ZitatOriginal von yhsaf
LIZENZVEREINBARUNG:
Falsch, der Vertrag kommt erst zustande, nachdem ich auf "Ich stimme zu" angeklickt habe oder das Siegel gebrochen habe. Da diese Lizenzvereinbarung auch woanders als auf den CDs sind, muss dies geändert werden.
Hmm, zuerst hast du einen Kaufvertrag abgeschlosen und durch das "Öffnen" der Software erkennst du die zusätzlichen Bedingungen an .. ich sehe da noch kein Problem.
ZitatAlle die nicht volljährig sind können TomTom und den Rest mit Geld-zurück zurückgeben da es ein schwebend wirksamer Vertrag ist der nicht vollständig rechtskräftig ist.
Völlig richtig, steht doch auch da. Kein Problem.
ZitatAlso wenn ich TT verschenke breche ich keine Lizenz!
Du darfst es sogar verkaufen. Kein Problem. Ist doch normal so.
ZitatDas fette ist richtig lustig, niemand verkauft im großen Stil seine Geschäftsgeheimnisse!!! Besonders das streng vertraulich ist richtig witzig, da wurde wohl der Sinn missverstanden. Irre ich mich oder ist da ein Tipp/Übersetzungsfehler?
Das ist wohl speziell an Mitarbeiter gerichtet. Fühle ich mich als Anwender gar nicht angesprochen.
ZitatBEGRENZTE HERSTELLERGEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG:
Und hier der Grund warum sehr viele die Lizenzvereinbarung gebrochen haben, auch auf die Gefahr hin angezeigt und in die Niederlande reisen zu müssen - ich habe mir die mitgelieferten Anleitungen erst durchgelesen nachdem ich TomTom gestartet hatte ..... HHHIIILLLFFFEEEE Anwalt *rofl*
Das fällt unter Gewährleistungen und Beschränkungen. Machst du die Software kapuut, weil du nicht gelesen hast - bist selber Schuld - mehr steht da nicht.
ZitatJa, und Mercedes kann nicht garantieren dass das Auto nicht plötzlich nen Schlenker nach rechts oder links macht ... was ist das nur für eine Lizenz?
TT stellt nur den Rahmen in form der Software her und zur Verfügung - nicht die Karten selbst; TT ist somit auch nicht für Kartenfehler verantwortlich! MB garantiert die volle Funktionsfähigkeit ihrer Fahrzeuge und ist somit selbstverständlich für jeden Schlenker verantwortlich!
ZitatHeisst also dass wenn ich einen Tag nach Kauf die Gewährleistung in Anspruch nehme, nach 5 Monaten die Gewährleistung beendet ist? Wenn ja hat TomTom ne Klage am Arsch!
DAS ist das Einzige, was ich auch für merkwürdig halte. Da lese ich aber erst mal nach, bevor ich hier antworte.
ZitatDas wird sich mal der Verbraucherschutz und mein Antwalt durchlesen. Sieht mir ganz danach aus dass die Lizenz in DE garnicht gültig ist und wenn nun einer sagen möchte dies wäre schon der Fall - siehe "BEGRENZTE HERSTELLERGEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG" Absatz 1
4) Voll ok. Nie würde ich mit verbundenen Augen den Anweisungen von TT folgen - ist auch verboten, hätten die gar nicht für DE schreiben brauchen,
5) Kein Kommentar, ist duetsches Recht,
6) Hier gewährt dir TT deine dem jeweiligen Land angepassten Rechte. Dein Anwalt wird dich dazu beglückwünschen. Deinen Verweis auf Absatz 1 verstehe ich in dieser Verbindung nicht.
Also für mich eine sehr gängige Vereinbarung. Vielleicht liegen ja hier und da etwas verschobene Interpretationen bei dir vor?