Zitat von navigon.de:
Mit dem Kauf des MN|4 beziehen Sie eine Softwarelizenz. Diese kann nur auf einem Pocket PC installiert werden.
Weitere Diskussionen somit zwecklos.
Zitat von navigon.de:
Mit dem Kauf des MN|4 beziehen Sie eine Softwarelizenz. Diese kann nur auf einem Pocket PC installiert werden.
Weitere Diskussionen somit zwecklos.
Hi,
Wer Office der Windows XP 2 mal installiert muss es auch 2 mal aktivieren. (Obwohl der weg einfach er ist).
ZitatOriginal von Meikel
bitte?warum sollte ich beweisen müssen,das ich 3 verschiedene geräte habe?
Ich habe die Software gekauft ,und zwar für meine Hardware.Und wenn ich nun einmal Lust habe,die Software nacheinander auf allen 3 Geräten zu testen,dann ist das mein gutes Recht.Und wenn ich nun einmal keine Quittung für die 3 Geräte habe oder sie nicht irgend jemanden zeigen möchte ist auch das mein recht
Ich habe ja die Software nicht Geräte gebunden gekauft.
Klar könnte ich auch einen der keymaker aus dem Netz nehmen,gibts ja sogar für die verschiedenen W-versionen,aber das möchte ich nun einmal nicht.
Naja,wenn ich die Software dann endlich mal per post bekomme,und sie erstmal auf meinen Medion installiere,sie dann teste ,lösche und dann auf meinen MDA II installiere,werde ich ja sehen was passiert.Und wenn mir dann der Key versagt wird von der Hotline müssen sie eben die software zurück nehmen,da ich sie ja nicht benutzen kann
Beim Kauf einer jeder Software erhälst Du nicht die Software selbst, sondern nur eine Lizenz.
Je nach den Lizenzbedingungen darfst Du Dich privat für Dich uneingeschränkt benutzen evtl. auch auf PC und Laptop zusammmen.
Bei den meisten Softwareherstellern erhälst Du aber nur EINE Lizenz, die Du nur auf EINEM Rechner nutzen darfst.
D.h. selbst wenn Du eine Antivirensoftware kaufst, darfst Du sie nicht gleichzeitig auf Deinem PC UND Deinem Laptop einsetzen.
Genauso ist es bei Navigon. Wie Michi ja geschrieben hat, hast Du EINE Lizenz für EINEN PDA erworben. Das kannst Du drehen und wenden wie Du willst.
Natürlich kannst Du Deinen PDA wechseln, aber dann eben zu den Bedingungen von Navigon. Und wenn Du innerhalb von 2 Wochen 3 Freischaltungen für dei gleiche Software auf 3 verschiedenen PDAs haben möchtest, mußt Du Dich nicht wundern, wenn sich Navigon wundert und um eine Erklärung bittet.
Leider gilt Softwarepiraterie eben noch als Kavaliersdelikt. Aber es ist eben moderner Diebstahl. Daß die Herstellerfirmen sich dagegen absichern wollen, ist verständlich.
Bei jeder Software bestätigst Du die Lizenzbedingungen, die Du vermutlich noch nie genau gelesen hast. Da aber ist eine Bedingung für die Nutzung der Software.
Wenn Du damit nicht einverstanden bist, dann darfst Du sie eben nicht nutzen.
Gruß
Willi
ZitatOriginal von Willi2
Bei jeder Software bestätigst Du die Lizenzbedingungen, die Du vermutlich noch nie genau gelesen hast. Da aber ist eine Bedingung für die Nutzung der Software.
Wenn Du damit nicht einverstanden bist, dann darfst Du sie eben nicht nutzen.
Ich will das hier nicht zum nächsten Juristenthread machen, aber wenn ich sowas lese, gehen mir die Nackenhaare hoch. Die Softwarefirmen versuchen permanent den Kunden diesen Unfug zu verkaufen und scheinen damit durch dauerhafte Wiederholung auch noch Erfolg zu haben. Die bei Installation oder sonstwann nach Kauf auftauchenden Lizenzbedingungen haben juristisch soviel Wert wie der bekannte umfallende Sack Reis, nämlich überhaupt keinen.
Gleichwohl gelten natürlich die gesetzlichen Regelungen, aus denen sich ohne weiteres das Verbot der Vervielfältigung etc. ergibt. Allerdings wollte der OP, soweit ich es verstanden haben, auch nicht etwa die Software mehrfach installieren - was verboten wäre - sondern die Software deinstallieren und auf einem anderen PDA neu installieren; das darf er natürlich.
Die ganze Aktivierungsgeschichte ist leider rechtlich für Standardsoftware nie geklärt worden; eigentlich ist das m. E. ein Softwaremangel, denn das Nutzungsrecht habe ich bereits mit dem Kauf erworben; ob das von weiteren, womöglich noch mit Kosten verbundenen Sperren abhängig gemacht werden darf, ist doch zweifelhaft. Bei Windows konnte das letztlich nicht geklärt werden, weil Ansprüche nur gegen den Verkäufer/Händler bestehen und der nicht abhelfen kann. Beim Kauf direkt vom Hersteller wäre das mal eine spannende Sache... Teles hatte sowas schon früher mal für seine ISDN-Software eingeführt; sich damit aber bei mir eine blutige Nase geholt.
Praktisch würde das Ganze interessant, wenn z. B. die Firma, die solche Software entwickelt, pleite ist, die Software nicht mehr supportet oder aus sonstigen Gründen keine Aktivierungscodes mehr herausgibt. Dann wäre der ehrliche Käufer nämlich an der Nutzung seiner bezahlten Software gehindert...
Bye
Peter
Hi Peter,
für mich persönlich sind die Lizenzbedingungen eine Art AGB für Software. Wenn sie, wie Du behauptest, vollkommen nutzlos sind, dann braucht sie ja in Zukunft keiner mehr zu beachten.
Daß die Bedingungen auch schon per Gesetz geregelt sind, mag zwar stimmen, aber eben nicht jeder kennt die Gesetze und deswegen machen die Softwarefirmen eben nochmals darauf aufmerksam.
Das ist meine, weder durch Gesetze, noch Gesetzinterpretationen, noch durch Urteile, noch durch irgendwelche Rechtsanwaltmeinungen gestütze persönliche Meinung.
Ich weiß, daß dieser Thread wieder in jursitsiche Feinheiten ausufern kann. Deswegen habe ich eben dazugefügt, daß das meine eigene Meinung ist.
Gruß
Willi
ich finde die registriererei auch nervig, und man sieht ja das sich andere NAvi-Programme wie die Medion-Klone oder route66 sich auch gut ohne diese Behinderung des ehrlichen Kunden verkaufen lassen.
Anderseits ist ein Beleg für nen neuen ppc auch nicht wirklich schwer zu bekommen. Wenn Du den PPC z.B von Deiner Oma geschenkt bekommen hast, läßt Du Dir von ihr nen Beleg ausstellen (vielleicht tuts auch die Geburtstagskarte mit den Glückwünschen) Oder der ebay ausdruck wenn du die sw oder hw second hand erworben hast geht ja auch.
So ganz verstehe ich Navigon daher nicht....
Die ganze registrierei weckt nur den sportlichen ehrgeiz von hackern nen crack zu erstellen, den es ja mittlerweile auch gibt....
Wozu also der ganze registrierungsaufriß?
W.
Ich habe überhaupt nichts gegen registrieren usw.,aber wenn ich nun einmal eine Software und die dazugehörige Lizenz erwerbe,darf ich dieses auch abwechselt auf 10000 geräte installieren und KEINE softwarefirma der Welt darf mir dieses verweigern.Selbst MS hat z.B. eine kostenlose registrierungs-hotline welche man ja auch anrufen kann und denen nicht jedesmal nach neueinbau von hardware und neuinstallieren von deren Betriebssystem beweisen muss das ich 3 teile meiner Hardware ausgetauscht habe.
Und wie es schon heisst,ich habe EINE Lizenz erworben um die Software auf EINEM Pda zu benutzen.Aber ich darf und kann es so oft auf verschiedenen geräten installieren und löschen wie ich es möchte.
@ PeterG
Grundsätzlich hast du Recht, aber
der Teufel steckt bekanntlich im Detail.
Erst mal hat Michi das richtig beschrieben, du hat keine Software gekauft, du hast nur das Recht auf die Benutzung der Software (mit allen Einschränkungen, die beim Kauf bedungen wurden) erworben (meist als Lizenz bezeichnet).
Die Eigentumrechte an der Software liegen immer noch bei jenem, die dir das Recht auf die Benutzung eingeräumt hat.
Deine Meinung stimmt insoferne, als alles, was nach dem Kaufabschluss einseitig dem Lizenznehmer auf's Auge gedrückt werden soll (durch eine - nicht umgehbare, weil sonst nicht installiebar - Ergänzung zu der Kaufvereinbarung) juristisch nicht haltbar ist.
Es kommt eben darauf an, was du erwirbst
- ein Nutzungsrecht (mit Einschränkungen) an irgendwas
- oder ein Produkt ohne Nutzungseinschränkungen
Meikel hat auch Recht,
niemand kann dir vorschreiben auf welchem Gerät du eine Software benutzen willst und wie oft du das Gerät wechselst - leider ist es aber durchaus zulässig, daran Bedingungen zu knüpfen
ZitatOriginal von Meikel
Und wie es schon heisst,ich habe EINE Lizenz erworben um die Software auf EINEM Pda zu benutzen.Aber ich darf und kann es so oft auf verschiedenen geräten installieren und löschen wie ich es möchte.
Darfst Du eben nicht! ![]()
ZitatOriginal von Klaubi
@ PeterG
Grundsätzlich hast du Recht, aber
der Teufel steckt bekanntlich im Detail.
Erst mal hat Michi das richtig beschrieben, du hat keine Software gekauft, du hast nur das Recht auf die Benutzung der Software (mit allen Einschränkungen, die beim Kauf bedungen wurden) erworben (meist als Lizenz bezeichnet).
Wie Du richtig schreibst; der Teufel steckt im Detail und da ist bei Dir der Fehler. Denn richtig ist, daß Einschränkungen (aka Beschaffenheitsvereinbarung bwz. Leistungsumfang) beim Kauf getroffen werden können. Die sog. Lizenz wird aber eben nicht beim Kauf vereinbart und ist aus diesem Grund unbeachtlich. Das brauchen wir auch nicht zu diskutieren; der BGH hat das schon vor langer Zeit für Standardsoftware so entschieden und seither ist das auch einhellige Rechtsprechung. AGB - um die es sich bei den Lizenzbedingungen in der Tat handeln dürfte - können nicht mehr nach dem Kauf gestellt werden, von den übrigen Voraussetzungen wirksamer Einbeziehung und der Wirksamkeit überhaupt ganz zu schweigen.
M. a. W.: Nachträgliche Einschränkungen des durch den Kauf bereits erworbenen Nutzungsrechts sind unwirksam. Eine andere Frage ist, inwieweit rechtliche Durchsetzungsmöglichkeiten bestehen; das dürfte wohl nur der Fall beim Kauf direkt vom Hersteller sein, weil nur dieser nachbessern kann. Ansonsten bliebe nur die Rückabwicklung; typischerweise will der Käufer die Software aber gerade nicht zurückgeben sondern einschränkungsfrei nutzen; geht letzeres nicht - weil der Verkäufer nicht nachbessern kann - wird offenbar die unzulässige Beschränkung des Nutzungsrechts zähneknirschen akzeptiert. Anscheinend hat das bisher niemand durchgefochten; mir sind jedenfalls keine entsprechenden Entscheidungen bekannt.
Bye
Peter