an CH: Namensschutz "Mobil Navigator"

  • Zitat

    Original von Peiki
    "Mobile Navigator" ist doch bloß eine Umschreibung.
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass man diese(n) Begriff(e) überhauot schützen kann.


    Zitat


    nur mal so bytheway:
    "§8 MarkenG:
    [unvollständig zitiert und den Kern anscheinend nicht nachvollzogen]


    Zitat


    HSVMichi: :gap [Schadenfreude offensichtlich nach hinten losgegangen]


    Ich würde nur gerne wissen, ob Du bei Deiner Einschätzung bleibst?


    Gruß
    expalm

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  • Ich antworte nur für meinen Teil :)


    Meine "Schadenfreude" beruhte auf Dein "FASEL", was mich in einer der schwersten Stunden eines HSV-Fan zutiefst getroffen hat.


    Und ich liege öfters mal daneben, und ab und an geb ichs auch zu :D


    In diesem Fall muß ich gestehen, daß ich jetzt etwas verwirrt bin, wie denn nun die Paragraphen auszulegen sind.


    Deshalb nehme ich meine Schadenfreude unter Vorbehalt zurück und wünsche allen Beteiligten eine ruhige Nacht!! :-D)

    Navigation mit Google Maps über Android Auto und AAWireless im Nissan Qashqai Akari Automatik. Zusätzlich ist POIbase NAVI ein treuer Beegleiter meiner Fahrten  ;)

  • HI expalm,


    1. das war keine Schadenfreude, sondern lediglich ein Grinsen ob HSVMichis Bemerkung (ich sehe und sah auch Deinen "Schaden" nicht)


    2. Jepp, ich bleibe bei meiner Einschätzung.
    M.E. nach reicht es nicht aus zwei Worte zusammenzuschreiben, um daraus ein Kunstwort zu machen (Recht geben würde ich Dir bei dem Begriff "MobileNavigator|4" als Wort/Bild-Marke).


    Aber, da der Begriff ja bisher nicht geschützt ist, kann man das wohl nur dann endgültig wissen, wenn jemand genau den Begriff "MobileNavigator" als Marke schützen lassen kann und lässt.


    Ich bin ja schließlich auch kein Patent- und Markenrechtsanwalt. Daher kann ich Dir auch nicht das Gegenteil Deiner Argumentation beweisen (was ich eigentlich auch gar nicht will).


    Sagen müsstest Du mir nur noch, wie Du darauf kommst ich hätte unvollständig zitiert ?(
    Zitiert habe ich den von mir angegebenen Satz vollständig.

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  • Nochmal Hi,


    bleibt übrigens auch die Frage zu klären, warum Navigon lt. CTM-Online die Anmeldung für die Marke "MobileNavigator" zurückgenommen hat.
    Aus Lust und Laune heraus wird das wohl nicht geschehen sein, oder?

  • Zitat

    Original von Peiki
    Sagen müsstest Du mir nur noch, wie Du darauf kommst ich hätte unvollständig zitiert ?(
    Zitiert habe ich den von mir angegebenen Satz vollständig.


    Den Satz hast Du nicht vollständig zitiert, denn der geht über zehn Absätze und endet am Ende des §8, sofern man den Punkt als gültiges Interpunktionszeichen anerkennt...
    Aber is gut jetzt. Worauf es mir eigentlich ankam: Es ist nie der allgemeinsprachliche Begriff allein, der über die Markenfähigkeit entscheidet, sondern seine Unterscheidungskraft hinsichtlich einer Ware oder Dienstleistung:
    Beispiel "PREMIERE"


    Insofern ist der Begriff "Mobile Navigator" in bezug auf ein navisystem wohl nicht schutzwürdig. Anders könnte es halt mit dem Kunstwort aussehen :


    Marken sind z.B.
    LaserWriter, Kinderschokolade, Höhensonne, Videotext, Rollerblades usw.usw. Sie wären es sicher nicht, wenn man sie auseinander schreiben würde...



    Gute Nacht - pace -
    expalm

  • Zitat

    Original von expalm


    Den Satz hast Du nicht vollständig zitiert, denn der geht über zehn Absätze und endet am Ende des §8, sofern man den Punkt als gültiges Interpunktionszeichen anerkennt...


    Juristisch gesehen ist das falsch!


    Der §8 besteht aus 4 Absätzen.
    Der 2. Absatz enthält 9 Nummern und davon habe ich die Nr.3 zitiert.
    Ein juristischer Satz ist nicht gleich Satz in der Rechtschreibung.
    Aber Du hast schon Recht, genug davon.


    Und anscheinend sind wir uns ja doch einig, wenn Du schreibst:


    Zitat

    Original von expalm
    Insofern ist der Begriff "Mobile Navigator" in bezug auf ein navisystem wohl nicht schutzwürdig.


    Gute Nacht

    Einmal editiert, zuletzt von Peiki ()

  • Ich versteh das alles nicht???


    Der Aggregatzustand von Amöben ist doch weltweit namensrechtlich streng geschützt.


    >>kleinstweich<<


    Sorry


    >duckundwech<

  • Zitat

    Original von Peiki
    Nochmal Hi,


    bleibt übrigens auch die Frage zu klären, warum Navigon lt. CTM-Online die Anmeldung für die Marke "MobileNavigator" zurückgenommen hat.
    Aus Lust und Laune heraus wird das wohl nicht geschehen sein, oder?


    Hi Peiki,
    hättste das nichn bißchen eher finden können : drink
    Wohl mangelnde Unterscheidungskraft bei Prüfung auf absolute Eintragungshindernisse nach dem was ich da rauslese -> §8 : drink

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