ZitatAlles anzeigenOriginal von hechtsuppe
Auszug § 6
Schleichwerbung wird unter anderem mit rechtlichen Mitteln verfolgt und führt auf jeden Fall zu einem dauerhaften Ausschluss aus dem Forum. Als Werbung zählt bereits der mehrfache und auffällige oft wiederholte Hinweis auf ein bestimmtes Produkt, Website oder Händler.
Führt auf jeden Fall zu einem dauerhaften Ausschluss steht da.
Da kannsch du 3 ANGs schreiba.
Hi Gerd,
ist die Werbung für große Gläser auch verboten ?
![]()
Ist es auch Schleichwerbung ?
![]()