), entgangenen Gewinn, entgangene Geschäftseinnahmen, Datenverluste, Schäden aufgrund von Verzögerungen oder der Nichtrealisierung erwarteter Einsparungen (entstanden aufgrund von oder in Verbindung mit der Verwendung oder Leistung der Software und/oder Hardware, selbst wenn TomTom oder ein autorisierter Distributor von TomTom sich der Möglichkeit derartiger Schäden bewusst sind. Diese Beschränkung gilt ungeachtet dessen, ob diese Schadensersatzforderungen aufgrund einer Verletzung (einschließlich aus Fahrlässigkeit) eines Vertrags oder einer anderen Gewährleistung oder anderer Gesetze oder Klageformen geltend gemacht, festgestellt oder eingeklagt werden. Auf keinen Fall übersteigt die Haftung von TomTom Ihnen oder einer durch Sie einen Anspruch geltend machenden dritten Person den Kaufpreis der von Ihnen gekauften Hardware und/oder Software. Diese begrenzte Gewährleistung stellt in Gerichtsbarkeiten, in denen ein solcher Ausschluss oder eine solche Begrenzung nicht zulässig ist, keinen Ausschluss oder keine Begrenzung der Haftung von TomTom für Todesfälle oder Körperverletzungen dar, die durch Fahrlässigkeit auf Seiten Palmtops verursacht wurden.
5) Diese begrenzte Gewährleistung kann nicht auf andere Personen übertragen werden.
6) Diese begrenzte Gewährleistung verleiht Ihnen bestimmte gesetzliche Rechte. Sie können auch andere Rechte haben, die von Land zu Land unterschiedlich sind. In manchen Ländern ist der Ausschluss oder die Begrenzung von Schadensersatzsprüchen nicht zulässig. Wenn diese begrenzte Gewährleistung als ungültig oder nicht vollstreckbar betrachtet wird, wird aufgrund dieser Ungültigkeit oder Nichtvollstreckbarkeit nicht die gesamte begrenzte Gewährleistung ungültig oder nicht vollstreckbar gemacht, sondern die begrenzte Gewährleistung wird so ausgelegt, als ob sie die jeweilige ungültige oder nicht vollstreckbare Bestimmung(en) nicht enthielte, und die Rechte und Verpflichtungen der einzelnen Parteien werden entsprechend ausgelegt und vollstreckt.
Das wird sich mal der Verbraucherschutz und mein Antwalt durchlesen. Sieht mir ganz danach aus dass die Lizenz in DE garnicht gültig ist und wenn nun einer sagen möchte dies wäre schon der Fall - siehe "BEGRENZTE HERSTELLERGEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG" Absatz 1
Was haltet ihr von der Lizenz? Da ist ja Microsoft noch freundlicher ![]()