an CH: Namensschutz "Mobil Navigator"

  • Hallo City,


    mich würde interessieren, ob
    - Navigon den Schutz des Namens "Mobil Navigator" verpennt hat,
    - man diese Namen aus irgendwelchen Gründen nicht schützen kann,
    - oder ob Marco Polo diesen Namen unrechtmäßig benutzt?


    Ulli

  • "MobileNavigator" ist nicht zu finden.


    <edit>
    über CTM-Recherche (ttp://oami.eu.int) gefunden.
    Markeanmeldung zurückgezogen
    Danke Peiki </edit>



    expalm

    2 Mal editiert, zuletzt von expalm ()

  • Hi,


    "Mobile Navigator" ist doch bloß eine Umschreibung.
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass man diese(n) Begriff(e) überhauot schützen kann.

  • "Mobile Navigator" ? ?(


    Also wie Peiki schon sagt: das ist kein Name sondern einfach eine Bezeichnung wie "Klapptisch" oder "Bügeleisen"...


    Obwohl: es gibt so etwas (ich komme nur nicht mehr drauf), wo tatsächlich so eine Bezeichnung geschützt wurde und von anderen Anbietern unter einem anderen Begriff angeboten werden muss.....

    Navigation mit Google Maps über Android Auto und AAWireless im Nissan Qashqai Akari Automatik. Zusätzlich ist POIbase NAVI ein treuer Beegleiter meiner Fahrten  ;)

  • Ist inzwischen eigentlich das Verfahren um "Windows" beendet?
    Sind ja schließlich auch nur Fenster.

  • HSVMichi, @Peiki: Du findest sogar "Navigator" als Marke, mehrfach für die unterschiedlichsten Klassen. Mangels Unterscheidungskraft dann eben manchmal als Wort/Bild-Marke.
    Außerdem wird das in einem Wort - MobileNavigator - geschrieben. Also Kunstwort, hohe Unterscheidungskraft. Da siehts schon wieder ganz anders anders aus.
    Im übrigen hätte man
    1. Titelschutz anmelden können (s.u.)
    2. eine Wort/Bild-Marke anmelden können...
    3. Den MobileNavigator zusammen mit "NAVIGON" anmelden können...


    Ob es Sinn macht: Andere Frage. Drer Titel erhält ja schon durch den Gebrauch und entsprechende Verkehrsgeltung einen gewissen Schutz.


    MarcoPolo ist hier mehr auf "wasserdicht": Titelschutzanzeiger Woche 19/2004:


    "
    Gemäß § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für


    Marco Polo Mobile Navigator


    in allen möglichen Schreibweisen und Darstellungsformen, Abwandlungen, Abkürzungen, Schriftarten, Wort- und Zeichenverbindungen, Zusammensetzungen, Titelkombinationen und entsprechenden Untertiteln für Druckerzeugnisse, Printmedien, Software, Hörfunk, Film, Fernsehen, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, insbesondere auch CD-ROM, CD-I und DVD, elektronische, digitale und audiovisuelle Medien und Netzwerke, Offline- und Online-Dienste, Online-Medien, Telekommunikation und -dienstleistungen (insbesondere SMS, WAP, Unified Messaging Systems) Multimediaprodukte, Multimediaanwendungen, Veranstaltungen, Merchandising und Dienstleistungen aller Art und in jeder Form.


    Mairs Geographischer Verlag, Marco Polo Zentrum, 73760 Ostfildern
    "

    2 Mal editiert, zuletzt von expalm ()

  • @expalm: ich glaube, Du schweifst ein wenig ab :)


    "Marco Polo Mobile Navigator" zu schützen ist nichts anderes als "Siemens Mobiltelefon" zu schützen! :D


    Der Begriff "Mobile Navigator" ist in Deinem Beispiel nur im Zusammenhang mit "Marco Polo" und nur in der vorgegebenen Reihenfolge geschützt

    Navigation mit Google Maps über Android Auto und AAWireless im Nissan Qashqai Akari Automatik. Zusätzlich ist POIbase NAVI ein treuer Beegleiter meiner Fahrten  ;)

  • Zitat

    Original von HSVMichi
    @expalm: ich glaube, Du schweifst ein wenig ab :)


    "Marco Polo Mobile Navigator" zu schützen ist nichts anderes als "Siemens Mobiltelefon" zu schützen! :D


    Unsinn. Du kannst "Navigator" schützen, wenn´s beliebt. Lesen bildet; ich habe es oben bereits geschrieben - und ein wenig Kenne im Markenrecht. Also bitte kein Fasel. Im übrigen habe ich den Thread nicht eröffnet - an sich ist alles hier O.T.


    expalm

  • Hi,


    nur mal so bytheway:


    "§8 MarkenG:
    Abs.2
    Von der Eintragung ausgeschlossen sind Marken,
    3.die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die im allgemeinen Sprachgebrauch oder in den redlichen und ständigen Verkehrsgepflogenheiten zur Bezeichnung der Waren oder Dienstleistungen üblich geworden sind"

  • Zitat

    Original von expalm
    Unsinn. Du kannst "Navigator" schützen, wenn´s beliebt. Lesen bildet; ich habe es oben bereits geschrieben - und ein wenig Kenne im Markenrecht. Also bitte kein Fasel. Im übrigen habe ich den Thread nicht eröffnet - an sich ist alles hier O.T.


    expalm


    Das war nicht die Antwort.


    Naja, wenn Lesen bildet, will ich Dich nicht weiter davon abhalten und Dich nicht weiter nötigen, unqualifizierte Ausdrucksweisen zu posten.


    Viel Spaß noch.

    Navigation mit Google Maps über Android Auto und AAWireless im Nissan Qashqai Akari Automatik. Zusätzlich ist POIbase NAVI ein treuer Beegleiter meiner Fahrten  ;)


  • Oh, damit hast Du jetzt aber expalm getroffen, der sich doch so gut auskennt im Markenrecht (meint er) :-D)

    Navigation mit Google Maps über Android Auto und AAWireless im Nissan Qashqai Akari Automatik. Zusätzlich ist POIbase NAVI ein treuer Beegleiter meiner Fahrten  ;)

  • HSVMichi: Ich nehme das "Fasel" zurück, finde aber trotdem, daß Du Posts, auf die Du antwortest, zuerst lesen solltest. Und das hast Du halt nicht getan, sonst hättest Du nicht derart "vorbei"gepostet.


    Also tschuldigung, wir hatten in der Vergangenheit bereits genug Adrenalinthreads - ich möchte aber noch was Sachliches beitragen.


    @Peiki:"
    §8 MarkenG:
    Abs.2
    Von der Eintragung ausgeschlossen sind Marken,
    3.die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die im allgemeinen Sprachgebrauch oder in den redlichen und ständigen Verkehrsgepflogenheiten zur Bezeichnung der Waren oder Dienstleistungen üblich geworden sind..."


    Genau auf den letzten Halbsatz kommt es an. Es gibt insgesamt 45 Klassen im Markenrecht. Wenn ich z.B. eine Marmelade "Apple" nennen will wird das nicht funktionieren (Klasse 29, gekochtes Obst, Konfitüren usw.) und der Eintrag abgewiesen. "Apple" besitzt in bezug auf Marmeladen keine Unterscheidungskraft nach §8.
    Wenn ich aber "APPLE" als Hersteller von Computern für meine Geräte als Marke verwenden will, so wird das klappen (und hat, wie man im Markenregister feststellen kann, ja auch geklappt), da dieser allgemeinsprachliche Begriff genügend Unterscheidungskraft hat in Bezug auf Klasse 9 (u.a. Rechenmaschinen, Datenverarbeitungsgeräte und Computer) und dort nicht zum allgemeinen Sprachgebrauch gehört.


    Bei MobileNavigator ist es aber noch etwas ganz anderes. Abgesehen davon, daß es unter dem Begriff "Navigator" 22(!) existierende nicht angefochtene Markeneinträge gibt (nämlich in den "richtigen" Klassen für diesen Begriff und teilweise als Wort/Bild-Marke), ist das zusammengesetzte Wort "MobileNavigator" ein Kunstwort, das im Sprachgebrauch in dieser zusammengeschriebenen Form überhaupt nicht vorkommt.


    Es wäre nach diesem Verständnis also durchaus möglich, einen allgemeinsprachlichen Begriff wie "Bügeleisen" als Marke zu verwenden - nur eben nicht für Produkte der Klasse 11, unter die Bügeleisen eingeordnet werden.
    Mir fällt spontan die Marke "Küstennebel" ein, es gibt aber sicher bessere Beispiele.

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  • Zitat

    Original von expalm
    wir hatten in der Vergangenheit bereits genug Adrenalinthreads


    Leider. Bin auch schon ganz ruhig. :)


    Ich glaube, es war der "Fön". Kann es sein, daß dieser Begriff nur von einem bestimmten Hersteller genutzt werden darf und von anderen deswegen als "Haartrockner" betrieben wird? ?(

    Navigation mit Google Maps über Android Auto und AAWireless im Nissan Qashqai Akari Automatik. Zusätzlich ist POIbase NAVI ein treuer Beegleiter meiner Fahrten  ;)

  • Zitat

    Original von HSVMichi


    Leider. Bin auch schon ganz ruhig. :)


    Ich glaube, es war der "Fön". Kann es sein, daß dieser Begriff nur von einem bestimmten Hersteller genutzt werden darf und von anderen deswegen als "Haartrockner" betrieben wird? ?(


    AEG Hausgeräte hat sich den Begriff als Marke schützen lassen. Den Hersteller, der seinerzeit den "Foen" vertrieben hat, gibt es schon lange nicht mehr. (Ich hab übrigens noch so einen schönen alten "Foen", den ich aber leider - meine Frau ist da etwas sicherheitsbedürftig - nicht mehr anschließen darf. Ist aber vom Design unübertroffen).


    ...äääh - aber worum ging es eigentlich ?!


    expalm

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